Die anstehenden Ostertage machen Vorverlegungen hinsichtlich des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt erforderlich:
Die Beiträge für die Ausgabe 16/2025 (Erscheinungstag Freitag, 18.04.2025) müssen der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 11.04.2025, 8.00 Uhr vorliegen.
Die Beiträge für die Ausgabe 17/2025 (Erscheinungstag Freitag, 25.04.2025) müssen der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Donnerstag, 17.04.2025, 8.00 Uhr vorliegen.
Wir bitten um Beachtung!