Der Feiertag „Tag der Arbeit“ (Mittwoch, 01. Mai 2024) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 18/2024 (Erscheinungstag Freitag, 03.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 26.04.2024, 8.00 Uhr vorliegen.