Der Feiertag „Tag der Arbeit“ (Mittwoch, 01.05.2024) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 18/2024 (Erscheinungstag Freitag, 03.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 26.04.2024, 8.00 Uhr vorliegen.
Ebenso macht der Feiertag „Christi Himmelfahrt“ (Donnerstag, 09.05.2024) eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 19/2024 (Erscheinungstag Freitag, 10.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 03.05.2024, 8.00 Uhr vorliegen.