Für die Leitung und Überwachung der Wahlhandlung am Wahltag und die Ermittlung der Wahlergebnisse ist für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus der/dem Wahlvorsteher/in, dessen Stellvertreter/in, der/dem Schriftführer/in und weiteren Wahlberechtigten als Beisitzer/innen, insgesamt aus bis zu 11 Mitgliedern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl werden zugleich zu Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen berufen. Bei der Berufung der Wahlvorstandsmitglieder sollen die in der Ortsgemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. In unserer Ortsgemeinde wird ein Stimmbezirk gebildet, so dass insgesamt bis zu 11 Personen für die Bildung des Wahlvorstandes erforderlich sind. Die in der Ortsgemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten bis spätestens Freitag, 10.05.2024 Vorschläge für die Bildung des Wahlvorstandes beim Ortsbürgermeister einzureichen.