Der Feiertag „Tag der Arbeit“ (Donnerstag, 01.05.2025) macht eine Vorverlegung hinsichtlich des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 18/2025 (Erscheinungstag Freitag, 02.05.2025) müssen der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 25.04.2025, 8.00 Uhr vorliegen.
Wir bitten um Beachtung!