Der Feiertag „Tag der Arbeit“ (Freitag, 01.05.2026) macht eine Vorverlegung hinsichtlich des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 18/2026 (Erscheinungstag Freitag, 01.05.2026) müssen der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 24.04.2026, 08:00 Uhr vorliegen.
Wir bitten um Beachtung!