1. Einsichtnahme in den 1. Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
1. Der 1. Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat Schweich zur Einsichtnahme aus. Vor einer persönlichen Einsichtnahme bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502/4070! Außerdem steht der 1. Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 im Internet ab dem 30.04.2024 unter www.schweich.de; Menüpunkte: Verwaltung & Bürgerservice; Satzungen & Haushaltspläne; Haushaltspläne zur Verfügung.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner in der Verbandsgemeinde Schweich haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 30.04.2024 bis 13.05.2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Vorschläge zum 1. Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder elektronisch an info@schweich.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Schweich wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.