Der Feiertag „Christi Himmelfahrt“ (18.05.2023) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 20/2023 (Erscheinungstag Freitag, 19.05.2023) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 12.05.2023, 08.00 Uhr vorliegen.