Der Feiertag „Pfingstmontag“ (Montag, 20.05.2024) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 21/2024 (Erscheinungstag Freitag, 24.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 17.05.2024, 8.00 Uhr vorliegen.