| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel | 54470 Bernkastel-Kues, 25.04.2024 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Mehring (Blattenberg) | Görresstraße 10 Telefon: 06531-956 160 Telefax: 06531-956 103 Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 71089-HA1.3. |
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Bedingt durch die Tatsache, dass es durch starke Regenfälle immer wieder zu Bodenabschwemmungen in neu angelegten Weinbergsflurstücken kommt, möchten wir noch mal auf die aktuellen Bestimmungen des Bodenschutzgesetzes hinweisen, damit durch die Bewirtschafter ein optimaler Schutz des Oberbodens gewährleistet wird.
Gemäß § 17 Bodenschutzgesetz sind bei der Bearbeitung und Bewirtschaftung des Bodens die Grundsätze der guten fachlichen Praxis anzuwenden. Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere dass:
die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat,
die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird,
der standorttypische Humusgehalt des Bodens, insbesondere durch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten wird.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bearbeitung der Fläche entstehen, haftet der Bewirtschafter und nicht die Teilnehmergemeinschaft des jeweiligen Flurbereinigungsverfahrens.