Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Michael Glesius findet am 08.04.2025 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Bauausschusses der VG Schweich statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Vorsitzende die TOPs 16 & 17 von der Tagesordnung abzusetzen. Der Rat stimmt einstimmig zu.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Gewerbeflächensituation im Landkreis Trier-Saarburg
Herr Lieser von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Trier Saarburg stellt die aktuelle Gewerbeflächensituation im Landkreis Trier-Saarburg und in der Verbandsgemeinde Schweich dar. Ebenfalls werden die zukünftigen Potenziale der Stadt Trier und in den anderen Verbandsgemeinden aufgezeigt. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2. Mitteilungen
Die Vorsitzende informiert über die im Zeitraum vom 18.05. - 07.06.2025 erneut stattfindende Kampagne STADTRADELN. Beim STADTRADELN werden Menschen spielerisch angeregt, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mi dem Fahrrad zurückzulegen. Die Kampagne soll im Amtsblatt und der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung beworben werden.
2.1. Dankeschön für die Stellung von Fahrzeugen anl. Karnevalsumzügen
Anlässlich der diesjährigen Karnevalsumzüge konnten durch die schnelle und unbürokratische Zusage mehrerer Firmen und örtlicher Winzer die Zugstrecken bei verschiedenen Umzügen durch querstehende LKW und große Traktoren gesichert werden. Insbesondere aufgrund der aktuellen Ereignisse durch Anschläge auf die Umzüge in München wurde in Absprache mit der Polizei und den Veranstaltern nach einer kostengünstigen und schnellen Lösung gesucht. Seitens verschiedener Firmen (Schlag, Föhren, und Wey, Rivenich) wurde die Gestellung von LKW/Sattelzügen zur Absperrung der Hauptverkehrsachsen unentgeltlich zugesichert. Hierfür gebührt den Firmen und den Winzern ein besonderer Dank.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.2. Geschäftsordnung Begleitausschuss/ neue Struktur Bündnis/ BGA/ Termin Bündnis
Bezüglich der neuen Förderperiode des Bundesprogramms "Demokratie Leben" ist auf einige essentielle Punkte hinzuweisen. Die neue Förderperiode begann zu Jahresbeginn 2025 und ist für acht Jahre angesetzt. Trotz der geplanten Dauer der Förderperiode wurde die Bewilligung aufgrund der unklaren Haushaltslage auf Bundesebene zunächst für ein Jahr erteilt. Im Zuge dieser neuen Phase sind bereits einige strukturelle Veränderungen aufgetreten. Eine signifikante Änderung ist die vorgeschriebene Neugründung eines breiten Bündnisses. Die Entscheidung über die Förderungen obliegt weiterhin dem federführenden Amt, der Verbandsgemeinde. Um über die eingereichten Anträge abzustimmen, soll auf VG-Ebene erneut einen Begleitausschuss installiert werden. Hierzu wurden bereits Institutionen mit der Bitte um Vorschlag von Vertretern/Vertreterinnen für diesen Ausschuss kontaktiert. Das erste Treffen des Bündnisses und die konstituierende Sitzung des Begleitausschusses waren ursprünglich für den 15. April 2025 angesetzt, dieser Temin muss leider verschoben werden.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.3. Straßenschäden Mehring
In der Nacht vom 23.02.2025 auf den 24.02.2025 wurde im Prozessleitsystem eine stark erhöhte Wasserabgabe festgestellt. Bereits in den frühen Morgenstunden wurden wir von Anwohnern des Rebenhangs informiert, dass es neben ihrem Haus im Grünstreifen zu starken Setzungen kommt. Die Mitarbeiter der Werke stellten mit der sofort beauftragten Firma Ott schnell zwei Rohrbrüche fest. Die Wasserleitung aus duktilem Gusseisen war ungewöhnlicher Weise zwei Mal auf wenigen Metern ab geschert (ein typisches Schadensbild wäre ein Loch in einer Leitung). Die Werke reparierten die Leitungen an beiden Stellen noch am selben Tag. Als die Arbeiten am nächsten Tag fortgesetzt werden sollten, traten auch auf dem gegenüberliegenden Grundstück und unter dem Straßenkörper an mehreren Stellen erhebliche Setzungen auf. Im Bereich der Mauer entstand ein Loch von ca. 3 m Tiefe und Durchmesser. Die Gemeinde und das Bauamt wurden informiert. Zur Sicherung der Leitungen musste kurzzeitig der Strom abgeschaltet werden. Die genaue Ursache konnte nicht festgestellt werden. Das Bauamt schaltete die SGD Nord ein. Zwei Gutachter waren vor Ort, die Ursachenforschung läuft. Demnächst sollen Bohrungen durchgeführt werden. Anwohner vermuten alte eingestürzte Stollen, die im Krieg als Schutzbunker genutzt wurden. Da neben den Schäden am Straßenkörper auch erhebliche Schäden an Privatgrundstücken entstanden sind, wurde die Versicherung eingeschaltet. Eine Gutachterin der Versicherung war bereits vor Ort, um die Schäden aufzunehmen.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.4. Raumordnungsverfahren "Mehringer Höhe"
Nachdem Ende 2024 der Verbandsgemeinderat die Einstellung des Raumordnungsverfahrens beschlossen hat, wurde dies mit Schreiben vom 28.02.2025 der SGD Nord mitgeteilt. Das Schreiben wurde den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die SGD Nord hat in der Angelegenheit um ein Gespräch gebeten, welches Ende April stattfinden wird. Über relevante Ergebnisse wird anschließend berichtet.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.5. Sachstand Windpark Windenergieanlagen Detzem, Köwerich, Leiwen
Nach positivem Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat zuletzt die Offenlage der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese läuft von Mitte März bis Mitte April, so dass beabsichtigt ist, in der Verbandsgemeinderatssitzung Ende Mai dieses Verfahren abzuschließen. Durch die Erweiterung der für die Windkraft nutzbaren Fläche können demnächst dort die acht Windenergieanlagen zugelassen werden, die derzeit geplant sind.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.6. Rückblick Wahlen
Vorgezogene Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 fand die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Vorausgegangen war die Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz am 11. Dezember 2024. Nachdem der Bundestag ihm am 16. Dezember 2024 das Vertrauen nicht ausgesprochen hatte, wurde das Parlament auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten am 27. Dezember 2024 aufgelöst.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben mussten innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Dadurch wurden bestimmte Fristen, beispielsweise für die Einreichung von Wahlvorschlägen, verkürzt. Dies führte zu organisatorischen Herausforderungen und vermeintlichen Verzögerungen in den Behörden.
Organisation der Wahl in der VG Schweich
Ab dem 21. Januar 2025 erhielten alle Wahlberechtigten in der Verbandsgemeinde Schweich ihre Wahlbenachrichtigung zentral durch das Kommunale Dienstleistungszentrum (KDZ) Mainz. In der Folge gingen die ersten Anträge auf Wahlscheine bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein.
Aufgrund der verkürzten Fristen wurden die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst am 6. Februar 2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich geliefert. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits rund 8.000 Anträge auf Briefwahlunterlagen vor. Dank des engagierten Einsatzes zahlreicher Verwaltungsmitarbeiter konnten sämtliche Briefwahlunterlagen innerhalb weniger Tage versendet werden.
Wahltag und Auszählung
Am Wahltag wurden die von der Kreiswahlleitung festgelegten 12 Briefwahlvorstände in der Verbandsgemeinde Schweich mit insgesamt 108 Personen besetzt. Darunter waren:
Die Auszählung der Stimmen erfolgte zentral in den Räumlichkeiten des Stefan-Andres-Gymnasiums.
Von insgesamt 22.437 Wahlberechtigten in der VG Schweich nahmen 19.637 an der Wahl teil, was einer Wahlbeteiligung von 87,5 % entspricht. Rund 10.700 Wähler nutzten die Möglichkeit der Briefwahl.
Ausblick Landtagswahlen 2026:
Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz wird am Sonntag, den 22.03.2026, stattfinden.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.7. Vollsperrung B 53 zwischen Schweich und Longen
Der LBM Trier teilt mit, dass dieser Streckenabschnitt im Rahmen der Deckensanierung der B 53 zwischen Schweich und Longen im Zeitraum 09.04.2025 bis 09.05.2025 für den Verkehr voll gesperrt werden muss.
Die Vollsperrung wird notwendig aufgrund der einzuhaltenden Regelungen der Arbeits- und Verkehrssicherheit, sowie den vorhandenen Rahmenbedingungen.
Die Umleitung erfolgt bezogen auf die jeweilige Fahrtrichtung über:
Der Schülerverkehr sowohl zur Grundschule in Mehring als auch zu den Schulen in Schweich wird aufrechterhalten bleiben. Für Longen und Lörsch werden Kleinbusse eingesetzt, welche die Schüler nach Mehring bringen. Von Mehring fährt der Schulbusverkehr über die offizielle Umleitung über die Kahlbach L 48 nach Schweich. Pölich, Schleich und Ensch werden ebenfalls angefahren. Informationen hierzu stellt der VRT zu gegebener Zeit in seinem Online-Fahrplan zur Verfügung.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
2.8. Genehmigungsverfügung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für die Haushaltsjahre 2025/26 sowie Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2025
Mit Schreiben vom 14.02.2025 hat die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich die vom Verbandsgemeinderat am 13.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung, den Haushaltsplan (Doppelhaushalt 2025/2026) sowie die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Schweich (4 Betriebszweige) für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgelegt und die notwendigen Genehmigungen beantragt.
Nach Überprüfung durch die Kommunalaufsicht werden gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesamtbeträge der in
§ 2 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Schweich festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bzw. der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Schweich“ genehmigt.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
3. Energetische Sanierung Turnhalle Mehring, Sachstand
Das mit den Architektenleistungen beauftragte Büro bauart4d GmbH, Beckingen und mit der Planung der technischen Ausrüstung beauftragte Büro Koller, Salmtal arbeiten derzeit an den Planungen für die Umsetzung der energetischen Sanierung der Turnhalle Mehring. Bei den Planungsgesprächen kam die grundsätzliche Frage auf, ob die Turnhalle (Baujahr 1979) als reine Schulsporthalle oder aber als Versammlungsstätte eingestuft werden soll. Die Einstufung/Nutzung als reine Turnhalle oder als Versammlungsstätte hat Auswirkungen auf die maximal zulässige Personenzahl. Bei einer reinen Turnhalle dürfen sich maximal 199 Personen im Gebäude aufhalten bzw. die Veranstaltung besuchen. Ausnahmeregelungen oder Sondergenehmigungen bei einer reinen Turnhalle mit Nutzung über 199 Personen werden seitens der Genehmigungsbehörde nicht gestattet. Bei einer Versammlungsstätte sind Veranstaltungen mit über 199 Personen zulässig.
Die Einstufung/Nutzung als reine Turnhalle oder als Versammlungsstätte hat Auswirkungen auf die Gebäudeklasse und somit auf die Auslegung des vorbeugenden und baulichen Brandschutzes sowie Auslegung der Lüftungstechnik.
Die Planer werden eine Gegenüberstellung mit Mehrkosten zur Auslegung als Versammlungsstätte gegenüber einer reinen Turnhalle ausarbeiten. Im Anschluss sollen Gespräche mit der Ortsgemeinde Mehring geführt werden. Derzeit findet nur eine größere Veranstaltung im Jahr mit ca. 300 Gästen und zusätzlichen 100 Akteuren statt.
Für die EFRE-Maßnahme werden zusätzliche Fachplaner wie Energieberater, Statiker/Prüfstatiker und Brandschutzgutachter erforderlich.
Neben der energetischen Sanierung über die EFRE-Förderung ergeben sich weitere Notwendigkeiten, wie z. B. Barrierefreiheit, statische Ertüchtigung der vorhandenen Dachkonstruktion (Satteldach über Sporthalle, Pultdach über Nebenräume), Gebäudeunterhaltung (Sanierung Wasserleitungsnetze/Trinkwasserhygiene, Sanierung Duschen und WC’s). Welche weiteren Maßnahmen neben der energetischen Sanierung erforderlich werden und umgesetzt werden müssen wird ebenfalls noch ermittelt.
In der VG-Ratssitzung am 27.05.2025 soll die Planung für die energetische Sanierung der Turnhalle Mehring vorgestellt werden.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
4. Grundschule Longuich; Erweiterungsmaßnahme - Vergaben
Für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 sind an der Grundschule Longuich sieben Klassen im Schulbetrieb. Im Bestand sind sechs Klassenräume, die siebte Klasse weicht aktuell auf den Mehrzweckraum in der Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Longuich aus. Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden acht Klassenräume benötigt. Ohne eine bauliche Erweiterung der Grundschule sind die Aufnahmekapazitäten für die steigenden Schüler- und Klassenzahlen nicht gegeben. Mit Schreiben vom 10.06.2024 wurde durch die ADD Trier eine Erweiterung des Schulgebäudes um 180 m² (Hauptnutzfläche) schulbehördlich anerkannt. Aus der Schulbauförderung des Landes kann mit einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von ca. 520.000 € und mit einem Pflichtkostenanteil des Kreises in Höhe von ca. 80.000 € gerechnet werden.
In einer Machbarkeitsstudie wurden drei mögliche Anbauvarianten untersucht und Vorentwürfe mit groben Kostenschätzungen ausgearbeitet. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 25.09.2024 wurde sich für die Umsetzung der Entwurfsvariante 1 „Erweiterungsbau, aufgeständerte Bauweise mit Aufzug“ ausgesprochen, mit Ausrichtung nur auf Grundstück der Verbandsgemeinde (Richtung Schulhof), Erweiterung des Obergeschosses um zwei Klassenräume und einen Betreuungsraum, Umbau der angrenzenden Klasse als Flur/Verwaltungsräume, Gründung mittels Stelzen auf dem Schulhof mit überdachtem Pausenhof. Die grobe Kostenschätzung mit Stand August 2024 beläuft sich auf 1,65 Mio. € Bruttogesamtkosten, zzgl. weiterer noch nicht bezifferter Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 (Bauwerk und technische Anlagen) wie Abbruch/Rückbau Bestand, Mängelbeseitigung Bestand, Trassenverlauf Technik, Umbau Elektro Bestand, Klimatisierung, Gebäudereinigung, etc. Ebenfalls in der Verbandsgemeinderatssitzung am 25.09.2024 wurde beschlossen, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Architekten- und Fachplanungsleistungen für die Objektplanung, Tragwerksplanung sowie der technischen Ausstattung zu beauftragen. Die Vergabeverfahren und die Vergabeempfehlungen der Honorarleistungen werden in den nachfolgenden Sitzungsvorlagen dargestellt und erläutert.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
4.1. Objektplanung
Die erforderlichen Honorarleistungen der Objektplanung (Architektur) wurden durch die zentrale Vergabestelle der VGV Schweich in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben. In der 1. Stufe konnten Teilnahmeanträge interessierter Büros bis zum 17.12.2024 eingereicht werden. In der 2. Stufe wurden fünf Büros mit der besten Bewertung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Submissionstermin hierfür war am 18.03.2025.
Das durchgeführte Ausschreibungsverfahren ergab folgendes Ergebnis:
Honorarleistung Objektplanung
1. Phase Teilnahmewettbewerb; Anzahl der eingereichten Bewerbungen: — 6
2. Phase Angebotsabgabe; Anzahl der eingereichten Angebote: — 5
Aus der Angebotsprüfung geht die Firma Metaform Architects, Luxemburg als wirtschaftlichster Bieter mit 982,28 Punkten von möglichen 1.000 Punkten hervor.
Die Bruttoangebotssumme beträgt 133.914,96 €.
Beschluss:
Der HFA beschließt die Auftragsvergabe der Honorarleistungen für die Objektplanung an das Büro Metaform Architects, Luxemburg.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4.2. Technische Ausrüstung
Die erforderlichen Honorarleistungen der Fachplanung der technischen Ausrüstung wurden durch die zentrale Vergabestelle der VGV Schweich in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben.
Das durchgeführte Ausschreibungsverfahren ergab folgendes Ergebnis:
Honorarleistung technische Ausrüstung
1. Phase Teilnahmewettbewerb; Anzahl der eingereichten Bewerbungen: — 1
2. Phase Angebotsabgabe; Anzahl der eingereichten Angebote: — 1
Aus der Angebotsprüfung geht die Fa. Weber + Partner, Gransdorf als wirtschaftlichster Bieter mit 1.000 von möglichen 1.000 Punkten hervor.
Die Bruttoangebotssumme beträgt 60.612,74 € brutto.
Beschluss:
Der HFA beschließt die Auftragsvergabe der Honorarleistungen der technischen Ausrüstung an die Fa. Weber + Partner, Gransdorf.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4.3. Tragwerksplanung
Die erforderlichen Honorarleistungen der Tragwerksplanung wurden durch die zentrale Vergabestelle der VGV Schweich in einem zweistufigen Verfahren europaweit ausgeschrieben.
Das durchgeführte Ausschreibungsverfahren ergab folgendes Ergebnis:
Honorarleistung Tragwerksplanung
1. Phase Teilnahmewettbewerb; Anzahl der eingereichten Bewerbungen: — 6
2. Phase Angebotsabgabe; Anzahl der eingereichten Angebote: — 5
Aus der Angebotsprüfung geht das Ingenieurbüro Brämer, Reihsner & Partner, Wittlich als wirtschaftlichster Bieter mit 978,89 von möglichen 1.000 Punkten hervor.
Die Bruttoangebotssumme beträgt 29.698,32 € brutto.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Auftragsvergabe der Honorarleistungen der Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Brämer, Reihsner & Partner, Wittlich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Betreuende Grundschulen
Schülerbetreuung:
Auf Grundlage des § 14 SchulG RLP kann der Schulträger als freiwilliges Angebot eine außerschulische, unterrichtsergänzende Betreuung mit eigenen Betreuungskräften einrichten.
An den acht Grundschulen in Trägerschaft unserer Verbandsgemeinde konnten bedarfsgerechte Betreuungsangebote eingerichtet werden. Eine entsprechende Aufstellung zu den unterschiedlichen Betreuungsangeboten ist der Anlage 1 (Aufstellung Betreuungsangebot an den Grundschulen im Schuljahr 2024/2025, Stand 17.02.2025) zu entnehmen.
Im laufenden Schuljahr besuchen insgesamt 1.090 Schüler/innen (Stand 10.09.2024) die Grundschulen der Verbandsgemeinde. Davon nehmen aktuell 515 Kinder das freiwillige Betreuungsangebot in Anspruch. An den drei Ganztagsschulen (Föhren, Leiwen, Schweich) nehmen 421 Kinder das schulische Ganztagsangebot wahr.
Da schon jetzt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung steht, könnte der Rechtsanspruch aus dem Ganztagsförderungsgesetz im laufenden Schuljahr 2024/2025 (Ferienzeiten sind gesondert zu betrachten) durch das Ganztagsschul- und Betreuungsangebot der Verbandsgemeinde Schweich erfüllt werden.
Die Ortsgemeinde Kenn als Schulträgerin der Grundschule Kenn bietet ebenfalls eine unterrichtsergänzende Betreuung von Montag bis Freitag, jeweils von 12:00 bis 16:00 Uhr an. Hier nehmen von insgesamt 89 Schüler/innen 57 Kinder das freiwillige Betreuungsangebot in Anspruch.
Betreuungskräfte
Die Personal- und Sachkostenträgerschaft bei Angeboten der Betreuenden Grundschulen liegt bei den Schulträgern. Die Gesamtaufwendungen für das Betreuungsangebot im Haushaltsjahr 2024 sowie die derzeitige personelle Situation an Betreuungskräften ist in der angefügten Tabelle (Anlage 2) dargestellt.
Der Schulträger sorgt für den Einsatz geeigneter Betreuungskräfte (fachliche, persönliche, gesundheitliche Eignung). Das Betreuungsangebot fällt im Sinne der Grundschulordnung unter eine schulische Veranstaltung. Entsprechend den Hinweisen zur Einrichtung von Betreuungsangeboten an Grundschulen (Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 1. August 2014 (9413 B - 51 134/31 (1)) führt die Schulleitung die Aufsicht über das Betreuungsangebot und ist gegenüber den Betreuungskräften weisungsbefugt.
Aus diesen Gründen trägt das Land, vertreten durch die Schulleitungen, sowohl die Verantwortung für die Einweisung und Unterweisung der Betreuungskräfte, als auch für die Organisation und die Aufsicht.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
6. Ganztagsförderungsgesetz; Förderprogramm Basismittel - Freigabe Maßnahmen
Rechtsanspruch Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG):
Mit dem am 12.10.2021 in Kraft getretenen Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) ist ein ab 01.08.2026 stufenweise greifender Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in § 24 des SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- verankert und richtet sich an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Mit dem Gesetz wurden folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch festgelegt:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kreisjugendamt) ist als Bedarfsplanungsbehörde (§80 SGB VII) für die Erfüllung des Rechtsanspruchs zuständig und soll u.a. notwendige Maßnahmen, Einsatz von Personal oder Erhebung von Kostenbeiträgen mit den Schulträgern im kreisangehörigen Raum abstimmen.
Diesbezüglich hatte im Februar 2025 ein Termin mit dem Kreisjugendamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg und den kreisangehörigen Verbandsgemeinden stattgefunden. Das Kreisjugendamt hat zudem mehrere schriftliche Abfragen an die Schulträger im Kreisgebiet durchgeführt um einen Überblick über das bereits bestehende Angebot an Ganztagsschulen und Schulen mit Betreuungsangeboten zu erhalten. Zur Ermittlung der tatsächlichen Betreuungsbedarfe und zum Abgleich mit den bereits vorhandenen Angeboten beabsichtigt die Kreisverwaltung zeitnah eine Elternbefragung im gesamten Kreisgebiet durchzuführen.
Weiterhin fehlt es an verbindlichen Richtlinien und Regelungen. Es sind noch viele Fragen offen, insbesondere:
| - | Wer trägt die Kosten, Finanzierung? |
| - | Zeitplan? HH 2026 |
| - | Verpflichtende GTS, wer trägt die Kosten für die erweiterte Betreuung? |
| - | Schließzeiten in den Ferien? |
Bisher hat das Land noch keine Schließzeiten festgelegt.
| - | Bedarf und Durchführung der Betreuung in den Ferien |
| - | Einheitliche Qualifizierung der Betreuungskräfte, zentraler Personalpool für Kreis und Verbandsgemeinden? |
| - | Kreiseinheitliche Elternbeiträge und Betreuungsverträge? |
| - | Schülerbeförderung (Eltern, Kreis?) |
| - | Verpflichtendes Mittagessen analog der Ganztagsschule? |
Weitere Abstimmungsgespräche mit dem Kreisjugendamt sind geplant.
Mit dem Beitrag „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - Die Zeit wird knapp!“ im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Schweich vom 07.03.2025 hat sich auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz zu diesem Thema geäußert. Er führt aus, dass
| - | noch viele Fragen - insbesondere die Ferienbetreuung - ungeklärt seien. |
| - | es an verbindlichen Rechtsrahmen für Baumaßnahmen, Personalgewinnung und ÖPNV-Anpassungen fehle. |
| - | der Rechtsanspruch von Bund und Ländern trotz der wiederholten Warnungen der Kommunen, dass sowohl das notwendige Personal als auch eine ausreichende Finanzierung fehle, beschlossen wurde. |
| - | es nicht akzeptabel sei, dass Städte und Gemeinden allein für Entscheidungen haften müssen, die sie nicht getroffen haben. |
GaFöG - Förderprogramm Basismittel- Freigabe Maßnahmen
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat am 10.03.2025 mitgeteilt, dass das Bildungsministerium die Maßnahme „Grundschule Föhren - Akustische Sanierung der Räume im Obergeschoss des Altbaus“ für das Förderprogramm Basismittel als grundsätzlich förderfähig anerkannt habe und ein Förderantrag gestellt werden kann. Der Förderantrag ist bis zum 30.06.2025 durch den Schulträger an die ADD Trier zu stellen. Die Ausführung der Maßnahme wurde für die Sommerferien 2026 eingeplant und es wurden vorsorglich Mittel für das Haushaltsjahr 2026 in den Haushaltsplan eingestellt. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen die Anbringung von Akustikdecken sowie teilweise Wandabsorber, Umrüstung der Beleuchtung auf LED, Erneuerung der Türen sowie ein Überholungsanstrich der Wandflächen. Die übrigen Maßnahmen, die seitens der Verbandsgemeinde für das Förderprogramm gemeldet wurden, haben keine Freigabe seitens des Bildungsministeriums erhalten.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
7. Strombilanzkreise für den EE-Eigenverbrauch kommunaler Liegenschaften
Aufgrund von Unsicherheiten und starken Schwankungen im Energiemarkt, sowie dem Bedürfnis nach einer ausgewogenen Verteilung von Beschaffungs- und Preisrisiken unter den Marktteilnehmern, ist eine Neugestaltung der Strombeschaffung unerlässlich.
Deshalb haben die Verbandsgemeindewerke Schweich zusammen mit der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH einen Dienstleistungsvertrag über den Bilanzkreis Strom ab dem 01.01.2024 unterzeichnet.
Unter Hinzuziehung des Büros Simon Process Engineering GmbH wird die Optimierung der Eigenstromversorgung aller Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Schweich untersucht. Diese Studie konzentriert sich auf die Untersuchung des Ausbaus von erneuerbarer Stromerzeugung und deren Optimierung für die Verbandsgemeinde Schweich.
Im speziellen werden Ausbau-Pläne für Photovoltaik festgelegt, simuliert und bewertet. Überschüssige Strommengen, die daraus resultieren, werden durch ein neues Bilanzkreismodell anderen Liegenschaften zugewiesen. Dies ermöglicht es, im ersten Schritt Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.
Zudem wird die Nutzung eines Batteriespeichers sowohl technisch als auch wirtschaftlich begutachtet und bewertet.
Seitens der Verbandsgemeindewerke Schweich wurden diese Punkte in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
8. Strombeschaffung für die Verbrauchsstellen der VG
Die aktuellen Stromlieferverträge aus der 5. Bündelausschreibung des GStB enden zum 31.12.2025. Somit muss für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde ab dem 01.01.2026 über die Strombeschaffung entschieden werden.
Auf die inhaltlichen Ausführungen aus TOP 7 zur Bildung eines Bilanzkreises der VG-Werke wird verwiesen.
Die VG-Werke haben mitgeteilt, dass ein bestehender „Dienstleistungsvertrag Bilanzkreis Strom“ mit der SWT existiert. Dieser läuft bis zum 31.12.2026 mit Verlängerungsoption. Hier können lt. Aussage der VG-Werke auch die Abnahmestellen der VG einbezogen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Einbau von Smart-Metering. Ein entsprechender Förderantrag hierzu läuft bereits. Die Frage ist jedoch, wie schnell die Voraussetzungen geschaffen werden können, damit alle Liegenschaften entsprechend ausgestattet sind, um in den Bilanzkreis der Werke integriert werden zu können. Bisher erfüllt nur das Verwaltungsgebäude diese Voraussetzungen.
Der GStB plant aktuell die 6. Bündelausschreibung (BA) Strom, an der alle Gemeinden teilnehmen können. Dort soll die Stromlieferung für den Zeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028 (feste Vertragslaufzeit) ausgeschrieben werden. Für eine Teilnahme an der Bündelausschreibung des GStB wird auf die Vorlage des GStB verwiesen. Mit Teilnahme an der BA wäre man für 3 Jahre gebunden und könnte erst ab 2029 in den Bilanzkreis der VG-Werke einsteigen. Möglich wäre zum jetzigen Zeitpunkt auf die Teilnahme an der Bündelausschreibung zu verzichten. Sollte bis zum 01.01.2026 die Voraussetzungen für die Integration in den Bilanzkreis der VG-Werke nicht geschaffen sein, könnten im Herbst alle VG-Liegenschaften zusammen mit den Liegenschaften der Werke für 1 Jahr in Eigenregie ausgeschrieben werden.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde nimmt an der 6. Bündelausschreibung Strom nicht teil und strebt die Integration aller betroffenen Lieferstellen in den Bilanzkreis der VG-Werke an. Sofern die technischen Voraussetzungen (Smart-Metering etc.) bis zum 01.01.2026 nicht geschaffen werden können, erfolgt im Herbst 2025 eine gemeinsame Ausschreibung mit den VG-Werken zur Stromlieferung im Jahr 2026.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Teilnahme an 4. Bündelausschreibung Erdgas
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Lieferung von Erdgas für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. an. Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 230 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 5. Abnahmestelle in Höhe von je 14 Euro. Sollte die Durchführung der Ausschreibung noch vor der Vergabebekanntmachung gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Stornierung des Auftrags. (Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Wie bisher wird die Ausschreibung von Bioerdgas (Erdgas mit einer Beimischung von mind. 10% Biogas) angeboten.
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem nach §§ 22 ff VgV angeboten. Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet, die - anders als bisher - nicht zu einem Zeitpunkt am Markt platziert werden, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen (z.B. was die Bildung von Regionallosen).
Wie in der Ausschreibungskonzeption dargestellt, erfolgt die Ausschreibung - wie bisher - in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus den Krisenjahren 2022/23. Die Grundstruktur bleibt unverändert. Die Wertung der Angebote basiert auf dem Angebotspreis für die einzelnen Lieferjahre in Form eines Aufschlags auf den Börsenpreis zu einem vorgegebenen Referenztag sowie dem Grundpreis. Auf Basis dieser Angebotspreise wird der tatsächliche Arbeitspreis für jedes Lieferjahr jeweils im Dezember des Vorjahres auf der Grundlage der tatsächlichen Preisentwicklung im Vorjahreszeitraum (als Durchschnittswert einer vordefinierten Anzahl an Handelstagen) hergeleitet (= fiktiver Beschaffungspreis). Ist also das Erdgas seit der Ausschreibung günstiger geworden, sinkt auch der Arbeitspreis, und umgekehrt. Dies dient dem fairen Interessenausgleich zwischen Lieferanten und Abnehmern. Der fiktive Beschaffungspreis wird für jedes Lieferjahr auf der Basis von Börsenpreisen an einer vordefinierten Anzahl an Handelstagen ermittelt. Für das Lieferjahr 2026 sind dies 6 Handelstage im 2. Halbjahr 2025, für die Lieferjahre 2027 und 2028 jeweils 12 Handelstage im jeweiligen Vorjahreszeitraum. Der Korridor für die Minder-/Mehrmengenregelung liegt zwischen 95 % bis 105 % der Verbrauchsprognose.
Bei den danach ermittelten Arbeitspreisen handelt es sich um den reinen Energielieferpreis. Hinzu kommen insbesondere die Netznutzungsentgelte sowie die Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben, die dann den Lieferpreis ergeben. Durch Abtrennung der Netznutzungsentgelte wird den regional unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung getragen. Somit wird sich der Lieferpreis bei gleichem Angebot und Lieferanten regional je nach Verteilnetzbetreiber unterscheiden.
Um den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) Rechnung zu tragen, wird auch Erdgas mit einem Anteil von 10 % Biogas (Bioerdgas) ausgeschrieben. Die konkrete Festlegung, ob und welche Abnahmestellen Bioerdgas ausgeschrieben werden sollen, erfolgt Basis dieses Beschlusses im Zuge der weiteren Datenerfassung.
Hinweise der Verwaltung:
Bei der letzten Bündelausschreibung wurden keine Angebote abgegeben, sodass keine Verträge zustande kamen. Derzeit hat die Verbandsgemeinde in Zusammenarbeit mit der Stadt und der OG Kenn in Eigenregie Verträge bei den Stadtwerken Trier abgeschlossen. Die Laufzeit der Verträge endet am 31.12.2025. Alternativ könnte auch auf eine Teilnahme an der Bündelausschreibung verzichtet werden und die Belieferung der 5 Abnahmestellen mit rund 307.000 kWh (Verbrauch in 2024) weiterhin über SWT sichergestellt werden. Die OG Kenn wird weiterhin für 1 Lieferstelle den Vertrag in Eigenregie koordinieren bzw. den aktuellen Vertrag bei SWT verlängern. Die Stadt Schweich hat bereits die Teilnahme an der BA beschlossen (6 LS).
| Beschluss: | |
| 1. | Der Haupt- und Finanzausschuss der VG nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Verbandsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Haupt- und Finanzausschuss der VG bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Der Haupt- und Finanzausschuss der VG verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| 6. | Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Sirenenertüchtigung VG Schweich
Im Zuge der kontinuierlichen Modernisierung unserer öffentlichen Sicherheitsinfrastruktur sollen die Sirenen in der Verbandsgemeinde Schweich ertüchtigt werden. Dies beinhaltet die sukzessive Erneuerung und verbesserte Standortwahl unserer Sirenen, beginnend mit einem Pilotprojekt in der Stadt Schweich und dem Ortsteil Issel.
Die Maßnahme umfasst die Installation neuer Sirenen an 5-6 ermittelten Standorten, basierend auf den Ergebnissen des kürzlich erstellten Schallgutachtens, welches für die komplette VG erstellt wurde. Die neuen Sirenen sollen auf stadt- bzw. gemeindeeigenen Gebäuden und Masten installiert werden. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Installation der Masten sind ebenfalls Umfang der Maßnahme.
Nach erfolgreicher Durchführung und Auswertung des Pilotprojekts soll das Projekt auf die gesamte VG Schweich ausgeweitet werden.
Für die vorgenannte Maßnahme wurden je 100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgesehen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Ausschreibung für die Ertüchtigung der Sirenen freizugeben. Der Haupt- und Finanzausschuss bevollmächtigt die Vorsitzende, die Aufträge in Abstimmung mit den Beigeordneten an die jeweils Mindestbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
11. Fest der Römischen Weinstraße; Konzeption 2025
Die Amokfahrt auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg und zuletzt der Amokfahrt in der Fußgängerzone von Mannheim am Fastnachtmontag haben dazu geführt, dass die Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen nochmals verstärkt in den Focus gerückt ist. In Vorbereitung des diesjährigen Festes der Römischen Weinstraße hat deshalb am 20.01.2025 eine Besprechung mit Vertretern von Veranstalter, Sicherheitsbeauftragtem, Polizei und Ordnungsamt stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere bei den Zufahrtssperren/der Zufahrtssicherung Änderungen und Ergänzungen erforderlich werden. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass der Festbereich großräumig abgesperrt werden sollte und eine Zu- und Ausfahrt nur für die im Festbereich ansässige Feuerwehr, Polizei und DRK ermöglicht werden muss. Zu diesem Zweck werden während der Festzeiten zwei Zufahrten mit herabsenkbaren Sperren und Sicherheitspersonal besetzt. Die für 2025 geplanten Maßnahmen haben u.a. die nachfolgenden organisatorischen Auswirkungen:
-Bushaltestellen vom Schulzentrum müssen von Freitag nach Schulende bis Sonntagabend verlegt werden
-festgelegte Anlieferzeiten für „Festbeschicker“ nur vor Festbeginn per PKW möglich
-keine parkenden Fahrzeuge der „Festbeschicker“ im Festbereich während der Festzeiten erlaubt
-erhöhter Organisationsaufwand für Auf- und Abbau der Band und Bühnentechnik
-die Kirmes am Montag wird nicht mehr durchgeführt, um Kosten für weitere Sperrungen zu sparen
Für die Umsetzung der geplanten großräumigen Absperrung des Festbereiches sind Mehrkosten in Höhe von 12.000 € - 15.000 € für den Einsatz von zwei herabsenkbarem Sperren mit zusätzlichem Sicherheitspersonal und zusätzlichem Sperrmaterial für die Sicherung aller Zufahrten zu rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr wird sich der Länge der zu sperrenden Zufahrten von ca. 35 auf 90 m erhöhen.
Im Jahr 2024 betrug das Defizit des Festes ca. 56.000 € und im Wirtschaftsplan des Vereins Römische Weinstraße wurde für das Jahr 2025 ein Defizit von 75.000 € eingeplant. Die Erhöhung des Defizits wurde begründet durch die zu erwartenden Kostensteigerungen in den Bereichen Ver- und Entsorgung, Bühnen- und Beschallungstechnik, Programm, Überdachungen auf dem Festplatz und vor allem Sicherheit.
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Wirtschaftsplans im November 2024 konnten die zusätzlichen Kosten für eine großräumige Sperrung des Festbereiches nicht vorhergesehen werden, da die nachfolgenden Amokfahrten in Magdeburg, München und Mannheim zu einer Neubewertung der Sicherheit für das Fest der Römischen Weinstraße 2025 geführt haben.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass das eingeplante Defizit des Festes in Höhe von 75.000 € nicht ausreichen wird und mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 5.000-10.000 zu rechnen ist.
In der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung soll über die Anschaffung von mobiler Sicherheitstechnik (bspw. ARMIS ONE) gesprochen werden, welche allen Ortsgemeinden für Feste etc. zur Verfügung stehen soll.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
12. Sachstand Kommunale Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Schweich ist fertiggestellt. Dem Klimaschutzmanagement wurde der Abschlussbericht mit der Wärmewendestrategie und dem zugehörigen Maßnahmenkatalog vom beauftragten Ingenieurbüro Plancon aus Trier übermittelt.
Im Laufe des März und April fanden insgesamt vier Terminrunden mit den Ortsgemeinden, dem Klimaschutzmanagement und dem Büro Plancon aus Trier statt. In diesen Terminrunden wurden den Ortsgemeinden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung präsentiert und deren Fragen beantwortet. Im nächsten Schritt ist die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen in den Gemeinden geplant.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss der Wärmeplan bis spätestens 30.06.2026 veröffentlicht werden. Dazu ist nach §13 und §23 WPG ein Beschluss des Wärmeplans durch den Verbandsgemeinderat erforderlich. Das Ingenieurbüro Plancon empfiehlt mit diesem Beschluss abzuwarten, bis die Bürgerinformationsveranstaltungen in allen Gemeinden stattgefunden haben und eine Interessenabfrage nach einer möglichen zentralen Wärmeversorgung über Nahwärmenetze erfolgt ist. Der Grund dafür ist, dass mit dem Beschluss der Wärmeplanung die Anforderungen nach GEG automatisch nach Ablauf eines Monates in Kraft gesetzt werden. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger dann Wissenssicherheit, wo Wärmenetze realisiert werden und ob für Sie eine dezentrale Lösung zur Wärmeversorgung in Betracht kommen wird. Geplant ist, dass nach Ostern die Abstimmungsgespräche bzgl. der Bürger-Info-Termine stattfinden.
Beschluss:
zur Kenntnis genommen
13. Ersatzbeschaffung iPads für Gremienmitglieder
Im Jahr 2019 wurden iPads für die Gremienmitglieder der VG Schweich angeschafft. Diese Geräte haben bis dato zuverlässig ihren Zweck erfüllt und wesentlich zur digitalen Arbeitsfähigkeit der Ratsmitglieder beigetragen. Da mittlerweile der technische Support des Herstellers für diese Geräte ausgelaufen ist, wäre es nun erforderlich, eine Ersatzbeschaffung in 2025 zu tätigen. Über die Notwendigkeit einer solchen weiteren Beschaffung wurde bereits in den letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Digitalisierung der VG am 03.12.2024 sowie am 12.03.2025 beraten. Fazit der Aussprache war seinerzeit, dass heutzutage praktisch jedes Gremienmitglied ein privates mobiles Endgerät besitzt, mit dem die Gremienarbeit problemlos erledigt werden kann. Es käme allenfalls ersatzweise zur zentralen Beschaffung von Endgeräten eine Aufwandspauschale in Betracht, aber selbst diese ist dem Grunde nach fraglich, da in der Regel kein finanzieller Aufwand im engeren Sinne entsteht.
Die Überlegung der Verwaltung geht dahin, eine Bedarfsabfrage unter den betreffenden Gremienmitgliedern durchzuführen, wer nach bisherigem Maßstab ein zentral beschafftes und verwaltetes Endgerät benötigt. Alternativ wäre ein eigenes Endgerät für die Erledigung der digitalen Gremienarbeit zu stellen, wobei in diesem Fall klar sein muss, das über die Bereitstellung von Zugangsdaten und einer Anleitung für die Einrichtung des Gremieninformationssystems am Endgerät hinaus keinerlei Support seitens der Verwaltung geleistet werden kann. Bezüglich der Aufwandsentschädigung war der Ausschuss der einstimmigen Meinung, dass keine Entschädigung für die private Gestellung eines Endgerätes gezahlt werden soll, da in der Regel kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Der Ausschuss für Digitalisierung hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 folgenden als Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss formulierten Beschluss als Empfehlung für die weitere Beratung gefasst.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bedarfsabfrage unter den betreffenden Gremienmitgliedern bezüglich einer anstehenden Ersatzbeschaffung von iPads für die digitale Gremienarbeit durchzuführen. Für den Fall, dass kein Endgerät benötigt wird, wird keine Entschädigung für die private Gestellung eines Endgerätes gezahlt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
14. Zuschuss an Stadt Schweich für Abriss Pausenüberdachung ehem. Grundschule Bodenländchen
Die Pausenüberdachung an der ehem. Grundschule Bodenländchen muss laut einer Begutachtung durch ein Ingenieurbüro im November 2024 aus statischen Gründen gesperrt bzw. zurückgebaut werden. Da ab dem SJ 2025/2026 das Gebäude als Ausweichquartier für die Grundschule Kordel genutzt wird, ist ein Abriss unausweichlich. Das Grundstück einschl. Gebäude ist nach dem Auszug der Grundschule Schweich wieder an die Stadt Schweich übergegangen. Der Abriss der Pausenüberdachung wird die Stadt Schweich rd. 30.000 € kosten. Für die Wiederherstellung/Neugestaltung der Belagsflächen im Bereich der Pausenhalle (300 m²) werden ca. 40.000 € anfallen. Da die Verbandsgemeinde Schweich wegen des Neubaus der Grundschule in den letzten Jahren keine größeren Sanierungsarbeiten mehr an der Grundschule am Bodenländchen vorgenommen hatte, ist beabsichtigt, sich an den Kosten für den Abriss der Pausenhalle mit max. 50% zu beteiligen. Dieser Zuschuss soll aus den Restmitteln des Jahres 2024 finanziert werden, die wegen fehlender Schlussrechnungen des ZV ISP noch nicht final feststehen. Es ist vorgesehen den Zuschuss über Restmittel bei dem Konto 20.21118.54431 zu finanzieren. Die Verbandsgemeinde Trier-Land wird sich voraussichtlich an der Wiederherstellung des Belages beteiligen.
Seitens der SPD-Fraktion wurde ein Antrag über die Kostenbeteiligung seitens der Verbandsgemeinde i.H.v. von 2/3 (20.000€) gestellt. Der Antrag wurde mit 3x Ja, 9x Nein, 1x Enthaltung abgelehnt.
Beschluss:
Der HFA beschließt, dass sich die Verbandsgemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von 50% an den Abrisskosten der Pausenhalle des ehemaligen Grundschulgebäudes Bodenländchen beteiligt, der aus Restmitteln 2024 finanziert werden soll.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
15. Zuschuss Anmietung Kleiderkammer DRK
Die Vorsitzende und Ratsmitglied Dirk Marmann sind von der Beratung und Entscheidung aufgrund von Sonderinteresse nach §22 GemO ausgeschlossen und nehmen im Zuhörerbereich Platz.
Das DRK Schweich betreibt im Keller des Alten Weinhauses eine Kleiderkammer. Es ist die einzige Kleiderkammer im gesamten Kreis Trier-Saarburg. Hier können sich Flüchtlinge und einkommensschwache Menschen mit Kleidung und Haushaltsartikeln, wie Töpfe, Teller etc., ausstatten. Die Waren der Kleiderkammer, die ausschließlich aus Spenden von der Bevölkerung stammen, werden dort von ehrenamtl. Helfern sortiert und anschl. an bedürftige Personen abgegeben. Die Kleiderkammer leistet damit einen essenziellen Anteil bei der Versorgung von Flüchtlingen und einkommensschwachen Menschen. Sie trägt weiter zur Entlastung der Verbandsgemeindeverwaltung bei, da ohne diese Möglichkeit unsere Sozialverwaltung insbesondere die Erstausstattung (Kleidung, Haushaltswaren etc.) für Flüchtlinge aus Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetzes selbst einkaufen und an die Flüchtlinge verteilen müsste. Auch einkommensschwache Menschen haben hier die Möglichkeit, sich kostenfrei Kleidung zu beschaffen. Die Räumlichkeiten im Alten Weinhaus wurden dem DRK kostenfrei zu Verfügung gestellt. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 12.10.2023 und der Sitzung des VG-Rates am 22.11.2023 mitgeteilt, sind die Räumlichkeiten im Keller des Alten Weinhauses, in denen das DRK Schweich die Kleiderkammer derzeit noch betreibt, aufgrund nicht behebbarer baulicher Mängel nicht weiter nutzbar. Deshalb ist man seit geraumer Zeit auf der Suche nach neuen, geeigneten Räumen auf dem freien Markt. Das DRK als gemeinnütziger Verein kann die Miet/Pachtkosten nicht eigenständig aufbringen und hat daher um Unterstützung durch die Verbandsgemeinde gebeten. Der Ausschuss für Soziales hat empfohlen, die Anmietung der DRK-Kleiderkammer mit 10.000,00 € zu unterstützen. Da noch keine konkreten Mietangebote vorlagen, hat der VG-Rat zunächst eine „pauschale“ Beschlussfassung abgelehnt und die Beschlussfassung auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen, um im konkreten Fall zeitnah eine Entscheidung treffen zu können. Inzwischen liegt ein konkretes Angebot vor. Es besteht die Möglichkeit, in Schweich in der Brückenstraße 44, Hinterhaus (bisher City-Hairstudio), Räume anzumieten. Die Räume wurden besichtigt und für geeignet angesehen; sie liegen in unmittelbarer Nachbarschaft des Alten Weinhauses, so dass die Erreichbarkeit wie bisher gegeben ist. Zudem sie sind barrierefrei, was bisher leider nicht gegeben war. Der Eigentümer verlangt eine Kaltmiete von 950,00 € mtl. (11.400,00 €/Jahr), zuzgl. Nebenkosten. Die Finanzierung ist über liquide Mittel vorgesehen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Betrieb der Kleiderkammer durch das DRK Schweich zu unterstützen und die Kosten der Kaltmiete von 950,00 €/mtl. zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
16. Antrag der Ortsgemeinde Fell auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien
abgesetzt
17. Antrag der Ortsgemeinden Mehring und Pölich auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien
abgesetzt
18. Flächenmanagement VG Schweich; Neuverpachtung Flächen zur Beweidung
Die Verbandsgemeinde Schweich ist Eigentümerin der Grundstücke Flur 14 Nr. 43/1, 43/2, 44/1, 52 und 53 in der Gemarkung Klüsserath. Bei diesen Flächen handelt es sich um Ausgleichsflächen, die im Rahmen des Flächenmanagement maschinell gepflegt werden. Die Grundstücke Flur 14 Nr. 43/2, 441 und 52 sind dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Issel, 5. Änderung“ zugeordnet. Die anteiligen Pflegekosten werden durch die Stadt Schweich erstattet. Die Grundstücke Flur 15 Nr. 43/1 und 52 sind bisher keinem Bebauungsplan zugeordnet. Die anteiligen Pflegekosten werden somit durch die VG Schweich gezahlt.
Bezüglich der o. g. Grundstücke hat die Verwaltung eine Pachtanfrage zur Beweidung dieser Flächen erhalten. Gemäß des zugeteilten Bebauungsplanes ist eine Beweidung der Flächen möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Flächen durch die Tierbeweidung unbedingt komplett abgegrast werden und eine maschinelle Pflege nicht mehr notwendig ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Pächter einen jährlichen Obolus für die ordnungsgemäße Pflege zu zahlen. Der Obolus richtet sich nach den bisherigen Pflegekosten/m², diese belaufen sich auf 0,27 €/m². Bei zweijähriger Pflege fallen demnach rd. 0,13 €/qm an. Somit könnte ein Obolus bei einer Größe aller Grundstücke von 5.768 m² von 750,00 € p.a. gewährt werden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Flächen zur Beweidung öffentlich anzubieten. Dies erfolgt im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Schweich.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der VG Schweich beschließt:
| 1. | Die Grundstücke Flur 14 Nr. 43/1, 43/2, 44/1, 52 und 53 werden zur Beweidung für 10 Jahre öffentlich angeboten. |
| 2. | Die öffentliche Anbietung erfolgt im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Schweich am 25.04.2025 sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Schweich im Zeitraum vom 25.04.2025 (8 Uhr) bis zum 23.05.2025 (8 Uhr). Die Veröffentlichung im Amtsblatt soll lediglich einen Verweis auf die ausführliche Anbietung auf der Homepage beinhalten. |
| Die Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich (per Post oder per E-Mail) möglich. | |
| 3. | Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern. |
| 4. | In der Bewerbung ist die Art und Anzahl der Tiere zu benennen. |
| 5. | Nach erfolgter Anbietung ist ein entsprechender Pachtvertrag durch die Verwaltung vorzubereiten und abzuschließen. |
| 6. | Die Verpachtung erfolgt entgeltfrei. |
| 7. | In dem Pachtvertag sind folgende Regelungen aufzunehmen: |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
19. Verschiedenes
20. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse