Der Feiertag „Pfingstmontag“ (Montag, 20.05.2024) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 21/2024 (Erscheinungstag Freitag, 24.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 17.05.2024, 8.00 Uhr vorliegen.
Ebenso macht der Feiertag „Fronleichnam“ (Donnerstag, 30.05.2024)
eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 22/2024 (Erscheinungstag Freitag, 31.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 24.05.2024, 8.00 Uhr vorliegen.