Wir möchten hiermit alle Steuerzahler, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass am
15.05.2024
die zweite Abgabenrate für das Jahr 2024 (Grundsteuern, wiederkehrende Beiträge, Verbrauchsgebühren, Hundesteuer u. a. sowie Gewerbesteuern) fällig wird.
Bitte reichen Sie die Überweisungen rechtzeitig bei Ihrer Bank ein, damit die Zahlungen pünktlich bei uns eingehen. Bitte geben Sie dabei unbedingt die vollständige Buchungs-Nr. an, damit Fehlbuchungen vermieden werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens hinweisen.
Dabei werden von uns die Steuer- und Abgaberaten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Girokonto mittels Lastschrift abgebucht. Anhand Ihres Steuerbescheides können Sie jederzeit die Richtigkeit des eingezogenen Betrages kontrollieren.
Das Lastschrifteinzugsverfahren ist für alle Steuern, Gebühren und Beiträge sinnvoll.
Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ersparen Sie sich die Überwachung der Zahlungstermine und damit unter Umständen im Falle einer verspäteten Überweisung die Festsetzung von Säumniszuschlägen und sonstigen Gebühren. Ferner erübrigt sich der möglicherweise zeitraubende Weg zu Ihrer Bank oder Sparkasse.
Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, bitten wir Sie, den abgedruckten Vordruck ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden.
Der Vordruck ist auch im Internet unter www.schweich.de abrufbar. Dort können Sie ganz einfach die Suchfunktion (Lupe rechts oben) mit dem Schlagwort „SEPA“ verwenden.