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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 19/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Grünes Licht für den Windpark Leiwen-Detzem-Köwerich

Seit mehr als 12 Jahren laufen die Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Bau eines Windparks auf Flächen der Ortsgemeinden Leiwen, Detzem und Köwerich. Die Grundstücksbesitzer, in diesem Fall die Ortgemeinden Leiwen, Detzem und Köwerich stellen dem Betreiber die Grundstücke für die Errichtung und wirtschaftliche Nutzung des Windparks zur Verfügung und erhalten im Gegenzug eine finanzielle Beteiligung über ein Nutzungsentgelt. In den letzten beiden Jahren gab es aufgrund verschiedener Faktoren eine Veränderung der bisherigen Standorte und eine Vergrößerung des Parks um weitere Standorte für Windenergieanlagen. Die Planungen sind abgeschlossen und Bauanträge wurden durch den Planungsträger bzw. Betreiber zur Genehmigung eingereicht. Geplant sind insgesamt 8 Windenergieanlagen. Für 4 dieser Standorte, also die Hälfte der Anlagen, werden Flächen der Ortsgemeinde Köwerich benötigt. Eine wirtschaftliche Beteiligung sollte aber nur für eine dieser Anlage erfolgen, der wirtschaftliche Nutzen der anderen 3 Anlagen sollte jedoch ausschließlich bei den beiden anderen Gemeinden verbleiben.

Wie kam es zu dieser verzwickten Situation?

Bei den wesentlichen Planungen, die zu dieser neuen Ausgangslage führten, wurde die Ortsgemeinde Köwerich als Grundstückseigentümerin nicht beteiligt, obwohl wir vehement darauf gedrängt hatten, denn es war klar, dass es im weiteren Verlauf des Verfahrens zu Problemen kommen könnte. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Köwerich sah bei dem Verfahren ein erhebliches Transparenz- und Demokratiedefizit und wollte dies so nicht akzeptieren, ebenso bestand der Gemeinderat auf einer fairen wirtschaftlichen Beteiligung. Das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht sollte auch für die Ortsgemeinde Köwerich gelten. Jeder, der privat Land besitzt würde wahrscheinlich auch mitreden wollen, wenn sein Eigentum durch dritte wirtschaftlich genutzt wird. In der Folge konnten die Baugenehmigungen für den Windpark nicht erteilt werden, weil diese vertraglichen Dinge mit der Ortsgemeinde Köwerich nicht geregelt waren.

Wie wurde das Problem gelöst?

Weil die Planungen und die verfahrene Situation nicht mehr so ohne weiteres geändert werden konnten, suchte die Ortsgemeinde Köwerich das Gespräch mit den Gemeinden Leiwen und Detzem, um eine Lösung auf kommunaler Ebene zu erörtern. In einem sehr konstruktiven und harmonischen Gespräch einigten sich die Gemeindevertreter der 3 Ortsgemeinden auf eine Regelung, die auch von den Gemeinderäten einstimmig angenommen wurde. Diese Einigung besteht aus zwei wesentlichen Kernpunkten:

1. Die Ortsgemeinde Köwerich erhält einen Anteil an den Einnahmen auch aus den 3 in Frage stehenden Windenergieanlagen nach einem üblichen Verteilungsschlüssel und stellt uneingeschränkt ihre Flächen für den Windpark zur Verfügung.

2. Die Ortsgemeinde Köwerich verzichtet zunächst auf diese Beteiligung zu Gunsten der beiden anderen Ortsgemeinden, und zwar so lange, bis auch für diejenigen Windenergieanlagen, die außerhalb des derzeit gültigen Flächennutzungsplanes stehen, Baurecht geschaffen wurde und auch tatsächlich gebaut werden kann. Der Ortsgemeinde Köwerich entgehen für diesen Zeitraum damit jährliche Einnahmen in 6-stelliger Höhe mit dem Risiko, dass dies auch dauerhaft sein könnte. Aus solidarischen Gründen hielten wir es jedoch für gerechtfertigt, dass die kleinere Gemeinde Köwerich nicht höhere Einnahmen haben sollte als die Gemeinde Leiwen.

Die Verträge sind alle unterzeichnet und nun liegt es an den Genehmigungsbehörden, ob und wann eine Baugenehmigung erfolgen wird.

Ist jetzt alles gut?

Der Windpark ist ein Zukunftsprojekt und trägt zum Umstieg auf erneuerbare Energien bei und damit zum Klimaschutz. Darüber hinaus trägt es Wertschöpfung in die Region. Für die drei Gemeinden ergeben sich sehr gute Zukunftsaussichten für die klammen Gemeindekassen, um die Dorfentwicklung weiter voranzutreiben, sollte der Windpark tatsächlich gebaut werden. Wenn auch unerwartet gibt es im Nachgang dennoch unschöne Diskussionen in der Öffentlichkeit bei denen es sinngemäß darum geht, wer jetzt die Cookies und den Kaffee noch bezahlt. Es geht genauer gesagt um weniger als 0,12% der voraussichtlichen Gesamteinnahmen. Der britische Historiker und Wirtschaftswissenschaftler Cyril Northcote Parkinson sollte mit seinem Parkinson’schen Gesetz der Trivialität einmal mehr recht behalten („Menschen messen innerhalb einer Organisation gewöhnlich oder typischerweise trivialen Themen ein unverhältnismäßiges Gewicht bei“). Diesem Denkfehler möchten wir uns nicht anschließen. Stattessen sollten wir uns über das gemeinsam Erreichte und das vor uns liegende freuen und das partnerschaftliche Verhältnis der Nachbargemeinden weiter nach vorne bringen.

Köwerich, 04.05.2025
Projekt Team Windenergie
Manfred Strauch, Ortsbürgermeiser
Frank Basten
Elmar Schlöder