- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses -
Der Ortsgemeinderat Trittenheim hat am 31.03.2025 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan aufzustellen. Die Abgrenzung des betroffenen Bereichs ist aus beigefügter Karte ersichtlich.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Zur Information und öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen wird der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes vom 12. Mai bis 11. Juni 2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Bauleitplanung/Planverfahren“ zur Verfügung gestellt.
Es können zur Planung Anregungen, Hinweise und Empfehlungen per Mail an bauleitplanung@schweich.de, oder schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 24-26, 54338 Schweich, bis zum 11. Juni 2025, ausgesprochen werden.