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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung des Zweckverbandes Forst Schweich

1.
Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026/2027

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1.

Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026/2027 liegt zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbands-gemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Forst Schweich aus.

Vor einer persönlichen Einsichtnahme am Nachmittag bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502/4070!

Außerdem steht der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026/2027 ab dem 13.05.2026 im Internet unter: www.schweich.de; Menü; Verwaltung & Bürgerservice; Satzungen & Haushaltspläne; Haushaltspläne

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinden, die dem Zweckverband Forst Schweich angehören, haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 13.05.2026 bis 26.05.2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Vorschläge zum 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026/2027 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder elektronisch an forst@schweich.de einzureichen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Forst Schweich wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Leiwen, den 04.05.2026
Zweckverband Forst Schweich
gez. Joachim Hagen
1. stellvertretender Verbandsvorsteher