Aus gegebenem Anlass muss wieder auf die Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde hingewiesen werden, insbesondere auf die Reinigung bei Schnee- und Eisglätte. Nach der geltenden Satzung sind für das Abstreuen und Freihalten der Gehwege und Straßen grundsätzlich die Anlieger der bebauten und nicht bebauten Grundstücke zuständig. Die Ortsgemeinde kann nur an besonders gefährdeten Stellen wie steilen Zufahrten, Einmündungen oder Kreuzungen die Räum- und Streupflicht gewährleisten. Genauere Angaben sind umfassend aus der Straßenreinigungssatzung, einsehbar auf der Internetseite www.weinortkluesserath.de, zu entnehmen.