Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am Wahltag und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk ist für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus der/dem Wahlvorsteher/in, seiner/seinem Stellvertreter/in und drei bis sieben Stimmberechtigten als Beisitzer/innen.
Bei der Bildung der Wahlvorstände sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Die in den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten bis Freitag, 6. Februar 2026 Vorschläge für die Bildung der Wahlvorstände bei ihrer Ortsgemeinde bzw. bei der Stadt Schweich einzureichen.