Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am Wahltag und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken ist für jeden Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht wahlberechtigten Beisitzern und einem Schriftführer. Bei der Bildung der Wahlvorstände sollen die in der Ortsgemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sind aus den Wahlberechtigten des Stimmbezirks zu bestellen. Die Beisitzer des Wahlvorstandes sind nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Stimmbezirks, für den dieser gebildet wird, zu berufen. Die in der Ortsgemeinde Kenn vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten bis spätestens Mittwoch, 31. Mai 2023 Vorschläge für die Bildung der Wahlvorstände bei der Ortsgemeinde Kenn einzureichen.