Der Feiertag „Fronleichnam“ (Donnerstag, 30.05.2024) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 22/2024 (Erscheinungstag Freitag, 31.05.2024) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 24.05.2024, 8.00 Uhr vorliegen.