| - | Grundsteuern, Fremdenverkehrsbeitrag, Tourismusbeitrag, Hundesteuer, |
|
| wiederkehrende Beiträge Wasser und Niederschlagswasser, wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen, wiederkehrender Beitrag Wirtschaftswege, u.a. |
| - | Gewerbesteuer |
| - | Vergnügungssteuer |
Es wird gebeten, innerhalb einer Woche die vorgenannten Abgaben zu entrichten, da andernfalls die kostenpflichtige Einziehung unvermeidbar ist.
Deshalb unser Vorschlag: Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil!
Die Teilnahme bringt für Sie viele Vorteile. Das ständige und auch lästige Überwachen der Zahlungstermine entfällt und Mahngebühren und Säumniszuschläge – weil man schon wieder einen Zahlungstermin versäumt hat – fallen nicht mehr an. Der nach dem Abgabenbescheid zu zahlende Betrag wird zur Fälligkeit von der Verbandsgemeindekasse abgebucht. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie jederzeit anhand des Abgabenbescheides kontrollieren.
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart aber nicht nur Ihnen Zeit und Arbeit, sondern trägt auch in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kosteneinsparung bei. Denn mit der Abbuchung werden die Zahlungsbeträge automatisch in Ihr Steuerkonto eingebucht. Eine manuelle Buchung ist somit nicht mehr erforderlich.
Der Vordruck für das Abbuchungsverfahren kann über den nebenstehenden QR-Code oder auf unserer Homepage unter www.schweich.de ausgefüllt und heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Mandat nur mit Ihrer Unterschrift gültig ist.