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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner ​​​​​​​über die Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich gemeinsam mit der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 18.04.2024

über die Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich gemeinsam mit der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 18.04.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführerin Jessica Pitsch findet am 18.04.2024 eine Sitzung des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt der VG Schweich gemeinsam mit der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept; gemeinsame Planung und Vergabe der Sanierung von Einlassbauwerken

Herr Gatzen, Büro Hömme, erläutert die Vorlage und geht auf weitere Fragen ein.

Eine konkrete Höhe der Kosten und Förderung kann erst nach Auftragsvergabe und Begutachtung der jeweiligen Bauwerke bestimmt werden.

Bevorzugt wird ein gebündelter Förderantrag der Ortsgemeinden durch die VG angestrebt.

In der Dienstbesprechung am 24. Juli 2023 wurde über die vorgesehene Umsetzung der Ergebnisse der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte informiert. Ein Schwerpunkt der Vorsorge sollte die Sanierung oder auch Erneuerung von defizitären Einlassbauwerken durch die Gemeinden sein. Hierzu hatten wir eine gebündelte Vorgehensweise vorgeschlagen, die deutliche Kostenreduzierungen ermöglichen sollte.

Das Büro Hömme hat am 28. März 2024 eine grobe Kostenschätzung betreffend der zu erneuernden Einlassbauwerke für jede Gemeinde zur Verfügung gestellt. Angeboten wird von dort ein Ingenieurvertrag für jede Gemeinde. Aufgrund der Kalkulation des Honorars für das Gesamtpaket fallen die Honorare für die einzelnen Gemeinden günstiger aus, als wenn jede Gemeinde ihr Paket einzeln vergeben würde. Auch die Ausschreibung der Leistungen soll im Paket und im Auftrag der jeweiligen Gemeinde erfolgen. Dies wird auch wirtschaftlichere Ergebnisse ermöglichen.

Ebenfalls gebündelt wird der Förderantrag vom Büro Hömme aufbereitet und das Förderverfahren begleitet. Es wird derzeit mit einer Förderquote von 60% gerechnet.

Es ist daher vorgesehen, dass das für jede Gemeinde kalkulierte Paket bis spätestens vor der Kommunalwahl von den Gemeinden beschlossen wird, sodass im Anschuss die Ingenieurleistung erbracht werden kann. Sofern eine Gemeinde ein Einlassbauwerk nicht sanieren möchte, kann jetzt noch hierauf verzichtet werden. Wenn das Paket geschnürt ist, kann die Vergabe kaum noch zurückgezogen werden. Sofern bis zur Kommunalwahl eine Gemeinde keine Beteiligung an der gemeinsamen Vergabe dieser Leistungen beschlossen hat, bleibt diese Gemeinde im weiteren gemeinsamen Prozess außen vor und kann bei Bedarf später in eigener Regie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Die Gemeinschaft der betroffenen Gemeinden sollte nicht länger auf die Umsetzung der Maßnahmen warten müssen. Auch wird es nicht für sinnvoll erachtet, mit jedem Zwischenschritt in allen 19 Gemeinden ergänzende Beschlüsse herbeizuführen, sondern zu Beginn der Gesamtmaßnahme einen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung in die Lage versetzt, die Maßnahme von Anfang bis zum Ende durchzuführen. Bei Bedarf können natürlich im Einzelfall ergänzende Beratungen und Beschlüsse erforderlich werden. Selbstverständlich werden die betroffenen Gemeinden über jeden Schritt unterrichtet.

Folgende Beschlüsse haben wir den Ortsgemeinden vorgeschlagen:

  1. Die im Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept aufgezeigten defizitären Einlassbauwerke sollen entsprechend der Aufbereitung saniert werden.
  2. Das Büro Hömme wird mit den erforderlichen Ingenieurleistungen beauftragt.
  3. Für die erforderlichen Maßnahmen soll eine Förderung beantragt werden.
  4. Sofern die Förderung mit mind. 60 % bewilligt ist, sollen die Maßnahmen ausgeschrieben werden.
  5. Sofern das Ausschreibungsergebnis je Einzelmaßnahme die geschätzten Kosten nicht um 20 % überschreitet, sollen die Leistungen vergeben werden.

Im Haushalt 2025 sollen Mittel im erforderlichen Umfang bereitgestellt werden. (Teilweise wurden bereits Ansätze für das Haushaltsjahr 2024 gebildet.)

Die Mitglieder des Ausschusses und die Ortsbürgermeister:innen nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

2.

Waldschutzsituation (Informationen Lagezentrum, Bericht aus den Revieren)

Herr Forstamtsleiter Gundolf Bartmann stellt die aktuelle Waldschutzsituation in den Wäldern des Forstamtsbezirks Trier vor.

Hierzu teilt er mit, dass die wiederkehrende Trockenheit und Hitze der letzten 10 Jahre im Wald zu großen Schäden geführt haben. Neben Fichten, die im Forstamt unter 10% ausmachen, starben flächig Weißtannen sowie amerikanische Tannenarten ab - aber auch vermehrt Buchen, Kiefern und Eichen. Die Schäden an Buchen und Eichen sind sehr besorgniserregend. Insbesondere die Buche, die innerhalb von Wochen instabil werden kann, ist für Gebäude und öffentliche Straßen besonders gefährlich und fordert viele Arbeitskapazitäten im Forstamt Trier.

Stark betroffen waren in den letzten Jahren die Pflanzungen mit Ausfallraten von über 70% der gepflanzten Bäume. Auch die Weihnachtsbaumkulturen weisen große Trockenheits- und Hitzeschäden auf.

Anfang April wurden bereits Borkenkäfer in den Fallen gefunden. Die große Schwärmflugphase wird Ende April bzw. Anfang Mai erwartet.

In den Nachbarforstämtern im Hunsrück ist die Sorge vor einem großflächigen Waldverlust in diesem Jahr wieder groß. 2023 wurde daher das Lagezentrum „Borkenkäfer“ gegründet, um sich mit Hilfe von Expert:innen für Waldschutz, Vertrieb und mit engagierten Forstleuten für den Walderhalt einzusetzen. Das Forstamt Trier hat in der Vergangenheit das Forstamt Saarburg bereits solidarisch unterstützt.

Das Volumen der durch den Borkenkäferbefall eingeschlagenen Nadelhölzer belief sich im Körperschaftswald des Forstamtes Trier im Jahr 2019 auf 20.000 Festmeter und bis heute auf etwa 80.000 Festmeter. Der Holzmarkt signalisiert Grenzen der Aufnahmefähigkeit in den Sommermonaten. Jedoch ist ein guter Absatz, vor allem von Fichte, wichtig, um die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen, indem befallene Brutbäume schnell eingeschlagen und aus dem Wald gefahren werden können.

Positiv ist hingegen, dass die über Jahrzehnte entwickelten Mischwälder der Trockenheit besser trotzen und es weiterhin richtig ist, auf eine große Baumartenvielfalt zu setzen.

Die Waldbrandgefahr wird besonders im Frühjahr unterschätzt. Die beste Vorsorge für eine schnelle Reaktion ist die Kommunikation mit den Feuerwehren, welche hervorragend funktioniert, sowie die Schaffung von Wasserreservoirs und ein intelligentes Waldwegenetz.

Starkregenereignisse verschlechtern jedoch den Wegezustand. Investitionen zur Wegeunterhaltung, aber auch zur Wasserrückhaltung und Verbesserung der flächigen Versickerung sind daher notwendig.

Welche Folgen hat die Waldschutzsituation konkret?

  • Waldschutz und -erhalt haben oberste Priorität in den Betriebszielen
  • Neben den Waldsubstanz- und einhergehenden Vermögensverlusten hat das Forstamt erhöhte Aufarbeitungskosten der Bäume und eine Entwertung des Holzes durch Trockenheit und Borkenkäfer. Dadurch werden eine Vielzahl gewünschter und geplanter, anderer Maßnahmen zurückgestellt.
  • Reine Nadelholzwälder müssen zu Mischwäldern umgebaut werden. Dabei wird auf eine Vielfalt von anpassungsfähigen Baumarten der heimischen Waldgesellschaften gesetzt. Um die Forsthaushalte dauerhaft finanzieren zu können, wird auf einen angemessenen Nadelholzanteil in den Vorschlägen für die Forstwirtschaftspläne geachtet.
  • Besondere Risiken liegen in der zunehmenden Unwettergefahr mit Starkregen und Sturmböen, wodurch ebenfalls die Waldwege für die Forstwirtschaft, Waldbesuchende und Rettungskräfte gefährdet sind.
  • Durch abgestorbene Bäume, vor allem entlang öffentlicher Straßen, sind verstärkt Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig. Durch Klimawandelfolgen geschädigte Bäume zählen als waldtypische Gefahr, jedoch ist beim Betreten des Waldes zunehmende Vorsicht geboten.

Welche Hilfen und Chancen können wir erwarten?

  • Das Fördervolumen wurde aufgestockt, weitere Fördertatbestände kamen und kommen zukünftig hinzu.
  • Eine Verringerung der Betriebskostenbeiträge um 10% wurde erfolgreich umgesetzt.
  • Ab 2024 ist vorgesehen, die Kosten der Technischen Produktionsleitung nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen.
  • Beim Förderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ können Waldbesitzende bis zu 100€/ha/Jahr Zuwendungen erhalten.

Wie können waldbesitzende Gemeinden zum Schutz des Waldes beitragen?

  • Der Wert des Waldes kann nicht mehr allein durch seine Holzerträge dargestellt werden. Vielmehr stellen die Waldbesitzenden und die Forstleute mit dem Wald sicher, dass z.B. der Klimawandel abgeschwächt, sauberes Wasser erhalten und der Wald als Ort der Erholung auf Dauer den Menschen zur Verfügung steht.
  • Eine Schwerpunktaufgabe stellt derzeit die Information und Öffentlichkeitsarbeit dar. Den Wert des Waldes und der Arbeit, welche von allen im Forst Beschäftigten und Waldbesitzenden geleistet wird, müssen dringend vermittelt werden. Das aktuelle Interesse am Wald soll genutzt werden, um den Wert des jeweiligen „Bürgerwaldes“ herauszustellen.
  • Der langfristige Erhalt des Waldes kann nur gelingen, wenn der Klimawandel begrenzt wird. Die Gemeinden und somit alle Bürger:innen werden dazu aufgerufen, sich für einen aktiven Klimaschutz einzubringen und Investitionen für die Energiewende weiter zu ermöglichen. Eine Erwärmung von deutlich über 2 °C hätte katastrophale Folgen.

Gibt es weitere Informationsmöglichkeiten?

  • Die Revierförster informieren gerne durch Waldführungen und/oder in anstehenden Gemeinderatssitzungen über die konkrete Situation in den kommunalen Wäldern.
  • Über die Sonderhomepage des Landes zur aktuellen Klimawandelsituation unter www.klimawandel.wald-rlp.de erhält man weitere Informationen.
  • Das Forstamt Trier hilft gerne weiter.

Ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Bartmann, berichten die Forstrevierleiter Herr Schreiber (Revier Mehring), Herr Thiebes (Revier Fell) und Herr Düpre (Revier Leiwen) über die Situationen in Ihren Forstrevieren.

Hierbei gehen Sie u.a. auf folgende Themen ein (siehe anhängende Präsentation):

  • Waldschutzsituation: Borkenkäferbefall und Kennzeichnung von Habitatbäumen
  • Wasserrückerhalt im Wald

Anschließend beantworten der Forstamtsleiter Bartmann, und die Revierleiter die Fragen der Ausschussmitglieder sowie der Ortsbürgermeister:innen.

Die Vorsitzende äußert den Wunsch nach einem einzigen, gemeinsamen Forstzweckverband statt der bisherigen zwei und bedankt sich stellvertretend für die Ortsbügermeister:innen bei Herrn Bartmann und den Revierleitern für die Informationen und die bereits geleistete Arbeit.

Die Ausschussmitglieder und die Ortsbürgermeister:innen nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

3.

Holzmarktsituation (Vortrag Geschäftsführer Joachim Graeff; Holzvermarktung Morbach)

Herr Graeff, Geschäftsführer der Holzvermarktung Rheinland-Pfalz, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Entwicklung der Holzmarktpreise.

Er reflektiert zunächst das Jahr 2023. Dabei geht er u.a. auf die wichtigsten Kennzahlen ein: Die Verkaufsmengen und Erlöse für das Jahr 2023 im Allgemeinen, die Entwicklung der Verkaufsmengen von 2020-2023 sowie die Verkaufsmengen und Erlöse der einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Schweich im Jahr 2023. Außerdem weist er auf die Schwierigkeiten bei der Vermarktung von Buchen Stammholz und Eichen Schnittholz hin.

Zudem stellt er eine Prognose für das 1. Halbjahr 2024 auf.

Die Ausschussmitglieder und die Ortsbürgermeister:innen nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

4.

Informationen aus der Technischen Produktion (Vortrag TPLin Alena Wehr; Forstamt Trier)

Frau Alena Wehr, verantwortlich für die Technische Produktionsleitung (TPL) des Forstamts Trier, stellt ihre Aufgaben vor und geht auf Folgendes ein:

  • Die Prioritäten liegen beim Walderhalt und der Verkehrssicherung, welche teuer, dringend und kompliziert ist.
  • Es herrscht ein großer Fachkräftemangel, weshalb häufig Unternehmen zu den Arbeiten hinzugezogen werden müssen. Sie weist darauf hin, dass es wichtig sei, gut ausgebildete Kräfte zu beschäftigen. Bei Ausschreibungen gehen leider wenige Bewerbungen ein. Der FZVB Schweich sei am besten aufgestellt.

Weiterhin beantwortet Frau Wehr die Fragen der Ausschussmitglieder und der Ortsbürgermeister:innen.

Die Ausschussmitglieder und die Ortsbürgermeister:innen nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

5.

Informationen zum Klimaangepassten Waldmanagement (Vortrag Büroleiter Helmut Steuer; Forstamt Trier)

Herr Steuer, Büroleiter des Forstamts Trier, informiert anhand der beigefügten Präsentation über den Hintergrund des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ und geht hierbei darauf ein, dass es sich um eine monetäre Bewertung der Leistung des Waldes, der eine Erholungs- und Schutzfunktion Inne hat, handelt.

Weiterhin erläutert er konkret die 12 Förderkriterien, welche bereits teilweise schon erfüllt wurden, bevor das Förderprogramm eingeführt wurde.

Bisher hat noch kein Audit stattgefunden. Er gehe davon aus, dass ein solches im nächsten Jahr stattfinden könnte. Zur Vorbereitung wurde ein internes „Audit-Formular“ erstellt, womit in der Vergangenheit eine gewisse Selbstkontrolle durchgeführt werden konnte.

Zudem geht er auf zwei Übersichten mit den wichtigsten Kennzahlen ein.

Anschließend beantwortet er die Fragen der Ausschussmitglieder und der Ortsbürgermeister:innen.

Die Ausschussmitglieder und die Ortsbürgermeister:innen nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

6.

Stand Novellierung BWaldG/LJagdG (Vortrag Forstamtsleiter Gundolf Bartmann)

Novellierung des Landesjagdgesetzes

Herr Bartmann berichtet, dass der Ministerrat in Rheinland-Pfalz im Juni 2023 einen Gesetzesentwurf des Umweltministeriums gebilligt hat. Ziel sollen mehr Freiheiten für Jäger in der Wildbestandsregulierung sowie eine stärkere Berücksichtigung des Klimawandels und der damit einhergehenden Schäden sein. Der Entwurf in seiner ersten Form sorgte für viel Aufregung und kritische Stellungnahmen der betroffenen Verbände und Behörden. Folgend kamen, von Protestaktionen der betroffenen Akteure begleitete, Forderungen für einen deutlich überarbeiteten zweiten Gesetzesentwurf.

Viele Akteure und Verbände fühlten sich angegriffen und übergangen. Der Entwurf wurde ohne die nötigen und engen Absprachen aller Beteiligten erstellt und veröffentlicht.

Aktuell wird ein zweiter, überarbeiteter Gesetzesentwurf des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in enger Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Rheinland-Pfalz erstellt, sodass die Jägerschaft intensiv in die Novellierung eingebunden ist.

Der neue Gesetzesentwurf soll im laufenden Jahr 2024 erscheinen und zum Jagdjahr 2025 in Kraft treten.

Novellierung Bundeswaldgesetz

Am 10.11.2023 erschien ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, da das jetzige Bundeswaldgesetz den aktuellen Zukunftsaufgaben nicht mehr gerecht würde. Der thematische Fokus ist deutlich von Entwicklungen und Folgen des Klimawandels geprägt. Der Entwurf beinhaltet verschärftere Formulierungen. Die Kontrollverantwortung bei der Verkehrssicherungspflicht soll bei Bundesstraßen und Elektrizitätsleitungen künftig auf die Betreiber übergehen.

Herr Bartmann erläutert, dass es jedoch viel Kritik seitens der Waldbesitzenden, vor allem durch private Waldeigentümer, gibt. Die Verbände „AGDW - Die Waldeigentümer“ und „FLF - Familienbetriebe Land und Forst“ beauftragten ein Gutachten, welches den Entwurf als verfassungswidrig ansieht.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstellt dem Bundesministerium Bevormundung und Misstrauen und kritisiert den Entwurf scharf.

Umweltorganisationen, wie der „BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“, „NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.“ oder Greenpeace kritisieren, dass der Entwurf nicht konkret genug sei und zu viele Ausnahmen trotz guter Ziele ermögliche.

Dieser Referentenentwurf soll angeblich kein offizieller Entwurf gewesen sein - ein offizieller 1. Regierungsentwurf sei erst in der Entstehung.

Die Ausschussmitglieder und die Ortsbürgermeister:innen nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

7.

Verschiedenes

Herr Johannes Lehnert, Ortsvorsteher von Schweich-Issel, informiert über Beschimpfungen eines Stadtratsmitglieds über Social Media.

Die Ausschussmitglieder und die Ortsbürgermeister:innen haben die Ausführungen zur Kenntnis genommen.