Der Feiertag „Christi Himmelfahrt“ (Donnerstag, 29.05.2025) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 22/2025 müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 23.05.2025, 08:00 Uhr vorliegen!