Der Feiertag „Pfingstmontag“ (Montag, 25.05.2026) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 22/2026 müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 22.05.2026, 08:00 Uhr vorliegen!
Ebenso macht der Feiertag "Fronleichnam“ (Donnerstag, 04.06.2026) eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 23/2026 müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 29.05.2026, 08:00 Uhr vorliegen!