Der Feiertag „Pfingstmontag“ (Montag, 09.06.2025) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 24/2025 müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 06.06.2025, 08:00 Uhr vorliegen!
Ebenso macht der Feiertag "Fronleichnam“ (Donnerstag, 19.06.2025) eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 25/2025 müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bereits bis spätestens Freitag, 13.06.2025, 08:00 Uhr vorliegen!