Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans-Werner Lex findet am 08.04.2025 im Gemeindezentrum "Alte Ökonomie", Kirchstraße 3 in Klüsserath eine Sitzung des Ortsgemeinderates Klüsserath statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilunge
Bevor Ortsbürgermeister Lex seine Mitteilungen bekannt gibt, stellen sich die diesjährigen Weinhoheiten dem Rat kurz vor. Die Ortsgemeinde wünscht allen ein schönes Fest.
Ferner informiert Ortsbürgermeister Lex über:
1.1. Reparatur Leitplanken
Die Leitplanken in Richtung Neumagen wurden durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) repariert. Die Kosten für die Gemeinde belaufen sich hierfür auf rund 2.600 €.
1.2. Dreck-weg-Tag
War erfolgreich und der bestellte Container (20 m³) wurde entsprechend gefüllt. Die Kosten für den Container muss die Gemeinde tragen. Wir danken allen Helfern.
1.3. Müll-Platz Container
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helfern. Für die Wohnmobilfahrer ist somit auch eine Entsorgungsmöglichkeit entstanden.
1.4. Friedwald
Der Bauantrag ist seit Oktober 2024 gestellt. Eine entsprechende Rückmeldung steht jedoch noch aus.
1.5. Trockenmauer
Die Trockenmauer im untersten Kordel ist umgefallen. Mitarbeiter des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR) waren vor Ort. Für den Unterhalt ist die Gemeinde zuständig.
2. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Klüsserath für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Hilgert vom Fachbereich Finanzen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich und erteilt ihr das Wort.
Frau Hilgert teilt mit, dass der vorliegende Entwurf im Haupt- und Finanzausschuss am 01.04.2025 vorberaten wurde.
Dann erläutert sie die Haushaltssatzung, den Haushaltsausgleich sowie die Entwicklung der Investitionskredite und liquiden Mittel. Weiterhin geht sie auf die vorgesehenen Kreditaufnahmen mit Tilgungen, die Steuerhebesätze, den Stellenplan sowie den Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse ein.
Abschließend erläutert sie den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt für die Bereiche Liegenschaften, Kindertagesstätten, Spielplätze, Dorferneuerung, Straßen, Öffentliche Gewässer, Friedhöfe, Wirtschaftswege, Dorfgemeinschaftshäuser, Grillhütten und Steuern.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan entsprechend den Ratsmitgliedern vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Kindertagesstätte; Festlegung künftiger Standort
Der Ortsgemeinderat Klüsserath wurde zuletzt in der Ratssitzung am 11.02.2025 über den aktuellen Sachstand informiert. Mittlerweile werden seitens der Ortsgemeinde die Varianten Neubau auf dem Bestandsgrundstück und Neubau auf dem Anwesen zwischen Dammstraße und Mittelstraße favorisiert. In der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Übersicht sind die Vor- und Nachteile der beiden Standorte entsprechend aufgelistet. Die Standorte Ecke Dammstraße/In der Olk und Mittelstraße/Enggasse werden aus den bekannten Gründen seitens der Ortsgemeinde nicht weiter verfolgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Klüsserath beschließt am Standort Dammstraße/Mittelstraße den Neubau der Kita umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltungen: 1
4. Teilnahme an 6. Bündelausschreibung Strom
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre).
Die Ortsgemeinde Klüsserath hatte an der letzten Bündelausschreibung Strom des GStB nicht teilgenommen und die Stromverträge mit den Stadtwerken Trier in Eigenregie abgeschlossen. Dies soll weiterhin erfolgen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Klüsserath nimmt nicht an der 6. Bündelausschreibung Strom des GStB teil und wird weiterhin die Stromlieferverträge in Eigenregie mit einem regionalen Anbieter abschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Bauvoranfrage, Flur 1, Flurstück 158
Das Grundstück liegt nicht innerhalb der Ortslage und auch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).
Der Antragsteller plant die Errichtung einer Bogenhalle als Witterungsschutz und Futterlager für seine Schafherde. Außerdem sollen dort landwirtschaftlich genutzte Geräte untergestellt werden. Die Bogenhalle soll L 20,00 m x B 9,15 m x H 4,50 m groß werden.
Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es z.B. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Ob der Antragsteller eine landwirtschaftliche Privilegierung genießt, wird weder angegeben, noch ist diese bekannt. Dies muss die Landwirtschaftskammer prüfen und feststellen. Die Erschließung ist über einen Wirtschaftsweg gesichert. Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, das Einvernehmen zu erteilen, soweit die Privilegierung festgestellt wird.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt, sofern das Vorhaben privilegiert ist.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat. Bis zum 17.02.2025 hat die Ortsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:
| Datum | Zuwendungsgeber | Anschrift | Betrag | Zuwendungszweck |
| 09.01.2025 | Förderverein Seniorenbetreuung in der Verbandsgemeinde Schweich e.V. | 54338 Schweich | 349,00 € | Geldspende für die Seniorenbetreuung in der Ortsgemeinde |
Die Annahme der Zuwendung ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Klüsserath beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Verschiedenes
Aus der Mitte des Rates wird nachgefragt, inwieweit der Sachstand für die Sitzgelegenheiten am Kinderspielplatz fortgeschritten ist. Ortsbürgermeister Lex teilt hierzu mit, dass sich diese gerade in der Planungsphase befinden. Auch auf dem Friedhof sind zukünftige Sitzmöglichkeiten geplant.
8. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Ortsbürgermeister Lex gibt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt:
Zu TOP 2 – Pachtangelegenheiten; Campingplatz
Der Ortsgemeinderat beschließt keine Verlängerung des Pachtvertrages.
Zu TOP 3 – Pachtangelegenheiten; Verlängerung Pachtvertrag Moselbahn
Der Ortsgemeinderat beschließt die Verlängerung einer Pachtangelegenheit.
Zu TOP 4 – Mietangelegenheiten; Vermietung Wohnung Mittelstr. 52
Der Ortsgemeinderat stimmt einer Neuvermietung zu.
Zu TOP 5 – Grundstücksangelegenheiten; Grundstücksankauf Gemeindegrundstück Flur 9 Nr. 278/2
Der Ortsgemeinderat beschließt einen Grundstücksverkauf und stimmt einen Tauschvertrag zu.