In Rheinland-Pfalz gilt die Leinenpflicht im Ort, außerhalb ist keine Leinenpflicht vorgegeben. Das heißt außerhalb dürfen Hunde nur dann frei laufen, wenn sie jederzeit sicher abrufbar sind. Dennoch missachten Hundehalter diese Regelung. Der Satz „der tut nichts“ mag für den eigenen Vierbeiner gelten, ist aber für Außenstehende nicht immer nachzuempfinden. Ob Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer, sie können das unkontrollierte Aufeinandertreffen mit Hunden als unangenehm oder bedrohlich empfinden. Die persönliche Freiheit endet dort, wo die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer beeinträchtigt werden. Auch unter Hundehaltern selbst sorgt rücksichtsloses Verhalten zunehmend für Spannungen. Wer seinen Hund aus guten Gründen an der Leine führt – etwa weil er krank, alt, in Ausbildung oder nicht sozial verträglich ist – fühlt sich durch freilaufende Hunde bedrängt. Solche Begegnungen können zu Stress bis hin zu Verletzungen führen. Zum Schutz von Mensch und Tier gilt daher, wer seinen Hund nicht zuverlässig kontrollieren kann, hat ihn anzuleinen. Rücksicht und Disziplin sind Grundvoraussetzungen für das Miteinander im öffentlichen Raum. Wer sich nicht daran hält, handelt nicht nur fahrlässig, sondern schlicht respektlos. Respektlos sind auch die Hundehalter, die rote gebrauchte Hundebeutel am Wegesrand liegen lassen oder gar in die Hecken werfen. Es ist nicht zu viel verlangt, die Hundebeutel in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter einzuwerfen. Auch Hundekot auf Bürgersteigen verärgert zusehends die Fußgänger. Aufgrund vermehrter Anrufe und Hinweise habe ich nun diesen Artikel verfasst und bitte namens der Gemeinde Föhren, Regeln einzuhalten, damit alle sich wohlfühlen. Allen, die dies bereits tun, danke ich!