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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 22/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Schweich

In der Gemarkung Issel, Flur 6, Flurstücke 24/2, 24/6, 29/4, 30/2, 31/2, 32/2, 33/2, 34/3 und 36/3 Lage: In den Schlimmfuhren wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 02.06.2025 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut: „Die bestehenden und die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.“

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 10.06.2025 bis 24.06.2025 bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Christoffel, Hauptstraße 46, 66919 Hermersberg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr)

eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des

Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter http://bekanntmachungen.acvi.de/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes

oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Christoffel, Hauptstraße 46, 66919 Hermersberg erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Christoffel, finden Sie unter https://www.acvi.de/elektronische-kommunikation/.

gez. Dipl.-Ing. (FH) Andreas Christoffel,
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur