Für die Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist die Verbandsgemeindeverwaltung am Freitag, 07. Juni 2024 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann und in den Fällen des § 24 Abs. 2 EuWO bzw. § 17 Abs. 2 KWO (Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind) können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr beantragt werden. Hierzu ist die Verbandsgemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Samstag, 08. Juni 2024 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Sonntag, 09. Juni 2024 von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.