Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer Tobias Dziallas findet am 10.03.2025 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten der VG Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Veranstaltungen 2025:
Folgende Veranstaltungen finden 2025 bei verschiedenen Feuerwehren statt:
So., 11.05.2025: Feuerwehr Leiwen Einweihung TLF 3000
Sa., 21.06.2025: Feuerwehr Schweich Tag der offenen Tore
Sa. + So., 28. - 29.06.2025: Feuerwehr Ensch: 25-jähriges Bestehen Jugendfeuerwehr
Sa. + So., 12. - 13.07.2025: Feuerwehr Fell Einweihung TLF 2000
Sa. + So., 06. - 07.09.2025: Feuerwehr Naurath 100 Jahre FF Naurath
Die Einladungen zu den offiziellen Feierlichkeiten werden ca. 4-6 Wochen vor dem jeweiligen Termin versendet.
2. Personalangelegenheiten
In der Sitzung wird über die Personalsituation der Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren der Verbandsgemeinde Schweich, bspw. zur Altersstruktur, Mitglieder je Feuerwehr und der Entwicklung des Personalstandes in den letzten Jahren berichtet.
3. Einsatzstatistik
In der Sitzung wird die Einsatzstatistik für das Jahr 2024 erläutert. Die Einsatzbelastung im Jahr 2024 war für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Schweich hinsichtlich der Anzahl so hoch wie noch nie. Das bislang ereignisreichste Jahr 2022 (267 Ereignisse) wurde noch übertroffen. Im vergangenen Jahr mussten die Feuerwehren der Verbandsgemeinde insgesamt 273 Ereignisse abarbeiten, die insgesamt zu 659 Alarmierungen der Feuerwehren geführt haben. Statistisch gesehen kommt es etwa alle 1,3 Tage zu einem Ereignis zu dem eine oder mehrere Feuerwehren ausrücken müssen. Auf eine Woche hochgerechnet finden durchschnittlich 5,4 Ereignisse statt.
4. Neues LBKG / KatS-VO
LBKG:
In der Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 24. September 2024 wurde bereits mitgeteilt, dass das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) im Rahmen der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes einer umfangreichen Gesetzesnovelle unterzogen wurde. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen eine Neudefinition des Katastrophenschutzes einschließlich seiner Neustrukturierung in Teilen als Auftragsangelegenheit vor. Das LBKG wird in der Sitzung des Landtages RLP am 20. Februar 2025 in erster Beratung behandelt.
KatS-VO:
Mitte Januar 2025 wurde der erste Entwurf einer Katastrophenschutz-Verordnung (KatS-VO) an die Kommunen zur Eingabe von Ergänzungs- und/oder Änderungswünschen übersandt.
Die Verordnung soll die landesweite Vereinheitlichung der Organisation des Katastrophenschutzes, die vorzuhaltenden Fähigkeiten, die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Übungen sowie den Einsatz der Katastrophenschutzfähigkeiten regeln. Es werden Mindestfähigkeiten definiert, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten vorzuhalten sind, und es wird die Möglichkeit zur interkommunalen Zusammenarbeit eröffnet. Das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz stellt überregionale Fähigkeiten zusammen und koordiniert deren Einsatz. Vorrangig gilt die Verordnung zunächst für Landkreise und kreisfreie Städte.
4.1. Fortschreibung Bedarfsplanung
Wie unter TOP 4 dargestellt, werden durch die neue Gesetzgebung Kommunen verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Dem Ausschuss wird die bisherige Bedarfsplanung der VG Schweich vorgestellt und erläutert.
Für die weitere Brandschutzbedarfsplanung im Landkreis Trier-Saarburg sollen Planaufstellungen gebündelt werden. D.h. im Auftrag des Landkreises wird ein Bedarfsplan durch externe Dienstleister erstellt. Jede Verbandsgemeinde soll dabei beleuchtet werden und ihren eigenen Brandschutzbedarfsplan erhalten.
4.2. Neues Landesamt LfBK
Im Sommer 2024 wurde das Landesgesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz verabschiedet.
Grund für die Errichtung waren die Empfehlungen der Enquete-Kommission 18/1 zur Flutnacht an der Ahr 2021. Im Rahmen der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes ist die Errichtung einer neuen Landesoberbehörde für den Brand- und Katastrophenschutz notwendig geworden. Konkret wird die Bündelung der unterhalb des Ministeriums des Innern und für Sport im Land vorhandenen Fachkompetenz des Brand- und Katastrophenschutzes, mithin der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA), sowie des Referates 22 „Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettungsdienst“ der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), in einer neuen Landesoberbehörde erfolgen. Seit dem 1. Januar 2025 hat das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz mit einem Lagezentrum den Betrieb aufgenommen, das zukünftig in einen 24/7-Betrieb geht.
5. Fördersystem RLP, Zuwendungen durch das Land
Das Fördersystem im Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz ist darauf ausgelegt, die Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten im Land finanziell zu unterstützen und somit ihre Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Diese Fördermittel stammen in der Regel aus Landesmitteln.
Zwecke der Förderung:
Ausstattung und Fahrzeuge: Finanzierung der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, feuerwehrtechnischen Geräten und Schutzausrüstungen.
Infrastruktur: Bau und Modernisierung von Feuerwehrhäusern und anderen für den Brand- und Katastrophenschutz relevanten Gebäuden.
Antragstellung:
Das Verfahren richtet sich grundsätzlich nach der Verwaltungsvorschrift „Zuwendungen für den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz“ und im Bereich der Fahrzeugbeschaffung zusätzlich nach Kriterien der Feuerwehrverordnung und der „Festbetragsübersicht bei Beschaffung von Fahrzeugen“. Anträge wurden bis Ende 2024 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier zur Prüfung eingereicht.
Aktuelle Situation:
Mit Schreiben vom 16.12.2024 teilt das Ministerium des Innern und für Sport RLP mit, dass die o.g. Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz novelliert werden wird. Unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung des Förderverfahrens sollen künftig keine Einzelprojekte beantragt werden, sondern die Kommunen werden künftig pauschale Zuwendungen für ihre Beschaffungsmaßnahmen erhalten (jährlich). Eine entsprechende Förderrichtlinie soll Mitte des Jahres 2025 in Kraft treten. Die pauschale Zuwendung wird nach Anwendung eines Zuteilungsschlüssels – je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Gemeindefläche – ausgezahlt. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden. Die Beschaffungsmaßnahmen, die bis Ende 2024 beantragt wurden, werden nach dem alten System abgearbeitet. Die Verbandsgemeinde Schweich hat zuletzt einen Förderantrag im Juni 2024 gestellt, der folglich wie bisher bearbeitet wird.
Mit Schreiben vom 19.02.2025 teilt das Ministerium des Innern aufgrund einiger Rückfragen folgende Punkte mit:
| - | Oberstes Ziel bei der Novellierung des Förderwesens der Landesregierung ist der Abbau von Verwaltungsaufwand und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung |
| - | Die pauschalen Zuwendungen können bis zu zehn Jahre angespart werden, um sie gezielt für eine bestimmte Maßnahme einzusetzen |
| - | Voraussetzung für die Gewährung der jährlichen Pauschale ist die Vorlage eines Bedarfs- und Entwicklungsplanes, der alle fünf Jahre fortzuschreiben ist |
| - | Eine technische Abnahme von Einsatzmitteln, die bisher verpflichtend und Bestandteil des Förderverfahrens war, wird künftig auf freiwilliger Basis und nur noch als Servicedienstleistung des Landes angeboten |
| - | Derzeit befindet sich das Ministerium des Innern im Austausch mit dem Landesrechnungshof über die konkrete Ausgestaltung des Förderwesens |
6. Beschaffungen / Bauangelegenheiten
In der Sitzung wird über die aktuell laufenden Beschaffungen und Baumaßnahmen und die noch anstehenden Ausschreibungen berichtet.
Fahrzeugbeschaffungen:
Tanklöschfahrzeug 2000 (TLF 2000), FF Fell:
Im November 2024 hat im Werk des Aufbauherstellers (in Slowenien) eine Rohbauabnahme stattgefunden. Mitte März findet die technische Abnahme des LfBK (ehemals LFKA) statt, sodass das Fahrzeug unsererseits Ende März ebenfalls technisch und kaufmännisch abgenommen wird. Der Aufbauhersteller überführt das Fahrzeug nach Deutschland.
Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10), FF Föhren:
Mitte Dezember 2023 hat für dieses Fahrzeug ein erstes Auftragsklärungsgespräch beim Aufbauhersteller stattgefunden. Eine Rohbauabnahme wird schätzungsweise im April 2025 stattfinden. Erst bei diesem Termin kann eine Auslieferung anvisiert werden.
Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10), FF Longuich:
Die Beschaffung des Fahrzeugs ist gem. Bedarfsplanung für das Jahr 2026 vorgesehen. Die notwendigen Vorbereitungen für eine Ausschreibung werden im Laufe dieses Jahres erfolgen.
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W), FF Riol:
Im Doppelhaushalt 2025/2026 ist die Ersatzbeschaffung eines TSF-W für die FF Riol vorgesehen. Auch hierzu wird im Laufe des Jahres eine Ausschreibung vorbereitet.
Mannschaftstransportfahrzeuge / Mehrzwecktransportfahrzeug:
In der Sitzung des Verbandsgemeinrates am 13.02.2025 wurden Beschlüsse zur Vergabe folgender Fahrzeuge beschlossen:
| - | Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Mehring |
| - | Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Klüsserath |
| - | Mehrzwecktransportfahrzeug 2 (MZF-2) Leiwen |
Die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter sind erfolgt. Zeitnah werden auch hier Auftragsklärungsgespräche mit den Auftragnehmern erfolgen.
Feuerwehrgerätehäuser:
Feuerwehrgerätehaus Klüsserath
Der Anbau am Feuerwehrgerätehaus Klüsserath ist im Außenbereich weitestgehend fertiggestellt. In der KW 8 soll der Außenputz fertiggestellt werden und in der KW 9 der Anstrich erfolgen. Im Innenbereich sind die Gewerke Elektro, Heizung & Sanitär, Fliesenarbeiten, Verputz etc. am Laufen.
Den Ausschussmitgliedern werden Daten zur Kostenentwicklung bereitgestellt.
Feuerwehrgerätehaus Fell
Für das Objekt in Fell müssen vor Unterzeichnung des Mietvertrages noch baurechtliche Änderungen (Nutzungsänderungen) vollzogen werden. Diese liegen der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Erst im Nachgang wird der Mietvertrag abgeschlossen.
In der Liegenschaft wurden die ersten Arbeiten zum Innenausbau bereits begonnen.
Das Konzept zu den Liegenschaften in der VG Schweich befindet sich derzeit im Aufbau. Gefährdungsbeurteilungen wurden im vergangenen Jahr durch die Fa. BAD erstellt. Im Laufe des Jahres wird das LfBK, Abteilung Technik u.a., die Liegenschaften im Rahmen des Landesprüfdienstes begutachten. Die bisher erlangten Daten werden bei der Erstellung des neuen Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die VG Schweich einfließen (inkl. Konzept Liegenschaften).
6.1. Warnung der Bevölkerung (Sirenenertüchtigung) - Sachstand
Wie bereits in den letzten Ausschusssitzungen mitgeteilt, soll die Sirenenertüchtigung zur Warnung der Bevölkerung als Pilotprojekt in der Stadt Schweich durchgeführt werden. Dazu wurden grundlegende Planungen, wie die Positionierung möglicher Sirenen sowie die Erstellung eines Beschallungsplans, durchgeführt. In der Sitzung wird der aktuelle Sachstand im Detail sowie das weitere Vorgehen in diesem Projekt vorgestellt und erläutert.
Beigeordneter Jonas Klar fragt ob die neuen Sirenen ebenfalls eine Durchsagemöglichkeit haben.
Wehleiter Alexander Loskyll erläutert hierzu, dass die technische Möglichkeit dem Grunde nach besteht, aber noch geklärt werden muss ob die Wahrnehmbarkeit in der Fläche gegeben ist. Ebenfalls wird noch die Inanspruchnahme von Fördermitteln geprüft.
Ausschussmitglied Martin Lorenz fragt ob für die Aufstellung von Sirenen Flächen gekauft oder Dächer von Bürgern genutzt werden müssen.
Wehrleiter Loskyll erklärt das man versucht die Sirenen auf Gemeinde eigenen Grundstücken bzw. Flächen zu errichten.
7. Verschiedenes
Ausschussmitglied Sebastian Karthäuser fragt nach dem Sachstand der Erfassung von Liegenschaften.
Wehrleiter Loskyll erläutert, dass die Erfassung über die Bedarfsplanung abgedeckt werden sollte.
Die Feuerwehrgerätehäuser sind bereits begangen worden. Dringliche Mängel werden zeitnah behoben.
Bürgermeisterin Horsch schlägt vor für die nächste Ausschusssitzung den aktuellen Ist-Zustand darzulegen.
Dem Vorschlag wird zugestimmt.