Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 16.05.2023 im Dorf- und Kulturzentrum Martinstraße 5, in Riol eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
Hinweis:
Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unsere Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Das Ratsmitglied Arnold Schmitt ist leider verstorben. Als Ersatzperson wurde Frau Alexandra Lehnen in den Verbandsgemeinderat einberufen.
Die Bürgermeisterin verpflichtet das Ratsmitglied vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
2. Mitteilungen
2.1. Gratulation Geburtstage
Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeister/innen, die seit der Sitzung im März 2023 Geburtstag hatten.
2.2. Gratulation Wahl Ortsbürgermeister Bekond - Horst Heinz Melchisedech
Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert Herrn Horst Heinz Melchisedech zur Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Bekond.
2.3. Mitteilung: LEADER - neue Förderperiode (2023-2029)
2023 beginnt die neue LEADER-Förderperiode, welche sich bis 2029 erstreckt. Damit wird das Gebiet der LAG-Mosel um die beiden Ortsgemeinden Föhren und Naurath/Eifel erweitert. Des Weiteren werden mit der neuen Periode die Fördersätze für Kommunen von 60% auf 65% für die Grund- und von 70% auf 75% für die Premiumförderung erhöht. Der Förderaufruf für die neue Förderperiode wird voraussichtlich im August 2023 erfolgen.
Darüber hinaus verwaltet die LAG Mosel weiterhin das Förderprogramm „Lokale ländliche Entwicklung“ (FLLE 2.0), auch “GAK-Förderung“ genannt, mit den drei Förderschwerpunkten:
| 1) | Kleinstunternehmen der Grundversorgung – 40% Förderung, Zuwendungsempfänger: Kleinunternehmer |
| 2) | Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen – 70% Förderung bei Gemeinden, maximale Zuwendung: 500.000€. |
| 3) | Innenstädte der Zukunft – Zuwendungsempfänger: u.a. Gemeinden, Fördersätze: 60% für die Grundförderung und 70% für die Premiumförderung. |
Antragsfrist ist hier der 30.06.2023.
2.4. Mitteilung: EFRE-Fördercall „Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen“
Das Efre-Förderprogramm „Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen“ richtet sich an Kommunen im ehemaligen Regierungsbezirk Trier und stellt die umfassende energetische Sanierung von Schulen, Kitas und Turnhallen in den Mittelpunkt.
Gefördert wird eine Gebäudesanierung über den gesetzlichen energetischen Mindeststandard hinaus (Dämmung der Außenhülle, Erneuerung der Heizungsanlage etc.).
Die Förderquote beträgt 90%. Antragsfrist ist der 09.06.2023.
Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, mit Hilfe dieses Förderprogrammes die Turnhalle Mehring zu sanieren. Dies ist die einzige Liegenschaft, bei der man in der Kürze der Zeit eine Bewerbung mit umfangreichem Zahlenmaterial verwirklichen kann.
2.5. Mitteilungen; Grundschule Trittenheim
Die Maßnahmen zum Brand- und Unfallschutz in der Grundschule Trittenheim wurden nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und Wertung an folgende Firmen vergeben:
Gewerke:
Abbruch- und Rohbauarbeiten:
Fa. Weinsberg, Wittlich, 23.902,88 € brutto
Schlosserarbeiten:
Fa. RB Impra GmbH, Oberhausen, 103.125,76 € brutto
Dachdecker- und Klempnerarbeiten:
Fa. Pauli, Schweich, 16.870,51 € brutto
Trockenbau- und Dämmarbeiten
Fa. Gerhard, Thalfang, 14.243,21 € brutto
Schreinerarbeiten:
Fa. Hauer, Laufeld, 25.822,00 € brutto
Malerarbeiten:
Fa. Dahm, Bernkastel-Kues, 8.208,79 € brutto
Elektro- und Blitzschutzarbeiten:
Fa. Lux-Power GmbH, Föhren, 99.316,92 € brutto
Kostenschätzung aus 12/2021: 254.727 € brutto
Beauftragte Gesamtsumme: 291.490,07 € brutto
Mehrkosten gegenüber Kostenschätzung: 36.763,07 € brutto
3. Flächennutzungsplan; 22. Änderung zur Darstellung einer Sonderbaufläche "Solar" in Schleich
Für die Pläne zur 22. Einzelfortschreibung „Flächennutzungsplan Schweich“ und zum Bebauungsplan „Solarpark Gemeindeland“ wurde vom 20. März bis 19. April die Offenlage bei der Verbandsgemeinde Schweich durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Landschaftsarchitekt Herrn Sonntag den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vorgestellt. Hierbei wurden Anregungen von Trägern öffentlicher Belange (Bsp. Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel…) dargestellt. Nach der Präsentation von Herrn Sonntag und kurzer Diskussion des Verbandsgemeinderates wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
| 1. | Den fachlichen Abwägungsempfehlungen des Planers wird gefolgt. |
| 2. | Die Planung wird nicht geändert. |
| 3. | Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt. |
| 4. | Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung bei der Kreisverwaltung beantragen und dann bekanntmachen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; fehlende Zustimmung der betroffenen Gemeinden; Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlässt Ratsmitglied Frau Dr. Egner-Duppich den Sitzungsbereich und nimmt in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Platz.
Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde zuletzt zurückgestellt und erfolgt nun.
Der Verbandsgemeinderat hatte am 30.11.2022 final über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans entschieden. Es geht hierbei um die Änderung der textlichen Darstellung. Bisher mussten sich die Rotoren von Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationsflächen bewegen. Künftig dürfen sich die Rotoren auch außerhalb der abgegrenzten Sonderbauflächen drehen.
Da die Grundzüge der Gesamtplanung von dieser Flächennutzungsplanänderung nicht betroffen sind, wurden in Abstimmung mit der Kreisverwaltung nur die Gemeinden beteiligt, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (§ 67 Abs. 2 Satz 4 GemO). Bis auf die Ortsgemeinderäte Ensch und Fell hatten alle berührten Ortsgemeinderäte die Zustimmung in 2022 noch beschlossen. Beide Ortsgemeinderäte hatten sich auf Vorschlag der Verwaltung am 09. Februar 2023 erneut mit der versagten Zustimmung befasst. In Ensch konnten offene Fragen zufriedenstellend beantwortet werden, so dass hier mit Mehrheit eine Zustimmung beschlossen wurde. In Fell wurde die Zustimmung zwar nicht mehr einstimmig, aber mit folgender festgehaltener Begründung dennoch mehrheitlich versagt: „Die Ortsgemeinde Fell ist sowohl betroffen von der Lautstärke als auch von der Sichtbarkeit der Rotoren, die auf der Rioler und der Mehringer Gemarkung zu sehen und zu hören sein werden“.
Entsprechend unwidersprochener Wortmeldung hat man erkannt, dass das Repowering der Anlagen auf Mehringer Gemarkung sinnvoll ist und steht dem offen gegenüber. Man befürchtet jedoch, dass die auf der Gemarkung Riol geplanten Windenergieanlagen um eine Rotorlänge näher an die Ortslage von Fell heranrücken könnten und hierdurch sowohl die Sichtbarkeit als auch die Lärmbeeinträchtigungen zunehmen. Diese Befürchtungen sind nachvollziehbar, jedoch für die aktuelle Planung unbegründet. Die Anlagenstandorte liegen nicht am Rande der Konzentrationsflächen in Richtung der Ortslage Fell, so dass die Anlagen aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht näher an die Ortslage heranrücken. In der dem Verbandsgemeinderat vorliegenden Karte ist die Konzentrationsfläche mit den geplanten Standorten aufgezeigt. Die Beeinträchtigung der Ortslage Fell durch anlagenbedingten Lärm wird im Zulassungsverfahren geprüft. Genehmigt können nur Windenergieanlagen werden, die die gesetzlichen Grenzwerte einhalten.
Da der Ortsgemeinderat Fell nicht zugestimmt hat, kommt eine Zustimmung nach § 67 Abs. 2 Satz 4 GemO nicht zustande. Der Verbandsgemeinderat muss daher mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder entscheiden (§ 67 Abs. 2 Satz 5 GemO).
Ratsmitglied Schneiders äußert seine Bedenken und vermutet eine starke Belastung für die Ortsgemeinde Fell.
Beschluss:
Da der Ortsgemeinderat Fell dem Feststellungsbeschluss des Verbandsgemeinderates zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zustimmt, trifft der Verbandsgemeinderat diese Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1
5. Flächennutzungsplan, 24. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan Solarenergie; Abstimmung des Entwurfs zur Beantragung der landesplanerischen Stellungnahme und Beteiligung der Öffentlichkeit
Unmittelbar nach Einleitung des Verfahrens Ende November 2022 wurden unsere Gemeinden zur Entwicklung gehört. Anfang März bis 19. April erfolgte dann auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden, wobei hier bereits Hinweise unserer Gemeinden in die Unterlagen zur Beteiligung einflossen.
Herr Sonntag hat die Wünsche unserer Gemeinden sowie die Hinweise der Behörden in der dem Verbandsgemeinderat vorliegenden Synopse aufbereitet und vorgeschlagen, welche Konsequenzen diese für das weitere Verfahren haben sollten.
Herzstück der Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist eine Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, wonach die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Mit Art. 1 des Gesetzes „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ wurde § 2 des Erneuerbaren Energiegesetztes (EEG 2021) wie folgt neu gefasst:
„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.”
Der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass die erneuerbaren Energien insbesondere im Rahmen von Abwägungsentscheidungen „gegenüber seismologischen Stationen, Radaranlagen, Wasserschutzgebieten, dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst-, Immissionsschutz-, Naturschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden“ sollen. Daraus lässt sich zwar kein absoluter Vorrang der Erneuerbaren Energien gegenüber anderen Belangen ableiten, allerdings wurden landwirtschaftliche Belange hier nicht erwähnt, die bei der Ausweisung von Sonderbauflächen für die Errichtung von Freiflächensolaranlagen in einem besonderen Spannungsfeld stehen.
Der Gesetzgeber hat damit eine klare Wertungsentscheidung getroffen, aufgrund derer die Erneuerbaren Energien künftig mit einer höheren Gewichtung in die durchzuführenden Einzelfallabwägungen eingehen sollen.
Dennoch wurde den Hinweisen der Landwirtschaftskammer in großem Umfang nachgekommen und sehr große Flächenpotentiale werden in der Beschlussvorlage zurückgestellt. So verbleiben von den rd. 260 ha, mit denen der erste Aufschlag erfolgte, derzeit vorgesehen nur noch um die 80 ha. Diese Reduzierung ist auch der Anfang des Jahres erfolgten Privilegierung von Freiflächensolaranlagen entlang der Schienen- und Eisenbahntrasse (insbesondere bei Schweich) geschuldet. Hier werden ohne Vorbereitung im Flächennutzungsplan pauschal nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB fast 400 ha in den 200-m-Korridoren rechts und links dieser Trassen in unserer Verbandsgemeinde nutzbar gemacht.
Die Gemeinden Klüsserath und Mehring haben sich vor dem Hintergrund der v.g. Privilegierung und der massiven Kritik der Landwirtschaftskammer am 26. April mit dem Thema erneut befasst und auf die Ausweisung fast aller Flächen aktuell verzichtet, so dass dies vorerst zurückgestellt werden sollte.
Die Fläche in Trittenheim ist überwiegend Eigentum der Ortsgemeinde Trittenheim. Die kommunalen Flächen sind derzeit nicht verpachtet. Dem Pächter wurde zum Ende des Jahres 2022 die Fläche ordnungsgemäß gekündigt. Dennoch sollte eine landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse für diese große Fläche erstellt werden, um die Verträglichkeit aufzuzeigen. Die Kosten hierfür bewegen sich bei ca. 4.000 €.
Für den Tag der Sitzung, also den 16. Mai, ist ein Gespräch mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und den Bauern- und Winzerverbänden der Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich terminiert. Ziel ist die Abstimmung im Hinblick auf eine konsensfähige weitere Entwicklung der Regenerativen Energie.
Wie in allen Bauleitplanverfahren (Wind, Solar, Einzelhandel, Camping, Beherbergung, …) sollten die von der Entwicklung Begünstigten die Verfahrenskosten im Nachgang der Verbandsgemeinde erstatten.
Beschluss:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Schweich beschließt der Verbandsgemeinderat:
| 1. | Die Wünsche der Gemeinden und die Hinweise der Behörden werden zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Den Abwägungsvorschlägen, wie diese Erkenntnisse in die weitere Planung einfließen sollen, wird zugestimmt. |
| 3. | Die landesplanerische Stellungnahme soll zur fortgeschriebenen Planung für folgende Flächen beantragt werden: |
|
| Bekond I (17,1 ha) und II (3,3 ha), Detzem I (1,1 ha), Fell III (16,6 ha), Longuich I (3,6 ha) und II (5,6 ha), Mehring I (10,6 ha) und II (3,1 ha), Riol I (0,6 ha) sowie Trittenheim I (17,9 ha). |
| 4. | Herr Ehleringer soll als landwirtschaftlicher Sachverständiger eine Betroffenheitsanalyse im erforderlichen Umfang für die im kommunalen Eigentum stehende Fläche T I in Trittenheim erstellen, da diese 17,9 ha bis zum Jahr 2022 von einem einzigen Landwirten bewirtschaftet wurden und die Verträglichkeit der geplanten Entwicklung nachgewiesen werden sollte. |
| 5. | Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Hinterlegung der Unterlagen im Internet durchgeführt werden. |
| 6. | Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes Begünstigten haben die Kosten des Verfahrens der Verbandsgemeinde zu erstatten. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Sportentwicklungskonzept für die Verbandsgemeinde Schweich
zurückgestellt
7. Sachstand Kommunaler Klimaschutz
Kommunaler Klimapakt (KKP)
Die Beitrittserklärung der Verbandsgemeinde Schweich zum Kommunalen Klimapakt (KKP) wurde am 31.03.2023 beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) eingereicht. Am 11.04.2023 erreichte uns eine Mail mit der Aufnahmebestätigung der VG Schweich in das KKP-Netzwerk. Zu diesem Zeitpunkt sind die Stadt Schweich und die Ortsgemeinden Schleich, Longuich, Föhren, Klüsserath, Longen, Detzem, Thörnich, Köwerich, Kenn und Bekond gemeinsam mit der VG beigetreten. Zwischenzeitlich sind die Ortsgemeinden Pölich und Ensch ebenfalls beigetreten. In den übrigen Ortsgemeinden steht der Beschluss noch aus.
Allerdings wurde uns seitens des MKUEM mitgeteilt, dass die Kapazitäten (50 Beratungsplätze) für eine individuelle Beratung für dieses Jahr bereits ausgeschöpft sind. Durch die angestrebte Beratungstiefe sind die individuellen Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen begrenzt. Die Verbandsgemeinde Schweich ist jedoch auf der Warteliste vorgemerkt. Sobald ein Beratungsplatz frei wird, wird sich die Energieagentur Rheinland-Pfalz mit uns in Verbindung setzen.
Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
Das KIPKI Programm wurde intensiv in den Gremien vorgestellt. Die zur Verfügung stehenden Mittel jeder einzelnen Gemeinde sind in den Informationsvorlagen zu finden. Die vereinfachte Antragstellung für die einwohnergebundene Pauschalförderung wird ab dem 01.Juli.2023 beim MKUEM über das entsprechende Formblatt möglich sein.
Aktueller Sachstand:
Derzeit lassen die Werke das angedachte Konzept der Bilanzkreisbildung mit den Anforderungen an die Stromversorgung aller Anlagen untersuchen.
Dazu wird eine Betrachtung aller Stromverbrauchsstellen im Hinblick auf die notwendige Versorgungssicherheit mit Trinkwasser und der Gewährleistung der Abwasserreinigung erfolgen. Ziel ist, über ein intelligentes Steuerungssystem die unterschiedlichen Anforderungen in Einklang zu bringen und dabei die Nutzung der selbst erzeugten EE optimal auszunutzen. Dabei wird auch der Einsatz von Speichern berücksichtigt für die die KIPKI-Mittel verwendet werden sollen. Die Werke hoffen, im Juni zur nächsten Sitzung des Werkausschusses Ergebnisse vorstellen zu können.
Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Nach intensiver Vorarbeit konnte der Förderantrag für die Kommunale Wärmeplanung im April gestellt werden. Die beantragten förderfähigen Kosten wurden dem Richtpreisangebot mit den höchsten Gesamtkosten angepasst. Diese betragen 132.758,40 €. Durch eine Förderquote von 90% würde die VG eine Zuwendung in Höhe von 119.482,56 € erhalten. Der verbleibendende Eigenanteil (10%) wäre 13.275,84 €. Mit dem Förderantrag wurde parallel ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn miteingereicht. Wir hoffen auf eine schnelle Bewilligung durch den Projektträger.
Integriertes Klimaschutzkonzept.
Am 07.03.2023 fand die erste Klimakonferenz der VG Schweich im Bürgersaal des Bürgerzentrums der Stadt Schweich statt. An der Veranstaltung beteiligten sich weit mehr als 100 Personen. Alle haben sich sehr rege an den Workshops beteiligt und es sind viele Ideen und Vorschläge gesammelt worden. Personen aus unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen diskutierten und brachten ihre Ideen ein.
Ende April wurde der Konzeptentwurf vom Integrierten Klimaschutzkonzept beim Fördermittelgeber eingereicht. Dieser beinhaltet neben der vorläufigen Gliederung und allgemeinen Informationen zu dem Ist-Zustand der VG, die Energie- und Treibhausgasbilanzen und die Potenziale und Szenarien der einzelnen Sektoren
Die Termine für die auf der Auftaktveranstaltung angekündigten Themenworkshops stehen fest:
4. Private Haushalte – Dienstag 14. Juni 2023, 18.00 – 20:00 Uhr
8. Longuich Grundschule, Sanierung Laufbahn, Information Auftragsvergabe
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung am 01.03.2023 in v. g. Maßnahme beschlossen, die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit den Beigeordneten mit der Auftragsvergabe zu ermächtigen.
Nach erfolgter Angebotsprüfung liegt die Preisspanne der ausgeschriebenen Sportanlagen-/Wegebauarbeiten zwischen 77.936,69 € - 91.973,30 € brutto.
Mindestbietender ist die Fa. Lehnen Gärten GmbH & Co. KG, Sehlem zum Angebotspreis in Höhe von 77.936,69 € brutto.
Die schriftliche Auftragsvergabe an die Fa. Lehnen Gärten, Sehlem ist laut Beschlussfassung am 03.04.2023 erfolgt.
9. Evtl. Erweiterung der Tagesordnung: Grundschule Longuich, Erneuerung Dacheindeckung
Es wurde kürzlich festgestellt, dass das Dach der Grundschule Longuich undicht und auch schon Wasser auf die Speicherdecke und durch die Zwischendecke in einem Klassenraum im Obergeschoss durchgedrungen ist. Bei einer Dachbefahrung wurde nun festgestellt, dass die vorhandene Schiefereindeckung über die gesamte Dachfläche sehr stark beschädigt ist. Teilweise sind Schiefer gerissen, gebrochen und abgerutscht. Die Eindeckung hat etliche Fehlstellen. Es handelt sich um minderwertigen Schiefer, der zu Haarrissen und Brüchen führt. Die Erneuerung der Dacheindeckung wird umgehend erforderlich.
Zum Umfang der Maßnahme gehören:
| - | Gerüstbauarbeiten |
| - | 350 m² Erneuerung Dacheindeckung einschl. Dachflächenfenster und Rinnen |
| - | Rückbau 2-zügiger Kamin bis unter Dachhaut |
| - | Erneuerung Blitzschutz |
| - | Aus energetischen Gründen sollten die obere Geschossdecke und die Auszugstreppe gedämmt werden |
Die erste grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 80.000 €.
Es wird noch geklärt, ob es für energetische Einzelmaßnahmen Fördermittel gibt.
Das Ingenieurbüro Bläsius, Longuich soll mit der Ausschreibung und Bauleitung der Maßnahme beauftragt werden.
Mit der neuen Dacheindeckung besteht zudem die Möglichkeit als weiteren Schritt eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren.
Beschluss:
Mit der Planung und Bauleitung der Maßnahme wird das Büro Bläsius, Longuich beauftragt. Nach erfolgter Ausschreibung und Angebotsprüfung wird die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit den Beigeordneten mit der Auftragsvergabe an die mindestbietende Firma ermächtigt. Über die getätigten Auftragsvergaben wird in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung informiert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter
Am 12.10.2021 ist das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) in Kraft getreten, das einen ab 01.08.2026 stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in § 24 des SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe- verankert. Mit dem Gesetz wurden folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch festgelegt:
Der Rechtsanspruch richtet sich aufgrund der Verankerung in § 24 Abs. 4 SGB VIII an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die Trägerschaft der Angebote im Grundschulbereich liegt jedoch im kreisangehörigen Raum bei den Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städten. Durch das Auseinanderfallen der Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einerseits und der Schulträger andererseits werden beide Seiten vor erhebliche Herausforderungen gestellt.
Der Bund gewährt den Ländern in Form der sog. „Basismittel“ Finanzhilfen in Höhe von 2,75 Mrd. Euro. Auf Rheinland-Pfalz entfallen daraus Mittel in Höhe von rund 132,5 Mio. Euro, die nach einem Verteilungsschlüssel auf die 41 rheinland-pfälzischen Jugendämter verteilt werden.
Die Jugendämter sollen bis zum 30.06.2023 einen Maßnahmenkatalog beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vorlegen. Aus diesem Grund hat das Jugendamt des Kreises Trier-Saarburg mit Schreiben vom 16.03.2023 die Schulträger aufgefordert, die in Umsetzung befindlichen und geplanten Erweiterungen der Angebote in den Grundschulen bis zum 14.04.2023 zu melden.
Aufgrund der noch nicht in Kraft getretenen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung und landeseigenen Förderrichtlinie sind zum jetzigen Zeitpunkt noch viele Fragen offen.
Da die konkreten Fördervoraussetzungen noch nicht bekannt sind, hat die Verbandsgemeinde Schweich dem Jugendamt alle Maßnahmen gemeldet, die ihr für eine quantitative und vor allem qualitative Ganztags-Betreuung der Schulkinder notwendig erschien (die Liste der gemeldeten Maßnahmen an den Kreis ist beigefügt). Ob diese Maßnahmen alle den Förderrichtlinien entsprechen werden, bleibt abzuwarten.
Bis zum Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 steigen die Schülerzahlen an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Schweich von derzeit 1104 auf voraussichtlich 1250 und wir gehen davon aus, dass der derzeitige Betreuungsanteil von 60-80% ab dem Jahr des Rechtsanspruches auf 70-90% steigen wird. Die Betreuenden Grundschulen haben teilweise keine separaten Betreuungsräume mit Mensen und die Ganztagsschulen müssen aufgrund der wachsenden Schülerzahlen die Betreuungsräume als Klassenräume umfunktionieren. Hier werden noch viele Maßnahmen notwendig, für die allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Kostenberechnungen und Pläne vorliegen. Auch aus dieser Sicht wäre es sinnvoll die Förderrichtlinien zu kennen.
Das Ganztagsfinanzierungshilfegesetz (GaFinHG) des Bundes vom 02.10.2021 enthält u. a. folgende Rahmenbedingungen:
| - | Gefördert werden Investitionen in den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. |
| - | Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung –einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken–, die Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote einschließlich der damit zusammenhängenden investiven Begleit- und Folgemaßnahmen. |
| - | Nicht förderfähig sind Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen. |
| - | Förderfähig sind Maßnahmen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes (12. Oktober 2021) begonnen und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sind. Die Maßnahmen sind bis zum 30.06.2028 abzurechnen. |
| - | Die Förderquote beträgt höchstens 70%. |
11. Pendler Radroute Schweich-Trier; Auftragsvergabe
In der Verbandsgemeinderatssitzung am 22.06.2022 wurde die Planung der Pendler – Radroute Konz –Trier – Schweich, für den Bereich vorgestellt, und das Ingenieurbüro BFH, Trier mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt, vorbehaltlich der Bezuschussung aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“.
Der Förderantrag wurde am 02.05.2022 eingereicht und der Förderbescheid wurde uns am 28.03.2023 zugestellt. Als Projektförderung wurden 75% der zuwendungsfähigen Kosten von 1.075.1432 € einen Betrag von 806.357 € anerkannt.
Daraufhin wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt und am 18.04.2023 wurde die Ausschreibung bekannt gemacht. Die Submission ist für den 10.05.2023 terminiert.
Die Erneuerung des Radweges mit einer Breite von 3,00 m ist auf einer Strecke von ca. 3,3 km geplant. Die Maßnahme teilt sich in 4 Bauabschnitte auf.
Die Ausschreibung umfasst sämtliche Tiefbauarbeiten, Asphaltarbeiten, Wurzelbrücken, Bepflanzungen und Metallbauarbeiten.
Folgende Submissionsergebnisse und der Vergabevorschlag wurden dem Verbandsgemeinderat vorgelegt:
Durch das Ing.-Büro BFH, Trier wurden die Bauleistungen für den Ausbau der Pendler-Radroute ausgeschrieben.
Nachstehender Auftrag ist zu vergeben
Auftrag / Gewerk: — Straßenbauarbeiten
Art der Ausschreibung: — öffentliche Ausschreibung
Vergabegrundlage: — VOB/A
Abgabetermin: v10.05.2023, 11.00 Uhr
Anzahl der angeforderten Angebote: — 11
Anzahl der abgegebenen Angebote:v 5
Anzahl der nicht gewerteten Angebote: — 0
Kostenberechnung vom 30.03.2022 — 859.118,00 €
Bepreistes Leistungsverzeichnis vom 19.04.2023 — 1.543.055,69 €
Preisspanne der Angebote: — 1.342.906,48 € bis 1.805.312,94 € brutto
Vergabevorschlag:
Name des wirtschaftlichen Bieters: — Fa. Schnorpfeil, Trier
Angebotspreis (brutto): — 1.342.906,48 €
Der Förderantrag wurde am 02.05.2022 eingereicht und der Förderbescheid wurde uns am 28.03.2023 zugestellt. Als Projektförderung wurden 75% der zuwendungsfähigen Kosten von 1.075.142 € einen Betrag von 806.357 € anerkannt.
Nach Rücksprache mit der Förderstelle, dem LBM Koblenz am 12.05.2023 soll über die entstehenden Mehrkosten ein Aufstockungsantrag gestellt werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe an den Fa. Schnorpfeil, Trier über 1.342,906,48 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12. Nachwahlen/ Nachbenennungen
12.1. Wahl Mitglied Ausschuss für Digitalisierung VG Schweich
Das Mitglied des Ausschusses für Digitalisierung, Rainer Müller (aktueller Stellvertreter: Sascha Hermes), hat sein Mandat schriftlich zum 16.03.2023 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Joachim Christmann zum neuen Mitglied des Ausschusses für Digitalisierung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.2. Wahl Mitglied des Werkausschusses
Das Werkausschussmitglied Arnold Schmitt ist am 01.04.2023 leider verstorben.
Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei dieser Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Olaf Bollig zum neuen Mitglied des Werkausschusses. Als Stellvertreter wurde Herr Christian Scholtes gewählt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.3. Wahl stellv. Mitglied Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport VG Schweich
Das stellv. Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport, Michelle Spanier, ist aus der Verbandsgemeinde Schweich verzogen und somit nicht mehr stellv. Mitglied des v. g. Ausschusses. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Michael Willems zum neuen stellv. Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.4. Wahl stellv. Mitglied im Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt
Das stellvertretende Mitglied des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt, Frau Christiane Jung, ist leider verstorben. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf. Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Bernhard Schmitt zum stellv. Mitglied im Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.5. Wahl stellv. Mitglied in der Arbeitsgruppe für regenerative Energien
Das stellvertretende Mitglied der Arbeitsgruppe für regenerative Energien, Frau Christiane Jung, ist leider verstorben. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Scheich Herrn Michael Willems zum neuen stellv. Mitglied in der Arbeitsgruppe für regenerative Energien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.6. Wahl Mitglied Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal
Das Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal, Herr Arnold Schmitt, ist leider verstorben. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Christian Scholtes zum neuen Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserwerk Kylltal.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.7. Benennung Beisitzer/in CDU-Fraktion für den Vorstand "Freundeskreis Verbandsgemeinde Schweich/ Krokowa e. V.
Die bisherige Beisitzerin, Frau Rosi Radant, wurde zur neuen Vorsitzenden des „Freundeskreises Verbandsgemeinde Schweich/ Krokowa e. V. gewählt. Somit hat hier eine Nachbenennung der CDU-Fraktion zu erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der CDU-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Herrn Joachim Christmann zum neuen Beisitzer des Freundeskreises Verbandsgemeinde Schweich/ Krokowa e.V.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.8. Benennung Beisitzer/in FWG-Fraktion für den Vorstand "Freundeskreis Verbandsgemeinde Schweich/ Krokowa e. V.
Der Beisitzer der FWG-Fraktion, Herr Wolfgang Thelen, ist aus dem Vorstand des Freundeskreises Verbandsgemeinde Schweich/ Krokowa e. V. ausgeschieden. Somit hat eine weitere Nachbenennung zu erfolgen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der FWG-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Herrn Helmut Reis zum neuen Beisitzer des Freundeskreises Verbandsgemeinde Schweich/ Krokowa e.V.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13. Verstärkung Personal wegen Flüchtlingssituation
Die aktuelle Flüchtlingssituation, insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine sowie dem Erdbeben in der Türkei und Syrien, ist nach wie vor angespannt.
Derzeit sind in der Sozialverwaltung 2 Personen mit 1,75 Stellen im Bereich Asyl tätig. Das Aufgabenfeld umfasst die Bewilligung von Leistungen nach dem AsylbLG, die Zuweisung von Integrationskursen, die Zuweisung in Wohnungen, Kostenersatz von anderen Trägern und die Zuweisung zur gemeinnützigen Arbeit. Ebenso erfolgt die Wohnungsakquise und Wohnungsverwaltung durch diesen/diese Sachbearbeiter/in, was sich aufgrund der angespannten Wohnungssituation als schwierig und zeitaufwändig darstellt.
Die Zuweisungszahlen steigen weiterhin stark an; für das Jahr 2023 ist nach derzeitigen Informationen der Kreisverwaltung mit ca. 120 weiteren Personen zu rechnen, die der Verbandsgemeinde Schweich zugewiesen werden. Für diese Personen müssen ebenso Leistungen nach dem AsylbLG bewilligt und auch Wohnraum beschafft werden.
Aufgrund dessen steigt der Aufwand bei der Sachbearbeitung stark an, sodass dies mit dem aktuellen vorhandenen Personal nicht mehr zu bewerkstelligen ist.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben benötigt die Sozialverwaltung dringend weiteres Personal.
Wesentliche Aufgabenfelder der weiteren Stelle:
1) Sachbearbeitung AsylbLG
Für jede zugewiesene Person muss der Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz individuell geprüft werden. Ebenfalls haben ukrainische Flüchtlinge, bis sie eine Fiktionsbescheinigung vom Landkreis Trier-Saarburg erhalten, Anspruch nach dem AsylbLG.
2) Soziale Betreuung
Zur sozialen Betreuung zählen unter anderem die Integrationshilfe, die Vermittlung in Konfliktfällen, Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme, Unterstützung bei der Wohnungssuche. Der Landkreis Trier-Saarburg unterstützt die Verbandsgemeinden aktuell mit 8,8 Vollzeitäquivalenten. Ab dem 01.07.2023 wird der Landkreis diese Unterstützung auf 4,1 Vollzeitäquivalente mehr als halbieren. Daher muss die soziale Betreuung vermehrt durch Mitar- beiter/innen unserer Sozialverwaltung erfolgen. Da sich hier gesundheitsdingt ein mehrmonatiger Ausfall abzeichnet, ist vorübergehender Ersatz und eine Ergänzung notwendig.
3) Wohungsakquise
Mit den steigenden Flüchtlingszahlen wird es immer aufwändiger, adäquaten Wohnraum zu finden. Hierzu ist die Verbandsgemeinde nach dem Landesaufnahmegesetz verpflichtet.
Der Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport der VG Schweich hat dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 die Aufstockung der Personalkapazitäten empfohlen.
Seitens der CDU-Fraktion wird die Notwendigkeit zur Hilfe gesehen und befürwortet. Kritik äußert die Fraktion über die Herangehensweise des Bundes, da die Kommunen hier vor vollendete Tatsachen gestellt werden und wenig Unterstützungsleistungen erhalten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt schon jetzt der Ausweisung einer zusätzlichen Stelle im Nachtragsstellenplan zu und erkennt den zusätzlichen Personalbedarf aufgrund er dauerhaft steigenden Flüchtlingszahlen an.
Aufgrund der aktuellen Notsituation wird die Stelle umgehend mit einem vorhandenen Mitarbeiter der Verwaltung besetzt, da bis zum Nachtragsstellenplan nicht abgewartet werden kann.
Die Stelle ist noch zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14. Verstärkung Personal im Bereich Digitalisierung/ OZG/ DMS
Bürgermeisterin Horsch teilt dem Verbandsgemeinderat mit, dass die Notwendigkeit der Verstärkung des Personals im Bereich Digitalisierung/ OZG/ DMS durchaus gegeben ist. Jedoch überwiegt die Dringlichkeit, dass Personal im Bereich Asyl zu verstärken (siehe TOP 13).
Da aufgrund personeller Gegebenheiten in der Verbandsgemeinde Schweich nicht beide Stellen besetzt werden können, wird die Verstärkende Stelle für den Bereich Digitalisierung vorerst zurückgestellt.
Die FWG-Fraktion merkt hierzu an, dass die Digitalisierung ebenfalls einer hohen Priorität unterstehe und dies auch weiterhin so bleiben soll. Dass die derzeitige Flüchtlingssituation hinsichtlich der personellen Aufstellung nun vorgezogen wird, wird aufgrund der Dringlichkeit jedoch mitgetragen.
Beschluss:
Aufgrund der aktuellen Dringlichkeit im Bereich Flüchtlinge/ Asyl, wird die verstärkende Stelle im Bereich Digitalisierung/ OZG/ DMS zurückgestellt.
15. Förderungsrichtlinien Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Schweich
Die „Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendpflegemitteln der Verbandsgemeinde Schweich“ wurde durch den Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Schweich überarbeitet.
Im Kern wurden die Fördersummen in den betreffenden Bereichen an die Förderhöhe der seit Januar 2022 in Kraft getretenen „Förderungsrichtlinie-Dezentrale Jugendarbeit und Jugendpolitik im Landkreis Trier-Saarburg“ angeglichen. Die Richtlinie wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport am 25.04.2023 besprochen. Ein Entwurf der neuen Richtlinie und weitere relevante Unterlagen haben den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vorgelegt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die aktualisierte Förderungsrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Jugendpflegemitteln der Verbandsgemeinde Schweich in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
16. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 26.04.2023 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen in Aussicht gestellt bekommen:
| Datum | Zuwendungs-geber | Anschrift | Betrag | Zuwendungszweck |
| zu erwarten | Westenergie AG | 54294 Trier | 2.000,00 € | Sponsoring: Klimataler Verbandsgemeinde Schweich |
| zu erwarten | Sparkasse Trier | 54292 Trier | 2.000,00 € | Sponsoring: Klimataler Verbandsgemeinde Schweich |
Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
17. Verschiedenes