Die vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 30.11.2022 beschlossene 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit Datum vom 17.04.2023 gemäß § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Der Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Schweich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung sowie die dazugehörende Begründung und der Umweltbericht können in der bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs. 5 BauGB).
Gemäß § 215 des BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass
| 1. | eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine beachtliche Verletzung unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 über das Verhältnis dieses Bebauungsplanes |
| und | |
| 3. | beachtliche Mängel der Abwägung beim Zustandekommen des Bebauungsplanes §214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, |
unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Schweich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.