Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Joachim Hagen und in Anwesenheit von Schriftführerin Jessica Pitsch findet am 27.05.2026 im Römersaal des "Alten Weinhauses", Brückenstraße 46 in Schweich, eine Sitzung des Zweckverbandes Forst Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
1. Verbandsvorsteherin; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Der Vorsitz wird von Herrn Joachim Hagen, dem 1. stellvertretenden Verbandsvorsteher, geführt.
In der Verbandsversammlung vom 08.01.2026 wurde Frau Jennifer Schlag in Abwesenheit einstimmig zur Verbandsvorsteherin gewählt. Frau Schlag hat sich im Vorfeld bereit erklärt, die Wahl anzunehmen, falls sie als Verbandsvorsteherin gewählt werden würde.
Heute erfolgen die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt.
Frau Schlag dankt der Verbandsversammlung für das Vertrauen und freut sich auf die Zusammenarbeit.
2. Wahl Rechnungsprüfungsausschuss
Ab diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Frau Jennifer Schlag, Verbandsvorsteherin, den Vorsitz.
Nach § 10 Abs. 1 der Verbandsordnung bildet die Verbandsversammlung einen Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht gem. § 10 Abs. 2 der Verbandsordnung aus dem Vorsitzenden (Mitglied) und 4 weiteren Mitgliedern und je einem Stellvertreter.
Die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses werden gem. § 10 Abs. 3 der Verbandsordnung aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt.
Die Vertreter/innen der Verbandsmitglieder Mehring, Leiwen und Fell dürfen gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 der Verbandsordnung nicht gewählt werden. Außerdem steht kein/e Vertreter/in des Forstamtes zur Wahl, da das Forstamt Trier für die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der Rechnungen zuständig ist und sich somit selbst überprüfen würde.
Von 19 Verbandsmitgliedern stehen somit lediglich 15 Verbandsmitglieder zur Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses zur Verfügung.
Auf Grundlage der reduzierten Holzbodenfläche könnten folgende Mitglieder in den RPA gewählt werden:
| Mitglied | Stellvertretung |
| Klüsserath (H.-W. Lex) | Föhren (R. Radant) |
| Stadt Schweich (L. Rieger) | Thomm (M. Weber) |
| Longuich (K. Lieser) | Köwerich (M. Strauch) |
| Ensch (M. Otto) | Kenn (B. Apsner) |
| Riol (C. Egner-Duppich) | Pölich (W. Eid) |
Gerne kann sich die Verbandsversammlung in der Sitzung auf einen anderen gemeinsamen Wahlvorschlag einigen. Es wurde kein weiterer Wahlvorschlag genannt.
Die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter/innen des Ausschusses erfolgt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i.V.m. § 45 GemO.
Wahlen sind grundsätzlich in geheimer Abstimmung durchzuführen. Die Verbandsversammlung kann aber beschließen, offen abzustimmen (§ 40 Abs. 5 GemO).
Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gem. § 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i.V.m. § 36 GemO.
Beschluss:
a) Die Verbandsversammlung beschließt, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.
b) Die Verbandsversammlung stimmt dem Wahlvorschlag in der vorliegenden Form zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 56, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
3. Beratung und Beschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Verwaltungskostenerstattung
Die Verbandsvorsteherin übergibt das Wort an Herrn Christian Stein, Fachbereichsleiter 2 - Finanzen.
Die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße erhebt gem. § 9 Abs. 2 KomZG i.V.m. § 6 Abs. 3 der Verbandsordnung eine Erstattung der Verwaltungskosten für die Führung der Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes Forst Schweich.
Zu diesem Zweck soll eine Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße und dem Zweckverband Forst Schweich erstellt werden.
Die Berechnung der Verwaltungskostenerstattung wurde in Anlehnung an das Muster der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) über die Berechnung von Verwaltungskostenerstattungen gefasst.
Der Entwurf der entsprechenden Vereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Bis zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat würde diese Vereinbarung schwebend unwirksam bleiben.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt der Vereinbarung in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ja-Stimmen: 74, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
4. Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2026/2027
Nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 95 ff. GemO i. V. m. § 1 Abs. 2 GemHVO hat der Zweckverband Forst Schweich für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Doppelhaushalt zu verabschieden. Vorliegend ist von einem Doppelhaushalt 2026/2027 Gebrauch gemacht worden.
Teil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er bildet die Grundlage für die Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes. Im Haushaltsplan enthalten sind alle für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt, den Teilhaushalten sowie dem Stellenplan.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde am 13.05.2026 per E-Mail an die Verbandsversammlung versendet und hat seit dem 13.05.2026 zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausgelegen.
Die Verbandsvorsteherin übergibt das Wort an Herrn Lucas Suder, Sachbearbeiter Forsten. Er stellt die wesentlichen Aspekte der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes vor.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Forst Schweich beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 67, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
5. FZVB-Umlage; Regelung bei Überschüssen
In § 11 „Aufteilung des Eigenkapitals, Deckung des Finanzbedarfs“ der Verbandsordnung ist geregelt, wie der Finanzbedarf und somit eventuelle Fehlbeträge über eine entsprechende Umlage abgerechnet werden.
Bei der Abrechnung für das Jahr 2025 kam es erstmals vereinzelt zu Überschüssen, da die Einnahmen der Personalkosten die Ausgaben überstiegen haben.
Der Überschuss ergibt sich zum einen aus der Anpassung der Verrechnungssätze zum 01.07.2025 und zum anderen war der Zweckverband Forst Schweich ebenfalls in Teilen des Staatswaldes tätig, die nicht zum Zweckverband gehören. (ca. 560 h).
So kommt es, dass der Umlagebetrag bei einer Ortsgemeinde mit relativ großem Flächenanteil und geringer tatsächlich gearbeiteter Stunden, höher ausfallen konnte als bei einer Ortsgemeinde mit kleinerem Flächenanteil und höherer tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden.
Da die Verbandsordnung keine Regelung darüber trifft, wie mit diesen Überschüssen zu verfahren ist, ist nun zu entscheiden, ob diese ab dem Haushaltsjahr 2026 und rückwirkend für das Haushaltsjahr 2025 wie die Fehlbeträge der Personalkosten anhand der tatsächlich gearbeiteten Stunden verteilt werden oder ob man einen positiven Betrag unter allen Mitgliedern gemäß der reduzierten Holzbodenfläche anteilig verteilen sollte.
Herr Stein stellt die unterschiedlichen Beträge zum direkten Vergleich visuell dar. Zudem zeigt er zwei weitere Varianten der Umlage von Überschüssen auf. Die Überschüsse könnten zu 1/3 nach der reduzierten Holzbodenfläche und zu 2/3 nach der tatsächlich geleisteten Arbeit oder jeweils zur Hälfte aufgeteilt werden.
Beschluss:
a) Die Verbandsversammlung beschließt, zukünftige Überschüsse der Personalkosten gemäß der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu verteilen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 53, Nein-Stimmen: 14
b) Die Verbandsversammlung mit Ausnahme der „neuen Mitglieder“ beschließt die unter Punkt a) vorgeschlagene Methode rückwirkend für das Jahr 2025 anzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 47, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
6. Garage Bauhof Stadt Schweich
Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Lars Rieger, Stadtbürgermeister Schweich, im Zuschauerraum Platz.
Auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Schweich hält der Zweckverband Forst Schweich (ZVB) eine Fertigteilgarage vor (Stahlblechkonstruktion, Größe ca. 3 x 6 m). Die Garage wird durch den ZVB schon seit längerer Zeit nicht mehr genutzt. Daher lagert der städtische Bauhof aktuell Streugut und Material darin. Auch war der Zugang auf das eingefriedete Gelände des städtischen Bauhofes durch den ZVB nicht dauerhaft gewährleistet. Zudem benötigt die Stadt Schweich diese Fläche mittelfristig zugunsten eines angedachten Carportanbaus am städtischen Bauhof.
Die Garage ließe sich zwar an eine andere Stelle umsiedeln, was jedoch aufgrund des Alters, des Zustands und der Bauart der Garage keine langfristige und wirtschaftliche Lösung darstellt. Zudem fallen Kosten für den Abbau/Rückbau und Transport der Garage an. Falls die Verbandsversammlung sich für die Aufgabe der Garage ausspricht, könnte der Bauhof diese noch solange weiter nutzen, bis die Stadt Schweich hinsichtlich des Carportanbaus in die Umsetzung geht.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des ZVB Forst beschließt die Materialgarage am Standort des Bauhofs der Stadt Schweich nicht weiter zu nutzen. Der ZVB überlässt der Stadt Schweich die Garage ab dem 01.07.2026 unentgeltlich zur weiteren Nutzung. Die Stadt Schweich verpflichtet sich im Gegenzug zum Rückbau und Beseitigung der Garage einschl. Unterbau am Nutzungsende auf deren Kosten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 60, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
7. Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.