Unter dem Vorsitz von Christian Scholtes findet am 16.04.2026 im Silvanussaal im Winzerkeller, Kirchstraße 41 in Fell, eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Schweich statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende den Antrag, diese um den TOP 7, Turnhalle Mehring, Vergabe Rückbau-/Demontagearbeiten und den TOP 8, Turnhalle Mehring, Vergabe Baustrom und Rückbau Elektro, zu erweitern. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Mitteilungen; Sachstand Grundschule Föhren
In der Verbandsgemeinderatsitzung am 09.12.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. die in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 vorgestellte Variante 2 (vorgehangene hinterlüftete Fassade) mit Kosten i. H. v. 1.349.912,25 € Bruttogesamtkosten auszuführen.
2. außerhalb der Fördermaßnahme die Erneuerung des Daches (mit ca. 170.000 € brutto zzgl. Honorarkosten) und der Sanitärinstallationen/Trinkwasserhygiene (mit ca. 30.000 € brutto zzgl. Honorarkosten) im Rahmen der Sanierung / der EFRE-Maßnahme mit auszuführen. Die restlichen ausstehenden Sanierungsmaßnahmen wie Elektroinstallation, Bodenbeläge etc. sollen zunächst zurückgestellt werden.
3. Die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen.
Folgende Gewerke wurden submittiert und beauftragt:
| Objektplanung Büro Schuh & Weyer | Kostenberechnung vom 28.11.2025 | Auftragssumme/ Vergabe-empfehlung vom 30.03.2026 |
| Landschaftsbauarbeiten | 23.939,62 € | 41.705,26 € |
| Malerarbeiten | 19.422,91 € | 43.392,16 € |
| Trockenbauarbeiten | 114.881,02 € | 89.803,16 € |
| Dachdeckerarbeiten | 175.287,00 € | 178.496,85 € |
| Bauendreinigung | 10.162,60 € | 15.574,84 € |
| Fensteranlagen | 348.708,38 € | 256.541,39 € |
| Fassadenarbeiten | 307.872,32 € | 360.058,37 € |
| Fliesenarbeiten | 9.100,69 € | 21.381,32 € |
|
| 1.009.374,54 € | 1.006.953,35 € |
| techn. Gebäudeausstattung Büro Weber |
|
|
| Sanitäranlagen | 41.481,73 € | 41.448,93 € |
| Heizungsanlage | 209.719,41 € | 171.840,59 € |
| Blitzschutz | - € | - € |
| Elektroarbeiten | - € | - € |
|
| 251.201,14 € | 213.289,52 € |
| Gesamtkosten | 1.260.575,68 € | 1.220.242,87 € |
Die der v. g. Gewerke bewegen sich in Summe im Rahmen der Kostenschätzung vom 28.11.2025.
Noch ausstehende Gewerke wie Elektro (für Heizung) und Blitzschutz wurden in der 15. KW öffentlich ausgeschrieben (Veröffentlichung über Subreport).
Ende April/Anfang Mai finden die Abstimmungstermine mit den beauftragen Firmen statt.
Ausführungsbeginn ist mit Start der Sommerferien am 29.06.2026.
Der für die Ortsgemeinde Föhren anwesende Vertreter Rolf Schneider erklärt, dass die Ortsgemeinde Föhren die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen begrüßt. Die anstehende Sanierung der anliegenden Straße wird bis zum Abschluss der Arbeiten am Schulgebäude zurückgestellt.
zur Kenntnis genommen
1.2. Mitteilungen; Sachstand Grundschule Longuich
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 folgendes beschlossen:
Zwischenzeitlich wurde die Baumfällung im Bereich des Neubaus durchgeführt.
Die erforderlichen Anträge (Bauantrag etc.) sind gestellt.
Das beauftragte Büro Metaform befindet sich in der Ausführungsplanung und sobald die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, kann mit der Ausschreibung begonnen werden.
Ortsbürgermeister Kevin Lieser erklärt aus Sicht der Ortsgemeinde Longuich, dass die bislang durchgeführten vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung reibungslos verlaufen sind.
zur Kenntnis genommen
1.3. Mitteilungen; Sachstand Turnhalle Mehring
In der Verbandsgemeinderatsitzung am 09.12.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, umzusetzen.
2. die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls - wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Brutto-gesamtkosten vorgestellt - ausgeführt werden.
3. die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen.
Die Submission/Angebotseröffnung für die Rückbau- und Demontagearbeiten fand am 31.03.2026 statt. Die Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote sind abgeschlossen. Hier geht die Fa. Howe Umwelttechnik, Kirchheim unter Teck mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 117.063,43 € als Mindestbietender hervor.
Die Kostenberechnung bzw. der Kostenanschlag ist mit 149.365,93 € brutto beziffert.
Nach Bieterinformation und Ablauf der Widerspruchsfrist wird der schriftliche Auftrag für die Rückbau- und Demontagearbeiten umgehend erteilt.
Baubeginn laut aktuellem Bauzeitenplan ist für den 27.04.2026 vorgesehen.
Die Gewerke Heizung-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten sind öffentlich ausgeschrieben (Ver-öffentlichung über Subreport). Die Submissionen/Angebotseröffnungen finden am Dienstag, 28.04.2026 statt.
Weitere Gewerke wie Elektro/Blitzschutz, Fassadenbau (WDVS), Außenfenster/-türen, Zimmerer-/Dachdecker-/Klempnerarbeiten, Rohbau und Gerüstbauarbeiten werden bis Ende April 2026 öffentlich ausgeschrieben.
In dieser Woche (Dienstag, 14.04.2026) wird die Containeranlage als Ausweichmöglichkeit der Umkleiden/Duschen für den Sportverein Mehring im Auftrag der Ortsgemeinde Mehring geliefert, aufgestellt und in Betrieb genommen.
In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird die Frage behandelt, ob eine fundierte Zeitplanung für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen vorliegt, da enge Fristen für die Förderung einzuhalten sind. Fachbereichsleiterin Daria Shigihara von der Verwaltung erklärt hierzu, dass die maßgeblichen Fristen voraussichtlich eingehalten werden und die durchzuführenden Schritte aufgrund des angesprochenen engen Zeitplans entsprechend priorisiert werden.
zur Kenntnis genommen
1.4. Mitteilungen; Aufnahme von Schulkindern an Schweicher Gymnasien
Zur Sicherung bedarfsgerechter Plätze für die Kinder aus unserer Verbandsgemeinde an dem öffentlichen Stefan-Andres-Gymnasium Schweich hat der Landrat mitgeteilt, dass unsere Verwaltung informiert wird, wenn die Aufnahme von Kindern aus unserer Verbandsgemeinde gefährdet ist und man dann zeitnah auf einen Austausch hinwirkt.
Das Schreiben des Landrats wurde den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates und des Haupt- -und Finanzausschusses am 30.03.2026 zur Kenntnis übersandt.
Das Bildungsbüro der Kreisverwaltung hat am 09.04.2026 eine Analyse zum Schulwahlverhalten am Übergang Grundschule - Weiterführende Schule vorgelegt.
Nach dieser Analyse wechselten gem. errechneten Mittelwerten 2023-2025 ca. 62 % der Grundschulkinder mit Wohnort in der Verbandsgemeinde Schweich an die gemeinsame Orientierungsstufe am Stefan-Andres-Gymnasium Schweich, ca. 15 % ans Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Schweich und ca. 10 % an die Realschule plus Neumagen-Dhron. Alle anderen Kinder (ca. 13 %) wechselten an andere weiterführende Schulen in Trier.
Vorausgesetzt, dass sich keine gravierenden Änderungen im Schulwahlverhalten ergeben, zeigt die aktuelle Prognose des Bildungsbüros (Basis SJ 25/26), dass die Zahl der Kinder mit Wohnort in der Verbandsgemeinde Schweich, die am Übergang die Schulwahlentscheidung zugunsten der Gemeinsamen Orientierungsstufe am Schulzentrum Schweich treffen, durchgehend innerhalb der seit dem Schuljahr 2024/2025 bestehenden Aufnahmekapazität von 250 Schülerinnen und Schülern liegt.
In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird festgehalten, dass durch mangelnde bzw. keine vorhandenen Kapazitäten an weiterführenden Schulangeboten in den umliegenden Schulstandorten die Inanspruchnahme von entsprechenden Ausweichkapazitäten in Schweich tendenziell zunehmen wird. Deshalb sollen sich sowohl der Landkreis als auch die VG Schweich rechtzeitig auf einen möglichen gestiegenen Bedarf einstellen.
zur Kenntnis genommen
2. Jugendverkehrsschule, Bau eines neuen Verkehrsübungsplatzes
Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, aufgrund der von der Polizei vorgetragenen Mängel zum vorhandenen Platz am Freibad Schweich (u. a. fehlender Kreisverkehr, ungünstige Toiletten- und Schlechtwetterlösung, hoher Lärmpegel) einen neuen Verkehrsübungsplatz zu errichten.
In der Vergangenheit wurden verschiedene geeignete Flächen (Fläche im Eigentum der VG oder einer OG, geeignete Größe und Beschaffenheit, Nähe zu einem Schulstandort) diskutiert und konkretisiert, von denen man dann aus verschiedenen Gründen wieder Abstand nehmen musste.
Folgende Flächen wurden geprüft:
Schulgelände aller Schulstandorte, Parkplatz an der Grundschule Fell, Fläche neben dem Sportplatz Fell, Bolzplatz Föhren, Flächen im IRT Föhren, Freizeitanlage Kenn, Festplatz Leiwen, Schulhof am Bodenländchen Schweich, Frida-Kahlo-Schulgelände Schweich, Parkplatz ICV-Halle Schweich-Issel und Moselvorland Schweich.
Für die Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes kann eine Landesförderung in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro beantragt werden.
Der Schulträgerausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, sich zeitnah für den Standort zum Bau des neuen Verkehrsübungsplatzes nach Empfehlung durch den HFA zu entscheiden. Für den Fall, dass man sich für den Bau des Verkehrsübungsplatzes auf dem Grundstück einer Ortsgemeinde entscheidet, möge der Verbandsgemeinderat eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50.000 Euro an den Herstellungskosten des Platzes der Ortsgemeinde beschließen. Die weiteren Kosten (Markierungen/Container/Lichtanlage etc.) wären ohnehin von der Verbandsgemeinde zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten (Investitionskosten und Folgekosten (insbes. Bustransfer)) für die Sitzung des HFA am 26.11.2025 gegenüber zu stellen.“
Nach der Sitzung des Schulträgerausschusses wurde von der dort noch angesprochenen Variante in Fell nach Abstimmung im Ortsgemeinderat am 13.11.2025 Abstand genommen. Es fand eine erneute Prüfung der Fläche in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage statt.
Von allen geprüften Flächen gelten folgenden Flächen weiterhin als grundsätzlich geeignet:
| 1. | Bernhard-Becker-Freizeitanlage Kenn (Eigentum OG Kenn) |
| 2. | Festplatz Leiwen (Eigentum OG Leiwen) |
| 3. | Frida-Kahlo-Schulgelände Schweich (Eigentum ZV Integr. Schulprojekt Schweich) |
Zwischenzeitlich haben die notwendigen Abstimmungen mit den Ortsgemeinden Kenn und Leiwen stattgefunden.
Der Ortsgemeinderat Kenn hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Die Ortsgemeinde Kenn ist grundsätzlich bereit, der Verbandsgemeinde die Eislauf-/Basketballfläche in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage als mögliche Alternative für die Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes für die Jugendverkehrsschule zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung bzw. Nutzung der Fläche erfolgt in Abstimmung mit der Ortsgemeinde unter den nachfolgenden Rahmenbedingungen:
| - | Neben den erforderlichen Markierungen für den Verkehrsübungsplatz soll auf der Fläche zusätzlich ein Basketballspielfeld markiert werden. |
| - | Zur Unterbringung der Fahrräder und benötigter Utensilien dürfen höchstens, wie mit dem Ortsbürgermeister besprochen, 2 Container aufgestellt werden. Der Aufstellort ist in Abstimmung mit der Ortsgemeinde festzulegen. |
| - | Ein leichtes Aufrauen der Betonoberfläche ist unzulässig. |
| - | Bedingt durch Setzungen kommt es auf der Fläche nach Regenfällen zu Pfützenbildungen, da das Wasser aufgrund der erhöhten Einfassungen nicht richtig abfließen kann. Es soll geprüft werden, ob dieses Problem durch eine Absenkung der Einfassungen behoben werden kann. |
| - | Der Jugendraum steht als Aufenthaltsraum nicht zur Verfügung. |
| - | Eine Nutzung der Fläche durch die Verbandsgemeinde Trier-Land wird nicht gewährt. |
Der Ortsgemeinderat Leiwen hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 den mehrheitlichen Beschluss gefasst, dass er sich einen Verkehrsübungsplatz am Standort des Festplatzes vorstellen kann.
Eine Variantenbetrachtung ist in der Anlage beigefügt.
In der Aussprache wird die Frage geklärt, ob das Aufrauen der Betonoberfläche auf dem Platz in Kenn für den Betrieb als Verkehrsübungsplatz erforderlich ist. Dies ist nicht der Fall. Des Weiteren wird auf Rückfrage klargestellt, dass die Kosten für eine möglicherweise erforderliche Absenkung der Einfassungen des Platzes zur Vermeidung von Pfützenbildungen bei Regenfällen noch nicht in der Kostenberechnung enthalten sind.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat auf Grundlage der bis dahin vorzulegenden Kostenschätzung die Beschlussfassung zur Errichtung eines neuen Verkehrsübungsplatzes für die Verbandsgemeinde Schweich auf der Fläche der ehem. Eislaufbahn/Basketballfeld in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage in Kenn. Darin soll die Verwaltung beauftragt werden, die Maßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter voranzubringen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
3. Antrag der Ortsgemeinde Pölich auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien
Der Wirtschaftsweg zwischen dem Pölicher Campingplatz und der Mosel ist ein bei Radfahrern überaus beliebter und vielgenutzter Verbindungsweg. Leider ist er seit längerem nur geschottert und somit nicht gut befahrbar. Der ursprüngliche Belag konnte nach der Beseitigung von Wurzelschäden bislang noch nicht wiederhergestellt werden. Es handelt sich um 6 Streckenabschnitte von insgesamt ca. 100 m Länge und mit einer Breite von 3,80m.
Die Ortsgemeinde Pölich beabsichtigt, diese Flächen zu pflastern. Gegenüber Asphalt hat eine Pflasterung den Vorteil, dass sie ganzjährig und witterungsunabhängig bearbeitet werden kann, ohne dass eine komplette Sperrung des Weges erforderlich ist. Auch können Ausbesserungsarbeiten außerhalb der Radsaison durchgeführt werden und der Weg bleibt benutzbar. Gerade in einer touristischen Region mit viel Fahrradtourismus sind sichere und attraktive Radwege von großer Bedeutung.
Der Verwaltung liegt ein Angebot für die Herstellung der Schadstellen mit Pflaster einschließlich Abschälen der Wegeränder und Bankette vor. Die Kosten betragen rd. 40.000€. Bei dieser Ausführung handelt es sich um eine wertbeständige Herstellung aller Schadstellen als Pflasterfläche mit seitlichen Tiefbordsteinen einschließlich Rückenstütze aus Beton. Somit kann bei möglichen Wurzelschäden der Weg bei Bedarf auch ganzjährig in kleineren Bereichen kurzfristig bearbeitet werden.
Zudem besteht Sanierungsbedarf am Wirtschaftsweg oberhalb der Campingplätze. Die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von rund 20.000 € sind von der Ortsgemeinde Pölich in voller Höhe eigenständig zu finanzieren und belasten zusätzlich den Haushalt.
Zur finanziellen Unterstützung beantragt die Ortsgemeinde Pölich höflichst eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien in der Höhe von 15.000€.
In der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird grundsätzlich festgehalten, dass der Solidarfonds Erneuerbare Energien in der Regel nicht zur Sanierung von Wegen herangezogen werden soll. Hier ist jedoch die touristische Bedeutung des Weges herausragend und deshalb auch förderfähig. Der Beschlussvorschlag soll dahingehend abgeändert werden, dass in diesem Fall der touristische Aspekt im Vordergrund für die Förderfähigkeit steht. Fragen nach dem Restbestand des Fonds und der Zweckbestimmung für die Förderung von Einlassbauwerken für Starkregenereignisse sollen geklärt werden und in der nächsten Sitzung dargestellt werden.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Zuwendung in Höhe von 15.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Pflasterung des touristisch genutzten Wirtschaftsweges unterhalb des Pölicher Campingplatzes.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
4. Antrag der Ortsgemeinde Trittenheim auf eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien
Die Ortsgemeinde Trittenheim beabsichtigt, den Kinderspielplatz in der Johannes-Trithemius-Straße umfassend zu erneuern und touristisch aufzuwerten. Der aktuelle Zustand der Anlage ist nicht mehr zeitgemäß und weist erhebliche Sicherheitsmängel auf. Mehrere Geräte mussten bereits notdürftig repariert oder gesperrt werden.
Der Spielplatz ist ein zentraler Treffpunkt für Familien und fördert das soziale Miteinander im Ort. Darüber hinaus ist eine moderne Infrastruktur entscheidend für die Attraktivität eines Ortes als Urlaubsziel für Familien. Hierzu zählt auch ein sicherer, zeitgemäßer und attraktiver Kinderspielplatz. Die Aufenthaltsqualität wird erhöht und die positive Wahrnehmung des Ortes wird verstärkt. Diese Bedeutung wird auch durch die im Antrag beigefügte Stellungnahme der Tourist-Information der Verbandsgemeinde Schweich unterstrichen.
Die geplante Maßnahme umfasst den vollständigen Austausch der veralteten Spielgeräte, die Erneuerung des Fallschutzes und die Neugestaltung des Umfelds. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 155.000€ (brutto).
Für die Erneuerung des Spielplatzes beantragt die Ortsgemeinde Trittenheim eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien der VG in der Höhe von 25.000€.
Ortsbürgermeister Mario Kohlmann erläutert in der Sitzung die durchzuführenden Arbeiten für die Erneuerung des Spielplatzes und die besondere touristische Bedeutung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Zuwendung in Höhe von 25.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Erneuerung und touristische Aufwertung des Kindesspielplatzes in Trittenheim.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Antrag der SPD-Fraktion - Reinigung der Grundschulen und Turnhallen
In der Sitzung am 09.12.2025 hat der Verbandsgemeinderat unter TOP 11.4 die Reinigungsleistung für die Grundschule Föhren vergeben.
In Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt hatte die SPD-Fraktion den beigefügten Antrag vom 06.12.2025 eingereicht.
Da in der Sitzung die maßgeblich Sitzungsvorlage den Ausschussmitgliedern nicht zur Verfügung steht, einigt man sich darauf, den Tagesordnungspunkt nicht zu behandeln und in der nächsten verfügbaren Sitzung der Verbandsgemeinde erneut anzusetzen.
6. Verwendung von Finanzmitteln zur Förderung von Maßnahmen der Weinvermarktung und des Weintourismus
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich vom 26.02.2026 wurde der Antrag der CDU zur Verabschiedung einer „Resolution zur aktuellen Situation des Weinbaus an der Mosel“ einstimmig beschlossen. Der in diesem Zusammenhang gestellte Erweiterungsantrag der FWG-Fraktion zur Bereitstellung von 10.000 € jährlich zur Förderung von Maßnahmen zur Weinvermarktung und zum Weintourismus wurde ebenfalls einstimmig verabschiedet.
Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 26.02.2026 beschlossen, die Tourist-Information Römische Weinstraße mit der Erarbeitung eines Vergabekonzeptes zur Bereitstellung der Finanzmittel zu erarbeiten.
In der Vorstandssitzung des Vereins Römische Weinstraße am 23.03.2026 wurde über die Vergabemodalitäten beraten. Grundsätzlich waren sich alle Anwesenden einig darüber, dass die Ausschreibung zur Beantragung von Finanzmitteln aus diesem Topf recht allgemein gehalten werden soll und der bürokratische Aufwand möglichst niedrig gehalten werden soll.
Vorschlag zur Durchführung eines Wettbewerbes zur Förderung neuer Ideen der Weinvermarktung und des Weintourismus
Der Vorstand schlägt vor, die 10.000 € im Rahmen eines Wettbewerbes zur Förderung neuer Ideen der Weinvermarktung und des Weintourismus auszuschreiben. Hinsichtlich der Verteilung der 10.000 € auf die teilnehmenden Betriebe gab es von Seiten der Vorstandsmitglieder verschiedene Vorschläge.
| - | 1.000-2.000 € maximale Förderhöhe je Antrag/Jahr |
| - | konkrete Festlegung der Preisgelder (1. Platz 5.000 €, 2. Platz 3.000 €, 3. Platz 2.000 €) |
| - | keine Festlegung der Preisgelder vorab |
Die Mehrheit des Vorstandes sprach sich dafür aus, die Preisgelder nicht vorab festzulegen und die Entscheidung darüber im Rahmen des Auswahlverfahrens zu treffen. Die Förderhöhe sollte sich prinzipiell auch an den zu erwartenden Kosten der Wettbewerbsbeiträge orientieren und die sind vorab nicht bekannt.
Der nachfolgende Ausschreibungstext wurde mit dem Vorstand des Vereins Römische Weinstraße abgestimmt und dient dem Ausschuss zur Beratung:
Ausschreibungstext:
Wettbewerb zur Förderung neuer Ideen der Weinvermarktung und des Weintourismus an der Römischen Weinstraße
Die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße ruft alle engagierten Akteurinnen und Akteure des Weinbaus, des Tourismus und des gesellschaftlichen Lebens dazu auf, ihre Kreativität einzubringen: Gesucht werden neue, inspirierende Konzepte, Projekte und Veranstaltungen zur Stärkung der Weinvermarktung und des Weintourismus in unserer Region.
Der Weinbau prägt nicht nur unsere Kulturlandschaft, sondern bildet eine der wesentlichen Grundlagen des Tourismus an der Römischen Weinstraße. Um diese Zukunft gemeinsam zu gestalten, stellt die Verbandsgemeinde Schweich - basierend auf dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.02.2026 - jährlich 10.000 € für innovative weintouristische Maßnahmen zur Verfügung.
Ob groß oder klein, betrieblich oder gemeinschaftlich organisiert - jede gute Idee erhält eine Chance! Willkommen sind sowohl Projekte einzelner Betriebe als auch gemeinschaftliche Initiativen von mehreren Winzerhöfen, Vereinen, touristischen Betrieben oder Interessensgemeinschaften. Entscheidend ist: Die Konzepte müssen neu sein und erst nach der Anmeldung zum Wettbewerb umgesetzt werden.
Was muss eingereicht werden?
• Kurzbeschreibung des neuen Konzeptes oder der Idee
• Eine grobe Kostenschätzung
Wer kann teilnehmen?
• Winzerbetriebe
• Touristische Betriebe
• Veranstalter
• Vereine
• Interessensgemeinschaften
(alle aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße)
Einsendeschluss?
• 31.07.2026
• Einreichung per E-Mail an: info@roemische-weinstrasse.de
Auswahlverfahren?
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch den Vorstand des Vereins Römische Weinstraße und/oder den Ausschuss für Tourismus und Freizeit.
Machen Sie mit!
Nutzen Sie die Chance, die weintouristische Zukunft unserer Region aktiv mitzugestalten. Jede Idee zählt - lassen Sie uns gemeinsam die Römische Weinstraße weiter stärken und lebendig halten!
Der Leiter der Touristinformation Römische Weinstraße, Sven Thiesen, erläutert in der Sitzung anhand einer Präsentation das Konzept des beabsichtigten Wettbewerbes. Der Vorsitzende bringt die Anregung ein, das Preisgeld nicht fix zu verteilen, sondern anhand der Qualität und Wertung der Beiträge zu gewichten. Bezüglich der Delegation des Auswahlverfahrens und der Wertung der Beiträge durch den Vorstand des Vereins Römische Weinstraße ist der Tenor, dass das gesamte Verfahren durch den Vorstand des Vereins RW betrieben werden soll. Der Vorsitzende formuliert daraufhin den Beschlussvorschlag entsprechend und stellt diesen wie folgt zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag des Vorstandes des Vereins Römische Weinstraße zur Durchführung eines Wettbewerbes zur Förderung neuer Ideen der Weinvermarktung und des Weintourismus zu. Der beigefügte Ausschreibungstext kann wie vorgeschlagen veröffentlicht werden. Die Preisgelder werden erst im Rahmen des Auswahlverfahrens festgelegt. Das Auswahlverfahren der Wettbewerbsbeiträge wird dem Vorstand des Vereins Römische Weinstraße übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Turnhalle Mehring, Vergabe Rückbau-/Demontagearbeiten
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, umzusetzen. |
| 2. | die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls - wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Bruttogesamtkosten vorgestellt - ausgeführt werden. |
| 3. | die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen. |
Die Submission/Angebotseröffnung für die Rückbau- und Demontagearbeiten fand am 31.03.2026 statt. Zum Abgabetermin lagen sechs Angebote vor.
Die Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote durch das Büro bauart4d, Beckingen sind abgeschlossen.
Hier geht die Fa. Howe Umwelttechnik, Kirchheim unter Teck mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 117.063,43 € als Mindestbietender hervor.
Die Kostenberechnung bzw. der Kostenanschlag ist mit 149.365,93 € brutto beziffert.
Nach Bieterinformation und Ablauf der Widerspruchsfrist zum 17.04.2026 kann der schriftliche Auftrag für die Rückbau- und Demontagearbeiten umgehend erteilt werden.
Beschluss:
Der Haupt-/Finanzausschuss beschließt die Auftragsvergabe für die Rückbau-/Demontagearbeiten an die Fa. Howe, Kirchheim unter Teck zum Angebotspreis i. H. v. 117.063,43 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Turnhalle Mehring, Vergabe Baustrom und Rückbau Elektro
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
| 1. | die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Brut-togesamtkosten vorgestellt, umzusetzen. |
| 2. | die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehö-ren, sollen ebenfalls - wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Bruttogesamtkos-ten vorgestellt - ausgeführt werden. |
| 3. | die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rah-men der Kostenberechnung zu erteilen. |
Die Preisanfrage/freihändige Vergabe für die Herstellung Baustrom und Demontagearbeiten Elektro fand am 02.04.2026 statt. Zum Abgabetermin lagen zwei Angebote vor.
Die Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote durch das Ing.-Büro Koller, Salmtal sind abgeschlossen.
Hiert geht die Fa. Elektro Schneider, Bekond mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 20.260,92 € als Mindestbietender hervor.
Die Kostenberechnung bzw. der Kostenanschlag des Ing.-Büros Koller ist mit 23.283,54 € brutto beziffert.
Im Rahmen der Preisanfrage sind keine bindenden Fristen einzuhalten. Die v. g. Arbeiten können umgehend beauftragt werden.
Beschluss:
Der Haupt-/Finanzausschuss beschließt die Auftragsvergabe für die Herstellung Bau-strom und Demontagearbeiten Elektro an die Fa. Elektro Schneider, Bekond zum Angebotspreis i. H. v. 20.260,92 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Verschiedenes
In den Osterferien wurde ein AED an der Grundschule Fell installiert. Dies soll noch in der Lebensretter-App veröffentlicht werden. Des Weiteren sollen zur Bedienung des Gerätes noch kostenlose Kurse angeboten und hierbei die örtlichen Feuerwehren eingebunden werden.
Es wird angeregt, die Sitzungsvorlagen insbesondere für Anträge für Finanzierungen im Hinblick auf die Gesamtkosten der durchzuführenden Maßnahmen besser auszuarbeiten, um die Beschlussfassung aufgrund vollständiger Angaben durchführen zu können.