Der Verbandsgemeinderat Schweich hat am 30.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zum 27. mal zu ändern, um auf der Gemarkung Leiwen weitere Flächen für die Nutzung der Windkraft darzustellen. Die betroffenen Flächen des Änderungsbereiches sind in der beigefügten Karte markiert.
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht.
Zur Information und öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit u.a. über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren Auswirkungen wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung bis 22. Juli 2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Bauleitplanung/Planverfahren“ zur Verfügung gestellt.
Der zur Änderung anstehende Bereich ist in nachfolgender Karte abgegrenzt.
Zur Planung können Anregungen, Hinweise und Empfehlungen per Mail an bauleitplanung@schweich.de, oder schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstr. 24-26, 54338 Schweich, bis zum 22. Juli 2024 ausgesprochen werden.