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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 13.05.2026

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 13.05.2026 im Dorf- und Kulturzentrum Martinstraße 5, in Riol, eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Vor Beginn der Sitzung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung um den TOP 7 „Turnhalle Mehring - energetische Sanierung; Vergaben“, TOP 7.1 „Sanitärarbeiten“, TOP 7.2 „Lüftungsarbeiten, TOP 7.3 „Heizungsbauarbeiten“ und TOP 7.4 „Gebäudeautomation“ zu erweitern. Weiter wird Herr Patrick Beer durch Handschlag von Frau Bürgermeisterin Horsch als neues Ratsmitglied verpflichtet.

Im Anschluss erheben sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute, um des tödlich verunglückten Kollegen Herrn Olaf Schiller zu gedenken.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Februar Geburtstag hatten.

1.2. Resolution des Verbandsgemeinderates zur aktuellen Situation des Weinbaus

Der Verbandsgemeinderat hat im März diesen Jahres eine Resolution zur aktuellen Situation des Weinbau beschlossen. Diese wurde an diverse Interessenverbände und VertreterInnen in den Parlamenten versendet. Die Bürgermeisterin nahm Bezug auf die den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vorliegenden Rückmeldungen. Zusammenfassend stellte sie fest, dass Einigkeit über die Dringlichkeit der Thematik bestehe und das Anliegen grundsätzlich positiv bewertet werde. Ob ein gesonderter Weingipfel auf Bundes- oder Landesebene einberufen wird, bleibt den künftigen Entwicklungen auf der jeweiligen Ebene vorbehalten.

1.3. Einsatzgeschehen Feuerwehren VG Schweich

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 20. Januar 2026 wurde bereits ausführlich über zwei größere Brandereignisse in Schweich und Klüsserath zu Jahresbeginn berichtet.

Am 6. Mai 2026 wurde bereits das 100. Einsatzereignis von den Feuerwehren der Verbandsgemeinde Schweich abgearbeitet. Im Vergleich zum Vorjahr wurde diese Einsatzzahl nun ca. zwei Wochen früher erreicht.

Eine entsprechende Aufstellung der bisherigen Einsätze sowie eine statistische Auswertung lagen den Ratsmitgliedern vor.

Als Zeichen der Anerkennung für die geleistete Arbeit und das außerordentliche Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen bat die Bürgermeisterin die Ratsmitglieder um einen symbolischen Applaus.

2. 32. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Sonderbaufläche Freizeit und Erholung in Mehring und Pölich bei Wegfall einer Sonderbaufläche in Schweich; Abwägung und Feststellungsbeschluss

Zur Schaffung von Baurecht für den Gesundheits- und Sportpark auf dem Huxlay-Plateau wird der Flächennutzungsplan geändert. Im Verfahren wird auch eine Sonderbaufläche „Freizeit und Erholung“ oberhalb der Autobahn bei Schweich entnommen, da diese Entwicklung nicht weiterverfolgt wird.

Die Offenlage der Planung erfolgte im Internet bzw. durch Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 19.01.2026 bis 20.02.2026. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen liegen den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor.

Herr Steffes, Büro Kernplan, erläutert die Abwägung den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates.

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Anlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2. Es wird festgestellt, dass die Planung, wie sie in der Offenlage war, nicht mehr geändert wird. (Feststellungsbeschluss)

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zur 32. Änderung bei der Kreisverwaltung zu beantragen und diese bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. Beratung und Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltes 2026

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Schweich für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Am 04.09.2025 verabschiedete der Rat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025, mit der auch eine Anpassung des Stellenplans erfolgte.

Der vorliegende Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von -1.371.266 € vor. Dies stellt eine Verschlechterung gegenüber der ursprünglichen Planung um rund 920.000 € dar. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf den Vorschlag der Verwaltung zurückzuführen, die Umlagebelastung für die Ortsgemeinden zu senken:

1.

Verbandsgemeindeumlage: Senkung von 27,00 % auf 25,80 %.

2.

Sonderumlage Grundschulen: Senkung von 9,93 % auf 8,81 %.

Die Reduzierung der Sonderumlage Grundschulen wird durch die Verschiebung diverser Unterhaltungsmaßnahmen vom Jahr 2026 in die Folgejahre ermöglicht, wodurch der aktuelle Aufwand sinkt.

Die Senkung der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage ist möglich, da eine Rückzahlung des Landkreises aus der HLU-Abrechnung in Höhe von rund 300.000 € erfolgte. Zudem entwickelte sich die Liquidität im Jahr 2025 positiver als erwartet. Zum 01.01.2026 werden liquide Mittel von rund 1,7 Mio. € erwartet. Davon werden 1,5 Mio. € (statt der ursprünglich geplanten 0,5 Mio. €) umlagemindernd eingesetzt, um die Ortsgemeinden finanziell zu entlasten.

Die Entlastung der gebietsangehörigen Körperschaften beläuft sich in Summe auf rd. 820.000 € (davon rd. 420 T€ VG-Umlage und rd. 400 T€ Sonderumlage Grundschulen).

Gegenüber den Vorjahren wurden im investiven Bereich erstmalig Projekte für unvorhergesehene Maßnahmen veranschlagt. Diese wurden auf jeden Teilhaushalt verteilt. Hierdurch soll vermieden werden, dass für eine unvorhergesehene Maßnahme ggfs. ein weiterer Nachtrag erstellt werden muss.

Der Betrag ist in dem Gesamtbetrag der Investitionskredite von rd. 5,0 Mio. € enthalten.

Des Weiteren wurden vorfinanzierte Kredite (z.B. die KfW-Förderung für das Verwaltungsgebäude und die Förderung für die Sanierung der Grundschule Föhren) als Liquiditätskredite ausgewiesen und von den tatsächlichen Investitionskrediten abgezogen. Wenn die Förderungen in späteren Jahren zufließen, werden diese Zahlungen den liquiden Mitteln zugerechnet. Dies ergibt sich aus der VV Nr. 2 zu § 105 GemO.

Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates liegt der Haushaltsplan sowie eine Übersicht zur Beurteilung der Umlage vor.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltplan 2026 mit den ggfs. vorgetragenen Änderungen. Es wird ein Umlagesatz von 25,80 % für die Verbandsgemeindeumlage sowie ein Umlagesatz von 8,81 % für die Sonderumlage Grundschulen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Interkommunale Zusammenarbeit; Regionales KI-Modell

Die Verbandsgemeinde Schweich plant gemeinsam mit den anderen Verbandsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg die Umsetzung des interkommunalen Infrastrukturprojekts „R.O.M. - Regionales On-Premise-Modell“. Ziel ist der Aufbau einer leistungsfähigen, datenschutzkonformen Recheninfrastruktur für den kommunalen Betrieb moderner KI-Anwendungen.

Die Infrastruktur soll in einem professionellen Rechenzentrumsumfeld betrieben werden und ermöglicht eine sichere und eigenständig kontrollierte Nutzung von KI-Technologien innerhalb des kommunalen Einflussbereichs. Damit werden insbesondere Anforderungen an Datensouveränität, IT-Sicherheit sowie eine zukunftsfähige digitale Weiterentwicklung der Verwaltung adressiert.

Das Vorhaben eröffnet neue Möglichkeiten zur Unterstützung von Arbeitsprozessen, insbesondere im Bereich Wissensmanagement und Informationsverarbeitung. Gleichzeitig befindet sich das Projekt derzeit in einer frühen Ausgestaltungsphase, in der zentrale Rahmenbedingungen - insbesondere hinsichtlich Betrieb, Organisation und konkreter Anwendungsszenarien - im weiteren Projektverlauf gemeinsam mit den Partnerkommunen weiter konkretisiert werden.

Das Vorhaben wurde am 04.03.2026 im Workshop „Aufsetzung und Durchführung von KI-Projekten als Teil der Interkommunalen Zusammenarbeit“ unter Beteiligung fachlicher Vertreter seitens der ADD sowie der Wissenschaft (u. a. Prof. Dr. Jörn Block, Prof. Dr. Hannes Lampe) vorgestellt. Die Rückmeldungen waren ausgesprochen positiv; der Verbund wurde ausdrücklich ermutigt, für das Vorhaben einen Antrag im Rahmen der Pilotförderung Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zu stellen. Nächstmögliche Abgabefrist für den Förderantrag ist der 15.06.2026.

Das Projekt wurde bereits in den Verbandsgemeinderäten von Saarburg-Kell, Ruwer und Hermeskeil beraten und es liegt eine grundsätzliche Bereitschaft der Teilnahme vor.

Um die personellen Auswirkungen auf mehrere Schultern zu verteilen, wurden bereits beim letzten Treffen der Digitalisierungsbeauftragten der einzelnen VGs Arbeitsgruppen gebildet. Sowohl in der VG Schweich also auch in anderen Verbandsgemeinden gibt es interessierte und qualifizierte Mitarbeiter, um ein solches KI-System zu konzipieren und umzusetzen. Eine genaue Festlegung der jeweiligen Aufgaben wird Teil der IKZ-Vereinbarung sein.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Verwaltung liegt ein Angebot eines großen Systemhauses für die Beschaffung der Infrastruktur vor. Diese Investitionskosten belaufen sich auf rd. 775.000€ plus 20.000€ für die Erstinstallation. An wiederkehrenden Kosten (Strom, Miete Rechenzentrum, Support, …) ist mit ca. 80.000€ pro Jahr zu rechnen. Da vom Land geförderte IKZ-Projekte eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren haben, müssen diese Kosten auf 5 Jahre hochgerechnet werden. Es ergeben sich somit Gesamtkosten von voraussichtlich ca. 1.200.000€.

Bei der Auswahl der Software sind Open-Source-Modelle angestrebt und es wird davon ausgegangen, dass der Betrieb des Systems im Wesentlichen mit vorhandenem Personal aus den beteiligten Verbandsgemeinden durchgeführt werden kann.

Somit würden nach Abzug von Förderung und unter der Voraussetzung, dass sich alle Verbandsgemeinden im Landkreis an dem Projekt beteiligen, auf die Verbandsgemeinde Schweich ca. 160.000€ entfallen.

Hintergrund und Zielrichtung

Die kommunalen Verwaltungen stehen in den kommenden Jahren unter erheblichem Anpassungsdruck. Ursache sind insbesondere der demografisch bedingte Wissensabfluss infolge anstehender Ruhestandswellen, ein zunehmender Fachkräftemangel, wachsende Anforderungen an digitale Verwaltungsleistungen sowie eine kontinuierlich steigende fachrechtliche Komplexität. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer leistungsfähigen technischen Grundinfrastruktur, die es den beteiligten Kommunen ermöglicht, digitale Wissens- und Assistenzsysteme künftig eigenständig, sicher und kontrolliert zu betreiben. Die nun geplante Beschaffung bildet hierfür die notwendige Basis. Auf dieser Grundlage können unterschiedliche fachliche Nutzungsformen erschlossen werden, insbesondere im Bereich des internen Wissensmanagements, der Dokumentenerschließung, der Rechercheunterstützung, der strukturierten Auswertung kommunaler Informationen sowie bei der Transkription und Zusammenfassung von Audioinhalten. Die besondere Relevanz des Vorhabens liegt daher nicht allein in seiner technischen Leistungsfähigkeit, sondern in der Schaffung einer dauerhaft verfügbaren, souveränen kommunalen Betriebsgrundlage, auf der künftige Entwicklungen rechtssicher, wirtschaftlich und interkommunal skalierbar aufsetzen können. Mit der hier angestrebten Infrastruktur kann ein sogenanntes RAG-gestütztes Wissenssystem aufgebaut werden, das verwaltungsinternes Wissen strukturiert erschließt und in dialogorientierter Form nutzbar macht. Hierdurch könnten unter anderem Dienstanweisungen, Satzungen, Beschlüsse, interne Leitfäden, Verfahrenshinweise und weitere fachliche Unterlagen gezielt in eine kommunale Wissensdatenbank eingebunden werden. Der besondere Mehrwert einer On-Premise-Betriebsumgebung liegt hierbei darin, dass auch sensible, verwaltungsinterne oder datenschutzrechtlich besonders schützenswerte Inhalte in einem kontrollierten Rahmen verarbeitet werden können, was bei extern betriebenen Standardlösungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Damit wird die Grundlage geschaffen, den Mitarbeitenden perspektivisch eine moderne, dialogorientierte und alltagstaugliche KI-Arbeitsumgebung bereitzustellen, die sich funktional an den heute etablierten marktgängigen Systemen (z.B. ChatGPT) orientiert, ohne deren strukturelle Abhängigkeiten hinsichtlich Datenabfluss, Rechtsraum und fortlaufender Lizenzkosten übernehmen zu müssen.

Digitalausschuss 23.04.2026

Das Projekt war am 23.04. Thema einer Sondersitzung des Ausschusses für Digitalisierung der VG Schweich. Zusammenfassend wurde das Thema sehr positiv aufgenommen und als Leuchtturmprojekt für Rheinland-Pfalz betrachtet.

In der Diskussion kamen verschiedene Fragen auf. Hier die wichtigsten Fragen:

Warum wird ein so großes Modell mit groß dimensionierter Hardware benötigt?

Für das Betreiben eines großen, mit ChatGPT vergleichbare Open-Source-LLM-Modells ist eine Hardware mit 1 TB VRAM Mindestvoraussetzung. Besser sind 1.100 bis 1.500 GB VRAM. Um komplexe Behördentexte korrekt zu analysieren, erfordert es ein großes LLM-Modell. Ein 745-Milliarden-Parameter-Modell wie GLM-5 hat das nötige Textverständnis, um auch widersprüchliche Gesetzeslagen und komplexe Schachtelsätze in Dokumenten sauber voneinander zu trennen und zu verstehen. Ein kleines Modell würde bei komplexer Verwaltungslogik schnell halluzinieren. Des Weiteren besteht beim Betreiben eines kleinen Modells die Gefahr der sog. „Schatten-KIs“. Mitarbeiter sind heutzutage aus dem privaten Bereich die Leistungsfähigkeit von ChatGPT oder Google Gemini gewöhnt. Wenn sie feststellen, dass die Ergebnisse der betriebsinternen KI nicht die erwartete Qualität liefern, nutzen sie ihre gewohnten privaten KI-Systeme. Ein solches Vorgehen sollte allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt vermieden werden.

Ist das Projekt ohne die Einstellung von zusätzlichem Personal realistisch?

Da es sich hierbei um ein IKZ-Projekt in der Zusammenarbeit von mehreren Verbandsgemeinden handelt, ist es von vornherein sehr wichtig, die Aufgaben und das Spezialwissen auf viele Schultern, auf verschiedene Mitarbeiter der einzelnen Verbandsgemeinden zu verteilen. Des Weiteren sind Change-Management, Schulungen und Praxis-Workshops für die Mitarbeitenden essentiell für den Projekterfolg. Prioritäten müssen klar gesetzt werden und Leistungsspitzen, vor allem in der Aufbauphase unterstützt werden. Es geht bei dem Projekt auch darum, gezielt Wissen im Betrieb einer KI aufzubauen und zu konservieren. Vorteilhaft wären hierzu später Key-User in den einzelnen Abteilungen. Für das Aufsetzen, die Installation des Systems, ist zudem ein externer Dienstleister eingeplant.

Redundanz und Point of No Return

Einen komplett redundanten zweiten GPU-Server in einem anderen Rechenzentrum zu spiegeln, würde die Anschaffungskosten verdoppeln und den Rahmen des Vorhabens zum jetzigen Zeitpunkt sprengen. Bei einem Totalausfall des Systems arbeitet die Verwaltung auf dieselbe Art und Weise wie vor dem Projekt. Das System ist (noch) kein Single Point of Failure. Wenn die KI-Software ausfällt oder einen Fehler macht, bricht die Arbeit der Verwaltung nicht zusammen.

Wann ist der Point of No Return erreicht? Zum einen dürfte dieser dann erreicht sein, wenn die KI so tief in Prozesse integriert und mit anderen Programmen über Schnittstellen verbunden ist, dass ein Abschalten die gesamte Datenkette unterbrechen würde. Zum anderen wenn die Mitarbeitenden verlernt haben, wie man eine Aufgabe ohne KI erledigen kann oder wenn die Personaldecke so stark reduziert ist, dass die Arbeit ohne KI nicht mehr zu bewältigen wäre. Spätestens dann wäre eine zweite, redundante KI-Server-Architektur zwingend erforderlich.

Auswahl des KI-Modells

Für das Projekt ist derzeit der Einsatz des leistungsfähigsten geeigneten Open-Source- bzw. Open-Weights-Modells vorgesehen. Nach aktuellem Evaluationsstand kommen hierfür insbesondere Modelle wie GLM-5 oder Kimi K2.5 in Betracht, da diese in derzeitigen Vergleichstests sehr gute Ergebnisse erzielen und in einzelnen Anwendungsbereichen mit führenden kommerziellen Modellen wie ChatGPT oder Gemini auf vergleichbarem Leistungsniveau agieren. Da sich der Markt und die technische Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz derzeit sehr dynamisch weiterentwickeln, wird die finale Modellauswahl nicht vorschnell festgelegt. Vielmehr ist vorgesehen, unmittelbar vor dem produktiven Deployment eine erneute fachliche und technische Evaluation durchzuführen. Ausgewählt wird das Modell, das zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen des Projekts bestmöglich erfüllt. Auch während des laufenden Betriebs ist eine fortlaufende Evaluation neu erscheinender Modelle vorgesehen, um die eingesetzte Lösung bei Bedarf weiterzuentwickeln und technisch aktuell zu halten. Europäische Modelle werden ausdrücklich in die Bewertung einbezogen. Dazu zählen insbesondere Mistral aus Frankreich sowie weitere europäische Anbieter, sofern diese die fachlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Die geplante Hardware- und Systemarchitektur ist bewusst anbieterunabhängig ausgelegt.

Miete oder Eigenbetrieb?

In Deutschland bieten derzeit einige Firmen verschiedenste DSGVO-konforme KI-Modelle an. Entweder als SAAS in der Cloud oder als gemietete KI auf eigener Hardware oder als Shared-Server-Modelle, bei denen ein Teil auf einem firmeninternen KI-Hauptserver und ein Teil auf KI-Satelliten-Servern beim Kunden betrieben wird. Wie vorab beschrieben soll die im IKZ-Projekt geplante Hardware- und Systemarchitektur bewusst anbieterunabhängig und leistungsstark sein. Von den über eine Vergleichsplattform ermittelten Angeboten hat keines die hier beschriebenen Leistungsanforderungen erfüllt. Darüber hinaus liegen der Verwaltung mehrere konkretisierte Mietangebote vor. Auch diese sind entweder qualitativ und/oder preislich unattraktiv.

FWG-Fraktion:

Seitens der FWG-Fraktion wurde betont, dass das Projekt für die Verwaltung eine bedeutende Chance darstelle, die konsequent genutzt werden sollte. Man sei sich der bestehenden Risiken durchaus bewusst, jedoch überwiege nach Ansicht der Fraktion die Chance, sich durch dieses Pilotprojekt zukunftsfähig zu positionieren und aufzustellen.

CDU-Fraktion:

Die CDU-Fraktion schloss sich der Einschätzung an und sah ebenfalls deutliche Chancen in der Entwicklung eines hauseigenen KI-Modells. Angesichts der fortschreitenden technologischen Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz wurde betont, dass deren Einsatz auch für die Verwaltung erhebliche Vorteile bringen sollte. Durch die Schaffung einer eigenen KI-Lösung könnten zudem potenzielle Risiken und Gefahren durch externe Einflüsse wirksam minimiert werden.

SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion schloss sich der positiven Bewertung des Vorhabens an. Als maßgeblicher Vorteil wurde hervorgehoben, dass die einzusetzende Künstliche Intelligenz unabhängig von öffentlichen Datenbanken operieren würde. Zudem wurde darauf verwiesen, dass juristische Fachinhalte eigenständig eingepflegt werden können, was eine kontrollierte und fachspezifische Datenbasis gewährleiste.

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen signalisierte ebenfalls ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben. Nach einer Abwägung der Vor- und Nachteile regte die Fraktion an, einen Aktionsplan für die Mitarbeitenden zu erstellen, um eine fachgerechte Anwendung des Systems nach dessen Einführung zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, die Wirtschaftlichkeit des Projekts („Return on Investment“) fortlaufend zu beobachten.

Auf Grundlage des Ergebnisses der Sitzung des „Ausschusses für Digitalisierung“ vom 23.04.2026 empfiehlt der Ausschuss für Digitalisierung folgende Beschlussfassung:

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1. Die grundsätzliche Beteiligung am Projekt „R.O.M. - Regionales On-Premise-Modell“ im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.

2. Die Übernahme der federführenden Rolle durch die Verbandsgemeinde Schweich.

3. Die Vorbereitung und Einreichung des IKZ-Förderantrags.

4. Die weitere Ausarbeitung der organisatorischen, rechtlichen, technischen und finaziellen Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Partnerkommunen.

5. Die Vorbereitung der Beschaffung einschließlich Prüfung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns.

6. die Umsetzung des Projekts unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten und der Voraussetzung einer positiven Förderzusage im Rahmen der IKZ-Förderung sowie der Beteiligung einer ausreichend großen Anzahl von Verbandsgemeinden. Auf die Verbandsgemeinde Schweich sollen dabei für die nächsten 5 Jahre nicht mehr als 170.000€ entfallen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltungen: 1

5. Prioritätenliste Sondervermögen LGRP-Plan - Regionales Umsetzungskonzept

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem LGRP-Plan ein Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2042 aufgelegt. Grundlage ist das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“. Die Mittel werden als Regionalbudgets an die Landkreise zugewiesen und von dort an die Verbandsgemeinden verteilt.

Der Landkreis Trier-Saarburg hat ein Regionalbudget von insgesamt 131.699.330 € zugeteilt bekommen. Er schlägt vor, 1/3 (43,9 Mio €) beim Kreis zu belassen und 2/3 (87,8 Mio € über die Verbandsgemeinden in den kreisangehörigen Raum zu geben. Auf Basis der Einwohnerzahlen (Drei-Jahres-Schnitt 2023-2025) ergibt sich für die Verbandsgemeinde Schweich folgender Rahmen:

  • Gesamtbudget VG Schweich: 16.793.942,36 €
  • Regel-Mindestvolumen:

Um eine kleinteilige Mittelverwendung zu vermeiden, muss jede einzelne Maßnahme grundsätzlich ein Volumen von mindestens 250.000 € aufweisen.

Die Mittel sind zweckgebunden für die öffentliche Infrastruktur. Es stehen folgende Schwerpunkte im Fokus:

  1. Bevölkerungsschutz
  2. Verkehrsinfrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, ÖPNV)
  3. Krankenhaus-, Reha- und Pflegeinfrastruktur
  4. Energie- und Wärmeinfrastruktur (Klimaschutzmaßnahmen)
  5. Bildungsinfrastruktur (Schulen, Kitas)
  6. Betreuungsinfrastruktur
  7. Wissenschaftsinfrastruktur
  8. Forschung und Entwicklung
  9. Digitalisierung

Projekte müssen zwei Kernkriterien erfüllen, um förderfähig zu sein:

  1. Nachhaltigkeit:

Beitrag zur Ressourcenschonung oder zum Klimaschutz.

  1. Demografiefestigkeit:

Die Infrastruktur muss langfristig bedarfsgerecht sein. Investitionen in Einrichtungen, die aufgrund rückläufiger Bevölkerungszahlen absehbar nicht mehr genutzt werden, sind ausgeschlossen.

Zeitplan und weiteres Vorgehen:

  • Bis 15.03.2026, spätestens Ende August 2026: Erstellung der Projektliste (regionales Umsetzungskonzept) der Verbandsgemeinden gemeinsam mit dem Landkreis
  • 31.12.2029: Ein Drittel der Mittel muss rechtlich gebunden (verplant/beauftragt) sein.
  • 31.12.2036: Letzte Frist für die Bewilligung bzw. Einplanung von Maßnahmen.
  • 31.12.2042: Vollständiger Abschluss und Abrechnung aller Maßnahmen.

Der Bauausschuss der Verbandsgemeinde Schweich hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 dem Verbandsgemeinderat die Umsetzung aus dem Sondervermögen für die Schulen, Sporthallen, Feuerwehrgerätehäuser und Feuerwehrfahrzeuge nach einer vom Verbandsgemeinderat festgelegten Priorität empfohlen.

Es bestand überwiegend Konsens, die Mittel bei der Verbandsgemeinde zu konzentrieren.

Es stehen umfangreiche große Maßnahmen an, für die keine oder nur teilweise andere Fördermittel generiert werden können.

Insbesondere im Bereich der Schulsporthallen, Schulen und Feuerwehrgerätehäuser ist Handlungsbedarf. Wenn auch vorrangig andere Fördermittel gesucht werden, bleiben dennoch viele Maßnahmen übrig.

Hiervon profitieren generell alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde unabhängig vom konkreten Wohnsitz, da alle Kinder die Grundschulen in der VG besuchen, auch Sporttreibende aus Nachbargemeinden die Sporthallen durch die Vereine nutzen und die Feuerwehren bei Bedarf in alle Nachbargemeinden ausrücken müssen.

Mit dem vorhandenen technischen Personal und Verwaltungspersonal der VG können wenige größere Baumaßnahmen eher abgearbeitet werden als viele kleine Maßnahmen.

Aus den vorgenannten Gründen sollte als Grundlage für das regionale Umsetzungskonzept der Verbandsgemeinde Schweich die vom Bauausschuss beschlossene Prioritätenliste der notwendigen Turnhallensanierungen sowie für den Bereich der Feuerwehren das Gutachten des Landesprüfdienstes LfBK (Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) vom 06.02.2026 dienen. Das Sondervermögen soll nicht für bereits bestehende Projekte verwendet werden.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 folgende Reihenfolge für die sukzessive Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen der Schulturnhallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde festgelegt:

1. Turnhalle Fell

2. Turnhalle Föhren

3. Turnhalle Klüsserath

4. Turnhalle Leiwen

5. Turnhalle Trittenheim

-

Mit dem Neubau des Integrativen Schulprojektes in Schweich steht der Grundschule Schweich und dem Vereinssport der Stadt Schweich eine neue Halle zur Verfügung. Hier besteht kein Sanierungsbedarf.

-

Die Turnhallen der Ortsgemeinden Longuich und Kenn befinden sich in Trägerschaft der Ortsgemeinden.

Zum genauen Umfang der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Turnhallen als auch im Feuerwehrbereich kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts Konkretes sagen.

Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Bauausschuss/Feuerwehrausschuss prüfen, welche geplanten Maßnahmen die Kriterien (insbesondere die Mindestsummen von 250.000 €) erfüllen.

Für alle Ortgemeinden, in denen sich keine verbandsgemeindeeigenen Schulturnhallen befinden, soll als Ausgleich im Sinne von § 67 (7) GemO ein sog. Sanierungszuschuss für gemeindeeigene öffentliche Einrichtungen (Sportanlagen, Spielplätze, Gesundheitsanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) in Aussicht gestellt werden.

Diese Vorgehensweise wurde mit den Ortsbürgermeistern in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 29.04.2026 abgestimmt.

Die genauen Bedingungen zu diesem Sanierungszuschuss wie Bedarfsanmeldung, Art und Volumen der Maßnahmen, Zuschusshöhe, Reihenfolge, Zeitplan etc. sollen separat erarbeitet und beschlossen werden.

Im Anschluss an eine kurze Aussprache und auf Grundlage der Ausführungen von Ratsmitglied und Ortsbürgermeister Herrn Apsner (OG Kenn), denen sich Ortsbürgermeister Herr Lieser (OG Longuich) anschloss, wurde einvernehmlich festgelegt, die in der Trägerschaft der jeweiligen Ortsgemeinden befindlichen Schulturnhallen Longuich und Kenn ebenfalls in die Prioritätenliste des Sondervermögens aufzunehmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1. Prioritätenliste Sondervermögen LGRP-Plan:

Als Grundlage für das regionale Umsetzungskonzept werden festgelegt:

-

die Sanierung der Schulturnhallen nach der vom Bauausschuss am 10.03.2026 beschlossenen Reihenfolge mit der Ergänzung der Schulturnhallen Kenn und Longuich

-

die Bedarfsplanung für die Feuerwehren

2. Sanierungszuschuss:

Ortsgemeinden ohne verbandsgemeindeeigene Schulturnhallen erhalten in entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 7 GemO bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanzielle Unterstützung, um einen wirtschaftlichen Ausgleich zu ermöglichen.

Diese Mittel sollen für Sanierungsmaßnahmen an gemeindeeigenen öffentlichen Einrichtungen (Sportanlagen, Spielplätze, Gesundheitsanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser etc.) genutzt werden.

Die genauen Bedingungen werden separat erarbeitet und beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Antrag der SPD-Fraktion - Reinigung der Grundschulen und Turnhallen

In der Sitzung am 09.12.2025 hatte der Verbandsgemeinderat unter TOP 11.4 die Reinigungsleistung für die Grundschule Föhren vergeben.

In Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt hatte die SPD-Fraktion beigefügten Antrag vom 06.12.2025 eingereicht.

Zurzeit werden die Grundschulen und Turnhallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde wie folgt gereinigt:

Eigenreinigung (mit eigenem Personal, Hausmeister und Reinigungskraft):

Grundschule und Schulturnhalle Fell

Schulturnhalle Mehring (bis Beginn Sanierung)

Grundschule und Schulturnhalle Trittenheim

Fremdreinigung:

Grundschule und Schulturnhalle Föhren

Grundschule und Schulturnhalle Klüsserath

Grundschule und Schulturnhalle Leiwen

Grundschule Longuich (Turn- und Mehrweckhalle in Trägerschaft der Ortsgemeinde)

Grundschule Mehring

Die Frida-Kahlo-Grundschule Schweich ist im Gebäude des Integrativen Schulprojekts untergebracht, dessen Bauträger der Zweckverband ISP ist. Die Reinigung erfolgt durch ein Reinigungsunternehmen.

Entgelt

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Nach dem TVöD sind Reinigungskräfte in der Entgeltgruppe 1 TVöD eingruppiert. Nach der ab 01.04.2025 gültigen Entgelttabelle beträgt das Stundenentgelt zwischen 14,54 € (Stufe 2, bei Einstellung) und 15,80 € (Stufe 6, nach 16 Jahren). Ab 01.05.2026 steigt es auf 14,95 € (Stufe 2) bzw. 16,24 € (Stufe 6).

Gebäudereiniger-Handwerk

Mit der Zehnten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (zum 01.02.2025 in Kraft getreten) wurden auf der Grundlage eines Tarifvertrages der Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks bundesweite Mindeststundenentgelte für die gewerblichen Arbeitnehmer/innen in der Branche festgesetzt. Das Mindeststundenentgelt für die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) beträgt 14,25 € und ab 01.01.2026 15,00 €.

Reinigungsorganisation

Um die geforderten Hygienestandards einzuhalten und eine ähnlich hohe Reinigungsleistung wie bei einer Fremdreinigung zu erreichen, wäre es erforderlich, Branchen-Fachwissen (z. B. Bodenarten, Reinigungsmittel und -verfahren) zu erwerben und moderne Reinigungsmaschinen und -geräte anzuschaffen.

Personal

In jedem Objekt sind mindestens zwei Kräfte, d. h. 10 Personen erforderlich. Über das notwendige Personal hinaus wären Vertretungskräfte vorzuhalten.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ausgeschriebene Stellen für Reinigungskräfte überhaupt nicht oder nur nach mehrmaliger Ausschreibung besetzt werden konnten. Das hatte zur Folge, dass die Stadt und die Ortsgemeinden sowie die Verbandsgemeinde von Eigen- auf Fremdreinigung umstellten, um eine ordnungsgemäße Reinigung aufrechtzuhalten.

Die Reinigungsorganisation, die Personalbeschaffung, -verwaltung und -disposition wären zusätzlich von der Verwaltung zu leisten.

Für einen Kostenvergleich wurden die Informationen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) - Verband für kommunales Management, Köln herangezogen, und zwar die Berichte zu Kosten eines Arbeitsplatzes und zur Normalarbeitszeit aus dem Jahr 2025.

Für die Kosten eines Arbeitsplatzes wurden berücksichtigt:

Tarifentgelt EGr. 1 TVöD Stufe 5, Entgelttabelle gültig ab 01.04.2025 - 15,21 €/Stunde

Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt

AG-Anteile Sozialversicherung

Zusatzversorgung

Gemeinkostenzuschlag für Nicht-Büroarbeitsplatz nach KGSt-Bericht Kosten eines Arbeitsplatzes - 15 % des Bruttoentgelts

Sachkosten für Nicht-Büroarbeitsplatz nach KGSt-Bericht Kosten eines Arbeitsplatzes - 10 % des Bruttoentgelts

Die Gemeinkosten setzen sich aus den verwaltungsweiten Gemeinkosten und den fachbereichsinternen Gemeinkosten zusammen.

Die Sachkosten erfassen die Sachmittelausstattung für den Arbeitsplatz.

Unter Anwendung der Normalarbeitszeit für handwerkliche Tätigkeiten von 1.501 Jahresstunden ergibt sich ein Stundensatz von 33,91 € für eine Eigenreinigung.

Die Normalarbeitszeit berücksichtigt Fehlzeiten aus Urlaub, Arbeitsbefreiungen und Arbeitsunfähigkeit.

In der beigefügten Aufstellung wird der Stundensatz auf die Wochenreinigungsstunden anwendet.

Aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes und der gesetzlichen Regelungen zu den zwingenden Arbeitsbedingungen für das Gebäudereiniger-Handwerk empfiehlt die Verwaltung, die vorhandene Kombination von Eigen- und Fremdreinigung beizubehalten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die vorhandene Kombination von Eigen- und Fremdreinigung beizubehalten.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 4

7. Turnhalle Mehring - energetische Sanierung; Vergaben

7.1. Sanitärarbeiten

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, umzusetzen.

2.

die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls, wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Bruttogesamt kosten vorgestellt, ausgeführt werden.

3.

die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen.

Folgender Auftrag ist zu vergeben

Gewerk: Sanitärarbeiten

Kostenschätzung v. 09.10.2025: 228.212,25 € brutto

bepreistes Leistungsverzeichnis v. 26.03.2026: 220.869,95 € brutto

Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibung

Vergabegrundlage: VOB/A

Abgabetermin: 28.04.2026

Anzahl der abgegebenen Angebote: 6

Anzahl der nicht gewerteten Angebote: -

Ausschlussgrund: -

Preisspanne der Angebote: 183.183,73 € bis 255.619,87 € brutto

Name des wirtschaftlichen Bieters: Fa. Apropos GmbH, Enkirch

Angebotssumme geprüft (brutto): 183.183,73 €

Nach Bieterinformation und Ablauf der Widerspruchsfrist zum 11.05.2026 kann der schriftliche Auftrag für die Sanitärarbeiten umgehend erteilt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe der Sanitärarbeiten an die Fa. Apropos GmbH, Enkirch zum Angebotspreis i. H. v. 183.183,73 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.2. Lüftungsarbeiten

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, umzusetzen.

2.

die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls, wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Bruttogesamt kosten vorgestellt, ausgeführt werden.

3.

die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen.

Folgender Auftrag ist zu vergeben

Gewerk: Lüftungsarbeiten

Kostenschätzung v. 09.10.2025: 288.360,80 € brutto

bepreistes Leistungsverzeichnis v. 26.03.2026: 299.119,59 € brutto

Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibung

Vergabegrundlage: VOB/A

Abgabetermin: 28.04.2026

Anzahl der abgegebenen Angebote: 6

Anzahl der nicht gewerteten Angebote: -

Ausschlussgrund: -

Preisspanne der Angebote: 237.762,20 € bis 308.105,01 € brutto

Name des wirtschaftlichen Bieters: Fa. Diehl GmbH, Baumholder

Angebotssumme geprüft (brutto): 237.762,20 €

Nach Bieterinformation und Ablauf der Widerspruchsfrist zum 11.05.2026 kann der schriftliche Auftrag für die Lüftungsarbeiten umgehend erteilt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe der Lüftungsarbeiten an die Fa. Diehl GmbH, Baumholder zum Angebotspreis i. H. v. 237.762,20 € brutto.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.3. Heizungsbauarbeiten

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, umzusetzen.

2.

die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls, wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, ausgeführt werden.

3.

die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen.

Folgender Auftrag ist zu vergeben

Gewerk: Heizungsbauarbeiten

Kostenschätzung v. 09.10.2025: 614.349,40 € brutto

bepreistes Leistungsverzeichnis v. 26.03.2026: 607.097,54 € brutto

Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibung

Vergabegrundlage: VOB/A

Abgabetermin: 07.05.2026

Anzahl der abgegebenen Angebote: 5

Preisspanne der Angebote: 625.100,60 € bis 695.099,81 € brutto

(ungeprüft)

Name des wirtschaftlichen Bieters: Fa. Aqwarm, Oberstadtfeld (ungeprüft)

Angebotssumme geprüft (brutto): 625.100,60 € (ungeprüft)

Nach Wertung und Prüfung der Angebote durch die Ing.-Büro Koller, Salmtal sowie nach Bieterinformation und Ablauf der Widerspruchsfrist kann der schriftliche Auftrag für die Heizungsbauarbeiten umgehend erteilt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe der Heizungsbauarbeiten nach Wertung und Angebotsprüfung an die Mindestbietende Firma zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7.4. Gebäudeautomation

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

1.

die energetischen Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring im Rahmen der EFRE-Förderung, wie in der Sitzung des HFA/BA am 26.11.2025 i. H. v. 2.170.407,15 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, umzusetzen.

2.

die Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Mehring, die nicht zur EFRE-Förderung gehören, sollen ebenfalls, wie in der Sitzung des HFA/BA i. H. v. 701.323,08 € Bruttogesamtkosten vorgestellt, ausgeführt werden.

3.

die Verwaltung auf Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung mit der Ausschreibung der Gewerke zu beauftragen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Aufträge im Rahmen der Kostenberechnung zu erteilen.

Folgender Auftrag ist zu vergeben

Gewerk: Gebäudeautomation

Kostenschätzung v. 09.10.2025: 37.711,10 € brutto

bepreistes Leistungsverzeichnis v. 21.04.2026: 37.980,04 € brutto

Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibung

Vergabegrundlage: VOB/A

Abgabetermin: 07.05.2026

Anzahl der abgegebenen Angebote: 1

Preisspanne der Angebote: 59.215,98 € brutto (ungeprüft)

Name des wirtschaftlichen Bieters: Fa. Kieback & Peter, Trier (ungeprüft)

Angebotssumme geprüft (brutto): 59.215,98 € (ungeprüft)

Nach Wertung und Prüfung des Angebotes durch die Ing.-Büro Koller, Salmtal sowie nach Bieterinformation und Ablauf der Widerspruchsfrist kann der schriftliche Auftrag für die Gebäudeautomation umgehend erteilt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe der Gebäudeautomation nach Wertung und Angebotsprüfung an die Mindestbietende Firma zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Zuschussantrag OG Mehring; Container Turnhalle Mehring

Für die Durchführung der energetischen Sanierung der Sporthalle Mehring wird eine Sperrung der Halle ab dem 04.05.2026 bis voraussichtlich 30.06.2027 für den Schul- und Vereinssport erforderlich.

Aus diesem Grund werden durch die Ortsgemeinde Mehring Container im Bereich des Sportplatzgebäudes auf den angrenzenden Parkplätzen als temporäre Umkleide- und Duschmöglichkeit für den Sportverein Mehring aufgestellt.

Die Ortsgemeinde Mehring hatte in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2026 die Anschaffung der Mietcontainer beschlossen. Die Kosten betragen inkl. Anfahrt, Auf- und Rückbau je nach Mietzeitraum (13-15 Monaten) zwischen 30.000 € und 35.000 €. Hinzu kommen noch Kosten für den Unterbau sowie die Herstellung der Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse, so dass mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 50.000 € zu rechnen ist.

Die Ortsgemeinde Mehring hat mit Schreiben vom 12.03.2026 einen Antrag an die Verbandsgemeinde Schweich gestellt, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Kosten für die Bereitstellung der Sanitär- und Umkleidecontainer zu beteiligen.

Es wurde geprüft, ob die von der Ortsgemeinde Mehring geplanten Sanitär- und Umkleidecontainer auch von den Baufirmen als Baustellencontainer mitgenutzt werden können.

In der Baustellenbesprechung am 29.04.2026 kam man zu dem Ergebnis, dass seitens der Baufirmen eine Mitnutzung der WC-Container möglich ist. Seitens der Baufirma wird ein eigener Mannschaftscontainer aufgestellt. Die Zustimmung der Ortsgemeinde und dem Sportverein steht noch aus.

Im Falle einer gemeinsamen Nutzung müsste die Verbandsgemeinde keine eigenen WC-Container aufstellen. Die theoretische Ersparnis läge bei rd. 10.000 €/brutto. Da allerdings auch die Baustelleneinrichtung unter die Förderung (rd. 50%) fällt, spart die Verbandsgemeinde effektiv nur den Eigenanteil von 50% (rd. 5.000 €) ein. Zudem trägt die Verbandsgemeinde die Kosten für die Wasser- und Abwasserversorgung der Sanitär- und Umkleidecontainer. Bei einer gemeinschaftlichen Nutzung wäre die Kostenaufteilung für die Reinigung der WC-Container zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde zu regeln.

Nach Diskussion im Ältestenrat kann man sich vorstellen aus Gründen der Gleichbehandlung sich in Höhe der eingesparten Kosten von 5.000,00 € für den WC-Container zu beteiligen.

Der Verbandsgemeinderat erörterte die Nutzung der Sanitär- und Umkleidecontainer. Es wurde klargestellt, dass diese Container ausschließlich für die Nutzung durch die Schule/ Vereine vorgesehen sind. Eine gemeinsame Nutzung mit den Baufirmen wird nicht als sinnvoll angesehen. Daher haben die Baufirmen eigene Baustellencontainer für ihren Bedarf aufzustellen. Da keine gemeinschaftliche Nutzung stattfindet, lehnt der Rat eine Kostenbeteiligung seitens der Verbandsgemeinde ab.

Beschluss:

  1. Der Verbandsgemeinderat lehnt den Zuschussantrag der Ortsgemeinde Mehring über die Kostenbeteiligung für die Container der Turnhalle Mehring ab.
  2. Der Verbandsgemeinderat legt als Grundsatzbeschluss fest, dass auch in künftigen, vergleichbaren Fällen keine Zuschüsse oder Kostenbeteiligungen seitens der Verbandsgemeinde gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Grundschulen - Vergabe Mittagsverpflegung

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.12.2025 beschlossen, dass die Mittagsverpflegung für die Grundschulen der Verbandsgemeinde zum Schuljahr 2026/2027 neu ausgeschrieben werden soll.

Frida-Kahlo-Grundschule Schweich

Die Grundschule Schweich bildet zusammen mit der Förderschule (Landkreis Trier-Saarburg) eine Schulgemeinschaft. Im gemeinsamen Schulgebäude bestehen eine Küche und eine Mensa für beide Schulen.

Die Ausschreibung der Mittagsverpflegung führte die Kreisverwaltung nach Abstimmung mit unserer Verwaltung durch. Die Kreisverwaltung hatte mitgeteilt, dass der Vergabeausschuss des Landkreises erst am 18.05.2026 über die Auftragsvergabe entscheiden kann.

Der Verbandsgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Bürgermeisterin ermächtigt, die Mittagsverpflegung der Frida-Kahlo-Grundschule Schweich an die Firma mit den höchsten Wertungspunkten zu vergeben.

Grundschule Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich. Mehring und Tritteheim

Die Mittagsverpflegung an den Grundschulen in Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim wird grundsätzliche an 5 Tagen/Woche während der Schulzeiten vom Schulträger organisiert. Wegen der Ausstattung erfolgt die Mittagsverpflegung im sog. Cook & Hold-Verfahren (Speisen werden beim Caterer zubereitet und täglich in Warmhalteboxen zur Schule gebracht und dort von unserem Personal ausgegeben). Die Mittagsverpflegung erfolgt an den Grundschulen Föhren und Leiwen im Rahmen des Ganztagsschulangebotes mit der Betreuung am Freitag und bei den anderen Grundschulen im Rahmen des Betreuungsangebotes.

Für diese Schulen wurde die Mittagsverpflegung durch unsere Verwaltung zum Schuljahr 2026/2027 neu ausgeschrieben. Aufgrund der zu erwartenden Höhe der Auftragssumme erfolgte die Ausschreibung europaweit mit sieben Losen (je Grundschule). Die Ausschreibung wurde parallel mit der Ausschreibung für die Frida-Kahlo-Grundschule im Februar 2026 veröffentlicht.

Die Auswertung der Ausschreibung ergab, dass zwei wertbare Angebote abgegeben wurden. Diese wurden anhand der Zuschlagskriterien Preis, Umsetzungskonzept und Bio-Anteil bewertet. Die Bewertung der Umsetzungskonzepte wurde von einem Wertungsgremium bestehend aus Vertreter/innen der Schulen und der Verwaltung durchgeführt.

Der wirtschaftlichste Anbieter hat 14,4 von 15 Punkten erhalten.

Nach Auswertung der Angebote anhand aller Zuschlagskriterien ist der Fa. Streit Catering GmbH, Osann-Monzel der Auftrag zu erteilen.

Der Angebotspreis je Essen beträgt 4,03 € inkl. MwSt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Mittagsverpflegung an den Grundschulen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim ab dem Schuljahr 2026/2027 an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. Streit Catering GmbH bis längstens zum Schuljahresende 2029/2030 zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Grundschule und Turnhalle Fell, Erneuerung Heizungsversorgung

Das Quartier „Im Brühl“ rund um den Standort der Grundschule Fell umfasst nahliegenden mehrere öffentliche Liegenschaften, bestehend aus der Grundschule, der Turnhalle, der Kindertagesstätte sowie dem Winzerkeller und der Alten Schule. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und der Störanfälligkeit der bestehenden Heizungsanlagen - insbesondere in der Grundschule und der Turnhalle - besteht hier ein kurzfristiger technischer Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Klimaschutz, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit wurde das Ingenieurbüro 3XE Engineering aus Trier mit der Erstellung eines erneuerbaren Wärmekonzepts zur Untersuchung möglicher zukunftsfähiger Versorgungsoptionen beauftragt.

Gegenstand der Untersuchung war die ganzheitliche Betrachtung der im Quartier befindlichen kommunalen Gebäude. Im ersten Schritt wurden diese Gebäude energetisch im jeweiligen IST-Zustand analysiert und hinsichtlich ihres Wärmebedarfs sowie ihrer bestehenden Versorgungsstrukturen bewertet. Derzeit werden nahezu alle betrachteten Gebäude überwiegend bzw. vollständig durch fossile Energieträger versorgt. Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse erfolgte die systematische Untersuchung möglicher zukünftiger Versorgungsansätze. Dabei wurden sowohl dezentrale Einzellösungen für die jeweiligen Gebäude als auch die Option eines gemeinschaftlichen Wärmeverbundsystems im Quartier betrachtet.

Ein zentraler Schwerpunkt der Untersuchung lag auf der grundsätzlichen Bewertung der technischen Machbarkeit für den Einsatz eines erneuerbaren Wärmesystems auf Basis von Wärmepumpentechnologie. Zum anderen erfolgte die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und das Ziel, die kurz-, mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen der unterschiedlicher Versorgungsvarianten transparent gegenüberzustellen. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere Investitionskosten, Betriebs- und Energiekosten, mögliche Synergieeffekte innerhalb eines Quartiersnetzes sowie potenzielle Einsparungen durch gemeinsame Infrastruktur berücksichtigt.

Darüber hinaus wurden unterschiedliche Umsetzungsoptionen, einschließlich eines möglichen schrittweisen Ausbaus eines Wärmeverbundsystems, in die Betrachtung einbezogen. Ziel war es, sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch langfristige Entwicklungsperspektiven systematisch zu erfassen und miteinander vergleichbar zu machen.

Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlung des Variantenvergleichs

Der aktuelle Endenergiebedarf beträgt rund 690 MWh/a und wird derzeit zu 85 %

aus fossilen Energieträgern gedeckt.

Der bestehende Kesselbestand ist mittelfristig abgängig, insbesondere in der Grundschule und der Turnhalle besteht unmittelbarer Handlungsbedarf!

Die lokal verfügbaren Wärmepotenziale bestehen überwiegend aus oberflächennaher Geothermie sowie Außenluft. Die Erschließung der Geothermie ist insbesondere für einen Einsatz im Wärmenetz grundsätzlich geeignet.

Im Variantenvergleich zeichnet sich die dezentrale Einzelgebäudelösung (u. a. mittels modularer WP-Cubes) sowohl durch geringere Investitionskosten als auch durch einen wirtschaftlicheren Anlagenbetrieb aus.

Die Mehrkosten für die Errichtung eines Wärmenetzes sind trotz höherer Förderzuschüsse insgesamt zu hoch, sodass die resultierenden Wärmegestehungskosten oberhalb von 22 ct/kWh liegen.

Empfehlung

Auf Basis des Variantenvergleichs ist daher die dezentrale Einzelgebäudelösung zu empfehlen. Sie bietet mehrere Vorteile, darunter geringere Investitionskosten, einen stufenweisen Austausch der Bestandsanlagen, eine höhere Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie eine flexible und objektspezifische Einbindung in die bestehenden Heizsysteme.

Beschluss:

Die Variante der dezentralen Einzelgebäudelösung soll weiterverfolgt werden. Vorrangig ist ein Wärmepumpen-Contracting über die VGW Schweich AÖR zu prüfen. Alternativ soll ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der HOAI-Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11. Kooperationsvertrag Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen

Vor Beginn der Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt 11, verlässt Ratsmitglied Herr Marman den Sitzungssaal.

Die Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe am Lebens- und Bildungsort Schule. Als Träger der Jugendhilfe ist der Landkreis Trier-Saarburg gemäß den Bestimmungen des SGB VIII für diese Leistung verantwortlich.

Die Sozialpädagogische Beratung (SPB) an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg hat im Schuljahr 2020/2021 als Pilot-Projekt begonnen. Für die Verbandsgemeinde Schweich wurde die SPB mit einer Vollzeitstelle ab dem 01.11.2020 durch den freien Träger DRK-Kreisverband Trier-Saarburg e.V. besetzt. Die Verbandsgemeinde Schweich beteiligte sich freiwillig mit 50% an den Kosten.

Aufgrund einer Evaluation im Jahr 2023 durch das Kreisjugendamt wurde ein Mehrbedarf für die Grundschulen der VG Schweich von einer weiteren Vollzeitstelle festgestellt. Diese zweite Stelle wurde ab dem 01.10.2024 ebenfalls durch den DRK-Kreisverband besetzt.

Seit 2024 beteiligt sich die Verbandsgemeinde mit jeweils 25% an diesen beiden Vollzeitstellen. Diese Vereinbarung zur Kostenbeteiligung war bis zum 31.12.2025 befristet.

Ab dem Jahr 2026 wird der Landkreis Trier-Saarburg die Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen auf Grundlage des bestehenden Konzeptes „Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis Trier-Saarburg“ vom 16.05.2023 weiterführen. Die Finanzierung erfolgt dann durch den Kreis; eine Kostenbeteiligungen der Verbandsgemeinde entfällt künftig.

Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Kooperationsvertrag (siehe Anlage 1) soll die Zusammenarbeit zwischen dem Kreis, dem freien Träger (DRK), der Verbandsgemeinde Schweich und den Grundschulen ab dem 01.01.2026 regeln.

Die Schulleitungen wurden in den Prozess mit einbezogen. In ihren Rückmeldungen unterstreichen sie den kontinuierlich wachsenden Bedarf an Sozialpädagogischer Beratung und fordern eine verlässlich hohe Präsenz der Fachkräfte an allen Standorten (Präsenz- und Satellitenschulen).

Nach dem zugrundeliegenden Konzept „Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis Trier-Saarburg“ (siehe Anlage 2) gliedert sich die SPB in sogenannte Präsenz- und Satellitenschulen. In den Präsenzschulen (GTS Schweich, GTS Föhren) findet der Schwerpunkt der Sozialen Arbeit statt. Hier hat die jeweilige Fachkraft ein festes Büro mit Beratungsmöglichkeiten. Die Satellitenschulen (Fell, Kenn, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring und Trittenheim) werden sozialpädagogisch mitbegleitet.

Seitens der SPD-Fraktion wurde angeregt, die Rolle der Verbandsgemeinde Schweich im Rahmen des Kooperationsvertrages zur sozialpädagogischen Betreuung an Grundschulen über die bloße Bereitstellung von Räumlichkeiten hinaus zu stärken. Es wurde vorgeschlagen, eine Bestimmung in den Vertrag aufzunehmen, die das Mitspracherecht der Verbandsgemeinde gegenüber dem Landkreis Trier-Saarburg deutlicher definiert und festschreibt. Insbesondere wurde angeregt, dass Beschlüsse der Gremien der Verbandsgemeinde eine höhere Verbindlichkeit erfahren, um eine aktive Mitgestaltung zu gewährleisten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich stimmt dem Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Trier-Saarburg, dem DRK-Kreisverband Trier-Saarburg e. V., der Verbandsgemeinde Schweich und den Grundschulen zur Erbringung der Sozialpädagogischen Beratung an den Grundschulen in der vorliegenden Fassung mit der Maßgabe zu, dass die Mitgestaltungs- und Mitspracherechte der Verbandsgemeinde Schweich im weiteren Verfahren gestärkt und im Vertragswerk entsprechend verankert werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12. Jugendverkehrsschule, Bau eines neuen Verkehrsübungsplatzes

Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, aufgrund der von der Polizei vorgetragenen Mängel zum vorhandenen Platz am Freibad Schweich (u.a. fehlender Kreisverkehr, ungünstige Toiletten- und Schlechtwetterlösung, hoher Lärmpegel) einen neuen Verkehrsübungsplatz zu errichten.

In der Vergangenheit wurden verschiedene geeignete Flächen (Fläche im Eigentum der VG oder einer OG, geeignete Größe und Beschaffenheit, Nähe zu einem Schulstandort) diskutiert und konkretisiert, von denen man dann aus verschiedenen Gründen wieder Abstand nehmen musste.

Folgende Flächen wurden geprüft:

Schulgelände aller Schulstandorte, Parkplatz an der Grundschule Fell, Fläche neben dem Sportplatz Fell, Bolzplatz Föhren, Flächen im IRT Föhren, Freizeitanlage Kenn, Festplatz Leiwen, Schulhof am Bodenländchen Schweich, Frida-Kahlo-Schulgelände Schweich, Parkplatz ICV-Halle Schweich-Issel und Moselvorland Schweich.

Für die Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes kann eine Landesförderung in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro beantragt werden.

Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, sich zeitnah für den Standort zum Bau des neuen Verkehrsübungsplatzes nach Empfehlung durch den HFA zu entscheiden. Für den Fall, dass man sich für den Bau des Verkehrsübungsplatzes auf dem Grundstück einer Ortsgemeinde entscheidet, möge der Verbandsgemeinderat eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50.000 Euro an den Herstellungskosten des Platzes der Ortsgemeinde beschließen. Die weiteren Kosten (Markierungen/Container/Lichtanlage etc.) wären ohnehin von der Verbandsgemeinde zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten (Investitionskosten und Folgekosten (insbes. Bustransfer) für die Sitzung des HFA am 26.11.2025 gegenüberzustellen.“

Nach der Sitzung des Schulträgerausschusses wurde von der dort noch angesprochenen Variante in Fell nach Abstimmung im Ortsgemeinderat am 13.11.2025 Abstand genommen. Es fand eine erneute Prüfung der Fläche in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage statt.

Von allen geprüften Flächen gelten folgenden Flächen weiterhin als grundsätzlich geeignet:

1.

Bernhard-Becker-Freizeitanlage Kenn (Eigentum OG Kenn)

2.

Festplatz Leiwen (Eigentum OG Leiwen)

3.

Frida-Kahlo-Schulgelände Schweich (Eigentum ZV Integr. Schulprojekt Schweich)

Zwischenzeitlich haben die notwendigen Abstimmungen mit den Ortsgemeinden Kenn und Leiwen stattgefunden.

Der Ortsgemeinderat Kenn hat in seiner Sitzung am 17.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:

Die Ortsgemeinde Kenn ist grundsätzlich bereit, der Verbandsgemeinde die Eislauf-/Basketballfläche in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage als mögliche Alternative für die Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes für die Jugendverkehrsschule zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung bzw. Nutzung der Fläche erfolgt in Abstimmung mit der Ortsgemeinde unter den nachfolgenden Rahmenbedingungen:

-

Neben den erforderlichen Markierungen für den Verkehrsübungsplatz soll auf der Fläche zusätzlich ein Basketballspielfeld markiert werden.

-

Zur Unterbringung der Fahrräder und benötigter Utensilien dürfen höchstens, wie mit dem Ortsbürgermeister besprochen, 2 Container aufgestellt werden. Der Aufstellort ist in Abstimmung mit der Ortsgemeinde festzulegen.

-

Ein leichtes Aufrauen der Betonoberfläche ist unzulässig.

-

Bedingt durch Setzungen kommt es auf der Fläche nach Regenfällen zu Pfützenbildungen, da das Wasser aufgrund der erhöhten Einfassungen nicht richtig abfließen kann.

Es soll geprüft werden, ob dieses Problem durch eine Absenkung der Einfassungen behoben werden kann.

-

Der Jugendraum steht als Aufenthaltsraum nicht zur Verfügung.

-

Eine Nutzung der Fläche durch die Verbandsgemeinde Trier-Land wird nicht gewährt.

Der Ortsgemeinderat Leiwen hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 den mehrheitlichen Beschluss gefasst, dass er sich einen Verkehrsübungsplatz am Standort des Festplatzes vorstellen kann.

Eine Variantenbetrachtung liegen den Ratsmitgliedern vor.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16.04.2026 über die Thematik beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat auf Grundlage der bis dahin vorzulegenden Kostenschätzung die Beschlussfassung zur Errichtung eines neuen Verkehrsübungsplatzes für die Verbandsgemeinde Schweich auf der Fläche der ehem. Eislaufbahn/Basketballfeld in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage in Kenn. Darin soll die Verwaltung beauftragt werden, die Maßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter voranzubringen.“

Zu der in dieser Sitzung vorgebrachten Fragestellung zu den Anmerkungen des Ortsgemeinderates Kenn zu einer Aufrauhung und Absenkung der vorhandenen Fläche in Kenn teilt die Bauverwaltung mit, dass beides bautechnisch nicht erforderlich ist.

Eine aktualisierte Kostenschätzung zur Errichtung des Verkehrsübungsplatzes in Kenn befindet sich in der Abstimmung mit der Ortsgemeinde Kenn und wird schnellstmöglich als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Errichtung eines neuen Verkehrsübungsplatzes für die Verbandsgemeinde Schweich auf der Fläche der ehem. Eislaufbahn/Basketballfeld in der Bernhard-Becker-Freizeitanlage in Kenn. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung zu beantragen, eine Nutzungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde Kenn abzuschließen und die Maßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13. Änderung Gefahrenabwehrverordnung

Die Mustergefahrenabwehrverordnung wurde durch die ADD in den letzten Jahren des Öfteren angepasst. Die aktuell gültige Gefahrenabwehrverordnung der VG Schweich wurde zuletzt im Jahre 2010 angepasst. Um weiter rechtssicher Arbeiten zu können, ist eine Anpassung notwendig. Die zu beschließende Gefahrenabwehrverordnung entspricht dem Muster der ADD und ist daher nach Rücksprache mit der Landesordnungsbehörde genehmigungsfähig durch die ADD.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die neue Gefahrenabwehrverordnung als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14. Nachwahlen

14.1. Mitglied Bauausschuss

Das Mitglied des Bauausschusses, Thorsten Platte, hat sein Mandat im o. g. Ausschuss niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus­schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der CDU-Fraktion wird folgender Vorschlag gemacht:

- Neues Mitglied: Herr Wolfgang Eid

- Neues stellv. Mitglied: Jörg van der Burg

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

2. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nachwahl im Bauausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14.2. Mitglied Schulträgerausschuss

Das Mitglied des Schulträgerausschusses, Michael Karau, hat sein Mandat im o.g. Ausschuss zum 30.04.2026 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus­schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der CDU-Fraktion wird folgender Vorschlag gemacht:

- Neues Mitglied: Michael Willems

- Neues stellv. Mitglied: Oliver Mattes

Beschluss:

3. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

4. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nachwahl im Schulträgerausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14.3. Mitglied Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport

Das Mitglied des Ausschusses für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport, Michael Karau, hat sein Mandat im o.g. Ausschuss zum 30.04.2026 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Aus­schussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der CDU-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Die CDU-Fraktion hat folgenden Vorschlag gemacht:

- Neues Mitglied: Hildegard Jakobs

- Neues stellv. Mitglied: Kai Schmitt

Beschluss:

5. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

6. Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der CDU-Fraktion für die Nachwahl im Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

15. Grundstücksangelegenheiten; Veräußerung Altes Weinhaus in Schweich

Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen, zuletzt vom 09.12.2025. In dieser Sitzung wurden Änderungs-/Ergänzungsvorschläge zur öffentlichen Anbietung des Objekts „Altes Weinhaus“ ausgearbeitet.

Auf die im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung hinterlegte Beschlussvorlage Nr. 20/242/2026 betreffend der beiden Stellplätze wird zudem verwiesen.

Die Verwaltung hat den Anbietungstext aufgrund der bisherigen Beschlusslage und nach erfolgter Rücksprache mit einem Notar angepasst. Der Anbietungstext liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Schweich ist im Zeitraum 29.05.-26.06.2026 geplant.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die öffentliche Anbietung gemäß Anlage im Zeitraum vom 29.05.2026 bis zum 26.06.2026 auf der Homepage der VG Schweich, dem Portal „Immowelt“ sowie im Amtsblatt (Ausgabe 22. KW und 23. KW). Im Amtsblatt soll lediglich eine kurze Information mit Verweis auf den Langtext auf der Homepage veröffentlicht werden.

Die Bewertung/Auswertung der eingegangenen Interessensbekundungen mit anschließender Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 11.08.2026.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

16. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

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17. Verschiedenes

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN:

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Anfrage zum aktuellen Sachstand der Spielgeräte an der Grundschule Mehring gestellt. Da die bisherigen Geräte aufgrund ihres Alters und des damit verbundenen Zustands rückgebaut werden mussten, erkundigte sich die Fraktion nach dem Planungsstand für entsprechende Ersatzbeschaffungen. Die Verwaltung sicherte zu, über die weiteren Planungen sowie die vorgesehene Neugestaltung in der kommenden Sitzung des Bauausschusses zu berichten.

18. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich:

Grundstücksangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Kauf einer Teilfläche in der Gemarkung Schweich zu.

TOP 3 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einstellung eines Energiemanagers zu.

TOP 4 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Hinausschiebung eines Beendigungszeitpunktes eines Arbeitsverhältnisses aufgrund der Erreichung der Regelaltersgrenze zu.