Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
| Gemarkung | Gewann/Lage | Wirtschaftsart | Größe (Ar) |
| Detzem | Auf der Kuhtrift | Rebfläche | 17,68 |
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 14.07.2025 schriftlich mitzuteilen.