Unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters Franz-Josef Bollig, des neu vereidigten Ortsbürgermeister Kohlmann und in Anwesenheit von Schriftführer Christian Stein findet am 03.07.2024 in der Gemeindebücherei in der GS Trittenheim (Johannes-Trithemiusstraße 32, 54349 Trittenheim) eine Sitzung des Ortsgemeinderates Trittenheim statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Franz-Josef Bollig gratuliert den Mitgliedern des neu gewählten Ortsgemeinderates zu ihrem Mandat.
Der Vorsitzende führt aus, dass sich die Pflichten der Ratsmitglieder insbesondere aus den §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht), 22 (Ausschließungsgründe) und 30 Abs. 1 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) der Gemeindeordnung (GemO) ergeben.
Sodann verpflichtet Herr Ortsbürgermeister Bollig alle Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Trittenheim gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Bei der am 09.06.2024 stattgefundenen Wahl des Ortsbürgermeisters wurde Herr Mario Kohlmann zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Trittenheim gewählt.
Nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetztes Rheinland-Pfalz ist der Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Herr Kohlmann wird vom geschäftsführenden Ortsbürgermeister Bollig vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Anschließend wird ihm die Ernennungsurkunde überreicht.
Herr Bollig übergibt den Vorsitz an Ortsbürgermeister Mario Kohlmann.
3. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Ortsgemeinde Trittenheim hat nach der Hauptsatzung bis zu 2 Beigeordnete. Der/Die Erste Beigeordnete ist der/die Vertreter/in des Ortsbürgermeisters. Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Die Beigeordneten werden durch den Ortsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung. Der Vorsitzende selbst hat gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht. Auf Vorschlag der Fraktionen beruft Ortsbürgermeister Mario Kohlmann die Ratsmitglieder:
in den Wahlvorstand.
Wählbar zum/r (Ersten) Beigeordneten ist (§ 53 Abs. 3 und 4 GemO),
Ehrenamtliche/r Beigeordnete/r darf u. a. nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht. Die zu wählende Person muss nicht Mitglied des Gemeinderats sein. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung (§ 40 Abs. 5 GemO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).
3.1. Erste/-r Beigeordnete/-r
Für das Amt des 1. Beigeordneten wird das Ratsmitglied Alexander Berg vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Es wird in geheimer Wahl gewählt.
Der Wahlvorstand stellt folgendes Ergebnis fest:
Die 13 abgegeben Stimmzettel sind gültig.
Auf den Wahlvorschlag Alexander Berg entfallen 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Herr Berg nimmt die Wahl an.
Damit ist Alexander Berg zum 1. Beigeordneten der Ortsgemeinde Trittenheim gewählt.
Ortsbürgermeister Kohlmann gratuliert Herrn Berg zu seiner Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese aus. Anschließend erfolgt die Vereidigung und Amtseinführung gem. § 54 Abs. 1 GemO.
3.2. weitere Beigeordnete
Für das Amt des Beigeordneten wird das Ratsmitglied Ralf Bollig vorgeschlagen. Weitere Vorschläge erfolgen nicht. Es wird in geheimer Wahl gewählt.
Der Wahlvorstand stellt folgendes Ergebnis fest:
Die 13 abgegeben Stimmzettel sind gültig.
Auf den Wahlvorschlag Ralf entfallen 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.
Damit ist Ralf Bollig zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Trittenheim gewählt.
Herr Bollig nimmt die Wahl an.
Ortsbürgermeister Kohlmann gratuliert Herrn Bollig zu seiner Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese aus.
Auf eine Vereidigung kann wegen Wiederwahl verzichtet werden..
4. Änderung der Hauptsatzung
Im Rahmen der Satzungshoheit beabsichtigt die Ortsgemeinde Trittenheim ihre Hauptsatzung zu ändern. Die Änderung betrifft die Aktualisierung der Adresse der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung, der Bildung eines neuen Ausschusses, der Entfall genannter Branchenbindungen und die Zahlung der Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter.
Aktualisierung der Adresse der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung:
In der aktuell gültigen Fassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Trittenheim, wird als Auslegungsort für Karten, Pläne oder Zeichnungen noch das Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Neumagen-Dhron aufgeführt.
Es soll auf die nun zuständige Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße, Brückenstraße 26, 54338 Schweich geändert werden.
Bildung eines neuen Ausschusses:
Es soll ein neuer Ausschuss „Leben in Trittenheim“ gebildet werden. Der Ausschuss soll sich unter anderem mit dem Vereinsleben, mit dem „Älterwerden in Trittenheim“, der Förderung des Familienlebens und der Kinder- und Jugendarbeit beschäftigen.
Entfall von genannten Branchenbindungen:
Die in § 3 Abs.3 genannten Vertreter von Branchen (Hotel- und Gaststättengewerbe, Handel, Handwerk und Weinbau) sollen entfallen.
Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter:
Die Grundlage für die Aufwandsentschädigung für weiterer Ehrenämter soll sich nach dem Mindestlohn nach § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) bemessen. Sollte eine ehrenamtliche Beschäftigung den Steuerfreibetrag von derzeit 840,00€ übersteigen ist damit abgesichert
Gemäß § 25 Abs.2 GemO bedarf es bei der Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihrer Änderung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder des Gemeinderats.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt folgende Änderungen der Hauptsatzung:
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekanntgemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens 7 volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(1) Der Ortsgemeinderat bildet
einen Rechnungsprüfungsausschuss,
einen Touristik- und Weinwerbeausschuss
einen Bau- und Wegeausschuss
einen Ausschuss „Leben in Trittenheim“
(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern, die aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt werden.
(3) Der Touristik- und Weinwerbeausschuss besteht aus 8 Mitgliedern und 8 Stellvertretern. Von diesen werden 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
(4) Der Bau- und Wegeausschuss besteht aus 6 Mitgliedern und 6 Stellvertretern. Von diesen werden mindestens 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
(5) Der Ausschuss „Leben in Trittenheim“ besteht aus 8 Mitgliedern und 8 Stellvertretern. Von diesen werden mindestens 4 Mitglieder und 4 Stellvertreter aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
(1) Bachpaten, Beauftragte oder Paten in der Kinder- und Jugendarbeit, Brauchtumspfleger, Bücherei- oder Museumsbeauftragte, Dorfgemeinschaftshauspaten, Kulturbeauftragte, Ortsbildbeauftragte, Sportanlagenwarte, Umweltbeauftragte, Wirtschafts- und Wanderwegepaten sowie Inhaber vergleichbarer Ehrenämter erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nach Stundensätzen bemessen wird; die Zeiten für die Wegstrecke vom Wohnsitz bis zum Tätigkeitsort und zurück werden nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Entschädigung je volle Stunde bemisst sich nach dem Mindestlohn nach § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG).
(2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: 14
5. Verabschiedung des Ortsbürgermeisters und der ausgeschiedenen Ratsmitglieder/ Beigeordneten
Ortsbürgermeister Kohlmann bedankt sich bei den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern Lous Clüsserath, Ernst Eifel, Maria Gollan, Theo Nilles und Richard Schmitt und überreicht ihnen im Namen der Ortsgemeinde eine Dankurkunde.
Anschließend bedankt er sich beim ehemaligen Ortsbürgermeister Bollig. Herr Kohlmann übergibt das Wort an die ehemaligen Ratsmitglieder Richard Schmitt und Theo Nilles, die als langjährige Weggefährten in den politischen Gremien sich bei ihm für die jahrzehntelange Arbeit als Ratsmitglied und Ortsbürgermeister bei ihm bedanken. Herr Bollig war insgesamt 30 Jahre lang kommunalpolitisch für die Ortsgemeinde Trittenheim aktiv, davon 15 Jahre als Ortsbürgermeister.
Anschließend überreicht Ortsbürgermeister Kohlmann Herrn Bollig die Dankurkunde.
6. Mitteilungen
7. Bauanträge
7.1. Bauvoranfrage Flur 24, Nr. 98
Es liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Lagerraumes vor. Seitens des Ortsgemeinderates wird angefragt, ob sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und ob ggfs. ein Bebauungsplan vorliegt. Des Weiteren wird gefragt, ob und wie die Erschließung gesichert ist.
Beschluss:
Die Verwaltung soll prüfen, ob und wie die Erschließung gesichert ist. Sollten Kosten für die Erschließung anfallen soll geklärt werden, wer diese trägt.
Des Weiteren soll geprüft werden, ob sich das Vorhaben im Außenbereich befindet und ob es sonstige planungsrechtlichen und baurechtlichen Hinderungsgründe gibt.
Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten werden beauftragt, entsprechend des Vorschlags der Verwaltung, über die Bauvoranfrage zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 14
7.2. Bauantrag Flur 22, Nr. 87
Es liegt ein Bauantrag zum Umbau/Erweiterung eines Winzeranwesens zu einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten vor. Der Antrag wurde von der Verwaltung geprüft. Dem Antrag kann zugestimmt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag für das Grundstück Fl. 22, Nr. 87 zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 14
7.3. Bauvoranfrage Fl. 25, Nr. 236
Es soll ein eingeschossiger Anbau an dem Bestandsgebäude erfolgen. Der Anbau soll auch eine gewisse Funktion im Rahmen des Hochwasserschutzes haben.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Nichtöffentlichkeit hergestellt. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Nach Wiedereintritt in den öffentlichen Teil wird wie folgt entschieden:
Beschluss:
Vorbehaltlich der Prüfung der Verbandsgemeindeverwaltung stimmt der Ortsgemeinderat der Bauvoranfrage zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 14
8. Antrag der Jungwinzer zur Ausrichtung Pfingstfest 2025 - 2027
Es liegt ein Antrag der Jungwinzer vor die Ausrichtung des Pfingstfestes in den Jahren 2025 bis 2027 zu übernehmen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim stimmt der Ausrichtung des Pfingstfestes in den Jahren 2025 bis 2027 durch den Verein „Trittenheimer Apotheker – Winzer der jungen Generation“ zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 11
Christoph Clüsserath, Stefan Hermen und Patrick Schmitt haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen und im Zuhörerbereich Platz genommen.
9. Umbau/ Erweiterung Kindertagesstätte; Vergaben zur Kenntnis genommen
9.1. Elektro
Das Gewerk Elektro befindet sich aktuell in der öffentlichen Ausschreibung bzw. wird in Kürze ausgeschrieben. Wegen der anstehenden Sommerferien und zur Einhaltung der Bindefrist soll der Gemeindevorstand (Ortsbürgermeister und Beigeordnete) dazu ermächtigt werden, die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nach Wertung mindestbietende Firma zu tätigen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mit der Vergabe des Gewerks Elektro an die nach Wertung mindestbietende Firma zur Wahrung eines reibungslosen Bauablaufs zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
9.2. Heizung
Das Gewerk Heizung befindet sich aktuell in der öffentlichen Ausschreibung bzw. wird in Kürze ausgeschrieben. Wegen der anstehenden Sommerferien und zur Einhaltung der Bindefrist soll der Gemeindevorstand (Ortsbürgermeister und Beigeordnete) dazu ermächtigt werden, die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nach Wertung mindestbietende Firma zu tätigen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mit der Vergabe des Gewerks Heizung an die nach Wertung mindestbietende Firma zur Wahrung eines reibungslosen Bauablaufs zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
9.3. Sanitär
Das Gewerk Sanitär befindet sich aktuell in der öffentlichen Ausschreibung bzw. wird in Kürze ausgeschrieben. Wegen der anstehenden Sommerferien und zur Einhaltung der Bindefrist soll der Gemeindevorstand (Ortsbürgermeister und Beigeordnete) dazu ermächtigt werden, die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nach Wertung mindestbietende Firma zu tätigen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mit der Vergabe des Gewerks Sanitär an die nach Wertung mindestbietende Firma zur Wahrung eines reibungslosen Bauablaufs zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
9.4. Lüftung
Das Gewerk Lüftung befindet sich aktuell in der öffentlichen Ausschreibung bzw. wird in Kürze ausgeschrieben. Wegen der anstehenden Sommerferien und zur Einhaltung der Bindefrist soll der Gemeindevorstand (Ortsbürgermeister und Beigeordnete) dazu ermächtigt werden, die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nach Wertung mindestbietende Firma zu tätigen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mit der Vergabe des Gewerks Lüftung an die nach Wertung mindestbietende Firma zur Wahrung eines reibungslosen Bauablaufs zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
9.5. Küche
Das Gewerk Küche befindet sich aktuell in der öffentlichen Ausschreibung bzw. wird in Kürze ausgeschrieben. Wegen der anstehenden Sommerferien und zur Einhaltung der Bindefrist soll der Gemeindevorstand (Ortsbürgermeister und Beigeordnete) dazu ermächtigt werden, die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nach Wertung mindestbietende Firma zu tätigen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mit der Vergabe des Gewerks Küche an die nach Wertung mindestbietende Firma zur Wahrung eines reibungslosen Bauablaufs zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
9.6. Blitzschutz
Das Gewerk Blitzschutz befindet sich aktuell in der öffentlichen Ausschreibung bzw. wird in Kürze ausgeschrieben. Wegen der anstehenden Sommerferien und zur Einhaltung der Bindefrist soll der Gemeindevorstand (Ortsbürgermeister und Beigeordnete) dazu ermächtigt werden, die Vergabe der einzelnen Gewerke an die nach Wertung mindestbietende Firma zu tätigen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Trittenheim beschließt, den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten mit der Vergabe des Gewerks Blitzschutz an die nach Wertung mindestbietende Firma zur Wahrung eines reibungslosen Bauablaufs zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 13 Enthaltungen: 1
10. Anschaffung Rasenmäher
Der Rasenmäher der Ortsgemeinde Trittenheim ist mittlerweile in die Jahre gekommen und weist einen hohen Reparaturbedarf auf. Da es für das vorhandene Modell kaum noch Ersatzteile gibt, ist eine Reparatur unwirtschaftlich. Die Ortsgemeinde beabsichtigt deshalb, schnellstmöglich einen neuen Rasenmäher anzuschaffen. Die voraussichtlichen Bruttokosten belaufen sich gemäß dem Angebot von Landmaschinen Ludwig auf 3.750 € (für eine neuwertige Vorführmaschine) bzw. 4.150 € (für eine Neumaschine ab Werk). Ein zweites Angebot wurde von den Gemeindearbeitern angefragt, liegt jedoch noch nicht vor, sodass sich die Kosten auch noch ändern könnten.
Die Neuanschaffung führt zu einer überplanmäßigen Auszahlung, deren Höhe zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht exakt bestimmbar ist (in Abhängigkeit vom jeweiligen Modell). Diese überplanmäßige Auszahlung wird durch Einsparungen bei anderen Positionen gedeckt, sodass eine Kreditfinanzierung nicht erforderlich ist. Die Kommunalaufsicht hat bereits die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise signalisiert.
Beschlüsse:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 14
11. Verschiedenes
Es liegt eine Anfrage vor ein Banner für das Piesporter Goldfestival im Bereich der Brücke aufzuhängen. Der Ortsgemeinderat ist damit einverstanden, dass das Banner ab dem 22.07.2024 dort aufgehangen werden darf.
12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse