Wir erinnern an die Zahlung der folgenden, am
fällig gewordenen Steuern und sonstigen Abgaben für das Jahr 2025.
| - | Grundsteuern, Fremdenverkehrsbeitrag, Tourismusbeitrag, Hundesteuer, wiederkehrende Beiträge Wasser und Niederschlagswasser, wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen, wiederkehrender Beitrag Wirtschaftswege, u.a. |
| - | Gewerbesteuer |
| - | Vergnügungssteuer |
Bitte entrichten Sie die vorgenannten Abgaben innerhalb einer Woche, da andernfalls die kostenpflichtige Einziehung unvermeidbar ist.
Unser Vorschlag: Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil!
Die Teilnahme bringt für Sie viele Vorteile. Das ständige und auch lästige Überwachen der Zahlungstermine entfällt und Mahngebühren und Säumniszuschläge – weil man schon wieder einen Zahlungstermin versäumt hat – fallen nicht mehr an. Der nach dem Abgabenbescheid zu zahlende Betrag wird pünktlich zur Fälligkeit von der Verbandsgemeindekasse abgebucht. Die Richtigkeit der Abbuchung können Sie jederzeit anhand des Abgabenbescheides kontrollieren.
Die Teilnahme am Abbuchungsverfahren erspart aber nicht nur Ihnen Zeit und Arbeit, sondern trägt auch in der Verbandsgemeindeverwaltung zur Kosteneinsparung bei. Denn mit der Abbuchung werden die Zahlungsbeträge automatisch in Ihr Steuerkonto eingebucht. Eine manuelle Buchung ist somit nicht mehr erforderlich.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie uns bitte den Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt und unterschrieben im Original zu.
Der Vordruck ist umseitig abgedruckt und auch im Internet unter www.schweich.de abrufbar. Dort können Sie ganz einfach die Suchfunktion (Lupe rechts oben) mit dem Schlagwort „SEPA“ verwenden. Alternativ können Sie den nebenstehenden QR-Code verwenden.
SEPA-Lastschriftmandat
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Verbandsgemeindekasse Schweich wenden.
E-Mail: Kasse@schweich.de
Telefon: 06502 407 - 1252 oder 1253