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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

31. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

Darstellung einer Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel in Leiwen

- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -

Der Verbandsgemeinderat Schweich hat beschlossen, für den in beigefügter Karte abgegrenzten Bereich auf der Gemarkung Leiwen Sonderbauflächen zur Entwicklung eines großflächigen Einzelhandels darzustellen.

Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 13. Juli 2026 bis 12. August 2026, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1. Planzeichnung

2. Begründung

Teil 1 – städtebaulicher Teil und

Teil 2 – Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 3 (2) BauGB eingesehen werden:

Umweltbericht zur „31. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel in Leiwen“ (Planung1, Wittlich, 18. Juni 2026), als Teil B zur Begründung mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen und deren Erheblichkeit. Die o.a. Unterlagen erhalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:

- Umweltrelevante Fachplanungen

  • Landes- und Regionalplanung
  • Schutzgebiete

- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

  • Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
  • Boden
  • Fläche
  • Wasser
  • Klima/Luft
  • Landschaftsbild und Erholung
  • Kultur- und Sachgüter
  • Menschen/menschliche Gesundheit

- Entwicklungs- und Kompensationskonzept

  • Empfohlene Maßnahmen zur Vermeidung/Verminderung und Ausgleich
  • Alternativen
  • Monitoring

- Gesamteinschätzung Umwelt

Zu den aktuellen Planungen wurden folgende sonstige Planungsbeiträge / Gutachten erstellt, die in die Umweltprüfung eingeflossen sind:

Schalltechnisches Gutachten zu dem Neubau eines NORMA-Lebensmittelmarktes mit Bäckerei in der Ausoniusstraße in 54340 Leiwen, SGS-TÜV Saar GmbH, Sulzbach, 21. Oktober 2024 (Verkehrslärm, Anlagenlärm)

Weitere Gutachten aus dem Verfahren des ursprünglichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu den Themen Verkehr, Boden, Versiegelung und Entwässerung liegen ebenfalls vor.

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 3 Abs. 1 BauGB liegen vor und werden mit ausgelegt. Sie sind in den Abwägungen enthalten:

  1. Schreiben Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Untere Naturschutzbehörde vom 28.08.2024 (Sachbezug: Grünordnungskonzept)
  2. Schreiben SGD Nord, Gewerbeaufsicht vom 19.08.2024 (Sachbezug: Schallschutz)
  3. Schreiben Bürger vom 14.08.2024 (Sachbezug: Schallschutz, Lichtemissionen)
  4. Schreiben Bürger vom 20.08.2024 (Sachbezug: Verkehr, Schallschutz)
  5. Schreiben Bürger vom 06.08.2024 (Sachbezug: Verkehr)

Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen

  • schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich,
  • während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, oder
  • per Mail an bauleitplanung@schweich.de

abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende Offenlage zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausoniusstraße“ der Ortsgemeinde Leiwen wird hingewiesen.

Schweich, den 03. Juli 2026
gez. Christiane Horsch, Bürgermeisterin