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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Schweich am 27.06.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 27.06.2023 im Bürgerhaus - Bürgersaal, Eingang Schulstraße 6 in Bekond eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der VG Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Wahl Ortsbürgermeister Kenn - Herr Dr. Burkhard Apsner

Frau Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass bei der jüngst durchgeführten Ortsbürgermeisterwahl in der Ortsgemeinde Kenn der alleinige Kandidat Herr Dr. Burkhard Apsner mit ca. 95 % der abgegebenen Stimmen gewählt wurde. Frau Horsch gratuliert Herrn Dr. Apsner zur Wahl und wünscht ihm für seine Tätigkeit als Ortsbürgermeister alles Gute.

1.2. Absage Oktoberfest im IRT

Die Vorsitzende teilt mit, dass das geplante Oktoberfest im IRT Föhren aufgrund von fehlenden Voraussetzungen durch den Veranstalter abgesagt wurde.

2. Bekanntgabe Eilentscheidung; Zuschuss für Motorrettungsboot DLRG

Die Bürgermeisterin hat gemeinsam mit allen Beigeordneten am 22.5.2023 als Eilentscheidung einen Zuschuss von 20.000 € für die DLRG zum Zwecke der Ersatzbeschaffung eines Ausstellungsbootes beschlossen. Das einzige Motorrettungsboot der DLRG konnte aufgrund von Alter und Beschädigungen nicht mehr repariert werden und ist nicht mehr einsatzfähig.

Die DLRG hat ein Angebot für ein Messeboot bekommen, das für die Zwecke der DLRG komplett fertig ausgestattet ist. Dieses Boot wird zum Preis von 71.000 € angeboten. Lediglich eine Umfolierung müsste erfolgen.

Das Ausstellungsboot ist allerdings nur bis zum 3.6.2023 reserviert, daher die besondere Dringlichkeit.

Vergleichbar ausgestattete Boote kosten ca. 120.000- 130.000 €.

Die DLRG kann aus eigenen Mitteln lediglich 30.000 € aufbringen. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat mit Hinweis auf den nicht genehmigten Haushalt und die Freiwilligkeit der Aufgabe eine Bezuschussung abgelehnt.

Daraufhin hat sich die DLRG an die Verbandsgemeinde Schweich und die Stadt Schweich gewandt und um Unterstützung gebeten.

Die DLRG ist ein wichtiger Bestandteil in der Alarmierungskette der Feuerwehr und wird zu allen Einsätzen mit Wassergefahr in der VG automatisch mit alarmiert. Sie ist fester Bestandteil der Führungsstaffel und unterstützt zudem bei nahezu allen größeren Einsatzlagen z.B. mit Verpflegung etc. Bei Starkregen- und Hochwasserereignissen sind die Fähigkeiten der Einsatzkräfte der DLRG durch die Feuerwehr nicht zu leisten.

Die Stadt Schweich hat bereits einen Zuschuss in Höhe von 11.000 € gewährt und auch weitere Gemeinden haben einen Zuschuss in Höhe von je 500,00 € zugesagt. Den restlichen Betrag will die DLRG finanzieren bzw. über Sponsoring aufbringen

Im nächsten Nachtraghaushaltsplan soll der Zuschuss dann ausgewiesen werden. Eine Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe ist im Rahmen liquider Mittel vorgesehen.

Bürgermeisterin Horsch lobt ausdrücklich das Engagement derjenigen Ortsgemeinden sowie der Stadt Schweich, die ihrerseits ebenfalls Zuschüsse zur Finanzierung des Bootskaufs zugesagt haben. Sie erklärt, nochmals mit dem Landkreis über eine Bezuschussung verhandeln zu wollen.

zur Kenntnis genommen

3. Mögliche Gebietsänderung der VG Thalfang am Erbeskopf

Der Minister des Innern und für Sport, Herr Ebling, hat mit beigefügtem Schreiben vom 19.05.2023 an alle betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften mitgeteilt, dass für die VG Thalfang am Erbeskopf einschließlich ihrer Ortsgemeinden durch eine Teilnahme an der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen (PEK-RP) ein Entschuldungsvolumen von bis zu 15.450.634 Euro erreicht werden könne. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die Landesregierung an ihrer in Aussicht gestellten Bereitschaft vollumfänglich festhält, im Falle einer freiwilligen Fusion eine Entschuldungshilfe in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Dies stünde auch weiterhin unter dem Vorbehalt, dass der Landesgesetzgeber diese Mittel im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung und eines entsprechenden Fusionsgesetzes bereitstellt.

Dazu bittet er um Rückmeldung bis zum 30.06.2023, ob die freiwillige Umsetzung des im Raum stehenden Gebietsänderungszenarios unter diesen Rahmenbedingungen unsere Zustimmung finden kann.

Zu diesem Thema hat der Verbandsgemeinderat Schweich am 29.11.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Unter den momentan bekannten Bedingungen und nach Beteiligung der Ortsgemeinden ist die Mehrzahl der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Schweich, welche die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren, gegen eine Eingliederung der Ortsgemeinden Büdlich, Breit und Heidenburg.

Die jetzt absehbaren Belastungen für die Ortsgemeinden der VG Schweich und für die Bürgerinnen und Bürger als Entgeltzahler für die Wasserversortung und Abwasserbeseitigung sind nicht zumutbar. Diese vorliegenden Fakten wurden nicht durch die VG Schweich geschaffen. Die bekannten Voraussetzung und die seitens der VG Thalfang und dem Landkreis Bernkastel Wittlich gestellten Bedingungen lassen eine Zustimmung nicht zu. Daher beschließt der Verbandsgemeinderat den Beitritt unter diesen Bedingungen abzulehnen.

Die aktuell bekannten finanziellen Bedingungen, die nicht durch konkrete aktuelle Zahlen aus Thalfang belegt sind, haben sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Außer dem landesweiten Aspekt der angebotenen Entschuldungshilfe nach PEK-RP liegen keine neuen Anhaltspunkte vor, die eine derart gewichtige Änderung der Bedingungen mit sich bringen, dass die VG Schweich das aufwändige Prüfungsverfahren durchführen könnte mit dem Ergebnis der Zustimmung. Es sind inzwischen weder die Ortsgemeinden (Büdlich, Breit, Heidenburg, und? Berglicht und? Tallig und? …) bekannt, die aktuell beitreten wollen noch liegen neue Angaben zur Trägerschaft der Realschule Plus vor. Die Entschuldungshilfen von bis zu 15 Mio. Euro waren bereits im Herbst 2021 thematisiert worden. Nach dem damaligen Vorschlag von Staatssekretär Stich waren von den 15 Mio. Euro insgesamt 10 Mio. Euro für die Einheitsgemeinde Morbach und jeweils 2,5 Mio. Euro für Hermeskeil und Schweich vorgesehen. Selbst wenn man nur die Zahlen der investiven Verschuldung aus 2018 zugrunde legt, wären nach dem damaligen Einwohnerschlüssel allein für die VG Schweich anteilige Investitionskredite der VG Thalfang von ca. 2,8 Mio Euro zu übernehmen.

Bei der Wasserversorgung und Entwässerung wurde 2018 in einem Gutachten ein Sanierungs- und Investitionsstau vom 100 Mio. Euro errechnet. Darüber hinaus finden sich keine konkreten Grundlagen. Die uns bekannten aktuellen Schulden der Werke liegen unverändert gegenüber 2018 bei über 13,5 Mio. Euro Schulden gesamt, für VG Schweich anteilig bei über 3 Mio. Euro. Wenn man die Ermittlung des mittelfristigen Investitionsbedarfs von 100 Mio. Euro aus 2018 mit den Baukostenindizes seit den letzten 5 Jahren hier versieht (bei unverändertem angenommenen Zinssatz von 2 % für langfristige Finanzierungen, was ohnehin inzwischen deutlich zu gering ist), ergibt sich eine Mehrbelastung eines 4-Personen-Haushalts von mindestens 214 Euro pro Jahr gegenüber angenommenen 180 Euro in 2018. Daneben zeigen die Erfahrungen aus dem Betritt der Ortsgemeinde Trittenheim zur VG Schweich, dass die Investitions- und erwarteten Betriebskosten eher zu gering prognostiziert wurden.

Nicht zu vernachlässigen im gesamten Kontext der angedachten Fusion sind die finanziellen Aspekte der Integrationsaufwendungen für die zusätzlich zu übernehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die ohnehin vorhandene Platznot ist nur mit weiterem zusätzlichen finanziellem Aufwand zu beseitigen. Dies gilt auch bei einer künftigen Sanierung/Umbau/Neubau des Verwaltungsgebäudes.

All diese bekannten großen Belastungen und die umfangreichen nicht konkret einschätzbaren Folgen eines Beitritts von Ortsgemeinden der VG Thalfang sind sowohl für die Verbandsgemeinde Schweich als auch für deren verbandsangehörige Stadt Schweich und die Ortsgemeinden mit hohen finanziellen Risiken verbunden.

Beschluss:

Der HFA empfiehlt dem Verbandsgemeinderat unter verantwortungsvoller Berücksichtigung aller Faktoren, einen Beitritt der Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf in die Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstraße abzulehnen. Die Ablehnung des Verbandsgemeinderates soll dem Minister mitgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltungen: 1

4. Turnhallen-Sanierungen/ EFRE Antragstellung Turnhalle Mehring

Im Zeitraum September bis November 2022 wurde durch das Architekturbüro Dillig, Simmern an den Sporthallen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Mehring und Trittenheim Gebäudezustandsbewertungen durchgeführt.

Laut den Berichten beträgt das maximale Investitionsvolumen für die sechs Hallen rd. 7,9 Mio. €. Hierbei handelt es sich um Kostenprognosen (reine Schätzkosten), die zur Orientierung und Übersicht hinsichtlich etwaiger weiterer Prüfungen und Planungen dienen.

Die Gebäudezustandsbesichtigung zeigt den Sanierungsumfang der Turnhallen einschl. Außenanlagen auf. Die Bewertung der TGA-Gewerke (technische Gebäudeausstattung) und die energetische Betrachtung des Gebäudes gehören ebenfalls dazu.

Im Rahmen dieser Bewertungen wurden keine Sicherheits- und gesetzliche Anforderungen (z. B. Statik, Brandschutz, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit etc.) geprüft. Für diesbezügliche Prüfungen sind gesonderte Beauftragungen an Brandschutzbehörde, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, TÜV etc. notwendig.

Anhand der Berichte wird derzeit eine Prioritätenliste nach den Aspekten Sicherheit und Dringlichkeit und evtl. Fördermöglichkeiten erstellt.

Für die Förderperiode 2021-2027 des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms unterstützt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die Förderung von Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden und hat im März 2023 aufgerufen bis zum 09.06.2023 entsprechende Projektvorschläge einzureichen. Aufgrund der aktuellen Zustandsbewertungen der Turnhallen durch das Büro Dillig war es möglich in dieser kurzen Zeit für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eine Bewerbung zu diesem Fördercall einzureichen. Bei einer Zusage kann mit einer Förderung von bis zu 90% aus EFRE-Mitteln und aus Landeshaushaltsmitteln des Kommunalen Klimapaket RLP gerechnet werden.

Die Gesamtausgaben aller energetischen Sanierungsmaßnahmen für die Turnhalle Mehring belaufen sich auf rd. 1.260.000 €, aufgeteilt in gebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen (Fassadendämmung, Dachdämmung, Austausch Fenster/Türen, Raumlufttechnische Anlagen) mit rd. 1.070.000 € und in nicht-gebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen (Wärmeversorgungsanlagen) mit rd. 190.000 €. Aufgrund dieser Sanierungsmaßnahmen können rd. 85% Endenergiebedarf Wärme eingespart werden.

Die übrigen Turnhallen erfüllten die Voraussetzungen für dieses Förderprogramm leider nicht, so dass kein weiteres Modellprojekt im Rahmen der Turnhallensanierungen gemeldet werden konnte. Die erforderlichen Sanierungen dieser Turnhallen sollen als Einzelmaßnahmen sukzessive in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Hier wird im Einzelfall geprüft, ob Förderprogramme greifen.

Die Sanitäranlagen in den Turnhallen sollen nachrangig saniert werden.

Alle WC-Anlagen der Grundschulen mit Ausnahme der Grundschule Trittenheim sind bereits in den letzten Jahren peu à peu saniert worden. Es ist vorgesehen, die Toilettenanlage der Grundschule Trittenheim im Anschluss an die derzeit laufende Brandschutzmaßnahme zu sanieren.

Seitens der Ausschussmitglieder wird nachgefragt, ob bei der durchgeführten Untersuchung an allen Turnhallen die Möglichkeit der Installation von PV-Anlagen auf den Gebäuden mit untersucht wurde. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass dies bislang nicht der Fall war. Es wurde lediglich eine Bestandsaufnahme mit Ermittlung der baulichen Mängel erhoben.

zur Kenntnis genommen

5. Kindertagesstätten; Baumaßnahmen

Kinder haben gem. § 24 SGB VIII i. V. m. § 1 KiTaG i. V.m. § 14 KiTaG gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Kreisjugendamt Trier-Saarburg) Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Dieser umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Tageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die als Vormittagsangebot ausgestaltet sein sollen.

Das Kreisjugendamt ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs verpflichtet und bedient sich zur Umsetzung der örtlichen, hier kommunalen Träger. Der Träger der Einrichtung muss bereit und in der Lage sein, eine bedarfsgerechte und geeignete Einrichtung zu schaffen (§ 5 (2) KiTaG). Die Baumaßnahmen mit dem Ziel, alle Kinder bedarfsgerecht gem. Rechtsanspruch über Mittag zu betreuen, müssen gem. § 31 KiTaG bis zum Abschluss der Evaluation nach § 29 KiTaG bis 2028 abgeschlossen sein.

Insbesondere durch Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 01.07.2021 mit dem Rechtsanspruch auf durchgehende Betreuung von 7 Std. sind in fast allen Kindertagesstätten in unserer Verbandsgemeinde Baumaßnahmen (Erweiterung/Umbau im Bestand) durchzuführen. Hinzu kommen teilweise sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen des Gebäudebestands und sog. Übergangsmaßnahmen bis zur Fertigstellung der Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen. Eine Übersicht zu den Baumaßnahmen im Bereich Kindertagesstätten ist in der Anlage beigefügt. Bei der Darstellung der abgeschlossenen Maßnahmen hat man sich auf „größere“ Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen beschränkt.

Ebenso beigefügt ist eine Darstellung der Verfahrensschritte bei der Umsetzung von Baumaßnahmen im Bereich Kindertagesstätten. Diese Darstellung macht deutlich, dass aufgrund der Vielzahl der in verschiedenster Form zu beteiligten Institutionen/Behörden/ Gremien/Firmen das Gesamtverfahren sehr komplex ist und einzelne Verfahrensschritte abhängig von vorgelagerten Schritten bzw. Entscheidungen/Genehmigungen etc. sind.

Die aktuelle Unsicherheit im Bausektor und die enormen Kostensteigerungen und Verzögerungen sind zudem weiterhin besorgniserregend und beeinträchtigen die Umsetzung.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sich aufgrund von langwierigen Entscheidungs-, Planungs-, Bewilligungs- und Umsetzungszeiträumen Geburten- und Anmeldezahlen sowie die Baulandentwicklung verändern können, sodass angefangene Maßnahmen nicht ausreichen und erweitert/angepasst oder sogar in Frage gestellt werden (müssen), bevor sie umgesetzt sind.

Die Vorsitzende teilt mit, dass es zu diesem Themenkomplex in Kürze Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis Trier-Saarburg geben wird. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird in einer der nächsten Verbandsgemeinderatssitzungen berichtet werden.

zur Kenntnis genommen

6. Grundschule Longuich, Erneuerung Dacheindeckung; Kostendarstellung

In der Grundschule in Longuich kommt es bei Regenereignissen vermehrt zu Wassereintritten ins Gebäude. Bei einer kurzfristig durchgeführten Dachbefahrung wurde festgestellt, dass die vorh. Schiefereindeckung über die gesamte Dachfläche sehr stark beschädigt ist. Teilweise sind Schiefer gerissen, gebrochen und abgerutscht. Die Eindeckung hat etliche Fehlstellen. Bei der Dacheindeckung handelt es sich noch um die erste Eindeckung aus dem Ende der 1960-iger Jahre. Lediglich die Rinne und die Traufanschlüsse wurden Anfang der 1990-iger Jahre erneuert. Die Erneuerung der Dacheindeckung wird umgehend erforderlich.

Der Umfang kann wie folgt beschrieben werden:

  • Gerüstbauarbeiten
  • ca. 350 m² Erneuerung der vorhandenen Dacheindeckung
  • Erneuerung Dachflächenfenster und Rinnen
  • Rückbau 2-zügiger Kamin bis unter Dachhaut
  • Erneuerung/Ergänzung Blitzschutz

In diesem Zuge sollten aus energetischen Gründen die Dämmung der oberen Geschossdecke (partiell mit Laufstegen begehbar) und der Austausch der alten Speicherbodentreppe im Lehrerzimmer im OG gegen eine neue, wärmegedämmte Speicherbodentreppe erfolgen.

Der Verbandsgemeinderat hatte am 16.05.2023 beschlossen, das Architekturbüro Norbert Bläsius, Longuich mit den erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen. Durch das Büro Bläsius wurden verschiedene Eindeckungsvarianten, inkl. PV-Anlage untersucht und als Kostenschätzung ausgearbeitet. Die Kostenschätzung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Die Grundschule befindet sich in der Denkmalzone des Ortskerns. Daher wurde bei der untere Denkmalpflegebehörde angefragt, welche Dacheindeckung zulässig ist. Die Rückmeldung der Kreisverwaltung steht aktuell noch aus.

Die PV-Anlage soll durch die VG-Werke installiert und betrieben werden.

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, die Ausschreibungen zur Erneuerung der Dacheindeckung durch das Büro Bläsius zu veranlassen.

Die Bürgermeisterin wird im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag der Dachdeckerarbeiten an die Mindestbietende Firma zu vergeben.

Die PV-Anlage soll durch die VG-Werke installiert und betrieben werden.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Vergabeangelegenheiten; LAN-Verkabelung Verwaltungsgebäude

Nachdem in 2021 und 2022 in 2 Bauabschnitten die Verkabelung im Verwaltungsgebäude I im Keller- und Erdgeschoss sowie im 2. Obergeschoss erneuert wurde, steht nun der finale Bauabschnitt dieser Maßnahme im 1. Obergeschoss des Gebäudes an. Die bestehende Verkabelung stammt aus dem Jahr 1995 und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzwerkes. Durch Umzüge von Büros innerhalb des Hauses kann ein Teil der betroffenen Bereiche für die Durchführung der Arbeiten freigestellt werden. Deshalb ist die Gelegenheit derzeit günstig, die Baumaßnahme zeitnah durchzuführen.

Die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Schweich hat insgesamt 3 Firmen zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes aufgefordert. Zum Abgabetermin am 15.05.2023 lagen 2 Angebote vor. Günstigster und somit wirtschaftlichster Anbieter ist die Fa. Elektro Laux, Schweich, zum Angebotspreis in Höhe von 33.315,36 Euro brutto. Der Nächstbietende lag bei 46.871,24 €.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für die Durchführung der Arbeiten für die LAN-Neuverkabelung im 1. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes I der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an die mindestbietende Firma Elektro Laux, Schweich, zum Angebotspreis in Höhe von 33.315,36 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Sachstand Verwaltungsgebäude

Am 30.11.2022 hat die Verbandsgemeinde die Genehmigung des Raumbedarfs durch die ADD erhalten. Die durch ADD und SGD-Nord festgelegte Hauptnutzfläche beträgt insgesamt 1822,50 m² und bildet die Basis für eine Förderung durch den Investitionsstock. Dies entspricht ungefähr der von der Verbandsgemeinde beantragten Hauptnutzfläche von 1.859m².

Auf der Grundlage dieser Genehmigung wurde am 05.12.2022 das Architekturbüro Stein-Hemmes-Wirtz aus Kasel mit der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Unter Einbeziehung aller voraussichtlichen Kosten (auch Abriss- und Interimskosten) und eines Betrachtungszeitraumes von 50 Jahren sind dabei folgende Alternativen zu untersuchen:

1)

Umbau Verwaltungsgebäude 1 und Erweiterungsbau

2)

Abriss und Neubau an selber Stelle

3)

Veräußerung des Bestandsgebäudes und Neubau an anderer Stelle

Neben der Berücksichtigung weicher Faktoren, wie z.B. Zentralität, ist v.a. das Kostenverhältnis zwischen Umbau und Neubau relevant. Kostet eine Sanierung im öffentlichen Hochbau mehr als 80% als ein vergleichbarer Neubau, wird eine Sanierung i. d. R. als unwirtschaftlich angesehen. Sollte das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auf einen Neubau hinauslaufen, müssen auch die Planungsleistungen neu, europaweit ausgeschrieben werden.

Erste Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung liegen der Verwaltung bislang noch nicht vor.

Am 28.03.2023 fand im Rahmen der Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude unter Hinzuziehung der Führungskräfte der Verbandsgemeindeverwaltung eine Besichtigung des neuen „Beratungs-Centers Theodor-Heuss-Allee“ der Sparkasse Trier statt. Mit Aufgabe der Standorte am Viehmarkt und in der Simeonsstraße konzentriert die Sparkasse Trier einen großen Teil ihre Arbeitsplätze auf den Standort in der Theodor-Heuss-Allee, welcher zu diesem Zweck umfangreich umgebaut wird.

Beim Umbau verfolgt die Sparkasse ein modernes Raumkonzept mit offenen Raumeinheiten und Desk Sharing. Mit Ausnahme der Führungskräfte haben die Mitarbeiter keine fest zugeordneten Arbeitsplätze mehr, sondern setzen sich bei Ankunft an einen freien Arbeitsplatz. Lediglich Maus, Tastatur und Headset sind aus hygienischen Gründen noch individuell und werden bei Nichtgebrauch in abschließbaren Spinden untergebracht. Die Arbeitsplätze selbst sind verteilt auf mehrere, offene Großraumeinheiten und innerhalb dieser nur noch zum Teil mit kleinen Trennwänden voneinander abgetrennt. Es stellt eine fast völlige Abkehr von der der klassischen Zellenbürostruktur dar.

Durch den verstärkten Einsatz von mobilem Arbeiten ist beim neuen Konzept der Sparkasse auch nicht mehr für jeden Mitarbeiter ein Arbeitsplatz eingeplant. Das Raumkonzept ist so ausgelegt, dass nur für 70% der Belegschaft Arbeitsplätze vorbehalten werden, da man davon ausgeht, dass ca. 30% aufgrund von mobilem Arbeiten, Urlaub oder Krankheit nicht anwesend sind. Dieses Raumkonzept ist das Ergebnis einer internen Arbeitsgruppe, an der auch Vertreter der Belegschaft mitgearbeitet haben. Voraussetzung hierfür ist eine fast hundertprozentige papierlose, digitale Arbeitsweise.

Aufgrund der positiven Resonanz durch die Anwesenden hat die Verbandsgemeindeverwaltung zunächst telefonisch bei der ADD angefragt, ob ein solches, modernes Desk-Sharing-Konzept auch förderfähig im Rahmen des Investitionsstocks sei. Dies wurde abgelehnt, da die RlBau (Richtlinie für die Durchführung von Liegenschafts- und Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz) dies nicht vorsieht. Die RlBau sieht nur einzelne abgetrennte Räumlichkeiten mit festgelegten Flächengrößen in Quadratmeter vor - keine Großraumbüros.

Infolgedessen hat die Verbandsgemeindeverwaltung eine schriftliche Anfrage an die ADD gesendet, mit der Bitte um eine schriftliche Stellungnahme zur Förderfähigkeit des beschriebenen Raumkonzeptes sowie der Frage, ob mit einem neuen Raumprogramm die bereits erfolgte Genehmigung der 1822,50 m² Hauptnutzfläche hinfällig wäre und die Raumbedarfsanalyse mit Prüfung durch ADD, Ministerium und SGD-Nord wieder erneut durchgeführt werden müsste. Eine Antwort der ADD steht noch aus.

Des Weiteren ist für die Besprechung der weiteren Vorgehensweise und der weiteren Planungen angedacht, auch hier eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen, an welcher Vertreter der Belegschaft mitarbeiten sollen.

Sollte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros Stein-Hemmes-Wirtz zu dem Ergebnis kommen, dass ein Umbau oder ein Neubau am selben Ort die wirtschaftlichste Alternative ist, müsste für die Verwaltung für den Bauzeitraum eine Übergangslösung gefunden werden. Hierzu könnte sich die Grundschule Am Bodenländchen eignen. Da jedoch auch die Kindertagesstätte Issel für die Zeit eines geplanten An-/Umbaus für die Dauer von 2 Jahren ausgelagert werden muss, hatte sich der Stadtrat der Stadt Schweich bereits in seiner Sitzung vom 18.05.2022 dafür ausgesprochen, dass die Kita Issel während der Bauzeit in die Grundschule am Bodenländchen ausgelagert werden soll.

Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Büros Stein-Hemmes-Wirtz noch um eine weitere Variante erweitert wird, die das mittlerweile in Betracht kommende Raumsparkonzept untersuchen soll. Es soll auf eine zeitnahe Vorlage der Untersuchungsergebnisse gedrängt werden. Des Weiteren erklärt die Vorsitzende, mit Nachdruck an den entsprechenden Stellen im Land auf eine Änderung der RIBau hinwirken zu wollen, um eine Umsetzung des Raumsparkonzeptes unter Förderung des Landes zu erreichen.

zur Kenntnis genommen

9. Personalentwicklung in der VG

Bericht zur Personalsituation Verbandsgemeindeverwaltung, ohne Werke und Betriebspersonal, Stand Anfang Mai 2023

In der Verbandsgemeindeverwaltung sind derzeit 95 Personen im reinen Verwaltungsbereich beschäftigt. Davon 48 weiblich, 47 männlich.

Der Stellenplan 2023 weist 93 Stellen aus, in 2022 waren 85 Stellen geplant. Tatsächlich besetzt am 30.06.2022 waren 79,75 Stellen, also eine Differenz von 5 Stellen.

Der Vergleich zwischen Stellenplan 2022 und 2023:

FB1 Orga./Personal:

+1 OZG-Umsetzung,

+0,5 Schulen (unbesetzt),

+0,5 Personal (unbesetzt)

FB1 Finanzen/Abgaben:

+1 Haushalt wegen Altersteilzeit,

+1 Abgaben wegen Überlappung vor Renteneintritt (unbesetzt)

FB2 Bauen:

+1 Bauing./Architekt (unbesetzt)

FB3 Feuerwehr/Soziales:

+1,5 Brandschutz/Wehrleitung

+1 Soziales wegen Altersteilzeit

+0,5 Kindertagesstätten (unbesetzt)

Nachrichtlich 2020: Stellenplan Soll 79,78, Ist 72,91.

Fazit: Tatsächliches geplantes Mehrpersonal 5, realisiert 1.

Dauerhaft rund 5-7 Stellen weniger besetzt als im Stellenplan enthalten.

Stellenausschreibungen:

VG 2022:

28 mit 240

Bewerbungen

Gemeinden 2022:

21 mit 46

Bewerbungen

VG Juni 2023:

18 mit 66

Bewerbungen

zur Kenntnis genommen

10. Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.