Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Sascha Hermes und in Anwesenheit von Schriftführer/in Sabine Rausch findet am 02.07.2024 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Ortsgemeinderates Leiwen statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Verpflichtung der Ratsmitglieder |
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Sascha Hermes begrüßt die Mitglieder des Ortsgemeinderates Leiwen und alle anwesenden Zuhörer.
Herr Hermes gratuliert den Mitgliedern des neu gewählten Ortsgemeinderates zu ihrer Wahl.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sich die Pflichten der Ratsmitglieder insbesondere aus den §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht), 22 (Ausschließungsgründe) und 30 Absatz 1 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, Gemeinwohl) der Gemeindeordnung (GemO) ergeben.
Sodann verpflichtet der geschäftsführende Ortsbürgermeister Hermes gemäß § 30 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Leiwen durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
| 2. | Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Bei der am 09.06.2024 stattgefundenen Wahl des Ortsbürgermeisters wurde Herr Joachim Hagen zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Leiwen gewählt.
Nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetztes Rheinland-Pfalz ist der Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen. Die Ernennungsurkunde ist auszuhändigen und zu unterschreiben. Es folgt die Vereidigung und Amtseinführung gemäß § 54 Absatz 1 und 2 GemO von Herrn Hagen als Ortsbürgermeister durch den bisherigen Ortsbürgermeister Sascha Hermes.
Anschließend übergibt Herr Hermes den Vorsitz an Ortsbürgermeister Joachim Hagen.
Ortsbürgermeister Joachim Hagen bedankt sich bei Herrn Sascha Hermes und den Beigeordneten für die geleistete Arbeit und gibt bekannt, dass eine entsprechende Würdigung dieser Arbeit an einem anderen Termin erfolgt.
Den neu gewählten Ratsmitgliedern spricht er seine Glückwünsche aus.
| 3. | Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Unter dem Vorsitz von Ortbürgermeister Joachim Hagen wird die Wahl der Beigeordneten durchgeführt.
Der Vorsitzende führt aus, dass nach der Hauptsatzung die Wahl von bis zu drei Beigeordneten möglich ist.
Für die Durchführung der Wahl ist ein Wahlvorstand/Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Auf Vorschlag der Fraktionen beruft Ortsbürgermeister Joachim Hagen die Ratsmitglieder:
- Markus Jostock
- Claus Junk
in den Wahlausschuss.
Die Beigeordneten werden durch den Ortsgemeinderat gewählt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung.
Der Vorsitzende selbst hat gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.
Wählbar zum/r (Ersten) Beigeordneten ist (§ 53 Abs. 3 und 4 GemO),
| - | wer Bürger/in der Ortsgemeinde ist, |
| - | Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist, |
| - | am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat |
| - | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie |
| - | die Gewähr dafür bittet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. |
Ehrenamtliche/r Beigeordnete/r darf u. a. nicht sein, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht.
Die zu wählende Person muss nicht Mitglied des Gemeinderats sein.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).
| 3.1. | Erste/r Beigeordnete/r |
Für die Wahl des Ersten Beigeordneten wird folgender Vorschlag gemacht:
Herr Norbert Schmitz
Erster Wahlgang:
| stimmberechtigte Ratsmitglieder | 16 |
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| abgegebene Stimmzettel | 16 |
|
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| davon gültig | 16 |
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| davon ungültig | 0 |
| Ja-Stimmen | 16 |
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| Nein-Stimmen | 0 |
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| Enthaltungen | 0 |
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Ortsbürgermeister Joachim Hagen und der Wahlausschuss stellen fest, dass Herr Norbert Schmitz zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Leiwen gewählt ist.
Herr Norbert Schmitz nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.
Entsprechend den Regelungen nach § 54 der Gemeindeordnung verliest Ortsbürgermeister Joachim Hagen die Ernennungsurkunde und händigt diese Herrn Norbert Schmitz aus. Anschließend wird Herr Norbert Schmitz vereidigt und in sein Amt als Erster Beigeordneter eingeführt.
| 3.2. | Weitere Beigeordnete |
Für die Wahl zum Zweiten Beigeordneten wird folgender Vorschlag gemacht:
Herr Dirk Martin
Erster Wahlgang:
| stimmberechtigte Ratsmitglieder | 16 |
|
| abgegebene Stimmzettel | 16 |
|
|
| davon gültig | 16 |
|
| davon ungültig | 0 |
| Ja-Stimmen | 16 |
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| Nein-Stimmen | 0 |
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| Enthaltungen | 0 |
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Ortsbürgermeister Joachim Hagen und der Wahlausschuss stellen fest, dass Herr Dirk Martin zum Zweiten Beigeordneten der Ortsgemeinde Leiwen gewählt ist.
Herr Dirk Martin nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.
Entsprechend den Regelungen nach § 54 der Gemeindeordnung verliest Ortsbürgermeister Joachim Hagen die Ernennungsurkunde und händigt diese Herrn Dirk Martin aus. Anschließend wird Herr Dirk Martin vereidigt und in sein Amt als Zweiter Beigeordnete eingeführt.
Für die Wahl zum Dritten Beigeordneten wird folgender Vorschlag gemacht:
Herr Guido Ewald
Erster Wahlgang:
| stimmberechtigte Ratsmitglieder | 16 |
|
| abgegebene Stimmzettel | 16 |
|
|
| davon gültig | 16 |
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| davon ungültig | 0 |
| Ja-Stimmen | 16 |
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| Nein-Stimmen | 0 |
|
| Enthaltungen | 0 |
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Ortsbürgermeister Joachim Hagen stellt fest, dass Herr Guido Ewald zum Dritten Beigeordneten der Ortsgemeinde Leiwen gewählt ist.
Herr Guido Ewald nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.
Entsprechend den Regelungen nach § 54 der Gemeindeordnung verliest Ortsbürgermeister Joachim Hagen die Ernennungsurkunde und händigt diese Herrn Guido Ewald aus. Anschließend wird Herr Guido Ewald vereidigt und in sein Amt als Dritter Beigeordneter eingeführt.
| 4. | Verschiedenes |