Der Ortsgemeinde Leiwen beabsichtigt, ein Teilstück der Wirtschaftswegeparzelle Gemarkung Leiwen, Flur 9, Flurstück Nr. 367 einzuziehen um den Wirtschaftsweg als Erschließungsstraße zu entwickeln. Ein entsprechender Erschließungsvertrag mit dem Eigentümer wird abgeschlossen.
Hierfür ist vorgesehen, die ruhenden Festsetzungen für den derzeit berechtigten Personenkreis durch Erlass einer Satzung aufzuheben. Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) können Festsetzungen, die die Wirkung einer Gemeindesatzung haben, nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens jedoch nur durch Satzung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde aufgehoben oder geändert werden.
Die Absicht zur Aufhebung von im Flurbereinigungsverfahren getroffenen Festsetzungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, um allen Beteiligten an der Flurbereinigung bzw. deren Rechtsnachfolgern Gelegenheit zu Stellungnahmen und Einwendungen zu geben.
Die Lage der betroffenen Wegeparzelle ergibt sich aus den nachstehend abgedruckten Lageplänen.
Die Unterlagen (Öffentliche Bekanntmachung, Lagepläne) liegen vom
22.07. bis einschließlich 23.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße, Brückenstraße 26, Verwaltungsgebäude II, während der Dienstzeiten, montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ferner können die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, {{gt}}Bauen und Wohnen{{lt}}, {{gt}}Planverfahren{{gt}} angesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen zur beabsichtigten Satzung nach § 58 Abs. 4 FlurbG können bis zum 23.09.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße abgegeben werden.