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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 29/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Ortsgemeinderates Thörnich am 04.07.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans-Peter Brixius und in Anwesenheit von Schriftführer Pascal Heinz findet am 04.07.2024 im Feuerwehrgerätehaus, Maternusstraße in Thörnich eine Sitzung des Ortsgemeinderates Thörnich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Mitteilungen

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Brixius teilt folgendes mit:

• Die Raiffeisenbank Mehring-Leiwen hat eine Spende in Höhe von 1.500 € an die Ortsgemeinde Thörnich entrichtet.

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Hans-Peter Brixius begrüßt die Mitglieder des Ortsgemeinderates Thörnich und alle anwesenden Zuhörer.

Er gratuliert den Mitgliedern des neu gewählten Ortsgemeinderates zu ihrem Mandat und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Thörnicher Bürger in der kommenden Wahlperiode aus.

Er führt aus, dass sich die Pflichten der Ratsmitglieder insbesondere aus dem § 20 (Schweigepflicht), § 21 (Treuepflicht), § 22 (Ausschließungsgründe) und § 30 Abs. 1 (Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder) der Gemeindeordnung (GemO) ergeben und verweist hierzu auf die, in der Sitzung, verteilten Kommunalbreviere.

Sodann verpflichtet er alle Ratsmitglieder namens der Ortsgemeinde Thörnich gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

3.

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetztes Rheinland-Pfalz (LBG) ist der Ortsbürgermeister zum Ehrenbeamten zu ernennen.

Die Ernennung des neugewählten Ortsbürgermeisters obliegt gemäß § 54 Abs. 2 GemO Neuwahl dem noch im Amt befindlichen Vorgänger, also dem geschäftsführenden Ortsbürgermeister Hans-Peter-Brixius.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Hans-Peter Brixius gibt bekannt, dass bei der am 09.06.2024 stattgefundenen Ortsbürgermeisterwahl Herr Harald Rauen zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Thörnich gewählt wurde und weist darauf hin, dass der Ortsbürgermeister nach den Bestimmungen des LBG Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten zu ernennen ist.

Er gratuliert Herrn Harald Rauen zu seiner Wahl, verliest die Ernennungsurkunde und händigt ihm diese aus. Herr Harald Rauen leistet sodann den nach dem LBG Rheinland-Pfalz vorgeschriebenen Diensteid. Alsdann erfolgt die Vereidigung und Einführung in das Amt des Ortsbürgermeisters nach § 54 Abs. 1 und 2 GemO.

Anschließend übergibt Herr Brixius den Vorsitz an Ortsbürgermeister Harald Rauen.

4.

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Harald Rauen wird die Wahl der Beigeordneten durchgeführt.

Der Vorsitzende führt aus, dass nach § 5 der Hauptsatzung die von bis zu drei Beigeordneten möglich ist. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass für die Wahl der Beigeordneten zunächst ein Wahlvorstand zu bilden ist. Der Wahlvorstand besteht aus dem Ortsbürgermeister als Vorsitzender und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern, die die abgegebenen Stimmen auszählen (§ 25 Abs. 8, Satz 1 Mustergeschäftsordnung).

Zum Wahlvorstand beauftragt werden die Ratsmitglieder Daniel Botzet und Maximilian Ludwig.

Ortsbürgermeister Rauen teilt mit, dass die Beigeordneten nach § 53a Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Ortsgemeinderat gewählt werden. Weiterhin stellt der Vorsitzende die Voraussetzungen der Wählbarkeit fest und erläutert diese.

Wählbar ist,

  • wer Bürger der Ortsgemeinde ist (§ 13 GemO),
  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
  • am Tag der Wahl das 23 Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass ehrenamtliche Beigeordnete nicht sein dürfen, wer gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht und das die zu wählende Person nicht Mitglied des Gemeinderats sein muss.

Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass die Wahl durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).

Der Vorsitzende und Herr Markus Lex von der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich geben weitere Hinweise zum Ablauf der Wahl und zur Kennzeichnung der Stimmzettel.

Der Vorsitzende selbst hat gem. § 36 Abs. 3 GemO bei Wahlen kein Stimmrecht.

4.1.

Erste/r Beigeordnete/r

Von Ratsmitglied Volker Lex wird für die Wahl des Ersten Beigeordneten folgender Wahlvorschlag gemacht:

  • Thomas Ludwig

Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:

  • stimmberechtigte Ratsmitglieder: 6
  • abgegebene Stimmzettel: 6
  • davon gültig 6
  • davon ungültig: 0

Stimmenverteilung:

  • Thomas Ludwig: 6-Ja Stimmen

Ortsbürgermeister Rauen stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Thomas Ludwig einstimmig zum Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Thörnich gewählt wurde.

Herr Thomas Ludwig nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.

Der Vorsitzende gratuliert Herrn Thomas Ludwig zu seiner Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese ihm aus.

Anschließend erfolgt die Vereidigung und Amtseinführung gemäß § 54 Abs. 1 GemO.

4.2.

Weitere Beigeordnete

Von Ratsmitglied Maximilian Ludwig wird für die Wahl eines weiteren Beigeordneten folgender Wahlvorschlag gemacht:

  • Dieter Blank

Die anschließende geheime Wahl hat folgendes Ergebnis:

  • stimmberechtigte Ratsmitglieder: 6
  • abgegebene Stimmzettel: 6
  • davon gültig 6
  • davon ungültig: 0

Stimmenverteilung:

  • Dieter Blank: 6-Ja Stimmen

Ortsbürgermeister Rauen stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Dieter Blank einstimmig zum Beigeordneten der Ortsgemeinde Thörnich gewählt wurde.

Herr Dieter Blank nimmt die Wahl an und bedankt sich für das erwiesene Vertrauen.

Der Vorsitzende gratuliert Herrn Dieter Blank zu seiner Wahl, trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese ihm aus.

Anschließend erfolgt die Vereidigung und Amtseinführung gemäß § 54 Abs. 1 GemO.

5.

Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter; Rechnungsprüfungsausschuss

Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Thörnich hat der Ortsgemeinderat Thörnich einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses aus der Mitte des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Thörnich gewählt werden (§ 44 Abs. 1, Satz 2 GemO). Weiterhin stellt er fest, dass mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder und Stellvertreter Mitglied im Ortsgemeinderat sein sollen (§ 44 Abs. 1, Satz 2 GemO).

Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass nach der Gemeindeordnung grundsätzlich eine geheime Wahl der Ausschussmitglieder und Stellvertreter vorgeschrieben ist. Der Ortsgemeinderat kann jedoch beschließen, die Wahl offen per Handzeichen durchzuführen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3, Nr. 1 GemO).

Der Ortsbürgermeister Harald Rauen beantragt, die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses offen per Handzeichen durchzuführen.

Beschluss: Der Ortsgemeinderat Thörnich beschließt, bezüglich der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anschließend stellt das Ratsmitglied Daniel Botzet einen gemeinsamen Wahlvorschlag zur Abstimmung mit folgenden Mitgliedern und Stellvertretern:

Mitglied

Stellvertreter

Volker Lex

Maximilian Ludwig

Elisabeth Ismail

Martina Bach

Josef Longen

Heiko Heinz

Beschluss: Der Ortsgemeinderat Thörnich beschließt, die vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss zu wählen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig