Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 27.05.2025 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
Vor Beginn der Tagesordnung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, den TOP 3 öffentlich „27. Änderung des Flächennutzungsplanes; fehlende Zustimmung einer betroffenen Gemeinde; Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO“ von der Tagesordnung abzusetzen. Weiter wurde einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 7 nichtöffentlich „Grundstücksangelegenheiten - Erweiterung der Lagerhalle für den Brand- u. Katastrophenschutz im IRT, Anmietung weiterer Hallenteil“ beschlossen.
Hinweis:
Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlich
1. Mitteilungen
1.1. Gratulation Geburtstage
Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Februar Geburtstag hatten.
2. 27. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Sonderbaufläche Wind auf der Gemarkung Leiwen; Feststellungsbeschluss nach Offenlage
Die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen sind in der den Ratsmitgliedern vorliegenden Synopse aufbereitet und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Herr Jestaedt als beauftragter Planer stellt diese den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates noch einmal vor. Die hier aufgeführte Synopse ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Da die Stellungnahmen zu keiner Änderung des Planentwurfs führen, kann abschließend der Feststellungsbeschluss gefasst werden. Hiernach wird die Verwaltung die Genehmigung bei der Kreisverwaltung beantragen und nach dessen Vorliegen die Änderungsplanung bekanntmachen.
Beschluss:
1. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2. Der Feststellungsbeschluss zur 27. Änderung wird gefasst.
3. Die Verwaltung soll die Genehmigung beantragen und anschließend bekanntmachen, damit die Änderung wirksam wird.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Enthaltungen: 1
3. 30. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Sonderbaufläche Batteriespeicher Gemarkung Föhren, Bereich Industriepark Region Trier; Abwägung und Feststellungsbeschluss
Nach durchgeführten Beteiligungsverfahren sind die Hinweise und Stellungnahmen in der den Ratsmitgliedern vorliegenden Synopse vom Planungsbüro aufbereitet worden. Die hier aufgeführte Synopse ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Herr Heßer stellt die Planung vor, erläutert die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen inkl. seinen Abwägungsempfehlungen.
Beschluss:
1. Den Abwägungsempfehlungen des Planers wird gefolgt.
2. Der Entwurf wird nicht mehr geändert.
3. Die 30. Änderung wird festgestellt und soll der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. 33. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel auf der Gemarkung Föhren
In Föhren soll der großflächige Einzelhandels-Markt vergrößert werden. Das Getränkesortiment soll in ein separates neues Gebäude ausgelagert und die frei werdenden Verkaufsflächen anderweitig genutzt werden. Hierzu hat der Ortsgemeinderat Föhren am 29.04.2025 die Erweiterung des Bebauungsplans beschlossen. Parallel hierzu muss auch der Flächennutzungsplan für diese Entwicklung geändert werden.
Das Büro BKS ist vom Vorhabenträger mit den städtebaulichen Leistungen beauftragt und stellt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die Planung vor. Die planungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Die Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Föhren appelliert an den Verbandsgemeinderat den Änderungen des Flächennutzungsplanes zuzustimmen.
Beschluss:
1. Zur Darstellung weiterer Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel soll der Flächennutzungsplan zum 33. Mal geändert werden.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll durchgeführt werden.
3. Soweit erforderlich, soll eine beschleunigte Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, die die landesplanerische Stellungnahme ersetzt.
4. Außerdem ist bei Bedarf ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen, da der Entwurf des regionalen Raumordnungsplans noch nicht rechtskräftig ist.
5. Sofern in der frühzeitigen Beteiligung und den anderen Verfahren keine kritischen Hinweise eingehen, kann ohne erneute Abstimmung mit dem Verbandsgemeinderat die Planung in die Offenlage geführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Genehmigungsverfügung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für die Haushaltsjahre 2025/26 sowie Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2025
Mit Schreiben vom 14.02.2025 hat die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich die vom Verbandsgemeinderat am 13.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung, den Haushaltsplan (Doppelhaushalt 2025/2026) sowie die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Schweich (4 Betriebszweige) für das Wirtschaftsjahr 2025 vorgelegt und die notwendigen Genehmigungen beantragt.
Nach Überprüfung durch die Kommunalaufsicht werden gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) die Gesamtbeträge der in § 2 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Schweich festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bzw. der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Eigenbetriebe genehmigt.
6. Energetische Sanierung Turnhalle Mehring; Sachstand
Im Klimaschutzteilkonzept der Verbandsgemeinde Schweich waren für die Turnhalle Mehring verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgesehen. Dies sind u. a. die Erneuerung der Heizungsanlage mit Umstellung auf regenerative Energie, Erneuerung der Heizungstechnik inkl. Brauchwasserbereitung sowie Sanierung der Regeltechnik. Hierfür waren im VG-Haushalt für den Planungszeitraum 2021/2022 rd. 430.000 € vorgesehen.
In 2023 wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), Mainz zum EFRE-Fördercall (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) aufgerufen. Hierfür wurde durch die Verbandsgemeinde Schweich Anfang Juni 2023 eine Bewerbung für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid des Ministeriums vom 21.12.2023 wurde die EFRE-Förderung bewilligt. Die energetischen Sanierungsmaßnahmen der Turnhalle Mehring sind mit Bruttogesamtkosten von rd. 1.260.000 € bewilligt. Die Förderquote beträgt 90% (1.134.000 €).
Laut Bewilligungsbescheid des Ministeriums hat die Durchführung und bauliche Fertigstellung bis 30.06.2026 zu erfolgen. Der Mittelabruf hat bis zum 31.12.2026 zu erfolgen.
In der Verbandsgemeinderatssitzung am 22.11.2023 wurde beschlossen, die Architekten/Ingenieure mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen zu beauftragen.
Im Zuge der bisherigen Planungsgespräche zur energetischen Sanierung der Turnhalle Mehring kam die Frage auf, ob die Schulsporthalle Mehring als reine Turnhalle oder aber als Versammlungsstätte behandelt werden muss.
Die Einstufung/Nutzung als reine Turnhalle oder aber als Versammlungsstätte hat Auswirkungen auf die Gebäudeklasse. Bei einer Versammlungsstätte werden umfangreichere Arbeiten im Bereich des baulichen Brandschutzes (à Bildung Brandabschnitte, Brandschutzkonzept, Brandmeldeanlage, Flucht- und Rettungswegepläne), der Lüftungstechnik (à mechanische Entrauchung/RWA-Anlage, geforderter Luftwechsel, Brandschutzklappen zwischen den Brandabschnitten) und der Elektrotechnik (Brandschotts Kabelführung, Rauchwarnmelder, Notausgangsbeleuchtung) erforderlich.
Der damalige Neubau in 1979 wurde als Turnhalle („Standardbau“) genehmigt. Damaliger Bauherr war die Ortsgemeinde Mehring. Die zulässige Nutzungsbegrenzung lag bei max. 200 Personen. In 1994 wurde durch die Ortsgemeinde Mehring eine Nutzungsänderung als Versammlungsstätte (Sonderbau) beantragt. Diesbezüglich gab es bauliche Auflagen, welche auch (in Teilen) umgesetzt wurden, aber nicht mehr den heutigen Anforderungen an den Brandschutz und der Haustechnik entsprechen.
Auf dieser Grundlage wurde 2001 der Besitzübergang und die Bauträgerschaft der Turnhalle Mehring von der Ortsgemeinde Mehring an die Verbandsgemeinde Schweich vollzogen.
Für die Nutzung der Sporthalle zum Schulsport der Grundschule Mehring genügt die Auslegung als reine Turnhalle (max. 200 Personen).
Größere Veranstaltungen mit über 200 Personen finden lediglich von Vereinen der Ortsgemeinde Mehring statt. Aktuell findet 1x jährlich eine größere Veranstaltung durch die Winzertanzgruppe Mehring statt. Die Besucherzahl liegt herbei bei rd. 350-400 Personen.
In v.g. Sachverhalt stellt sich die Frage einer möglichen Kostenübernahme der anfallenden Mehrkosten durch die Ortsgemeinde Mehring von einer reinen Turnhalle zur Versammlungsstätte. Das mit der Planung beauftragte Büro bauart4d, Beckingen hat für die anfallenden Mehraufwendungen eine Kostenschätzung ausgearbeitet. Die Mehrkosten zur Auslegung der Halle als Versammlungsstätte betragen demnach 239.190,00 € Bruttogesamtkosten.
Diesbezüglich fand am 21.05.2025 ein erster Gesprächstermin mit der Ortsgemeinde Mehring statt. Die Ortsgemeinde Mehring hat in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2025 der Kostenübernahme zugestimmt.
Die fristgerechte Umsetzung, Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme wird aktuell von der Verwaltung als äußerst kritisch angesehen. Die entsprechenden Beschlüsse müssen jeweils umgehend gefasst werden, notfalls in Sondersitzungen.
Selbst wenn alle weiteren Schritte in einem hohen Tempo erledigt werden können besteht die Möglichkeit, dass die Förderbedingungen hinsichtlich Bauende und Verwendungsnachweis nicht eingehalten werden können und finanzielle Nachteile drohen. Da jedoch die Erneuerung der technischen Anlagen unabhängig von der EFRE-Förderung sowieso unumgänglich zum Betrieb der Turnhalle ist, sollten die Maßnahmen zügig vorangebracht werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die energetische Sanierung der Turnhalle im erforderlichen Umfang und den Forderungen nach als Versammlungsstätte auszuführen. Die erforderlichen Mehrkosten werden von der Ortsgemeinde Mehring getragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Ausschreibung Brandschutzbedarfsplan
Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung des LBKG werden die kommunalen Aufgabenträger verpflichtet, einen Bedarfsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe vorzuhalten und diesen alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Da sowohl die Verbandsgemeinden als auch der Landkreis von der Neuregelung betroffen sind, wurde von den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren im Einvernehmen mit den Wehrleitungen angeregt, die Bedarfspläne durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen.
Dieses Projekt soll im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit allen Verbandsgemeinden des Landkreises und dem Kreis selbst durchgeführt werden. Ziel ist es, zahlreiche Synergieeffekte (z. B. Optimierung Gebietsabdeckung, Bedarfspläne aus einer „Hand“, Kostenersparnisse) einheitlich im gesamten Kreisgebiet umzusetzen. Daher wird die Kreisverwaltung Trier-Saarburg federführend die Ausschreibung sowie die Beauftragung des Projekts für alle Aufgabenträger vornehmen.
Hinsichtlich der Kosten können derzeit folgende Auskünfte erteilt werden:
Die Gesamtkosten für das Planungsbüro belaufen sich schätzungsweise auf ca. 230.000,- € brutto, wobei die geschätzten Kosten für die Verbandsgemeinde Schweich auf ca. 28.000,- € kalkuliert werden. Die für die Verbandsgemeinde Schweich anfallenden Kosten sind im Nachgang an die Kreisverwaltung zu erstatten.
Mit der Novellierung des LBKG soll jeder Aufgabeträger durchschnittlich einen Mehrbelastungsausgleich i. H. v. 17.000,- € durch das Land RLP erhalten - dieser wird den o. g. Kosten i.H.v. 28.000,- € noch angerechnet. Zusätzlich wird derzeit durch die ADD geprüft, ob anlässlich der o. g. interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls eine Zuwendung des Landes zu erwarten ist.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Ausschreibung eines Brandschutzbedarfsplans für die Verbandsgemeinde Schweich. Die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung wird federführend durch den Landkreis Trier-Saarburg erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
8. Ausschreibung Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 für die FF Longuich
Das aktuelle Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Feuerwehren der VG Schweich sieht für das Haushaltsjahr 2025/2026 u.a. die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10 für die Feuerwehr Longuich vor.
Für die Neubeschaffung des Fahrzeugs sind in den v. g. Haushaltsjahren insgesamt 470.000,00 € vorgesehen. Die Zuwendung des Landes in Höhe von 75.000,00 € (Festbetrag) wurde beantragt und bereits in Aussicht gestellt. Zum Auszahlungszeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF) 10 für die Feuerwehr Longuich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Ausschreibung Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die FF Riol
Anlässlich der Hochwasser- und Starkregeneinsätze im Mai 2024 war u.a. die FF Riol im Einsatz. Das bisher vorhandene Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W, Baujahr 2001) hatte während der Einsatzmaßnahmen einen Motorschaden erlitten. Nach einer Überprüfung in der Werkstatt wurde der Schaden als irreparabel eingestuft, da es aufgrund des Alters zu diesem Fahrzeugmodell/Motor keine erforderlichen Ersatzteile mehr gibt.
Daher wurde sich für eine zügige Neubeschaffung entschieden und für die Haushaltsjahre 2025/2026 Mittel in Höhe von insgesamt 300.000,00 € eingeplant. Die Zuwendung des Landes in Höhe von 41.000,00 € (Festbetrag) wurde beantragt und bereits in Aussicht gestellt. Zum Auszahlungszeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W) für die Feuerwehr Riol. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Anträge auf Zuwendungen aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien
10.1. Mehring/Pölich
Der Verein Finnenbahn Mehring-Pölich e.V. hat mit Unterstützung der Ortsgemeinden Mehring und Pölich auf kommunalen Grundstücken in den letzten zwanzig Jahren einen über die Ortsgrenzen hinaus bekannten und beliebten Sport- und Gesundheitspark entwickelt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Die von den Gemeinden unterstützten Aktivitäten des Vereins haben zuletzt jedoch Ausmaße erreicht, die die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordern, möchte man die vorhandenen Strukturen auf Dauer sichern. Immerhin befindet sich das entwickelte Gelände im Außenbereich, im Wald sowie im Landschaftsschutzgebiet „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“ und bedarf daher besonderer Rücksichtnahme.
Der Verbandsgemeinderat hat bereits im Dezember beschlossen, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern, damit die betroffenen beiden Gemeinden parallel hierzu einen Bebauungsplan aufstellen können.
Um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zu vermeiden haben die Ortsgemeinden Mehring und Pölich eine pragmatische Lösung vorgesehen und werden alle Kosten hälftig tragen. Die erforderlichen Planungsleistungen betragen rd. 28.000€.
Der Bebauungsplan erhält den Namen „Huxlayplateau“.
Zur finanziellen Unterstützung beantragen die Ortsgemeinde Mehring und Pölich höflichst eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien in der Höhe von 14.000€. Dies entspricht 50% der Planungskosten. Die Zuwendung soll hälftig an die Ortsgemeinde Mehring und hälftig an die Ortsgemeinde Pölich erfolgen.
Die Ortsbürgermeisterin der Ortsgemeinde Mehring und der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pölich appellieren an den Verbandsgemeinderat der Zuwendung zuzustimmen. Die Finnenbahn ist eine beliebte Begegnungsstätte für Jung und Alt und eine sehr beliebte touristische Lokation.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt eine Zuwendung in Höhe 14.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Ortsgemeinden Mehring und Pölich zur Erstellung des Bebauungsplans Huxlay. Die Zuwendung soll zu je 50% an die Ortsgemeinde Mehring und an die Ortsgemeinde Pölich gewährt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10.2. Fell
An Pfingsten 2024 kam es in der Region zu einem Starkregenereignis, welches u.a. in der Ortsgemeinde Fell zu starken Schäden an Infrastruktureinrichtungen geführt hat. Besonders im Einzugsgebiet des Nosserbachtales und des Grundtales oberhalb der bebauten Ortslage sind enorme Wassermassen in Richtung Mosel abgeführt worden.
Im Bereich des Besucherbergwerkes Fell kam es infolge der Abflusswelle zu einem Einsturz der Brücke, die vom Besucherparkplatz zum Bergwerk führt. Dieses Haubenbauwerk muss in Gänze ersetzt werden, da die Haube aus Stahlbeton mehrfach gebrochen ist. Auch die Fundamente müssen erneuert werden. Vorhandene Flügelwände, die zum Großteil noch stehen, müssen abgetragen und neu aufgebaut werden. Anschließend muss die Fahrbahn im Bereich des Bauwerkes erneuert werden.
Zur Durchführung der Maßnahme hatte die Ortsgemeinde Fell bereits einen Antrag auf Zuwendung aus dem Investitionsstock gestellt, welcher jedoch abgelehnt worden ist, da sich das Haubenbauwerk außerhalb der Ortslage befindet.
Die Kosten für den Ersatzbau betragen nach erfolgter Ausschreibung rd. 63.000€. Zur finanziellen Unterstützung beantragt die Ortsgemeinde Fell höflichst eine Zuwendung aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien in der Höhe von 20.000€.
Der Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Fell bittet den Verbandsgemeinderat um Zustimmung. Das Besucherbergwerk Fell ist ein touristischer Hotspot in der Region und ist über die Grenzen der Verbandsgemeinde hinaus bekannt und beliebt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt eine Zuwendung in Höhe 20.000€ aus dem Solidarfonds Erneuerbare Energien für die Ortsgemeinde Fell zur Erneuerung des Brückenbauwerks beim Besucherbergwerk Fell.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 27 Nein-Stimmen: 2
11. VG Flächenmanagement, Änderung Ausschreibung Flächenpflege 2025-2027
Es wird Bezug genommen auf die Beschlussfassung zur Ausschreibung der Flächenpflege 2025-2027 in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 13.02.2025.
Das bisher beauftragte Landschaftsplanungsbüro kann das Projekt „Flächenmanagement der VG Schweich“ nicht weiter betreuen. Es hat der Verwaltung daher alle Unterlagen zu diesem Projekt übergeben. Darunter war auch die bereits vorbereitete Ausschreibung für die Flächenpflege 2025-2027 mit allen notwendigen Unterlagen.
Die Unterlagen wurden schon für eine Ausschreibung als Gesamtpaket erstellt, bevor der Verbandsgemeinderat am 13.02.2025 den Beschluss über die Ausschreibung in zwei Losen gefasst hat. Die vorbereitete Ausschreibung sieht deshalb nun keine Aufteilung in zwei Lose vor.
Eine Änderung der Ausschreibung ist ohne weiteres nicht möglich. Außerdem erlangt die Verbandsgemeinde Schweich keine Vorteile durch die Aufteilung in verschiedene Lose. Eine europaweite Ausschreibung ist auch bei einer Aufteilung in verschiedene Lose erforderlich.
Damit die bereits aufwendig vorbereiteten Unterlagen verwendet werden können, wäre eine Änderung des Beschlusses erforderlich.
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt die Ausschreibung der Flächenpflege 2025-2027 ohne Aufteilung in zwei Lose.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits vorbereitete Ausschreibung zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12. Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin - § 119 Abs. 3 LBG
Am 01.01.2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Damit wurde u. a. das Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) und die Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) geändert.
In § 119 LBG wurde folgender Abs. 3 neu eingefügt:
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgebübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan. Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates liegen die Nebentätigkeiten vor.
13. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 02.05.2025 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:
| Datum | Zuwendungsgeber | Anschrift | Betrag | Zuwendungszweck |
| 29.11.2024 | Herr Sebastian Schmidt | 54343 Föhren | 500,00 € | Geldspende: Basketballkorb am Schulhof Grundschule Föhren |
| 19.11.2024 | Herbert Schu GmbH Heizung + Sanitär | 54340 Leiwen | 408,77 € | Sachspende: Handbrause u. Brauseschlauch f. Freiwillige Feuerwehr Leiwen |
| 04.02.2025 | Aquameter System-Messtechnik | 66806 Ensdorf | 500,00 € | Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Föhren |
| 26.02.2025 | Zweckverband Industriepark Region Trier | 54343 Föhren | 3.630,14 € | Sachspende: Touchbildschirm für die Feuerwehren der VG Schweich |
| 01.04.2025 | Frau Anna Schneider | 54340 Leiwen | 170,00 € | Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Leiwen |
| 09.04.2025 | Herr Markus Porten | 54341 Fell | 250,00 € | Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Fell |
Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
14. Verschiedenes
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15. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
TOP 2 nicht öffentlich:
Grundstücksangelegenheiten; Ankauf LBM Mehring
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Verkauf von Grundstücken in der Gemarkung Mehring an das LBM zu.
TOP 3 nicht öffentlich:
Grundstücksangelegenheiten; Bauvorhaben Sparkasse
Der Verbandsgemeinderat stimmt einer Grenzbebauung auf einem Grundstück in der Gemarkung Schweich und einem Grundstückstausch und der Bewilligung von Dienstbarkeiten zu.
TOP 4 nicht öffentlich:
Grundstücksangelegenheit; Altes Weinhaus
Der Verbandsgemeinderat Schweich stimmt dem Erwerb eines Grundstücks in der Gemarkung Schweich zu.
TOP 5 nicht öffentlich:
Personalangelegenheit; Höhergruppierungen
Der Verbandsgemeinderat stimmt den Höhergruppierungen in den Teams Fachbereich 4 Bürgerdienste, Fachbereich 1 Zentrale Dienste und im Fachbereich 3 Bauen zu.
TOP 6 nicht öffentlich
Personalangelegenheit; zusätzliche Stelle EDV
Der Verbandsgemeinderat stimmt einer zusätzlichen Stelle im Bereich der EDV zu.
TOP 7 nicht öffentlich:
Grundstücksangelegenheiten - Erweiterung der Lagerhalle für den Brand- u. Katastrophenschutz im IRT, Anmietung weiterer Hallenteil
Der Verbandsgemeinderat stimmt der weiteren Anmietung einer Lagerhalle für den Brand- und Katastrophenschutz im IRT zu.