Unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten Erich Bales findet am 22.11.2023 im Kulturzentrum "Alte Schule", Schulstraße 17 in Mehring eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Mitteilungen |
| 1.1. | Gratulation Geburtstage |
Der Vorsitzende Herr Erster Beigeordneter Erich Bales gratuliert allen Mitgliedern des Verbandsgemeinderates, die seit der Sitzung im September 2023 Geburtstag hatten.
| 1.2. | Verbesserung der Schülerbeförderung für die Betreuungskinder an der Grundschule Klüsserath |
In der letzten Verbandsgemeinderatssitzung am 05.09.2023 wurde die fehlende Schülerbeförderung am Nachmittag für die Betreuungskinder aus den Moselgemeinden Ensch, Pölich und Schleich, welche die Grundschule in Klüsserath besuchen, beanstandet.
Die Verbandsgemeinde Schweich bietet an der Grundschule Klüsserath eine Nachmittagsbetreuung an fünf Schultagen von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr an.
Für die Betreuungskinder aus Ensch gibt es lediglich eine Rückfahrt um 13:58 Uhr. Dieser Bus fährt allerdings nicht die nachfolgenden Gemeinden Schleich und Pölich an, so dass die Betreuungskinder aus diesen Ortsgemeinden über keinen Rücktransport am Nachmittag verfügen. Derzeit sind es insgesamt 5 Kinder aus den Ortsgemeinden Pölich und Schleich, für die keine Busbeförderung nach Hause um 13:58 Uhr besteht.
Die Fahrten nach der Betreuung am Nachmittag sind keine Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung des Kreises, dennoch ist es der Verbandsgemeinde als Schulträger ein großes Anliegen, dass die Rückfahrten nach dem Ende der Nachmittagsbetreuung um 14.00 Uhr und um 16:00 Uhr gewährleistet sind.
Auch im Hinblick auf den gesetzlich festgelegten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ist eine Schülerbeförderung für die Betreuenden Grundschulen am Nachmittag sehr wichtig.
Aus diesem Grund hatte die Bürgermeisterin den Landrat am 19.09.2023 persönlich angeschrieben und darum gebeten, eine Busbeförderung für die Betreuungskinder aus Pölich und Schleich auch um 13:58 Uhr zu ermöglichen und einen generellen Rücktransport für die Betreuungskinder an der Grundschule Klüsserath um 16:00 Uhr einzurichten.
In einem Antwortschreiben des Landrates vom 12.10.2023 teilte er mit, dass die Kreisverwaltung auf freiwilliger Basis nach den Herbstferien die Fahrstrecke um 13:58 Uhr nach Ensch auf die Orte Schleich und Pölich erweitern werde. Eine Rückfahrt der Betreuungskinder um 16 Uhr in die vorgenannten Orte könne nicht eingerichtet werden, da zu diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug zur Verfügung steht.
| 2. | 28. Änderung des Flächennutzungsplan; Erweiterung einer Sonderbaufläche für die Windkraft in Mehring |
Aufgrund des im Sommer 2022 von der Bundesregierung beschlossenen sog. Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG), welches im Juli 2023 noch einmal ergänzt wurde, sind die einzelnen Bundesländer dazu verpflichtet, in den nächsten Jahren einen prozentualen Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen (Flächenbeitragswerte). Die Verbandsgemeinde Schweich beabsichtigt auch weiterhin einen angemessenen Beitrag für die Erfüllung der klimapolitischen Ziele des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien zu leisten. Mittels ihrer Bauleitplanung hat die Verbandsgemeinde in den vergangenen Jahren bereits mehrere Flächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. In Rheinland-Pfalz sollen die Werte nach aktueller Informationslage zwar grundsätzlich über die Regionalplanungen (ROPs) sichergestellt werden. Für die weitere Flächenbereitstellung können jedoch auch bereits bestehende Windgebiete in Flächennutzungsplänen und deren angrenzende Bereich eine wichtige Rolle spielen, da diese in vielen Fällen in der Vergangenheit bereits planerisch untersucht und bewertet wurden und nun vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse neu bewertet werden können. Somit lässt sich mit vergleichsweise geringem planerischem Aufwand ein zusätzliches Potenzial heben.
Südlich der Gemeinde Mehring im Mehringer Wald wurden bereits im Jahr 2002 im Zuge der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2012 der Verbandsgemeinde Sondergebiete für die Nutzung der Windenergie vorgesehen (Sondergebiete – Nutzung der Windenergie, Mehringer Wald – Me-SO1 bis Me-SO4). Im Zuge der 2. FNP-Fortschreibung wurden diese dann zur Ausweisung gebracht. Östlich der Autobahn liegt dabei der kleinste Teilbereich Me-SO4 mit nur ca. 0,9 ha Größe.
Im Zug der 11. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Schweich - Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraft“, welche die großräumige Ausweisung weiterer Windenergie-flächen in der Verbandsgemeinde zum Gegenstand hatte und im Jahr 2020 von der Kreisverwaltung genehmigt wurde, blieb der betreffende Teilbereich Me-SO4 im Bestand berücksichtigt.
Mit nur 0,9 ha Fläche ist das FNP-Sondergebiet Me-SO4 jedoch sehr klein und für den Flächenbedarf einer modernen Windenergieanlage nicht mehr geeignet. Um den Beitrag, den die Verbandsgemeinde Schweich mit ihrem guten Windpotenzial bei der Bereitstellung von Flächen für die Windenergienutzung leisten kann, weiter zu erhöhen, kommt eine Vergrößerung der Fläche in Betracht. Neben der Schaffung einer ausreichenden Ausdehnung der Fläche für eine moderne Windenergieanlage kann an dieser Stelle auch gleich der Raum für eine weitere Anlage generiert werden. Dies erhöht das Erzeugungspotenzial der Stromgewinnung.
Bereits 2003, bei der erstmaligen Ausweisung der Fläche, wurde im Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes betont, dass durch die relativ große Ferne zu Siedlungen (Naurath/Wald)) keine erheblichen Immissionsbelastungen ausgehen. Auch zu einzelnen Wohnhäusern kann ein angemessener Abstand eingehalten werden. Der Waldbereich ist durch die Lärmbelastung der Autobahn stark vorbelastet, so dass eine Einschränkung der Erholungsfunktion des Waldes nicht anzunehmen ist. Aus forstwirtschaftlicher Sicht stand einer Nutzung des Bereiches für die Errichtung von Windkraftanlagen damals grundsätzlich nichts entgegen.
An dieser Einschätzung gilt es nun anzuknüpfen und zu überprüfen, inwieweit sich die Fläche vor dem Hintergrund aktueller Bewertungsmaßstäbe erweitern lässt.
Dies kann in Form einer sogenannten „isolierten Positivplanung“ geschehen, die bereits an anderen Stellen in der Verbandsgemeinde ebenfalls per Beschluss angestoßen wurde. Der Bundesgesetzgeber ermöglicht es den planenden Gemeinden auf der Grundlage des § 245e Abs. 1 Baugesetzbuch zusätzliche Flächen zu dem bereits abgewogenen Planungskonzept hinzuzufügen, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Der Gesetzgeber hat hier klargestellt, dass von der Wahrung der Grundzüge regelmäßig ausgegangen werden kann, wenn die zusätzliche Fläche eine Größe von weniger als 25 % der ursprünglich ausgewiesenen Fläche beträgt. Dies trifft auch noch auf die beabsichtigte Erweiterung der Fläche Me-SO4 zu. Die formalen Voraussetzungen für eine sog. isolierte Positivplanung, die über das bisherige Planungskonzept hinausgeht, sind somit auch hier gegeben.
In der Sitzung des Umweltausschusses gemeinsam mit der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung im September haben die anwesenden Ausschussmitglieder den Ausbau von weiteren Flächen für die Windenergienutzung begrüßt. Sofern künftig weitere Flächen entwickelt werden sollen, sind die Interessen unserer Gemeinden in besondere Weise zu berücksichtigen.
Die vorgesehene Erweiterung erfolgt auf kommunalen Flächen, so dass die kommunalen Interessen an dieser Entwicklung berücksichtigt sind.
In der Sitzung wurde dem Verbandsgemeinderat entsprechende Planung von Herrn Jestaedt vorgestellt.
Beschluss:
| 1. | Im Zuge der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen ergänzend Sonderbauflächen für die Windkraft um den bereits bestehenden Standort Me-SO4 dargestellt werden (Aufstellungsbeschluss). |
| 2. | Die Flächennutzungsplanänderung soll auf der Grundlage des § 245e Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer sogenannten „isolierten Positivplanung“ erfolgen. |
| 3. | Die landesplanerische Stellungnahme soll hierzu angefordert werden. |
| 4. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll alsbald durchgeführt werden. |
| 5. | Das Büro Jestaedt + Partner, Mainz, soll die städtebaulichen Leistungen bearbeiten und direkt mit dem interessierten Investor abrechnen. |
| 6. | Mit dem Investor soll eine Vereinbarung abgeschlossen werden, die insbesondere die Übernahme sämtlicher Kosten beinhaltet. |
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 23 Nein-Stimmen: 3
| 3. | 29. Änderung des Flächennutzungsplans; Darstellung einer Sonderbaufläche für Wohnmobilstellplatz in Thörnich |
Es gibt an der Mosel weiterhin eine rege Nachfrage an Wohnmobilstellplätzen. Die Ortsgemeinde Thörnich möchte die hiermit einhergehende Wertschöpfung wahrnehmen und gemeinsam mit einem ortsansässigen Winzer ein weiteres Angebot entwickeln. Hierzu ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Dem Verbandsgemeinderat liegen entsprechende Pläne und Erläuterungen zur gewünschten Entwicklung vor.
Egbert Sonntag wurde vom Investor mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragt. Er stellt die Planung in der Sitzung dem Verbandsgemeinderat vor.
Beschluss:
| 1. | Im Zuge der 29. Änderung soll der Flächennutzungsplan Sonderbauflächen für einen Wohnmobilstellplatz in Thörnich darstellen. (Aufstellungsbeschluss) |
| 2. | Alle Kosten der Planung hat der Investor direkt zu tragen. |
| 3. | Die landesplanerische Stellungnahme soll bei der Kreisverwaltung beantragt werden. |
| 4. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll durchgeführt werden. |
| 5. | Sofern in den v.g. Verfahrensschritten keine nennenswerten Probleme auftreten, die eine Abstimmung mit dem Verbandsgemeinderat erfordern, kann im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes direkt in die Offenlage geführt werden. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 4. | Integriertes Klimaschutzkonzept und Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement |
Mit dem Ziel, die bisherige Energie- und Klimaschutzarbeit fokussiert voranzutreiben, hat der Verbandsgemeinderat Schweich am 01.09.2021 die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes und die Einstellung eines Klimaschutzmanagers beschlossen. Das Konzept wurde seit dem 01.05.2023 durch den Klimaschutzmanager der Verbandsgemeindeverwaltung unter Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure erarbeitet und ist nun fertiggestellt. Es wurde fristgerecht am 31.10.2023 beim Fördermittelgeber eingereicht. Mit dem integrierten Klimaschutzkonzept wurde eine neue Grundlage für eine lokale Klimaschutzarbeit von hoher Qualität geschaffen, die eine nachhaltige Zukunft gestaltet
Wesentlicher Grundgedanke ist es, kommunales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen aller weiteren Akteurinnen und Akteure in der Verbandsgemeinde zu verbinden. Mit der Unterstützung von Akteurinnen und Akteure soll zielgerichtet auf die eigenen Klimaschutzziele hingearbeitet werden. Das Integrierte Klimaschutzkonzept ermöglicht der Verbandsgemeinde Schweich, die vorhandenen Einzelaktivitäten und Potenziale sowie die bereits durchgeführten Projekte zu bündeln und Multiplikatoren- und Synergieeffekte zu schaffen und zu nutzen. Potenziale in den verschiedenen Verbrauchssektoren (Haushalte, Verkehr, Wirtschaft und Verwaltung) wurden aufgedeckt und in ein langfristig umsetzbares Handlungskonzept zur Reduzierung der THG-Emissionen ausgearbeitet.
Herzstück des Integrierten Klimaschutzkonzept bildet der Maßnahmenkatalog, der die o.g. Grundlage für die lokale Klimaschutzarbeit der kommenden Jahre bildet Dieser umfasst insgesamt 29 Maßnahmen aus den Sektoren und Handlungsfeldern „Strategisch Übergreifend“; „Erneuerbare Energien“; „Private Haushalte“; „Umwelt- und Klimaanpassung“ und „Mobilität“.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept ist der Vorlage als ergänzendes Dokument beigefügt.
Das Klimaschutzmanagement (KSM) der Verbandgemeinde Schweich ist für die Koordination und das Management der Maßnahmenumsetzung des Integrierten Klimaschutz- und Klimaschutzkonzeptes zuständig. Dabei fungiert das KSM als zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle von Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Klimaanpassung für die unterschiedlichen Zielgruppen Wirtschaft, Kommunen, Bürger, etc.
Das Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement wird über die Kommunalrichtlinie (BMWK) für drei Jahre zu 40 % gefördert. Zu den förderfähigen Kosten zählen neben den Personalkosten auch Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Sachkosten, Unterstützung durch externe Dienstleister und Fort- und Weiterbildung des Klimaschutzmanagements. Der Förderantrag wurde fristgerecht (laut Fördermittelgeber musste die Einreichung spätestens 6 Monate vor Ende des Erstvorhabens erfolgen) gemeinsam mit dem Konzept am 31.10.2023 eingereicht.
In der Sitzung wurde seitens des Klimaschutzmanagers der VG Schweich das Klimaschutzkonzept dem Verbandsgemeinderat in seinen wesentlichen Eckpunkten vorgestellt. Hierbei wurde auf die Entwicklung, die durchgeführten Analysen und auf den Maßnahmenkatalog eingegangen.
Die CDU-Fraktion befürwortet das erarbeitete Konzept und glaubt an die unmittelbaren positiven Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde. Es wurde festgestellt, dass nun alle notwendigen Zahlenwerke und Planung erstellt wurden. Darauf aufbauend kann folglich eine strukturierte Umsetzung erfolgen. Der Weg wurde mit dem Klimaschutzkonzept vorbereitet und eröffnet, nun muss man diesen auch gehen.
Auch die Grünen-Fraktion steht voll und ganz hinter dem erarbeiteten Klimaschutzkonzept. Aber auch hier wird gefordert, dass die ganzen Planungen zukünftig auch umgesetzt werden müssen. Auch wird darauf hingewiesen, dass in den Ortsgemeinden nach möglichem potential Ausschau gehalten wird.
Seitens der FWG-Fraktion wird die umfangreiche Bestandsanalyse sehr begrüßt. Auch hier wird gefordert, dass zukünftig die gesammelten Ziele und Maßnahmen strategisch umgesetzt werden sollen.
Die SPD-Fraktion ist ebenfalls dem Klimaschutzkonzept durchaus positiv gestimmt. Vor allem die rege und intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sei vorbildlich. Jetzt geht es darum, dass man am planerischen Konzept anknüpft und dieses manifestiert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt das vorliegende Klimaschutzkonzept.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Fortführung des Klimaschutzmanagements und der zugehörigen Personalstelle – vorbehaltlich der positiven Förderzusage zum Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement –zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 5. | Sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen |
Vor Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlässt Ratsmitglied Herr Joachim Christmann den Sitzungsbereich und nimmt in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Platz.
Die sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen wurde durch den Kreis vor kurzer Zeit evaluiert.
Bei der ersten Präsentation der Evaluation beim Unterausschuss Jugendhilfeplanung des Landkreises am 14.09.2023 wurde bereits festgestellt, dass der Personalbedarf bei der Verbandsgemeinde Schweich und bei den anderen Verbandsgemeinden nicht ausreichend ist und ein Mehrbedarf besteht. Bei der Verbandsgemeinde Schweich besteht ein Bedarf von einer weiteren Stelle. Nach Abstimmung mit allen Verbandsgemeinden im Kreis Trier-Saarburg sollen die Verbandsgemeinden befristet für zwei Jahre maximal 25 % der Personalkosten für den Bedarf der jeweiligen Verbandsgemeinde mitfinanzieren. Danach soll der Kreis die Kosten der sozialpädagogischen Arbeit an Grundschulen alleine tragen.
Die bisherige Stelle der Verbandsgemeinde Schweich wurde in der Vergangenheit freiwillig mit 50 % der Kosten bezuschusst. Bei der beabsichtigten Ausweitung der Stelle mit einer Mitfinanzierung von 25 % durch die Verbandsgemeinde Schweich ergeben sich keine deutlichen Mehraufwendungen gegenüber der bisherigen Mitfinanzierung.
Der Ausschuss hat empfohlen, seitens der Verbandsgemeinde 2 Vollzeitäquivalente für sozialpädagogische Arbeiten an Grundschulen für 2 weitere Jahre mit 25 % zu bezuschussen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, 2 Vollzeitäquivalente für sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen für 2 weitere Jahre mit 25% zu bezuschussen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
| 6. | Soziale Betreuung von Flüchtlingen und Ehrenamtsbetreuung; Angebot des DRK |
Seit dem 01.07.2023 stellt der Kreis Trier-Saarburg durch das DRK der Verbandsgemeinde eine sozialpädagogische Fachkraft zu Verfügung. Diese Stelle wird durch Frau Peteri wahrgenommen. Sie dient schwerpunktmäßig der ehrenamtlichen Betreuung der Ehrenamtshelfer im Bereich der Flüchtlingshilfe und teilweise auch der sozialen Betreuung der Flüchtlinge.
Im Verbandsgemeinderat am 16.05.2023 wurde die schwierige Situation der Flüchtlingsbetreuung dargestellt. Besonders bei der sozialen Betreuung und der Wohnungsakquise besteht ein zusätzlicher Stellenbedarf. Der Verbandsgemeinderat hat jedoch einer Aufstockung der Personalkapazitäten nicht zugestimmt, vielmehr sollte die Betreuung der Flüchtlinge über ein Angebot des freien Trägers DRK auf Kosten der Verbandsgemeinde Schweich erfolgen.
Das Angebot der DRK beläuft sich auf Personalkosten von 74.000 €. Der/die MitarbeiterIn des DRK soll sachlich und räumlich in die Sozialverwaltung der Verbandsgemeinde integriert werden
Die Personalgestellung soll zunächst auf 5 Jahre befristet werden. Nach Einschätzung der Verwaltung wird die Betreuung der Flüchtlinge durch die Kommunen eine Daueraufgabe sein. Die Stelle ist erforderlich, da die Flüchtlingszahlen weiter stetig ansteigen und die sozialpädagogische Betreuung durch die Sachbearbeiter der Sozialverwaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. Außerdem verfügen die Mitarbeiter nicht über die sozialpädagogische Ausbildung. Die Betreuung der Flüchtlinge ist jedoch unabdingbar für eine gute Integrationsarbeit. Die Stelle soll direkter Ansprechpartner für die Flüchtlinge in der Verwaltung sein. In den Gemeinschaftsunterkünften des Kreises hat man mit einer sozialpädagogischen Fachkraft, die in der Nähe der Verwaltung angesiedelt ist, sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, das Angebot des DRK anzunehmen und so den Personalmehrbedarf bei der sozialpädagogischen Betreuung der Flüchtlinge zu decken.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Angebot des DRK anzunehmen und so den Personalmehrbedarf bei der sozialpädagogischen Betreuung der Flüchtlinge in der Verbandsgemeinde Schweich zu decken.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 7. | Zuschuss Anmietung Kleiderkammer DRK |
Die Kleiderkammer des DRK Schweich ist momentan im Keller des Alten Weinhauses untergebracht. Jedoch sind diese Räumlichkeiten durch nicht behebbare bauliche Mängel nicht weiter nutzbar. Deshalb sucht das DRK Schweich neue Räumlichkeiten.
Die bisherigen Räumlichkeiten im Alten Weinhaus wurden dem DRK kostenfrei zu Verfügung gestellt. Über andere Räumlichkeiten, die dem DRK zur Verfügung gestellt werden könnten, verfügt die Verbandsgemeinde nicht. Daher muss das DRK auf dem freien Markt nach geeigneten Räumlichkeiten suchen. Diese Kosten kann das DRK als gemeinnütziger Verein jedoch nicht eigenständig aufbringen. Daher hat das DRK um Unterstützung durch die Verbandsgemeinde gebeten.
Die Kleiderkammer des DRK Schweich ist die einzige Kleiderkammer im gesamten Kreis Trier-Saarburg. Hier können sich Flüchtlinge sowie einkommensschwache Menschen mit Kleidung und Haushaltsartikeln, wie Töpfe, Teller etc., ausstatten. Die Waren der Kleiderkammer werden dem DRK aus der Bevölkerung gespendet.
Die Kleiderkammer leistet somit einen essenziellen Anteil bei der Versorgung von Flüchtlingen und einkommensschwachen Menschen. Ohne die Kleiderkammer des DRK Schweich müsste die Verbandsgemeindeverwaltung die Erstausstattung für Flüchtlinge, wie Kleidung und Haushaltswaren aus Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetzes selber einkaufen und an die Flüchtlinge verteilen. Auch einkommensschwache Menschen hätten keine Möglichkeit, sich kostenfrei Kleidung zu beschaffen.
Der Ausschuss hat empfohlen, die Anmietung der DRK-Kleiderkammer mit 10.000,00 € zu unterstützen.
Da dem Verbandsgemeinderat noch keine konkreten Zahlen von Mietangeboten seitens des DRK vorliegen, wird eine pauschale Unterstützung von 10.000,00 € abgelehnt. Um zeitnah eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen zu können, wird die Beschlussfassung auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Entscheidung des Tagesordnungspunkts über die Anmietung einer DRK Kleiderkammer auf den Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 8. | Sanierungskonzept Turnhallen |
Im letzten Jahr wurden durch das Architekturbüro Dillig, Simmern an den Sporthallen Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Mehring und Trittenheim Gebäudezustandsbewertungen durchgeführt.
Laut den Berichten beträgt das maximale Investitionsvolumen für die sechs Hallen rd. 7,9 Mio €. Hierbei handelt es sich um Kostenprognosen (reine Schätzkosten), die zur Orientierung und Übersicht hinsichtlich etwaiger weiterer Prüfungen und Planungen dienen.
Die Gebäudezustandsbesichtigung zeigt den Sanierungsumfang der Turnhallen einschl. Außenanlagen auf. Die Bewertung der TGA-Gewerke (technische Gebäudeausstattung) und die energetische Betrachtung des Gebäudes gehören ebenfalls dazu.
Sicherheits- und gesetzliche Anforderungen (z. B. Statik, Brandschutz, Betriebssicherheit, Arbeitssicherheit etc.) wurden nicht geprüft und sind gesondert durch Brandschutzbehörde, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, TÜV etc. zu prüfen. Im Rahmen von zukünftigen Sanierungsmaßnahmen an den Turnhallen, werden diese Anforderungen mit den Fachbehörden (Unfallkasse, Brandschutzreferat, Bauamt etc.) abgestimmt.
Zum Fördercall des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms (Förderperiode 2021-2027) wurde Anfang Juni 2023 eine Bewerbung für die energetische Komplettsanierung der Turnhalle Mehring eingereicht. Die Gesamtausgaben aller energetischen Sanierungsmaßnahmen für die Turnhalle Mehring belaufen sich auf rd. 1.260.000 €. Aufgrund dieser Sanierungsmaßnahmen könnten rd. 85% Endenergiebedarf Wärme eingespart werden. Bei einer Zusage kann mit einer Förderung von bis zu 90% aus EFRE-Mitteln und aus Landeshaushaltsmitteln des Kommunalen Klimapaket RLP gerechnet werden. Leider erfüllten die übrigen Turnhallen die Voraussetzungen für dieses Förderprogramm nicht, so dass kein weiteres Modellprojekt im Rahmen der Turnhallensanierungen gemeldet werden konnte.
Das EFRE-Förderprogramm ist ein zweistufiges Verfahren. Nach der 1. Stufe hat die Verbandsgemeinde Schweich eine Zusage erhalten und kann nun in der 2. Stufe einen Antrag auf Förderung stellen, dem noch weitere Unterlagen (z. B. Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen) beizufügen sind.
Die erforderlichen Sanierungen der übrigen Turnhallen sollen als Einzelmaßnahmen sukzessive in den nächsten Jahren umgesetzt werden und es wird im Einzelfall geprüft, ob Förderprogramme greifen.
Dem Verbandsgemeinderat liegt eine Prioritätenliste vor, die die sicherheitsrelevanten Maßnahmen (Sporthallendecken, Sportbodenbeläge, Prallwände, Heizung, Elektro etc.) vorrangig berücksichtigt. Die Priorität konzentriert sich zunächst nur auf die Zustandsbewertungen D der Berichte, da diese einen kompletten Austausch bzw. Erneuerung der Gewerke/Elemente empfehlen.
Da es sich bei den Maßnahmen um laufende Unterhaltungsmaßnahmen handelt und den Ergebnishaushalt belasten, wurden die Sanierungs-Maßnahmen auf die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 verteilt.
Defekte und nicht mehr funktionstüchtige Sanitärausstattungen wie z. B. Sanitärelemente, WC-Anlagen, Waschbecken etc. sowie veraltete und nicht mehr regulierbare Heizkörper sollen nach und nach ausgetauscht werden und über Mittel der laufenden Unterhaltung finanziert werden. Hierzu müsste in den nächsten Haushaltsplänen (2025 – 2028) der Ansatz für laufende Unterhaltung (Kto. 5231) bei den betreffenden Schulen entsprechend erhöht werden (zwischen 3.000 € und 12.000 € pro Haushaltsjahr).
Die nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie z. B. Fliesenbelag an Wänden und Böden in den Sanitäranlagen und sonstigen Räumen sollen nachrangig saniert werden.
Ebenso sind die für die Turnhalle Mehring dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen (Heizung und Dacheindeckung) bei der Mittelanmeldung mit zu berücksichtigen, falls die energetische Komplettsanierung nicht über das EFRE-Förderprogramm abgewickelt werden kann.
Im Vorfeld ist mit den Architekten noch abzuklären, inwieweit gebäudeübergreifend gleiche, sanierungsbedürftige Gewerke gemeinsam durchgeführt werden können, um evtl. Kosten und Zeit einzusparen z. B. durch gemeinsame Ausschreibungen.
Weiterhin ist abzufragen, ob es realistisch erscheint, dass die Maßnahmen in den Sommerferien ausgeführt werden können oder ob mit zeitweisen Sperrungen der Hallen gerechnet werden muss.
Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 über die vorgestellte Prioritätenliste beraten und der nachfolgender Beschluss empfohlen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt
| 1. | Die Planungen für die gemäß der Prioritätenliste vorgesehenen Maßnahmen 2024 für die Turnhallen Föhren und Leiwen an ein Architekturbüro zu vergeben und die Ausschreibungen vorzubereiten. |
| 2. | Im Falle einer Bewilligung des EFRE-Förderantrages für die energetische Sanierung der Turnhalle Mehring die Architekten/Ingenieure mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen zu beauftragen. |
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 9. | Grundschule Longuich - Erweiterung |
In die Grundschule Longuich gehen zurzeit 104 Schüler und Schülerinnen, die auf sechs Klassen aufgeteilt sind. Laut der Gemeindestatistik wächst in den darauffolgenden Jahren die Zahl bis auf 125 Schüler/innen an. Aufgrund dieses enormen Zuwachses wird ab dem Schuljahr 2024/2025 mit sieben Klassen und ab dem Schuljahr 2026/2027 bereits mit acht Klassen gerechnet. Die siebte Klasse kann in dem Mehrzweckraum der Turnhalle Longuich untergebracht werden, an deren Bau sich die Verbandsgemeinde zwecks Nutzung als Betreuungsraum bzw. Klassenraum beteiligt hatte und seit dem Schuljahr 2020/2021 der Grundschule zur Verfügung steht.
Für die achte Klasse stehen keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung und die Klassenraumkapazität an der Grundschule Longuich muss erweitert werden. Aus diesem Grund hat die Schulabteilung mit Mail vom 26.09.2023 den Raumbedarf ab dem Schuljahr 2026/2027 der ADD gemeldet. Neben einem weiteren Klassenraum wurde auch ein Betreuungsraum als dringend erforderlich angezeigt.
Nach telefonischer Rückfrage bei der ADD Trier am 17.10.2023 teilt der Sachbearbeiter mit, dass ein Mehrbedarf an Räumlichkeiten für die Grundschule Longuich durchaus gesehen wird. Die ADD bittet darum, nochmals die aktuelle Schulstatistik zu übersenden. Sie empfiehlt weiterhin, den Bedarf an einer Ganztagsschule abzufragen und danach -Anfang nächsten Jahres- eine Ortsbesichtigung gemeinsam mit ADD und SGD Nord zu vereinbaren.
Letztendlich entscheidet die ADD über den dauerhaften Bedarf von Klassen- und Betreuungsräumen.
In Falle einer Genehmigung für den dauerhaften Raumbedarf würden für einen Neu- bzw. Erweiterungsbau zuwendungsfähige Kosten pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche (je Raum à 60m²) multipliziert mit dem gültigen Kostenrichtwert (derzeit 4.561 €) anerkannt werden. Von diesem Betrag erhält der Schulträger eine 60%ige Förderung. Im Fall von zwei genehmigten Räumen (120 m²) könnte mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 550.000 € und somit einer Förderhöhe von ca. 330.000 € gerechnet werden (120 m² x 4.561 € x 60%). Der Kreis bezuschusst die Maßnahme mit einem Pflichtanteil in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Kosten.
Im Falle der Errichtung einer Ganztagsschule steht dem Schulträger eine Förderung für eine Mensa und zwei Betreuungsräume zu. Die Höhe richtet sich auch hier, wie oben beschrieben, nach der genehmigten Hauptnutzfläche.
Als Kostenbeispiel kann man hier die Grundschule Mehring erwähnen, der ein Klassenraum und ein Betreuungsraum genehmigt und mit einem Festbetrag von 250.000 € gefördert wurde. Der Pflichtanteil des Kreises betrug rd. 41.700 €. Die Maßnahme kostete rd. 950.000 €, so dass beim Schulträger ein Eigenanteil von rd. 660.000 € verblieb.
Eine weitere Alternative wäre, die Aufstellung von zwei freiwerdenden Klassencontainern der Grundschule Schweich. Diese eignen sich aufgrund ihrer Höhe jedoch nur für eine temporäre Aufstellung, da sie nicht über die vorgeschriebenen Raummaße für Klassenräume (lichte Raumhöhe von 3m) verfügen. Hierfür gibt es keine Schulbauförderung. Es entstehen Kosten für den Ab- und Aufbau der Container einschließlich Erschließungskosten am neuen Standort.
Am 15.10.2023 schrieb die Schulleiterin Frau Guillaume an Frau Horsch und bittet darum, für die Erweiterung keine Container aufzustellen. Sie verweist darauf, dass bereits im Jahr 2013 die Grundschule auf eine Erweiterung gedrungen und sich gegen eine Containerlösung ausgesprochen hatte. Für Planungen sei damals bereits ein Architekturbüro beauftragt worden.
Tatsächlich wurde im April 2013 aufgrund der damaligen Schulstatistik und der zu erwartenden zeitlich begrenzten Erhöhung der Schülerzahlen (drei der nächsten vier Einschulungsjahrgänge) im Schulträgerausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss/Bauausschuss die Handlungsalternativen „Kauf/Miete von mobilen Klassenräume“, „Erweiterung außerhalb bestehender Räume“ und die „Änderung des Schulbezirks“ erörtert und diskutiert. Das Architekturbüro Schuh und Weyer stellte in dieser Sitzung verschiedene Lösungsvarianten vor.
Seitens des Landes wurde kein dauerhafter Bedarf anerkannt. Auch die Anschaffung oder das Anmieten mobiler Klassenräume sollte nicht gefördert werden.
Die Schulleitern, Frau Guillaume und auch die Ortsgemeinde Longuich hatten daraufhin die Umnutzung bestehender Kapazitäten (Musikraum und Essens-/Betreuungsraum) als sog. „mitwachsenden Grundschule“ beantragt. Die Ortsgemeinde erklärte sich bereit, Räume im Dorfgemeinschaftshaus kostenlos für das Mittagessen zur Verfügung zu stellen.
In der Verbandsgemeinderatssitzung am 25.06.2013 wurden die Planungen für die Schaffung neuer Klassenräume durch das Architekturbüro Schuh und Weyer vorgestellt und der Verbandsgemeinderat beschloss die notwendigen Ausschreibungen zur Durchführung der Variante „mitwachsende Grundschule“ vorzunehmen.
Etwa zeitgleich wurden an der Grundschule Longuich die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt und 1 Jahr später die Toilettensanierung.
Im Schuljahr 2016/2017 waren an der Grundschule Longuich 7 Klassen zu bilden, im Bestand waren zwischenzeitlich 6 Klassenräume. Dieser Mehrbedarf war absehbar für nur ein Jahr. Auch hier standen wieder mehrere Möglichkeiten (Miete/Kauf eines mobilen Klassenraumes aus Stahl, Aufstellung eines Holzmoduls, Massivbauweise, Auslagerung ins Dorfgemeinschaftshaus) zur Diskussion. Der Verbandsgemeinderat entschied sich für die Auslagerung einer Klasse ins Dorfgemeinschaftshaus. Weiterhin beschloss der Verbandsgemeinderat sich an dem geplanten Bau der Ortsgemeinde (Anbau Turnhalle) für die Nutzung als Klassenraum oder Betreuungsraum in Höhe von 72.000 € (= ersparte Kosten für die Anmietung einer Containerlösung für zwei Jahre) zu beteiligen.
Wie wir aus den vorherigen Schulbaumaßnahmen wissen, wird die Zeitspanne bis zu einem fertigen Bau immer größer. Zum Beispiel dauerte der Erweiterungsbau an der Grundschule Mehring (2 Räume mit Verbindungsgang) von der Anmeldung des Raumbedarfs bei der ADD im September 2018 bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus im August 2022 rd. 4 Jahre, wovon der eigentliche Bau innerhalb eines Jahres fertiggestellt war.
Seitens der FWG-Fraktion wird nochmal eindringlich auf das vorhandene Platzproblem hingewiesen. Eine Erweiterung der Klassen- und Betreuungsraumkapazitäten an der Grundschule Longuich und Riol sei unausweichlich. Die vorgenannten Zahlen der Gemeinde- und Schulstatistik sowie die bestehende Nachmittagsbetreuung belegen einen dauerhaften Mehrbedarf an Räumlichkeiten. Zwei aktuell ausgewiesene Neubaugebiete in Longuich und Riol lassen weiter ansteigende Schülerzahlen erwarten. Diesem dauerhaft bestehenden Platzmangel sollte durch einen Erweiterungsbau und nicht durch das Aufstellen von Containern - die weder von der Ortsgemeinde, noch von der Schulleitung oder der Schulelternschaft gewünscht werden - abgeholfen werden.
Auch die CDU-Fraktion erkennt hier ein deutliches Problem des Platzbedarfes, zumal der genutzte Mehrzweckraum derzeit dauerhaft als Klassenraum eingeplant wird und somit seinem breiten Nutzungszweck nicht gerecht wird.
Weitere Vorgehensweise:
| 1. | Das Ergebnis der Abfrage nach dem Bedarf einer Ganztagsschule abwarten |
| 2. | Anfang nächsten Jahres einen Besichtigungstermin mit der ADD und SG Nord vereinbaren. |
| 3. | Es sollen weitere Gespräche zwischen Schulleitung, Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Riol und Longuich stattfinden. |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgenannte Verfahrensweise.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 10. | FWGH Klüsserath - Vergaben Rohbauarbeiten |
Seit dem 23.10.2023 liegt die Baugenehmigung für die Maßnahme FWGH Klüsserath der Verwaltung vor. Die Ausschreibungsunterlagen für die Rohbaugewerke liegen soweit vor und sollen zeitnah veröffentlicht werden. Die Schätzung des Planers weist rd. 270.000 € Kosten aus.
Damit es bei der Auftragsvergabe nicht zu weiteren Verzögerungen kommt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Vorsitzende bevollmächtig wird, die Aufträge in Abstimmung mit den Beigeordneten an die jeweils mindestbietende Firma zu vergeben. Die Auftragsvergaben werden im Anschluss in der nächsten Sitzung dem Rat mitgeteilt.
Baustart der Maßnahme ist für Ende März / Anfang April 2024 geplant.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat bevollmächtig die Bürgermeisterin den Auftrag in Abstimmung mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichen Mindestbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 20 Nein-Stimmen: 8
| 11. | Jahresabschluss und Lagebericht 2022 |
| 11.1. | Eigenbetrieb Wasserversorgung |
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von
33.109.478,68 €
Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von -83.562,73 € zu verzeichnen.
Veranschlagt war ein Verlust von 113 T€.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge | Plan T€ | Ist T€ | Abwei- chung T€ | Ist Vorjahr T€ | Abwei- chung T€ |
| Umsatzerlöse | 3.649 | 3.621 | -28 | 3.564 | 57 |
| Übrige Erträge | 32 | 30 | -2 | 234 | -204 |
| 3.681 | 3.651 | -30 | 3.798 | -147 |
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| Aufwendungen |
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| Materialaufwand | 987 | 942 | -45 | 951 | -9 |
| Personalaufwand | 538 | 567 | 29 | 549 | 18 |
| Abschreibungen | 1.765 | 1.727 | -38 | 1.766 | -39 |
| Zinsaufwand | 222 | 222 | 0 | 237 | -15 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 0 | 2 | 2 | 13 | -11 |
| Sonstiger Aufwand | 282 | 274 | -8 | 299 | -25 |
| 3.794 | 3.734 | -60 | 3.815 | -81 |
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| Ergebnis nach Steuern | -113 | -83 | 30 | -17 | -66 |
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| Sonstige Steuern | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 |
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| Jahresergebnis | -113 | -84 | 29 | -18 | -66 |
Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-30 T€) und sind 147 T€ niedriger als im Vorjahr. Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweich-ung Vorjahr - Ist T€ |
| Erlöse Wassergeld (Verbrauchsgebühren) | 1.962 | 1.938 | -24 | 1.890 | +48 |
| Erlöse Wiederkehrende Beiträge | 1.300 | 1.291 | -9 | 1.284 | +7 |
| Ertragszuschüsse/Sopo Investitionszuschüsse | 315 | 299 | -16 | 304 | -5 |
| Erträge aus Anlagenverkäufen | 0 | 0 | 0 | 180 | -180 |
Die Trinkwasserabgabe ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+50 Tcbm). Hierdurch ergibt sich beim Wassergeld eine Erhöhung von 48 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag Wasser konnte gegenüber dem Vorjahr eine Ertragssteigerung von 7 T€ verzeichnet werden. Die Anlagenverkäufe im Wirtschaftsjahr 2021 resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf von Leerrohren an Westenergie AG für den Glasfaserausbau. Dementsprechend ist hier eine Veränderung von -180 T€ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 60 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr 81 T€ gesunken. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ |
| Wasserbezug | 576 | 610 | +34 | 584 | +26 |
| Stromkosten | 175 | 152 | -23 | 147 | +5 |
| Betrieb und Unterhaltung der Anlagen | 196 | 138 | -58 | 180 | -42 |
| Personalaufwand | 538 | 567 | +29 | 549 | +18 |
| Abschreibungen | 1.765 | 1.727 | -38 | 1.766 | -39 |
Seit dem 01.01.2021 gilt der Wasserliefervertrag mit der LWE (Landwerke Eifel) AöR. Mit diesem Konzept werden anstehende Erweiterungen im Kylltalwasserwerk kompensiert. Dadurch werden die Verbesserung der Versorgungssicherheit, die energetische Optimierung und Synergieeffekte erreicht. Der Wasserpreis beim Zweckverband Kylltal (bis 31.12.2020)/Landwerke Eifel (ab. 01.01.2021) verändert sich auf 0,34 €/m³ (Vorjahr 0,37 €/m³).
Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 1,57 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
|
| € |
| Baukostenzuschüsse an ZV WW-Kylltal |
| 43.683 |
| Sonstige Baukostenzuschüsse |
| 41.743 |
| Außenanlagen |
| 21.220 |
| Aufbereitungsanlagen |
| 0 |
| Pumpen/Druckerhöhungsanlagen (Verteilung) |
| 0 |
| Hochbehälter |
| 14.544 |
| Ortsnetze |
| 244.390 |
| Hausanschlüsse |
| 771.488 |
| Messeinrichtungen |
| 20.490 |
| Fernwirkanlagen |
| 12.110 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung |
| 5.163 |
| Anlagen im Bau |
| 399.913 |
|
| 1.574.744 |
Das Entgeltsaufkommen liegt im Berichtsjahr bei 2,38 € je m³. Der Entgeltsbedarf I (ohne Eigenkapitalverzinsung) beläuft sich auf 2,43 € je m³; der Entgeltsbedarf II (mit Eigenkapitalverzinsung) beträgt 2,77 € je m³. Da nach § 85 Abs. 3 GemO die Erträge eines wirtschaftlichen Unternehmens einer Gemeinde mindestens alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten decken und eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals sicherstellen sollen, entspricht das Ergebnis der Nachkalkulation nicht den Vorschriften der GemO. Da das Entgeltsaufkommen den (veralteten) Grenzwert von 1,65 € je m³ gem. § 3 Abs. 2 KAVO deutlich überschreitet und der Jahresgewinn in der liquiditätsmäßigen Betrachtung keinen ausgabewirksamen Verlustanteil enthält, ist die Finanzierung darüber hinaus auch rechtlich nicht zu beanstanden.
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Wasserwerk -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“
Der Werkausschuss hat am 28.09.2023 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 33.109.478,68 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -83.562,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 11.2. | Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung |
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von
68.349.531,99 €
Als Jahresergebnis ist ein Verlust von 69.962,05 € zu verzeichnen.
Veranschlagt war ein Verlust von 17 T€.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge | Plan T€ | Ist T€ | Abwei- chung T€ | Ist Vorjahr T€ | Abwei- chung T€ |
| Umsatzerlöse | 6.315 | 6.232 | -83 | 6.209 | 23 |
| Übrige Erträge | 426 | 421 | -5 | 427 | -6 |
| 6.741 | 6.653 | -88 | 6.636 | 17 |
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|
| Aufwendungen |
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| Materialaufwand | 1.628 | 1.662 | 34 | 1.616 | 46 |
| Personalaufwand | 976 | 936 | -40 | 966 | -30 |
| Abschreibungen | 3.679 | 3.650 | -29 | 3.896 | -246 |
| Zinsaufwand | 97 | 97 | 0 | 101 | -4 |
| Verluste aus Anlagenabgängen | 0 | 6 | 6 | 17 | -11 |
| Sonstiger Aufwand | 376 | 371 | -5 | 340 | 31 |
| 6.756 | 6.722 | -34 | 6.936 | -214 |
|
|
|
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| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -15 | -69 | -54 | -300 | 231 |
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| Sonstige Steuern | 2 | 1 | -1 | 1 | 0 |
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| Jahresergebnis | -17 | -70 | -53 | -301 | 231 |
Die Erträge liegen insgesamt unter dem Planansatz (-88 T€) und sind 17 T€ höher als im Vorjahr.
Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweich-ung Ist - Vorjahr T€ |
| Erlöse Schmutzwassergebühren | 3.169 | 3.117 | -52 | 3.127 | -10 |
| Erlöse wiederkehrender Beitrag | 1.582 | 1.577 | -5 | 1.574 | +3 |
| Erlöse aus Auflösung Ertragszuschüsse | 1.314 | 1.285 | -29 | 1.273 | +12 |
Die Schmutzwassermenge ist gegenüber dem Vorjahr gesunken (-4 Tcbm). Dadurch ergibt sich hier eine Veränderung von -6 T€ gegenüber dem Vorjahr. Beim wiederkehrenden Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung hat sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung ergeben.
Die Aufwendungen unterschreiten den Planansatz um 34 T€ und sind 214 T€ weniger als im Vorjahr.
Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweich-ung Vorjahr - Ist T€ |
|
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|
| Klärschlammbeseitigung/Bodenuntersuchungen | 440 | 428 | -12 | 429 | -1 |
| Chemikalien | 80 | 149 | +69 | 93 | +56 |
| Stromkosten | 375 | 316 | -59 | 359 | -43 |
| Unterhaltung der Abwasseranlagen | 590 | 587 | -3 | 592 | -5 |
| Personalaufwand | 976 | 936 | -40 | 966 | -30 |
| Abschreibungen | 3.679 | 3.650 | -29 | 3.896 | -246 |
| Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen | 0 | 6 | +6 | 17 | -11 |
Die Stromkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 43 T€ gesunken. Dieses ist begründet, da die Niederschlagsmenge gegenüber dem Vorjahr gesunken ist und dementsprechend eine geringere Menge Abwasser gepumpt werden musste. Des Weiteren konnten der Strompreis stabil gehalten werden, da es noch einen bestehenden Stromvertrag für 2022 gab. Der Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 machte sich zusätzlich positiv bemerkbar.
Die Energiekrise und der Ukraine-Krieg machten sich bemerkbar bei der Beschaffung von Chemikalien. Hierdurch sind die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 56 T€ gestiegen.
Die Personalkosten sind durch Umverteilungen (0,4 Stellen Betriebspersonal auf Bäder und 0,3 Stellen auf Energie- und Klimaschutz) und durch Ausscheiden von zwei Angestellten trotz tariflichen Personalkostensteigerungen (Übergang zum TVV zum 01.01.2022) gegenüber dem Vorjahr um 30 T€ gesunken.
Die Abschreibungen sind durch auslaufende Abschreibungen gesunken.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 2,26 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
|
| € |
| Anlagenähnliche Rechte |
| 2.659 |
| Grundstücke ohne Bauten |
| 0 |
| Abwasserreinigungsanlagen |
| 87.994 |
| Haupt- und Verbindungssammler |
| 1.671 |
| Regenkläranlage Schweich |
| 0 |
| Regenbauwerke |
| 0 |
| Pumpwerke |
| 45.760 |
| Sammler in der Ortslage und Hausanschlüsse |
| 693.601 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung |
| 17.367 |
| Anlagen im Bau |
| 1.414.599 |
| Beteiligungen |
| 0 |
|
| 2.263.651 |
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Dornbach GmbH, Koblenz, kommt im Prüfungsbericht im Wesentlichen zu folgendem Ergebnis:
Die Beurteilung der Lage des Betriebes, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und die Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Aufgrund unserer Nachkalkulation gem. §§ 7 und 8 KAG ermittelten wir einen Entgeltsbedarf einschließlich Eigenkapitalverzinsung von 184,97 € Einwohner/Haushalte. Der Entgeltsbedarf nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung betrug 162,90 € Einwohner/Haushalte. Dem steht ein Entgeltsaufkommen von 162,05 € Einwohner/Haushalte gegenüber. Damit ist für das Wirtschaftsjahr 2022 festzustellen, dass die Wirtschaftsgrundsätze gemäß § 85 GemO Rhld.-Pf nicht erfüllt sind. Die Kalkulationsgrundsätze des KAG waren im Berichtsjahr erfüllt, da das Entgeltsaufkommen mit 162,05 € Einwohner/Haushalte über dem Mindestaufkommen von 70,00 € Einwohner/Haushalte lag und außerdem kein kassenwirksamer Verlust aufgetreten ist.
Die Ergebnisse unserer Prüfung nach den Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG haben wir in Abschnitt E dargestellt. Über die dort gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Abwasserwerk - für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 GemO Rhld.-Pf unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresverlustes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.
Der Werkausschuss möge dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfehlen:
Der Werkausschuss hat am 28.09.2023 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 68.349.531,99 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -69.962,05 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 11.3. | Eigenbetrieb Bäderbetriebe |
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von
4.988.255,71 €
Das Jahresergebnis (im „Plan“ und im „Ist“) von 0,00 € ergibt sich aufgrund eines Verlustausgleiches (907.622,84 €) seitens des Einrichtungsträgers.
Das Ergebnis hat sich im Wesentlichen durch folgende Positionen verändert:
| Erträge |
| Plan T€ |
| Ist T€ |
| Abwei- chung T€ |
| Ist Vorjahr T€ |
| Abwei- chung T€ |
| Umsatzerlöse |
| 331 |
| 418 |
| 107 |
| - |
| - |
| Übrige Erträge |
| 995 |
| 922 |
| -73 |
| - |
| - |
|
| 1.306 |
| 1.340 |
| 34 |
| - |
| - |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Aufwendungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Materialaufwand |
| 441 |
| 507 |
| 66 |
| - |
| - |
| Personalaufwand |
| 512 |
| 478 |
| -34 |
| - |
| - |
| Abschreibungen |
| 235 |
| 238 |
| 3 |
| - |
| - |
| Zinsaufwand |
| 48 |
| 48 |
| 0 |
| - |
| - |
| Verluste aus Anlagenabgängen |
| 0 |
| 0 |
| 0 |
| - |
| - |
| Sonstiger Aufwand |
| 69 |
| 68 |
| -1 |
| - |
| - |
|
| 1.305 |
| 1.339 |
| 34 |
| - |
| - |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Ergebnis nach Steuern |
| 1 |
| 1 |
| 0 |
| - |
| - |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Sonstige Steuern |
| 1 |
| 1 |
| 0 |
| - |
| - |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Jahresergebnis |
| 0 |
| 0 |
| 0 |
| - |
| - |
Der Betrieb des Erlebnisbad Schweich und Panoramabad Leiwen ist eine Dienstleistung, die nicht über die Eintrittsgelder kostendeckend bewirtschaftet werden kann. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass es sich um eine dauerdefizitäre Einrichtung handelt. Nach § 11 Abs. 7 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung von Rheinland-Pfalz (EigAnVO) sind die Verluste aus Haushaltsmitteln der Gemeinde (hier der Verbandsgemeinde) auszugleichen, wenn eine Verlustabdeckung auch in den nächsten Jahren nicht aus zukünftigen Gewinnen erfolgen kann. Gerade dies ist nicht möglich.
Die Erträge liegen insgesamt über dem Planansatz (+34 T€). Die wesentlichen Einzelpositionen bei den Erträgen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ |
| Entgelte für die Benutzung der Bäder | 195 | 285 | +90 | - | - |
| Sonstige Umsatzerlöse | 22 | 39 | -14 | - | - |
| Sopo Investitionszuschüsse | 95 | 94 | -1 | - | - |
| Kostenerstattung VG Schweich | 995 | 908 | -87 | - | - |
Bei den Benutzungsgebühren planten wir mit einem Durchschnittswert der letzten drei Jahre vor der Corona-Pandemie (2017-2019). Diese konnten bei weitem übertroffen werden sodass gegenüber dem Planansatz +90 T€ vereinnahmt werden konnten. Zum einen hatten wir im Wirtschaftsjahr 2022 ein hervorragendes Sommerwetter und weiterhin profitierten wir dadurch, dass andere Bäder ihre Öffnungstage/--zeiten anpassen mussten (durch Personalmangel) und andere Bäder wegen Sanierung geschlossen hatten.
Die Aufwendungen überschreiten den Planansatz um 34 T€. Die wesentlichen Einzelpositionen sind:
| Plan T€ | Ist T€ | Abweichung Plan - Ist T€ | Vorjahr T€ | Abweichung Vorjahr - Ist T€ |
| Stromkosten | 112 | 131 | +19 | - | - |
| Wasserbezug und Abwassergebühren | 22 | 45 | +23 | - | - |
| Betrieb und Unterhaltung der Anlagen | 276 | 305 | +29 | - | - |
| Personalaufwand | 511 | 478 | -33 | - | - |
| Abschreibungen | 230 | 238 | +8 | - | - |
Die höher ausgefallenen Aufwendungen resultieren daraus, dass im Plan mit weniger Besuchern gerechnet wurde. Dementsprechend wie dargestellt, sind die Erträge höher ausgefallen.
Die Ausgaben für Investitionen belaufen sich im Geschäftsjahr auf rd. 0,135 Mio. €. Sie verteilen sich wie folgt:
|
| € |
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte |
| 490 |
| Außenanlagen |
| 22.027 |
| Maschinen und maschinelle Anlagen |
| 25.549 |
| Schwimmbadausstattung |
| 49.880 |
| Büroeinrichtung |
| 168 |
| Geräte und Werkzeuge |
| 30.199 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter |
| 6.453 |
|
| 134.766 |
Die mit der Prüfung der Bilanz beauftragte Ludwig & Diener Revision GmbH, Trier, macht im Prüfungsbericht folgende, wesentliche Feststellungen:
Wir erteilen folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Anlagennachweis – unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße – Eigenbetrieb Bäder -, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 89 Abs. 3 GemO Rheinland-Pfalz unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für Eigenbetriebe sowie der ergänzenden Regelungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Feststellungen gemäß § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG sowie IDW PS 720 (Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung für die Werkleitung, geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage 11 (Fragenkatalog) dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Hinsichtlich der Behandlung des Jahresgewinnes wird auf den nachstehenden Beschlussvorschlag verwiesen. Die Bilanzübersicht und die Jahreserfolgsrechnung sind im beigefügten Lagebericht (Jahresbericht) enthalten.“
Der Werkausschuss hat am 28.09.2023 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss:
Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.988.255,71 € ab. Das Jahresergebnis vor Verlustausgleich beträgt -907.622,84 €.
Der Verlustausgleich erfolgt durch den Einrichtungsträger.
Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen. Nachdem der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, beschließt der VG-Rat, den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 11.4. | Eigenbetrieb Energie und Klimaschutz |
Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme ab von
202.972,46 €
Als Jahresergebnis ist ein Verlust in Höhe von -20.280,23 € zu verzeichnen.
Im Wesentlichen ergibt sich der Jahresverlust aus der Studie für die Ermittlung des Photovoltaik-Potentials für Grundstücke der Verbandsgemeindewerke.
Auf die Beauftragung eines Abschlussprüfers wurde verzichtet, da Einrichtungen, deren Umsatzerlöse weniger als 1 Mio. € jährlich betragen, von der Prüfung befreit sind. (Landesverordnung über die Prüfung von kommunaler Einrichtungen: § 1 Nr. 2).
Der Werkausschuss hat am 28.09.2023 dem Verbandsgemeinderat die nachstehend vorgeschlagene Beschlussfassung empfohlen:
Beschluss:
Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 202.972,46 € ab. Das Jahresergebnis in Höhe von -20.280,23 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ist der Jahresabschluss vom Verbandsgemeinderat festzustellen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2022 wie vorgetragen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 12. | Vergaben; Sanierung Feuerwehrgerätehaus Kenn |
Aufgrund der Platzverhältnisse und insbesondere der energetischen Gegebenheiten im Feuerwehrgerätehaus Kenn wurde in vergangenen Sitzungen des Feuerwehrausschusses die Planung eines Anbaus am Bestandsgebäude vorgestellt. Die politischen Gremien haben den Anbau entsprechend der Planung befürwortet. Ein Förderantrag für dieses Projekt wurde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt. Aufgrund von Personalausfällen und Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal, blieb der Förderantrag über ein Jahr, trotz mehrfacher Nachfragen, unbearbeitet. In dieser Zeit hat die Feuerwehr Kenn einen alternativen Plan erarbeitet:
Die Ortsgemeinde hält in der Liegenschaft einen größeren Saal vor, der von der Feuerwehr bei Sitzungen oder Ausbildungen o.ä. schon immer genutzt werden konnte. Die Ortsgemeinde stellt der VG/Feuerwehr den Saal über eine Nutzungsvereinbarung zur Verfügung. Dort soll ein neuer Schulungsraum mit Abstellflächen entstehen und die Sanitäranlagen müssen saniert werden.
Aufgrund der Entwicklung der Baukosten hat man von der Anbaumöglichkeit am Bestandsgebäude vorerst Abstand genommen und favorisiert die Umnutzung des Saals. Dazu wurde im Haushalt 2023/2024 ein entsprechender Ansatz vorgesehen.
Zur Unterstützung und zügigen Abarbeitung des Projekts wurde auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses vom 9. Mai 2023 ein Architekturbüro herangezogen.
Inzwischen sind nach mehreren Ortsbegehungen die Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Gewerke ausgearbeitet, z.Zt. werden Angebote einzuholen.
Es ist vorgesehen, dass die Auswertung der Angebote bis zur Sitzung erfolgt ist und ein Vergabevorschlag vorgelegt werden kann.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die einzelnen Gewerke an die mindestbietenden Firmen entsprechend des Vergabevorschlags zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
| 12.1. | Ergänzungsvorlage |
Aufgrund der Platzverhältnisse und insbesondere der energetischen Gegebenheiten im Feuerwehrgerätehaus Kenn wurde in vergangenen Sitzungen des Feuerwehrausschusses die Planung eines Anbaus am Bestandsgebäude vorgestellt. Die politischen Gremien haben den Anbau entsprechend der Planung befürwortet. Ein Förderantrag für dieses Projekt wurde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt. Aufgrund von Personalausfällen und Bewältigung der Flutkatastrophe im Ahrtal, blieb der Förderantrag über ein Jahr, trotz mehrfacher Nachfragen, unbearbeitet. In dieser Zeit hat die Feuerwehr Kenn einen alternativen Plan erarbeitet:
Die Ortsgemeinde hält in der Liegenschaft einen größeren Saal vor, der von der Feuerwehr bei Sitzungen oder Ausbildungen o.ä. schon immer genutzt werden konnte. Die Ortsgemeinde stellt der VG/Feuerwehr den Saal über eine Nutzungsvereinbarung zur Verfügung. Dort soll ein neuer Schulungsraum mit Abstellflächen entstehen und die Sanitäranlagen müssen saniert werden.
Aufgrund der Entwicklung der Baukosten hat man von der Anbaumöglichkeit am Bestandsgebäude vorerst Abstand genommen und favorisiert die Umnutzung des Saals. Dazu wurde im Haushalt 2023/2024 ein entsprechender Ansatz vorgesehen.
Zur Unterstützung und zügigen Abarbeitung des Projekts wurde auf Empfehlung des Feuerwehrausschusses vom 9. Mai 2023 ein Architekturbüro herangezogen.
Inzwischen sind nach mehreren Ortsbegehungen die Leistungsverzeichnisse für die verschiedenen Gewerke ausgearbeitet. Es liegen folgende Angebote vor:
Ergänzung – Vergabevorschläge der Architekten Schuh + Weyer:
Am 17.11.2023 sind die Ergebnisse der Angebotsauswertungen der Verwaltung vorgelegt worden. Die Elektro-, Schlosser-, und Trockenbauarbeiten müssen aufgrund des Kostenumfangs durch den Verbandsgemeinderat vergeben werden:
Elektroarbeiten:
Die Elektroarbeiten umfassen die Neuverkabelung der zu sanierenden Räume sowie die Erneuerung der Elektrik in der Fahrzeughalle nach aktuellem Standard, inkl. Herstellung einer Unterverteilung unter Beachtung der geltenden Brandschutzvorgaben.
Zu diesem Gewerk wurde nur ein Angebot von der Fa. Neufra aus Bekond eingereicht. Die Angebotssumme beläuft sich nach Prüfung auf insgesamt 40.075,14 € inkl. MwSt.
Schlosserarbeiten:
Die Schlosserarbeiten umfassen den Austausch der Sektionaltore des Feuerwehrgerätehauses Kenn. Diese habe ihre Lebensdauer überschritten und wurden in den letzten Jahren immer wieder notdürftig repariert. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme war vorgesehen die Tore ebenfalls zu tauschen.
Zu diesem Gewerk lagen zwei Angebote vor. Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Müller aus Föhren mit einem Angebotspreis in Höhe von 22.463,04 € inkl. MwSt. Die Preisdifferenz zum zweiten Angebotspreis beträgt ca. 3.500 €.
Trockenbauarbeiten:
Die Trockenbauarbeiten umfassen den Rück- und Neubau der Küche, die Einrichtung einer Akkustikdecke, Herstellung neuer WC-Trennwände sowie Herstellung einer Schrankwand inkl. der jeweils anfallenden Anpassungsarbeiten.
Zu diesem Gewerk lagen zwei Angebote vor. Wirtschaftlichster Bieter ist die Fa. Adam + Koster aus Kenn mit einem Angebotspreis in Höhe von 60.599,56 € inkl. MwSt. Die Preisdifferenz zum zweiten Angebotspreis beträgt ca. 3.600 €.
Insgesamt bewegen sich die Angebotspreise der Schlosser- und Trockenbauarbeiten unterhalb der kalkulierten Kostenschätzungen. Die Kosten der Elektroarbeiten liegen allerdings darüber. Nach Rücksprache mit den Architekten Schuh + Weyer liegt dies nach wie vor an der aktuell schwer kalkulierbaren Kostensituation sowie an der Verfügbarkeit der Firmen.
Die Gesamtkosten des Projektes liegen ca. 45.000 € über der Erstschätzung, die im Februar 2023 erfolgte. Die Mehrkosten werden im Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2024 entsprechend veranschlagt, was bereits in der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 11. Oktober 2023 beraten und empfohlen worden ist.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die einzelnen Gewerke an die mindestbietenden Firmen entsprechend des Vergabevorschlags zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 13. | Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr |
§ 36 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) gibt den Kommunen die Möglichkeit, verschiedene Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr kostenpflichtig abzurechnen. Mittlerweile umfasst der Paragraph einen umfangreichen Tatbestandskatalog. Als Beispiel wäre eine Fehlauslösung einer Brandmeldeanlage zu nennen.
Die für eine Abrechnung von gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätzen oder Dienstleistungen notwendigen pauschalen Kostensätze sind durch Satzung der Verbandsgemeinde geregelt. Zuletzt wurde die Satzung im Jahr 2001 überarbeitet und wird seitdem angewendet. In den vergangenen zehn Jahren haben zu den Abrechnungen von gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätzen mehrere Gerichtsverfahren stattgefunden. Gem. der Urteile fehle es den Satzungen der Kommunen oftmals an schlüssigen Berechnungsgrundlagen. Dadurch wurden einige Gerichtsverfahren zugunsten der Kläger entschieden. Im Nachgang stellte der Gemeinde- und Städtebund mehrere Musterberechnungen von pauschalen Kostensätzen zur Verfügung, die teilweise wiederum von Gerichten bemängelt worden sind.
Nach der Novellierung des LBKG im Jahr 2020 hat das Ministerium des Innern im Zusammenhang mit dem erweiterten Tatbestandskatalog des § 36 LBKG im September 2021 darauf hingewiesen, dass die Kommunen ihre bestehenden Satzungen abändern sollten, um Rechtssicherheit herzustellen.
Der Gemeinde- und Städtebund hat eine neue Berechnungsgrundlage für Stundensätze der Personal- und Fahrzeugkosten herausgegeben. Dies sollte als kurzfristige Übergangslösung dienen, da das Land zeitnah eine Rechtsverordnung mit allgemein gültigen Kostensätzen zur Verfügung stellen wollte. Da dies seitens des Landes bisher nicht zur Verfügung gestellt worden ist, hat die Verwaltung, basierend auf der Berechnungsgrundlage des GStB, neue Kostensätze berechnet und einen Satzungsentwurf erstellt. In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 11. Oktober 2023 wurden die Berechnung sowie die neuen Kostensätze im Detail erläutert. Der Feuerwehrausschuss folgte der Empfehlung der Verwaltung und schlägt vor, die Satzung mit den neuen Kostensätzen durch den Verbandsgemeinderat beschließen zu lassen. Die Satzung soll ab dem 01.01.2024 gelten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten und beschließt die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr mit Gültigkeit ab dem 01.01.2024.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 14. | Verschiedenes |
./.
| 15. | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Grundstücksangelegenheiten
Der dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagene Flächentauch wurde beschlossen.
TOP 3 nicht öffentlich:
Grundstücksangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat beschließt die vorgestellte Variante I über den Ausbau eines Kreisels in der Stadt Schweich.
TOP 4 nicht öffentlich:
Personalangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Höhergruppierung der Stellen im Fachbereich 2 zu.
TOP 5 nicht öffentlich
Personalangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Höhergruppierung der Stelle im Fachbereich 1 zu.
TOP 6 nicht öffentlich
Personalangelegenheiten
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Höhergruppierung der Stelle im Fachbereich 1 zu.