Unter dem Vorsitz von der geschäftsführenden Verbandsvorsitzenden Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführerin Jessica Pitsch findet am 20.11.2024 in der Cafeteria der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26 in Schweich eine Sitzung des Forstzweckverbandes Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. | Wahl Verbandsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Herr Rudolf Körner den Vorsitz. Er stellt die Sitzungsvorlage kurz vor.
Die geschäftsführende Verbandsvorsteherin, Frau Bürgermeisterin Christiane Horsch, teilt der Verbandsversammlung mit, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht. Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht.
In der anschließenden durchzuführenden öffentlichen Abstimmung wird Frau Bürgermeisterin Horsch zur Verbandsvorsteherin des Forstzweckverbandes Schweich wiedergewählt.
Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin. Die Vereidigung und Einführung in das Amt konnte aufgrund der Wiederwahl entfallen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 29
2. | Wahl stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt |
Die gewählte Verbandsvorsteherin bittet Herrn Körner weiterhin den Vorsitz für die Wahlen der beiden Stellvertreter/innen zu übernehmen.
2.1. | Erste/r stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in |
Die Verbandsvorsteherin schlägt für die Wahl als erste stellvertretende Verbandsvorsteherin Frau Jennifer Schlag (Ortsgemeinde Mehring) vor.
In der anschließenden durchzuführenden öffentlichen Abstimmung wird Frau Schlag zur ersten stellvertretenden Verbandsvorsteherin des Forstzweckverbandes Schweich gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt von Frau Schlag wird von der Verbandsvorsteherin durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 20
Enthaltungen: 9
2.2. | Zweite/r stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in |
Die Verbandsvorsteherin schlägt für die Wahl als zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Joachim Hagen (Ortsgemeinde Leiwen) vor.
In der anschließenden durchzuführenden öffentlichen Abstimmung wird Herr Hagen zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher des Forstzweckverbandes Schweich gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung ins Amt von Herrn Hagen wird von der Verbandsvorsteherin durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 24
Enthaltungen: 5
3. | Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 |
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich versammelten sich am 20.11.2024 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Forstzweckverbandes Schweich.
Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Die wichtigsten Buchungsposten wurden erläutert.
Die Bewertungsunterlagen, die der Einzelbewertung der Anlagegüter, des Umlaufvermögens und der Sonderposten zugrunde lagen, wurden vorgelegt und in die Prüfung einbezogen.
Unregelmäßigkeiten und sonstige Fehler oder Verstöße gegen die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Bewertungsvorschriften wurden nicht festgestellt, so dass davon auszugehen ist, dass der vorlegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Forstzweckverbandes Schweich vermittelt.
Als Ergebnis der Prüfung bleibt festzuhalten:
| 1. | Beanstandungen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023: |
|
| - keine |
| 2. | Sonstige Bemerkungen und Anregungen: |
|
| - keine |
Beschluss:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses empfiehlt die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023 (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) und die Entlastung der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Erich Bales, sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich zu erteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO) und unter TOP 4 in der heutigen Sitzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 29
| 4. | Jahresabschluss zum 31.12.2023 |
| 4.1. | Jahresabschluss zum 31.12.2023 des FZVB Schweich;Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Forstzweckverbandes Schweich erfolgte in der heutigen Sitzung unter TOP 3.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den dadurch gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss zum 31.12.2023, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Forstzweckverbandes Schweich.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 97.657,37 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Betrag in Höhe von 0,00 € aus. |
| 2. | Es wird kein Eigenkapital ausgewiesen. |
| 3. | Das Vermögen des Forstzweckverbandes Schweich hat sich im Prüfungszeitraum um 53.727,99 € auf 97.657,37 € verringert. |
| 4. | Das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verringert sich um 45.845,99 € auf 53.009,37 €. |
| 5. | Investitionskredite sind im Haushaltsjahr 2023 keine vorhanden. |
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 29
4.2. | Jahresabschluss zum 31.12.2023 des FZVB Schweich; Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO |
Der Vorsitz wird von der neu gewählten ersten stellvertretenden Verbandsvorsteherin, Frau Jennifer Schlag, übernommen. (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 36 GemO).
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich schlägt vor, der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Erich Bales, sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich die Entlastung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Erich Bales, sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich wird für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.
Die von der Beschlussfassung Betroffenen, d.h. die Verbandsvorsteherin sowie der ehemalige Beigeordnete der Verbandsgemeinde Schweich, Herr Rudolf Körner, nehmen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 KomZG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 28
Enthaltungen: 1
5. | Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 |
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich hat am 16.11.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen.
Unter § 6 der Haushaltssatzung wurden die Verrechnungssätze für den wechselweisen Einsatz von Beschäftigten nach dem BezTV-W RP festgesetzt.
Mit Schreiben vom 29.05.2024 (Eingang VGV Schweich: 17.07.2024) teilte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, die ab 01.07.2024 geltenden neuen ZeiKo-Verrechnungssätze mit. Dies ergab die jährlich durchzuführende Wirtschaftlichkeitsüberprüfung. Die Verbandsmitglieder wurden mit E-Mail vom 24.07.2024 über die Anpassung der Verrechnungssätze unterrichtet.
Durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung hat sich § 6 (Deckung des Finanzbedarfs) wie folgt geändert, um diesbezüglich weitere Nachtragshaushaltssatzungen zu vermeiden:
„Der Finanzbedarf wird gemäß den Vorgaben des § 7 der Verbandsordnung gedeckt. Für den wechselweisen Einsatz von Beschäftigten nach BezTV-W RP gelten die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität mit separatem Schreiben festgesetzten Verrechnungssätze. Die Forstzweckverbandsmitglieder werden über etwaige Änderungen bzw. Anpassungen unterrichtet.“
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 29
6. | Information über die Situation Wald/Prämie/Personalgewinnung durch das Forstamt Trier |
Herr Gundolf Bartmann, Leiter des Forstamtes Trier, gibt den Verbandsmitgliedern einen kurzen Überblick über die Themen: Klimawandelfolgen, Veränderung des Waldes, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement und dem Holzmarkt.
Die technische Produktionsleiterin, Alena Wehr, spricht über den Fachkräftemangel.
Die Revierleiter, Herr Düpre und Herr Schreiber, ergänzen einige Informationen. Insbesondere wird auf die Notwendigkeit von richtigem Verhalten im Wald aufmerksam gemacht. Es soll zusätzlich zu den Warnhinweisen im Wald auch einen Hinweis im Amtsblatt geben, in dem darauf hingewiesen werden soll, bei Sturm, den Wald zu meiden und allgemein im Wald achtsam zu sein.
Hierbei soll auch auf die Haftung eingegangen werden. Grundsätzlich betritt jeder Bürger den Wald auf eigene Gefahr - außer an Stellen, wie z.B. Informationstafeln oder Sitzbänken, an denen man möchte, dass die Menschen sich aufhalten.
Die Verbandsversammlung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
7. | Beratung und Beschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Verwaltungskostenerstattung |
Herr Christian Stein, Sachgebietsleiter Haushalt, erklärt, dass die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße bisher noch keine Verwaltungskostenerstattung gem. § 9 Abs. 2 KomZG i.V.m. §§ 5, 7 Abs. 2 Satz 2 der Verbandsordnung für die Führung der Verwaltungsgeschäfte des Forstzweckverbandes erhebt. Zu diesem Zweck soll eine Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße und dem Forstzweckverband Schweich erstellt werden.
Die Berechnung der Verwaltungskostenerstattung wurde in Anlehnung an das Muster der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) über die Berechnung von Verwaltungskostenerstattungen gefasst.
Ein Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Pauschalvereinbarung über die Verwaltungskostenerstattungen gem. § 9 Abs. 2 KomZG i.V.m. §§ 5, 7 Abs. 2 Satz 2 der Verbandsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja-Stimmen: 29
8. | Beratung über den Zusammenschluss eines gemeinsamen Forstzweckverbandes |
Die Verbandsvorsteherin spricht das Thema „Zusammenschluss der beiden Forstzweckverbände zu einem gemeinsamen Forstzweckverband“ an.
Herr Stein und Herr Bartmann geben hierzu ergänzende Informationen und gehen dabei auch auf ein paar Vorteile eines Zusammenschlusses ein.
Unter anderem wird durch einen Zusammenschluss eine höhere Solidarität unter den einzelnen Gemeinden erreicht. Man erhofft sich im Zuge dessen auch, eher Personal zu finden.
Das Stimmungsbild in der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich ist positiv.
Die Vorsitzende und die Verbandsversammlung sprechen sich dafür aus, dass die einzelnen Verbandsmitglieder sich in ihren jeweiligen Gremien ein Stimmungsbild einholen sollen und dann zu Beginn des Jahres eine separate Sitzung hinsichtlich des Zusammenschlusses der Forstzweckverbände stattfinden soll.
9. | Verschiedenes |
Es sind keine Anmerkungen vorhanden.