Unter dem Vorsitz der geschäftsführenden Verbandsvorsteherin Christiane Horsch versammeln sich heute die Mitglieder des Forstzweckverbandes Fell in der Cafeteria der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26 in Schweich.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Wahl Verbandsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt der geschäftsführende stellvertretende Verbandsvorsteher, Herr Alfons Rodens, den Vorsitz. Er stellt die Sitzungsvorlage kurz vor.
Die geschäftsführende Verbandsvorsteherin, Frau Bürgermeisterin Christiane Horsch, teilt der Verbandsversammlung mit, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht. Weitere Wahlvorschläge gibt es nicht.
In der anschließenden durchzuführenden öffentlichen Abstimmung wird Frau Bürgermeisterin Horsch zur Verbandsvorsteherin des Forstzweckverbandes Fell wiedergewählt.
Die Wahl erfolgt einstimmig.
Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin. Die Vereidigung und Einführung in das Amt konnte aufgrund der Wiederwahl entfallen.
Anschließend übernimmt die Verbandsvorsteherin den Vorsitz.
2. Wahl stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Die Vorsitzende gibt die Vorlage kurz wieder und teilt der Verbandsversammlung mit, dass zwei stellvertretende Verbandsvorsteher/innen zu wählen seien.
2.1. Erste/r stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in
Die Verbandsvorsteherin schlägt für die Wahl als ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Michael Rohles (Ortsgemeinde Fell) vor.
In der anschließenden durchzuführenden öffentlichen Abstimmung wird Herr Rohles zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher des Forstzweckverbandes Fell gewählt.
Die Wahl erfolgt einstimmig mit einer Enthaltung.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt von Herrn Rohles wird von der Verbandsvorsteherin durchgeführt.
2.2. Zweite/r stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in
Frau Horsch schlägt für die Wahl als zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Kevin Lieser (Ortsgemeinde Longuich) vor. Herr Lieser ist bei der heutigen Sitzung nicht anwesend und wird durch Herrn Schlöder vertreten. Dieser stimmt dem Wahlvorschlag zu.
In der anschließenden durchzuführenden öffentlichen Abstimmung wird Herr Lieser zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher des Forstzweckverbandes Fell gewählt.
Die Wahl erfolgt einstimmig unter der Voraussetzung, dass Herr Lieser der Wahl nachträglich zustimmt.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt wird nach Annahme der Wahl in einem separaten Termin durchgeführt.
3. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell versammelten sich am 20.11.2024 zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Forstzweckverbandes Fell.
Die Prüfung erfolgte stichprobenartig. Die wichtigsten Buchungsposten wurden erläutert.
Die Bewertungsunterlagen, die der Einzelbewertung der Anlagegüter, des Umlaufvermögens und der Sonderposten zugrunde lagen, wurden vorgelegt und in die Prüfung einbezogen.
Unregelmäßigkeiten und sonstige Fehler oder Verstöße gegen die Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Bewertungsvorschriften wurden nicht festgestellt, so dass davon auszugehen ist, dass der vorlegte Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Forstzweckverbandes Fell vermittelt.
Als Ergebnis der Prüfung bleibt festzuhalten:
| 1. | Beanstandungen zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023: | |
|
| - | keine |
| 2. | Sonstige Bemerkungen und Anregungen: | |
|
| - | keine |
Beschluss:
Aufgrund des Prüfungsergebnisses empfiehlt die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2023 (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO) und die Entlastung der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Alfons Rodens, sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich zu erteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO) und unter TOP 4 in der heutigen Sitzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4. Jahresabschluss zum 31.12.2023
4.1. Jahresabschluss zum 31.12.2023 des FZVB Fell;Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Forstzweckverbandes Fell erfolgte in der heutigen Sitzung unter TOP 3.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den dadurch gewonnenen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss zum 31.12.2023, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Forstzweckverbandes Fell.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
| Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 führte zu folgendem Ergebnis: | |
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 270,08 € ab und weist in der Ergebnisrechnung einen Betrag in Höhe von 0,00 € aus. |
| 2. | Es wird kein Eigenkapital ausgewiesen. |
| 3. | Das Vermögen des Forstzweckverbandes Fell hat sich im Prüfungszeitraum um 1.068,57 € auf 270,08 € verringert. |
| 4. | Das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verringert sich um 1.068,57 € auf 270,08 €. |
| 5. | Investitionskredite sind im Haushaltsjahr 2023 keine vorhanden. |
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Fell beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4.2. Jahresabschluss zum 31.12.2023 des FZVB Fell;Entlastungserteilung gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO
Der Vorsitz wird vom neu gewählten ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herr Michael Rohles, übernommen. (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 36 GemO).
Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Schweich schlägt vor, der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Alfons Rodens, sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich die Entlastung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO zu erteilen.
Beschluss:
Der Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, und dem ehemaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Alfons Rodens, sowie der Bürgermeisterin und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Schweich wird für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO die Entlastung erteilt.
Die von der Beschlussfassung Betroffenen nehmen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 KomZG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GemO i. V. m. VV Nr. 4 zu § 114 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
5. Information über die Situation Wald/Prämie/Personalgewinnung durch das Forstamt Trier
Die Verbandsvorsteherin übergibt das Wort für diesen Tagesordnungspunkt an Herrn Forstamtsleiter Gundolf Bartmann.
Herr Bartmann gibt den Verbandsmitgliedern einen kurzen Überblick über die Themen „Umgang mit Klimaschäden, Veränderungen im Wald, Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanangement, Fachkräftemangel und den Verkauf von Holz“. Anschließend ergänzt Herr Revierleiter Thiebes noch einige Punkte hierzu.
Die Verbandsversammlung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
6. Beratung und Beschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Verwaltungskostenerstattung
Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Sachgebietsleiter Stein, der auf die Sitzungsvorlage und die Anlagen eingeht.
Die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße erhebt bisher noch keine Verwaltungskostenerstattung gemäß § 9 Abs. 2 KomZG i. V. m. § 11 der Verbandsordnung für die Führung der Verwaltungsgeschäfte des Forstzweckverbandes Fell. Zu diesem Zweck soll eine Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße und dem Forstzweckverband Fell erstellt werden.
Die Berechnung der Verwaltungskostenerstattung wurde in Anlehnung an das Muster der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) über die Berechnung von Verwaltungskostenerstattungen gefasst.
Ein Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Anschließend fasst die Verbandsversammlung folgenden
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt die Pauschalvereinbarung über die Verwaltungskostenerstattungen gemäß § 9 Abs. 2 KomZG i. V. m. § 11 der Verbandsordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
7. Beratung über den Zusammenschluss eines gemeinsamen Forstzweckverbandes
Die Verbandsvorsteherin spricht das Thema „Zusammenschluss der beiden Forstzweckverbände zu einem gemeinsamen Forstzweckverband“ an. Herr Stein und Herr Bartmann geben hierzu ergänzende Informationen und gehen dabei auch auf ein paar Vorteile eines Zusammenschlusses ein.
Unter anderem wird durch einen Zusammenschluss eine höhere Solidarität unter den einzelnen Gemeinden erreicht. Man erhofft sich jedoch im Zuge des Zusammenschlusses auch eher Personal zu finden.
Die Vorsitzende und die Verbandsversammlung sprechen sich dafür aus, dass die einzelnen Verbandsmitglieder sich in ihren jeweiligen Gremien ein Stimmungsbild einholen sollen und dann zu Beginn des Jahres eine separate Sitzung hinsichtlich des Zusammenschlusses der Forstzweckverbände stattfinden soll.
8. Verschiedenes
Es sind keine Anmerkungen vorhanden.