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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Forstzweckverbandes Schweich am 08.01.2026

Unter dem Vorsitz des zweiten stellvertretenden Verbandsvorstehers Joachim Hagen und in Anwesenheit des Schriftführers Lucas Suder findet am 08.01.2026 im "Bürgertreff" des Bürgerzentrums, Stefan-Andres-Straße 1b in Schweich eine Sitzung des Forstzweckverbandes Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1.

Wahl Verbandsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor.

Mit Schreiben vom 10.12.2025 ist die Verbandsvorsteherin, Frau Christiane Horsch, freiwillig zurückgetreten und hat um Entlastung gebeten. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 17.12.2025 eine Entlastungsverfügung erteilt.

Nach § 9 Abs. 1 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) werden der Verbandsvorsteher und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt. Der Verbandsvorsteher soll gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitgliedes sein, das kommunale Gebietskörperschaft ist.

Nach § 8 Abs. 2 KomZG i. V. m. § 4 der Verbandsordnung des Forstzweckverbands Schweich können die Stimmen eines Verbandsmitglieds nur einheitlich abgegeben werden. Das Stimmrecht der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung richtet sich nach der reduzierten Holzbodenfläche. Je angefangene 100 Hektar reduzierte Holzbodenfläche entfällt eine Stimme. Wegen der spezialgesetzlichen Regelung der einheitlichen Stimmabgabe im KomZG erfolgt abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 40 Abs. 5 GemO die Wahl der/des Verbandsvorstehers/in offen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 40 Abs. 2, 3 GemO).

Die Verwaltung schlägt den/die Vertreter/in der Ortsgemeinde mit der größten reduzierten Holzbodenfläche vor. Hierbei handelt es sich um die Ortsgemeinde Mehring, deren Vertreterin Frau Jennifer Schlag ist.

Frau Schlag hat mit Schreiben vom 12.12.2025 ihr Amt als erste stellvertretende Verbandsvorsteherin niedergelegt und um Entlastung gebeten. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 17.12.2025 eine Entlastungsverfügung erteilt.

Frau Schlag hat sich im Vorfeld bereit erklärt, die Wahl anzunehmen, falls sie als Verbandsvorsteherin gewählt werden würde. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt würde in der folgenden Verbandsversammlung erfolgen.

Weitere Vorschläge wurden von der Verbandsversammlung nicht geäußert.

Anschließend wurde Frau Jennifer Schlag einstimmig zur neuen Verbandsvorsteherin des Forstzweckverbands Schweich gewählt.

2.

Wahl stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Den Vorsitz übernimmt für die Wahl des ersten stellvertretenden Verbandsvorstehers/in Herr Ottmar Rößler.

Die erste Stellvertreterin, Frau Jennifer Schlag, hat mit Schreiben vom 12.12.2025 ihr Amt niedergelegt und um Entlastung gebeten. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 17.12.2025 eine Entlastungsverfügung erteilt.

Nach § 9 Abs. 1 KomZG werden die stellvertretenden Verbandsvorsteher/innen von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt. Da ab dem 01.01.2026 neue Mitglieder in den Zweckverband eingetreten sind und die Verbandsordnung neu gefasst wird, ist ein/e erste/r und zweite/r stellvertretende/r Verbandsvorsteher/in zu wählen.

Nach § 8 Abs. 2 KomZG i. V. m. § 4 der Verbandsordnung des Forstzweckverbands Schweich können die Stimmen eines Verbandsmitglieds nur einheitlich abgegeben werden. Das Stimmrecht der Verbandsmitglieder in der Verbandsversammlung richtet sich nach der reduzierten Holzbodenfläche. Je angefangene 100 Hektar reduzierte Holzbodenfläche entfällt eine Stimme. Wegen der spezialgesetzlichen Regelung der einheitlichen Stimmabgabe im KomZG erfolgt abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KomZG i. V. m. § 40 Abs. 5 GemO die Wahl der stellvertretenden Verbandsvorsteher/innen offen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KomZG § 40 Abs. 2, 3 GemO).

Die Verwaltung schlägt als ersten Stellvertreter den Vertreter der Ortsgemeinde mit der nächst größeren reduzierten Holzbodenfläche vor. Hierbei handelt es sich um die Ortsgemeinde Leiwen, deren Vertreter Herr Joachim Hagen (aktuell zweiter stellvertretender Verbandsvorsteher) ist.

Aus der Mitte der Verbandsversammlung werden keine weiteren Vorschläge genannt. Sodann wird Herr Joachim Hagen einstimmig (mit einer Enthaltung) zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt.

Anschließend übernimmt Herr Hagen für die Wahl des/r zweiten stellvertretenden Verbandsvorstehers/in wieder den Vorsitz.

Die Verwaltung schlägt als zweiten Stellvertreter den Vertreter der Ortsgemeinde mit der nächst größeren reduzierten Holzbodenfläche vor. Hierbei handelt es sich um die Ortsgemeinde Klüsserath, deren Vertreter Herr Hans-Werner Lex ist. Herr Lex ist nicht anwesend.

Von der Verwaltung und der Verbandsversammlung wird der Vertreter mit der nächst größeren reduzierten Holzbodenfläche vorgeschlagen. Es handelt sich um die Ortsgemeinde Fell, deren Vertreter Herr Michael Rohles ist.

Anschließend wird Herr Michael Rohles einstimmig (mit einer Enthaltung) zum zweiten stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt.

Die Ernennung und Vereidigung von Herrn Hagen wird von Herrn Rößler und die von Herrn Rohles von Herrn Hagen vorgenommen.

3.

Neufassung der Verbandsordnung, ggfs. mit Namensänderung

Herr Hagen stellt die Beschlussvorlage den Verbandsmitgliedern vor.

Der Forstzweckverband (FZVB) Fell wurde zum 31.12.2025 aufgelöst und die ehemaligen Mitglieder sowie die Ortsgemeinden Longen und Naurath/Eifel wurden in den FZVB Schweich aufgenommen.

Auf Grund der neuen Zusammenstellung strebt die Verwaltung eine komplette Neufassung der Verbandsordnung an. Der Entwurf der neuen Verbandsordnung liegt dieser Sitzungsvorlage bei.

Zudem wird eine Umbenennung in „Zweckverband Forst Römische Weinstraße“ vorgeschlagen. Der erste Teil des Namens „Zweckverband Forst“ ist fix (gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 KomZG). Für den zweiten Teil des Namens können weitere Vorschläge eingereicht und diskutiert werden.

Seitens der Ortsgemeinde Mehring wird der Name „Zweckverband Forst VG Schweich/Schweich“ vorgeschlagen. Da die Ortsgemeinde Thomm nicht der Verbandsgemeinde Schweich angehört, wird sich auf den Vorschlag „Zweckverband Forst Schweich“ geeinigt.

Anschließend wird über beide Namen abgestimmt:

  1. „Zweckverband Forst Schweich“: Einstimmig beschlossen
  2. „Zweckverband Forst Römische Weinstraße“: Einstimmig abgelehnt

Herr Gundolf Bartmann, Vertreter des Staatswalds, spricht den § 7 Abs. 5 der Verbandsordnung an und findet die Formulierung hierin nicht korrekt. Er schlägt folgenden Wortlaut vor:

„An den Verbandsversammlungen können Mitarbeitende des zuständigen Forstamtes, insbesondere die zuständigen Revierleiter, mit beratender Stimme teilnehmen.

Sodann fasst die Verbandsversammlung folgenden Beschluss

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt die Neufassung der Verbandsordnung inkl. der Namensänderung in „Zweckverband Forst Schweich“ sowie die Änderung des § 7 Abs. 5 mit folgendem Wortlaut „An den Verbandsversammlungen können Mitarbeitende des zuständigen Forstamtes, insbesondere die zuständigen Revierleiter, mit beratender Stimme teilnehmen“.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

4.

Verschiedenes

Frau Pitsch spricht folgende Punkte an:

1. Mitgliedschaft im Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz e. V.:

Derzeit sind sechs Gemeinden und die Stadt Schweich Mitglied im Waldbesitzerverband. Der Verband unterstützt seine Mitglieder mit vielfältigen Informationen, Beratungen und weiteren Angeboten. Der Mitgliedsbeitrag ab 2026 beträgt 0,52 € je ha Waldfläche, mindestens jedoch 55,00 €. Wenn eine Ortsgemeinde Interesse an einer Mitgliedschaft hat, kann man sich an Frau Pitsch oder Herrn Suder wenden.

2. Einholung des Einverständnisses für eine schnelle Bearbeitung des Protokollauszugs nach Zustimmung zur neuen Verbandsordnung in den Gemeinderäten:

Frau Pitsch fragt bei den einzelnen Ortsgemeinden an, wenn die Beschlussvorlage zur Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung für die Gemeinderäte nach Prüfung durch die Ortsbürgermeister/innen keiner Änderung bedarf, ob nach Beschlussfassung im Rat ohne Anmerkungen der Protokollauszug ohne separate Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister/in an die ADD Trier als Errichtungsbehörde gesendet werden kann.

Die Ortsgemeinden stimmen dieser Vorgehensweise zu.