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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Schweich und für das Panoramabad Römische Weinstraße in Leiwen der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, Anstalt des öffentlichen Rechts der  Verbandsgemeinde Schweich an de

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Schweich und für das Panoramabad Römische Weinstraße in Leiwen der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR, Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße vom 08.01.2026

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR hat mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates aufgrund der §§ 24 und 86a der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 2. Abs. 1 und § 7 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtungen des Erlebnisbades Schweich und des Panoramabades Römische Weinstraße in Leiwen werden Benutzungsgebühren erhoben.

§ 2

Maßstab, Gebührenschuldner und Fälligkeit

1. Die Benutzungsgebühren sind durch den Erwerb von Einzel-Eintrittskarten oder Mehrfachkarten im Voraus von den Benutzern entsprechend der nachstehenden Gebührensätze zu zahlen:

2. Die Benutzungsgebühren betragen:

Einzelkarten

a) Erwachsene 5,00 €

b) Jugendliche 3,00 € (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)

c) Erwachsene ab 17:30 Uhr (Abendkarte) 4,00 €

10-er Karten

a) Erwachsene 45,00 €

b) Jugendliche 22,00 €

25-er Karten

a) Erwachsene 100,00 €

b) Jugendliche 50,00 €

Saison-Karte

a) Erwachsene 150,00 €

b) Jugendliche 75,00 €

Ferienkarten

für Schüler bis 16 Jahre 25,00 €

(gültig für die Zeit der Sommerferien in Rheinland-Pfalz

Familientarif

Erwachsene 3,50 €

Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 2,00 €

Gebühr Ausstellung Familienpass 3,00 €

Unter den Begriff Familien fallen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind. Der Familientarif kann nur von Familien mit mindesten einem Kind unter 16 Jahren in Anspruch genommen werden.

Jugendgruppenkarten:

Vorangemeldete Schul- und Jugendgruppen mit Aufsicht je Person: 2,00 €

(eine Gruppe muss aus mindestens 10 Personen bestehen)

Ermäßigte Karten:

für: - Schüler und Studenten nach Vollendung des 16. Lebensjahres

- Schwerbehinderte ab 50 % GdB und bei Merkzeichen „B“ erhält die Begleitperson freien Eintritt

- Inhaber der amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (JULEICA)

gelten unter Vorlage eines gültigen Ausweises die Preise für Jugendliche.

Freier Eintritt

- Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres

- Schulklassen aus der Verbandsgemeinde Schweich im Rahmen des Unterrichtes

§ 3

Sonstige Hinweise

- Alle Mehrfachkarten gelten sowohl im Erlebnisbad Schweich als auch im Panoramabad Römische Weinstraße in Leiwen.

- Alle Mehrfachkarten (mit Ausnahme der ermäßigten Eintritts-, der Familien-, der Saison- und der Ferienkarten) sind übertragbar.

- Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

- Tageskarten haben nur am Lösungstag Gültigkeit und berechtigen zum einmaligen Eintritt. Sie verlieren mit Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.

- Die 10er/25er-Karten haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Kaufdatum. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, indem die 10er/25er-Karte erworben wurde.

- Saisonkarten verlieren ihre Gültigkeit am Ende der Badesaison.

- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt.

§ 4

Inkrafttreten

1. Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Erlebnisbad Schweich und das Panoramabad Leiwen der Verbandsgemeinde Schweich vom 11.01.2023 außer Kraft.

Föhren, den 08.01.2026
Verbandsgemeindewerke Schweich AöR
Anstalt des öffentlichen Rechts der
Verbandsgemeinde Schweich an der
Römischen Weinstraße
gez. Harald Guggenmos (Dienstsiegel)
Vorstandsvorsitzender

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Föhren, den 08.01.2026
Verbandsgemeindewerke Schweich AöR
Anstalt des öffentlichen Rechts der
Verbandsgemeinde Schweich an der
Römischen Weinstraße
gez. Harald Guggenmos (Dienstsiegel)
Vorstandsvorsitzender